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Beratungsfeld Vermögensberatung / 2.3.1.3 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg
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Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.

Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Formen:

  • Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn,
  • klassische Private Rentenversicherungen,
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen,
  • Fondssparpläne,
  • Wohnriester Darlehen und
  • Bausparverträge.

Die steuerliche Förderung erfolgt i. d. R. durch eine Zulagensystematik. Der Mandant zahlt einen Eigenbeitrag in den Vertrag ein, der sich nach dem folgenden Schema berechnet:

4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, maximal aber 2.100 EUR abzüglich der Zulagen.

Die Zulagen betragen:

 
Grundzulage 175 EUR
Kinderzulage 185 EUR pro Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde
  300 EUR pro Kind, das ab dem 01.01.2008 geboren wurde
 
Praxis-Beispiel

Riester-Eigenbeitrag

Bei einem Bruttogehalt von z. B. 100.000 EUR im Jahr und zwei Kindern ergibt sich daraus ein notwendiger Eigenbeitrag von:

 
4.000 EUR (4 % von 100.000 EUR)
maximal jedoch 2.100 EUR
abzüglich 175 EUR Grundzulage
abzüglich 600 EUR Kinderzulagen (für zwei Kinder; beide nach 2008 geboren)
ergibt 1.325 EUR Eigenbeitrag, damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden

Das bedeutet für dieses Beispiel einen stattlichen Zuschuss von 58,5 % bezogen auf den Eigenbeitrag.

Zusätzlich wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung noch geprüft, ob sich ein höherer Vorteil ergibt, wenn man nicht die Zulagen erhält, sondern den Eigenbeitrag als Sonderausgabe geltend gemacht hätte.

Diese Förderung ist für sich gesehen durchaus attraktiv.

Beratungsfall

Wenn der Mandant selbständig ist, ist er nicht zum Abschluss eines Riester-Vertrages berechtigt, weil er nicht rentenversicherungsp...

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