Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 5 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt. Rz. 71–102 vorläufig frei Rz. 103 Die Zuwendungen gehören nach wie vor zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Seit VZ 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind Zuwendungen bis zur Höhe von 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 7.4.6 Verfahren

Rz. 150 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Steuerpflichtigen bedarf es somit nicht. Macht der Steuerpflichtige Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, haben sie Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10 b EStG. D. h., das Finanzamt muss Zuwendungen zunächst nach § 34 g EStG berücksichtigen und darf erst für den übersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 7.1 Allgemeines

Rz. 110 Zuwendungen an politische Parteien sind gem. § 10b Abs. 2 EStG bis zum Betrag von 1.650/3.300 EUR (Alleinstehende/Verheiratete im Falle der Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben abziehbar. Diese Regelung gilt seit VZ 1994 , nachdem das BVerfG die zuvor geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 3.2.5.2 Rechtslage nach dem EU-Vorgabengesetz

Rz. 65 Die Beschränkung auf inländische Zuwendungsempfänger war EU-rechtswidrig, da diese Regelung gegen den Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EGV, jetzt § 63 AEUV) verstoßen hat, soweit nur Zuwendungen (auch Sachzuwendungen) an inländische Einrichtungen abgezogen werden konnten.[1] Der EuGH hat es aber als zulässig angesehen, dass die im Staat des Zuwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 28 Die Zuwendung muss unentgeltlich geleistet werden. Aus dem Tatbestandsmerkmal des § 10 b EStG "zur Förderung" ergibt sich, dass die Zuwendung um der Sache willen ohne die Erwartung eines gesonderten Vorteiles gewährt werden muss; die "Spendenmotivation" muss im Vordergrund stehen.[1] Ein Abzug der Zuwendungen ist daher ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 7.4.5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 144 Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich um jeweils 50 % der Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, maximal 825 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern maximal 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte/Lebenspartner die Zuwendungen geleistet hat. D. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 13 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt Einkommensteuerpflichtigen, da § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschränkt Steuerpflichtige nicht ausschließt. Rz. 14 Für Körperschaftsteuerpflichtige enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 KStG eine entsprechende Regelung. Die Regelungen für Spenden in den Vermögensstock einer St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 7 Nach § 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach § 10b Abs. 1a EStG weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. § 10 b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben besteht seit VZ 2019 und ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 2). Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Zwischenüberschrift zur Zeile 3). Wichtige Änderungen in der Anlage Sonderausgaben: Zeilen 15-18: Die Angaben zum Abzug gezahlter Versorgungsleist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / IV. Sonderausgaben

Die Angaben zu den Sonderausgaben sind auf mehreren Anlagen zu machen. Altersvorsorgebeiträge für zertifizierte Anlagen sind auf der Anlage AV, Altersvorsorgebeiträge werden auf der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Auf der Anlage Sonderausgaben werden übrige Sonderausgaben (z.B. Kirchensteuer, Spenden), welche nicht von den anderen Anlagen erfasst werden, berücksichtigt. Darü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rentenbesteuerung im Umbruc... / bb) Ebenfalls nicht in Vergleichsrechnung einzubeziehende Beträge

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Auch die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Sonderausgaben abziehbaren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Rentner sind nicht in die Vergleichsrechnung einzubeziehen, denn sie dienen ausschließlich der verfassungsrechtlich gebotenen einkommensteuerrechtlichen Verschonung des Existenzminimums. Entsprechendes gilt für die Beitragsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / II. Vordrucke zur ESt-Erklärung 2020 ohne Bezug zu Einkunftsarten

Modularer Aufbau der ESt-Erklärung: Die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen zur ESt 2020 ist auf eine Vielzahl verschiedener Formulare verteilt. Hintergrund der in den letzten Jahren immer umfangreicher gewordenen Anzahl an unterschiedlichen Erklärungsformularen ist der mittlerweile konsequent umgesetzte modulare Aufbau der ESt-Erklärung. Der Steuerpflichtige soll zielgeric...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 4. Anlage U

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1. "Soweit"-Ausschluss = teilweiser Förderausschluss

Die Subsidiarität der Förderung nach § 35c EStG betrifft zum einen Aufwendungen, soweit diese als BA, WK (z.B. Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, Rz. 57), Sonderausgaben oder agB berücksichtigt worden sind (teilweiser Ausschluss nach § 35c Abs. 3 S. 1 EStG ). Wegen des nur teilweisen Ausschlusses ist der Teil der Aufwendungen nach § 35c EStG begünstigt, der dur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 1. Anlage AV

Mithilfe der Angaben in der Anlage AV wird ein (zusätzlicher) Sonderausgabenabzug für sog. "Riester-Verträge" geltend gemacht. Hierzu ist die elektronische Übermittlung der Daten seitens des Anbieters Voraussetzung. Der Sonderausgabenabzug wird grds. für sämtliche vom Anbieter übermittelten Altersvorsorgeverträge gewährt. Es sind nicht mehr die Verträge anzugeben, für die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / III. Hauptvordruck EST 1A

Zweiseitiger Mantelbogen: Die Hauptvordruck EST 1A (Mantelbogen) umfasst seit 2019 nur noch zwei Seiten. Im Hauptvordruck sind nur noch allgemeine Angaben (insb. personenbezogene Angaben, der Familienstand, die Ausübung von Veranlagungswahlrechten, die Bankverbindung oder die Unterschrift) zu machen. Die übrigen Angaben (insb. Sonderausgaben, Haushaltsnahe Aufwendungen oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rentenbesteuerung im Umbruc... / aa) Veranlagungszeiträume vor 2005 (d.h. bis 31.12.2004)

Für die Ermittlung der in Veranlagungszeiträumen bis 2004 aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Altersvorsorgeaufwendungen sind die Beiträge zu den verschiedenen Sparten der gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich der ihnen gleichgestellten Teile der Vorsorgeaufwendungen nicht gesetzlich Versicherter) gleichrangig zu berücksichtigen. Alle anderen nach dama...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 2. Anlage Vorsorgeaufwand

Die Anlage Vorsorgeaufwand dient der Geltendmachung von Beiträgen zur Altersvorsorge, Beiträgen zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträgen zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträgen zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommenen Kranken- ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz Die Erledigung eines Basisrentenvertrages durch einen gerichtlichen Vergleich kann ein rückwirkendes Ereignis darstellen. Sachverhalt Die Klägerin schloss im Jahr 2010 einen sogenannten Rürup-Rentenvertrag ab. In den Jahren 2010 bis 2016 machte sie die an die Versicherung gezahlten Beiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben geltend. Im Jahr 2017 schloss die Kl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuervergünstigungen für e... / 2 Voraussetzungen

Außergewöhnliche und zwangsläufige Belastung § 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Der Steuerpflichtige ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen hat. Die Belastung tritt mit der Verau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.1 Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen

Sind die Aufwendungen vorrangig als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur für die Beträge in Betracht, welche bei den Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht oder nicht voll berücksichtigt werden können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.1 Überblick

Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.1 Begünstigte Maßnahmen

Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antrag eine Steuerermäßigung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Keine Berufung auf Wegfall der Bereicherung

Rz. 191 Auf Entreicherung bzw. den Wegfall der Bereicherung kann sich der Anwalt bei der Rückforderung eines unberechtigt festgesetzten Betrages und eines auf Rechtsmittel der Staatskasse neu festgesetzten Betrages nicht berufen. Das Recht der Staatskasse auf (teilweise) Rückforderung infolge – geringerer – Neufestsetzung oder fehlender Festsetzung ist ein öffentlich-rechtli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ermessensspielraum des Anwalts

Rz. 69 Vgl. zunächst Rdn 54. Rz. 70 Das ungeprüfte vorsorgliche Kopieren oder Ausdrucken der gesamten Akte führt nicht dazu, dass die gesamte angemeldete Dokumentenpauschale als erstattungsfähig anzuerkennen ist, wenn einzelne Teile der Akte von vornherein den zu verteidigenden Mandanten nicht betreffen können.[99] Jedenfalls dann, wenn dem Verteidiger in einem größeren Verfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Abhilfebefugni... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In der gerichtlichen Praxis ist immer wieder festzustellen, dass Rechtspfleger in Beschwerdeverfahren gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Straf- und Bußgeldsachen Abhilfeentscheidungen treffen. In den der Entscheidung des LG Aachen sowie der Entscheidung des OLG Rostock (AGS 2018, 330) zugrunde liegenden Fällen wurde die jeweilige Nichtabh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug auße... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Aufwendungen, die nicht durch eine Einkunftsart veranlasst, somit nicht als BA/WK abziehbar sind, fallen in den Bereich der Kosten der privaten Lebensführung, die grundsätzlich dem Abzugsverbot des § 12 EStG unterliegen, sofern es sich nicht um Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG) oder außergewöhnliche Belastungen (§§ 33–33b EStG) handelt. Insbeso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuermindernder Abzug auße... / 1. Abfluss/Abzugszeitpunkt

Abzug nur im VZ der Leistung: Aufwendungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie geleistet hat. Wirken sich außergewöhnliche Belastungen (agB) in dem Veranlagungszeitraum, in dem sie geleistet wurden, mangels eines hinreichenden Gesamtbetrags der Einkünfte nicht aus, sieht das Gesetz keine M...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersversorgung

Leitsatz 1. Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 269 Abs. 1 SGB VI sind als akzessorische Zusatzleistungen einer gesetzlichen Altersrente der Basisversorgung ("erste Schicht") anzusehen und unterliegen daher der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG. 2. Die Öffnungsklausel für eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 44 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Diese Regelung gilt ab Vz 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis Vz 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurde. Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2 Nicht zu berücksichtigende Beträge

Rz. 40 Nicht zu berücksichtigen sind die Beträge, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen sind, also Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Abzugsbeträge.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 36 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 3 EStG), sind nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG ab Vz 2013 bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (5 Mio/10 Mio Euro, Rz. 5b) bei Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegang...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5.2 Rechtsnachfolge

Rz. 18 Von der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs auf Dritte ließen Rspr. und Finanzverwaltung eine Ausnahme in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Erbe konnte einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust, der bei diesem nicht ausgeglichen und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden konnte oder sollte (vgl. zum Wahlrecht Rz. 45), im Vz des Erblassers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.4 Steuervorauszahlungen

Damit Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden können, fragt das Finanzamt unter Tz. 3 die Höhe der voraussichtlichen Einkünfte, getrennt nach den jeweiligen Einkunftsarten, im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr für den Steuerpflichtigen und seinen Ehegatten ab. Gleiches gilt für voraussichtliche Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge. Anzugebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 8 Besteuerung von Aufgabe- und Veräußerungsgewinnen

Betriebsaufgabe und -veräußerung werden steuerlich weitgehend gleichbehandelt. Das zeigt schon § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, wonach die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Allerdings ist im Fall der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – nicht hingegen bei einer Betriebsveräußerung gegen Kaufpreiszahlung in Form langjähriger Ratenzahlung[1] – ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / J. Förderung der Rürup- oder Basisrente-Alter

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Rürup- oder Basisrente-Alter ist von der Riester-Rente zu unterscheiden. Sie wird ebenfalls der privaten Altersvorsorge zugerechnet und ist ab 2005 mit dem AltEinkG vom 05.06.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554; > Alterseinkünfte) als private kapitalgedeckte Rentenversicherung eingeführt worden. Sie wird im Rahmen eines Versiche...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die private Altersvorsorge bildet die dritte Säule der staatlich geförderten Altersversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung als Basisversorgung (> Renteneinkünfte Rz 20; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff) und der > Betriebliche Altersversorgung. Zu dieser dritten Säule gehörtmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Förderung durch Sonderausgabenabzug

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Pflichtversicherte in der GRV oder diesen gleichgestellte Personengruppen (> Rz 9 ff) können Altersvorsorgebeiträge und begünstigte Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) zuzüglich der dem Stpfl zustehenden Zulagen (> Rz 30 ff) bis zu einem Höchstbetrag von 2 100 EUR im VZ als > Sonderausgaben abziehen (§ 10a Abs 1 EStG). Das setzt aber die > Unbes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Privatschulen

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Privatschule, > Beihilfen Rz 23 ff, > Europäische Schulen, > Internationale Schulen, > Krankheitskosten Rz 10 Privatschule, > Lehrer, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, > Schulbeihilfen, > Schulbesuch, > Schulgeld, > Sonderausgaben Rz 24.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Förderung der Riester-Rente und gleichgestellter Produkte

Rz. 8 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Rechtsgrundlagen finden sich in § 10a und §§ 79–99 EStG, die Regelungen zur Ausgestaltung der Altersvorsorgeverträge und ihre Zertifizierung im Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz. Die Altersvorsorge-DV (AltvDV) idF der Bekanntmachung vom 28.02.2005 (BGBl 2005 I, 487), zuletzt geändert durch Art 12 des Gesetzes vom 11.02.2021 (BGBl 2021 I, 1...mehr