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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kinderbetreuung / 2. Formelle Voraussetzungen

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Rz. 30

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist außerdem, dass der Stpfl folgenden Nachweis gegenüber dem FA erbringt (vgl § 10 Abs 1 Nr 5 Satz 4 EStG):

  • die Höhe der Aufwendungen muss sich aus einer Rechnung ergeben (> Rz 31) und
  • die Betreuungskosten (Vergütung einschließlich des Aufwendungsersatzes) müssen auf ein Konto des Erbringers der Betreuungsleistung gezahlt worden sein (> Rz 32).

Der Ansatz pauschaler Beträge ist ausgeschlossen (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 14/6160 S 13). Diese ausdrücklichen Vorgaben in § 10 Abs 1 Nr 5 Satz 4 EStG sollen Missbrauch und Schwarzarbeit verhindern. Die formellen Erfordernisse sind materielle Voraussetzung für den SA-Abzug. Die Nachweise müssen dem FA aber nicht mit der > Steuererklärung eingereicht werden; das FA kann sie aus gegebener Veranlassung oder stichprobenweise anfordern (vgl Knebel/Spahn/Plenker, DB 2007, 2733 unter III).

 

Rz. 31

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Die "Rechnung" muss nicht unbedingt den formellen Anforderungen des UStG entsprechen. Deshalb wird sie das FA nicht schon deshalb zurückweisen, weil eine laufende Nummerierung oder die Steuernummer des Rechnungstellers fehlt. Ist keine Rechnung vorhanden (zu diesen Fällen vgl BMF vom 14.03.2012, Rz 21, BStBl 2012 I, 307), genügt es, wenn der Stpfl bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder einem Minijob einen schriftlichen (Arbeits-)Vertrag vorlegt. Bei Au-pair-Verhältnissen wird die Rechnung durch einen Au-Pair-Vertrag ersetzt (> Au-Pair Rz 1), aus dem ersichtlich ist, dass ein Anteil der Gesamtaufwendungen auf die Kinderbetreuung entfällt. Bei Betreuung in einem > Kindergarten oder Hort reicht der Gebührenbescheid des öffentlichen oder privaten Trägers aus. Ersetzt der Stpfl der betreuenden Pers...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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