Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die AfA-Zuständigkeit (§ 7 Abs 5 S 1, 2 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für § 7 Abs 5 EStG konnte offenbleiben, ob der StPfl Bauherr oder Erwerber war (BFH BStBl II 1990, 298; BFH BStBl II 1990, 1024; BFH BStBl II 1991, 918), wenn nur feststand, dass er das Gebäude spätestens im Jahr der Fertigstellung erworben hatte. Rn. 451 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Anschaffungsfall durfte der StPfl jedoch nur degressiv ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 173. Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102

Rn. 193 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Neuregelungen sind spätestens im ersten Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2009 beginnt, anzuwenden. Für das Geschäftsjahr, das nach dem 31.12.2008 beginnt, besteht ein Anwendungs-Wahlrecht (Art 66 Abs 1 EGHGB nF). Art 3, Änderungen des EStG: § 5 Abs 1 EStG: Änderung des HGB: Bei nur vorübergehender Wertminderung sind außerplanmäßige Abschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unterschiedliche Größenmerkmale je nach Gewinnermittlung in § 7g Abs 1 S 2 Buchst a–c EStG aF (bis grds 2019)

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g EStG idF bis grds 2019 setzte unterschiedliche Größenmerkmale für bestimmte Betriebe (abhängig von der Art der Gewinnermittlung) fest, ab deren Überschreitung weder der IAB noch Sonderabschreibungen gewährt wurden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die einzelnen Fallgruppen

Rn. 226 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es sind hierbei folgende Fälle zu unterscheiden, die grds wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 Abs 1 GG) für alle Einkunftsarten gelten (BFH BStBl III 1967, 460; BFH BStBl II 2010, 1035 mit Anm Kanzler, FR 2011, 83): Gar keine AfA/zu geringe AfA wurde angesetzt (zu § 129 AO s Rn 500)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 295a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) schuf eine neue Methode der Abschreibung, nämlich die arithmetisch-degressive in einer Sonderform (s Rn 18, 18b). Zur Entstehungsgeschichte s Rn 33, zur verfassungsrechtlichen...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.1.1 Art der Tätigkeit

Ein IAB kommt nur im Rahmen der Gewinneinkünfte in Betracht, also bei Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und Freiberuflern, nicht z. B. bei den Vermietungseinkünften. Da das Gesetz für den IAB ein Verbleiben in einer inländischen Betriebsstätte verlangt, sind nur inländische Betriebe bzw. inländische Betriebsstätten ausländischer Betriebe begünstigt. Ob die Beschränkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Buchwert

Rn. 244 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Buchwert gilt der Betrag, der für das veräußerte WG im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Deshalb sind zeitanteilig planmäßige Abschreibungen und Sonderabschreibungen bis auf den Veräußerungszeitpunkt weiterzurechnen. Auf diesen Zeitpunkt sind auch etwaige Wertaufholungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 oder § 7 Abs 1 S 7 EStG (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 458 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei der Vornahme der AfA waren die in § 7 Abs 5 EStG genannten Staffelsätze einzuhalten. Andere Sätze waren nicht zulässig (BFH BStBl II 1976, 414; R 7.4 Abs 6 S 1 EStR 2012). Anders etwa bei § 7b EStG, dort sind Sonderabschreibungen "bis zu" 5 % der Bemessungsgrundlage pa zulässig oder bei § 7 Abs 5a EStG, der einen unveränderlichen Abschrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 74 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18 Buchst c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 466z Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a S 8 EStG regelt, wie sich nach dem Wechsel der AfA-Methode von (geometrisch-)degressiv zu linear die neue AfA-Bemessungsgrundlage ergibt. Diese Regelung ist verbindlich und entspricht der in § 7 Abs 3 S 2 EStG. Dazu sind 2 Faktoren nötig: Kenntnis des Restbuchwerts (s Rn 467) und der Restnutzungsdauer (s Rn 467a). Rn. 467 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 23 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begrifflichkeiten

Rn. 422 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Degressive AfA: Angesichts des AfA-Verfahrens bei § 7 Abs 5 EStG kann man sich sicherlich streiten, ob dies wirklich eine "degressive" AfA war. Es entspricht allerdings allg Meinung, sie als solche zu bezeichnen. Die Afa nach § 7 Abs 5a EStG (zum Anwendungszeitraum s Rn 2c) ist allerdings eine eindeutig (geometrisch-)degressive, da stets vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.3 Schädliche Verwendung einer Investition

Der Investitionsabzugsbetrag (und der damit ermöglichte 50 %ige Sofortabzug) sowie die Sonderabschreibungen setzen voraus, dass das Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (des Eigentümers) verbleibt und fast ausschließlich betrieblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerneuordnungsgesetz vom 16.12.1954, BStBl I 54, 575, mit Nachtragsänderungen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16.12.1954 brachte auf dem Gebiet des EStRechts keine Änderungen des Steuersystems. Statt dessen bescherte es dem Steuerzahler wie dem Steuerbeamten eine fast unübersichtliche Fülle von Änderungen und Ergänzungen von Einzelheiten, die das Ziel einer Steuervereinfachung erneut in weite Ferne rückten. Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.1.2 Gewinngrenze

Einheitliche Gewinngrenze ab JStG 2020 Mit dem JStG 2020 wurde eine einheitliche Gewinngrenze unabhängig von der Einkunftsart eingeführt. Für die Bildung eines IAB darf nun der Gewinn den Betrag von 200.000 EUR nicht übersteigen. Diese Grenze gilt unabhängig davon, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.3.1 Verbleibensfrist

Die o. g. Verbleibensfrist bezieht sich auf den einzelnen Betrieb. Schädlich ist deshalb zwar die vorzeitige Veräußerung oder Entnahme des einzelnen Wirtschaftsguts, nicht dagegen der Erbfall, der Vermögensübergang im Sinnes des UmwStG oder die unentgeltliche Übertragung des ganzen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, vorausgesetzt, der begünstigte Betrieb, Tei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 367 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG ist der Normalfall und § 7 Abs 4 S 2 EStG die Ausnahme und nur anstelle des § 7 Abs 4 S 1 EStG zulässig (BFH BStBl II 2018, 646: s § 7 Abs 4 S 2 EStG "anstelle der Absetzungen nach S 1"). § 7 Abs 4 S 2 EStG erlaubt es (Wahlrecht, BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist auch einheitlich (für das WG) zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsbezogenheit der Größenmerkmale

Rn. 82 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG aF ordnete aufgrund seiner Formulierung ("der Betrieb") an, dass die dort genannten Größenmerkmale betriebsbezogen (s Rn 68) waren (BFH BStBl II 2016, 936; 2017, 291; BFH v 7.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305; FG Münster 6 K 3183/14 F, DStRE 2018, 837 rkr; Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 25 (44. Aufl 2025); Happe in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit Europarecht

Rn. 465n Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Beihilfeproblematik s Rn 10t. Rn. 465o–465p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 vorläufig frei Rn. 465q Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Beschränkung der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5a EStG auf im Inland belegene Objekte wäre unionswidrig, s dazu § 7g EStG (s § 7g Rn 29 (Handzik), § 7h EStG (s § 7h Rn 2d-2g (Handzik) und § 7i EStG (s § 7i...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.5 Sonderabschreibung neben der normalen AfA

Da die Sonderabschreibungen neben die normalen AfA nach § 7 EStG treten, hat die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen während des Begünstigungszeitraums keine Auswirkung auf die daneben vorzunehmenden AfA. Diese berechnen sich unverändert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Während die Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herste...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3 Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Unternehmen (§ 7g EStG)

3.1 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies gilt auch, wenn die Sonderabschreibungen nicht bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Nachträgliche Herstellungskosten erhöhen, soweit sie innerhalb des Begünstigung...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.5 Abschreibungssätze

Die Sonderabschreibungen betragen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent[1] Zugleich ist die reguläre lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerli...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.1 Zeitliche Befristung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist je nach gesetzlicher Fassung des § 7b EStG in zwei Richtungen befristet: Zum einen werden nur solche Investitionen begünstigt, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 bzw. zwischen dem 1.1.2023 und 30.9.2029 (für Wohnungen, die die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeist-Klasse nachweislich erfüll...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.9 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.[1] Eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g A...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.1 Begünstigter Personenkreis

Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kann jeder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige, der eine Wohnung entgeltlich zu fremden Wohnzwecken vermietet unter weiteren Voraussetzungen in Anspruch nehmen.mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.7 Begünstigte Betriebe

Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG stehen nur kleinen und mittleren Betrieben zu. Dazu müssen die Betriebe am Schluss des dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG festgelegte Gewinngrenze erfüllen.[1] Das Gesetz setzt dabei die Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermög...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.1 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies gilt auch, wenn die Sonderabschreibungen nicht bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Nachträgliche Herstellungskosten erhöhen, soweit sie innerhalb des Begünstigungszeitraums für die Sond...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.2 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen neue Wohnungen hergestellt werden oder diese bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Aufgrund dessen sind Baumaßnahmen, die zu einer V...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.2 Mehrere Beteiligte

Befindet sich das Wirtschaftsgut im Vermögen einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, steht das Recht, AfA in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur den einzelnen Beteiligten der Gesellschaft oder Gemeinschaft zu, denen das Wirtschaftsgut jeweils anteilig zuzurechnen ist.[1] Dies ist bei den Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g Abs. 5 EStG ande...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.4 Bewertungswahlrecht

Die geltenden Vorschriften über Sonderabschreibungen erlauben es dem Steuerpflichtigen, Sonderabschreibungen innerhalb des Begünstigungszeitraums bis zu einer bestimmten Höhe und in beliebigen Veranlagungszeiträumen in Anspruch zu nehmen. Werden die Sonderabschreibungen auf mehrere Jahre verteilt, ist keine gleich bleibende Höhe der jährlichen Abschreibungen erforderlich – di...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.3 Kumulationsverbot

Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen gleichzeitig vor, kann der Steuerpflichtige Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen nur nach einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen.[1] Dasselbe gilt, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach verschiedenen Vorschriften gleichze...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.3 Bindungszeitraum

Nach § 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG muss die begünstigte Wohnung mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ein Gebäude dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit es zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird.[1] Für den Fall, dass für di...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.8 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Sonderabschreibungen können nach § 7g EStG nicht nur für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Anspruch genommen werden. Auch die Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie die Herstellung von Wirtschaftsgütern, die wegen der Verwendung gebrauchter Teile steuerrechtlich nicht als neu gelten, sind b...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 1 Bedeutung und Wirkung

Handelsrechtlich gehören Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG[1] dürfen ausschließlich durch das Steuerrecht zugelassene Abschreibungen anders als bisher nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. in der Handelsbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Um die Berücksichtigung von Abschreibungen in Ausübung ...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Sonderabschreibungen können von demjenigen in Anspruch genommen werden, der die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts getragen hat und dieses zur Einkünfteerzielung nutzt. Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, liegt das Abschreibungsrecht beim wirtschaftlichen Eigentümer.[1] Beim Finanzierungsleasing kommt es üblich...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.2 Anschaffungs- oder Herstellungskostenobergrenze

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist dann nicht zu gewähren, wenn die abschreibungsfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werden, mehr als 3.000 EUR je qm Wohnfläche bzw. bei Wohnungen, die auf Grund eines...mehr