Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. IAB und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

Verwaltungsanweisungen: BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 (Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte; Neuregelung für die Wj 2015 ff bzw abweichenden Wj 2015/2016 ff); BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 (Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zu den IAB nach § 7g Abs 1–4 und 7 EStG idF StÄndG 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834); BMF v 15.02.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Tz. 97 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Sonderregelung für erhöhte Absetzungen (zB §§ 7c, 7d, 7h 7i, 7k EStG) oder Sonderabschr (zB §§ 7f, 7g Abs 5 EStG) enthält § 23 Abs 3 S 1 UmwStG nicht. Es gelten demzufolge das stliche Rechtsnachfolgeprinzip sowie die Vorschriften für die jeweilige Abschr und die gemeinsamen Vorschriften für alle erhöhte Absetzungen und Sonderabschr gem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Maßgebliches Größenmerkmal (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

ba) Größenmerkmal vor JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b und c EStG aF) Rn. 302 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zur Einführung des JStG 2020 (vgl § 52 Abs 16 EStG) gelten für IAB die nachfolgenden Ausführungen (zur Übergangsregelung und den neuen Gewinngrenzen, s Rn 302a). Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Investitionsabzugsbetrag

Rn. 300 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zum IAB zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe idF StÄndG 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834, geändert durch JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 ausführlich s Erläut zu § 7g ( Handzik). Ergänzend gilt für den Bereich der LuF für Wj, die nach dem 31.12.2015 enden (= Wj 2015/2016) Folgendes: a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn (§ 141 Abs 1 Nr 5 AO)

Rn. 166 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Gewinngrenze beträgt ab dem 01.01.2025 EUR 80 000 (vorher: EUR 60 000) – vgl Art 5 Nr 1 und Art 18 Abs 3 des GrStRefG, BGBl I 2019, 1794. Maßgeblich ist grundsätzlich der bei der ESt-Veranlagung bzw im Gewinnfeststellungsbescheid erfasste Gewinn des Kj, mit der Folge, dass die entsprechend § 4 Abs 2 Nr 1 S 1 EStG zeitanteilig aufzuteile...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, Fahrtenbuch / 1.2.1 Jährliche Abschreibung

Die Abschreibung für das Fahrzeug berechnet sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und nicht etwa auf Basis des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung. Die Nutzungsdauer bei Neuwagen richtet sich nicht nach der AfA-Tabelle, sondern geht von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus; dies entspricht einer Absc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begünstigte Betriebe, begünstigte WG

Rn. 301 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Investitionsabzugsbeträge (IAB) können – unter den weiteren Voraussetzungen – nur LuF in Anspruch nehmen, die ihren Betrieb selbst bewirtschaften und ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 oder 3 EStG ermitteln. Ausgeschlossen sind somit LuF mit Gewinnermittlung nach § 13a EStG (BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 85) sowie verpachtete luf Betriebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / AfA

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 7a Abs 2 S 3–5 EStG enthält gesetzliche Sonderregelungen zu Anzahlungen auf AK oder Teil-HK für den Fall, dass erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. § 7a Abs 2 S 3 EStG zu Anzahlungen, dazu BFH v 22.05.1987, III R 47/82, BStBl II 1987, 673 und § 7a Abs 2 S 4 und 5 EStG zu Anzahlungen mittels Scheck und W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / g) Muster: Gewinnbeteiligung

Rz. 355 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.32: Gewinnbeteiligung 1. Ermessenstantieme Der/Die Beschäftigte erhält für seine/ihre Tätigkeit eine Tantieme, die vom Arbeitgeber für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistung des/der Beschäftigten nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Tantie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Inanspruchnahme IAB, schädliche Verwendung einer Investition

Rn. 303 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein IAB kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Investition im Betrieb nicht mehr möglich ist; abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits veräußert oder aufgegeben, kann ein IAB nicht mehr vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rn. 295 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Betriebsvorgänge, die in den Grundbetragsbereich fallen, bestehen grds weder (ertragsteuerliche) Aufzeichnungs- noch Aufbewahrungspflichten; (nachprüfbar) festzuhalten hat der LuF aber seinen Viehbestand. Soweit der Gewinn in bestimmten Teilbereichen durch EÜR zu ermitteln ist, gelten hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Größenmerkmal vor JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b und c EStG aF)

Rn. 302 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zur Einführung des JStG 2020 (vgl § 52 Abs 16 EStG) gelten für IAB die nachfolgenden Ausführungen (zur Übergangsregelung und den neuen Gewinngrenzen, s Rn 302a). Wird der Gewinn des luf Betriebs nach § 4 Abs 1 EStG ermittelt, darf der Wirtschafts- bzw Ersatzwirtschaftswert am Schluss des Wj, in dem der IAB geltend gemacht wird, nicht meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Größenmerkmal nach JStG 2020 (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 EStG nF)

Rn. 302a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für IAB, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wj in Anspruch genommen werden gilt § 7g EStG idF JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096. Bei nach § 4a EStG vom Kj abweichenden Wj ist die neue Gewinngrenze spätestens für IAB anzuwenden, die in nach dem 17.07.2020 endenden Wj in Anspruch genommen werden. Unabhängig von der Betriebsforum und ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.3 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, § 7b Abs. 5 EStG

Der Verweis auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG und der Forschungszulage (§ 9 Absatz 5 FZulG) wird aktualisiert, was der Umsetzung der Vorgaben aus der neu gefassten De-minimis-Verordnung und damit der Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dienen soll. Gilt ab dem Tag nach der Verkündungmehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.1 Ermittlung des Jahresertrags (Zeilen 2 bis 35)

In Zeile 3 ist anzugeben, welche Wirtschaftsjahre bei der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags zu Grunde gelegt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Hat sich im 3-Jahreszeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig geändert, so ist ein verkürzter Ermittlungszeitraum zugrunde zu legen. Die Summe der Betriebsergebnis...mehr

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Viehbewertung in Landwirtsc... / Anlage- und Umlaufvermögen

Tiere des Anlagevermögens (z.B. Zuchttiere, Milchkühe) sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Nach der Nutzung können sie, beispielsweise bei geplanter Veräußerung, zu Umlaufvermögen umgewidmet werden. AfA und Sonderabschreibungen dürfen erst ab Fertigstellung angesetzt werden. Für die Berechnung von Sammelposten oder Sofortabzug nach § 6 Einkommensteuer...mehr

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Einführung der arithmetisch... / Das ändert sich

Für alle betrieblich genutzten, ausschließlich elektrisch betriebenen Fahrzeuge (einschließlich PKW, Nutzfahrzeuge, Busse, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte Zweiräder), die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, kann eine arithmetisch-degressive Abschreibung gewählt werden. Die Abschreibung erfolgt in fallenden Staffelsätzen direkt von den Anschaffung...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.3 Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau: Neues Anwendungsschreiben

Die Norm des § 7b EStG, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonder-AfA für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ermöglicht, wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. 2022 I 2294) und durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) angepasst (u. a. verlängerter Anwendungszeitraum, erhöhte Baukostenobergrenze und ma...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.4 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Ersatzneubau gilt nicht als Neubau

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG setzt u. a. voraus, dass neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen i. S. des § 181 Abs. 9 BewG hergestellt werden. Der BFH äußert sich nun erstmals zur Voraussetzung einer "neuen, bisher nicht vorhandenen" Wohnung i. S. des § 7b EStG. Danach kommt es insbesondere darauf an, dass die Wohnung sowohl "erstmalig" als auc...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge

Ebenfalls durch das Investitionssofortprogramm v. 14.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161) wurde für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge i. S. des § 9 Abs. 2 KraftStG ein Wahlrecht für eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit fallenden, fest vorgegebenen Staffelsätzen (§ 7 Abs. 2a EStG) eingeführt. Die Regelung umfasst laut Gesetzesbegründung neben Pkw insbesondere auch Elektr...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.2 Sonderabschreibung: Degressive AfA

Für nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurde durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm) v. 14.7.2025 (BG...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Aufbau der Vorschriften über die Sonderabschreibung

Rn. 224 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelungen über die Sonderabschreibung sind wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Begriff der "Sonderabschreibung"

Rn. 215 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Begriff "Sonderabschreibungen" ist nicht legaldefiniert, weder in § 7g EStG noch in § 7a EStG noch sonst wo. Insb aus dem Text einer Norm lässt sich aber ableiten, ob eine solche "Sonderabschreibung" vorliegt. Dazu s folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Die Höhe der Sonderabschreibung (§ 7g Abs 5 EStG)

1. Allgemeines Rn. 241 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 EStG erlaubt eine Sonderabschreibung von insgesamt maximal Rechtslage bei Anschafffung/Herstellung bis 31.12.2023: 20 % der AK/HK; Rechtslage bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2023: 40 % der AK/HK (s Rn 9); Zur Behandlung nachträglicher AK/HK s § 7a Abs 1 EStG; zum Mindest- und Höchstwertansatz bei HK in der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Begriff der Sonderabschreibung, Verhältnis zu § 7 EStG, Handelsbilanz und Steuerbilanz

1. Der Begriff der "Sonderabschreibung" Rn. 215 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Begriff "Sonderabschreibungen" ist nicht legaldefiniert, weder in § 7g EStG noch in § 7a EStG noch sonst wo. Insb aus dem Text einer Norm lässt sich aber ableiten, ob eine solche "Sonderabschreibung" vorliegt. Dazu s folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gleiche Größenmerkmale und Nutzungsvoraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung

Rn. 14 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dass die Regelungen über den IAB (§ 7g Abs 1–4 EStG) und die Sonderabschreibungen die gleichen Größenmerkmale für die Anwendbarkeit der Regelungen verwenden (für den IAB s § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG, für die Sonderabschreibung s § 7g Abs 6 Nr 1 EStG mit Verweis auf § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a–c EStG), ist nur konsequent und sachgerecht iSd Art 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Betriebsbezogenheit der Sonderabschreibung, Besonderheiten gegenüber § 7a EStG

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 5 ff EStG sind nicht auf die Person des StPfl, sondern ausschließlich auf die einzelnen Betriebe bezogen (FG Köln v 14.08.2000, 6 V 3304/00, DStRE 2000, 1235 rkr; Reddig, FR 2018, 925). Dazu s Rn 68 für den IAB.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und linearer AfA nach § 7 Abs 4 EStG

Rn. 418a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7b Abs 1 S 1 EStG sieht ausdrücklich vor, dass diese Sonderabschreibung neben der AfA nach § 7 Abs 4 oder 5a ESG zulässig ist. Somit steht einer Kumulation von linearer AfA nach § 7 Abs 4 und der Sonderabschreibung nach § 7b EStG nichts im Wege, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen eingehalten sind. Das würde in den ersten 4 ...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 5 Exkurs : Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG

Nach § 7g Abs. 5 EStG können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 Sonderabschreibungen bis zu 40 % (bis 2023 20 %) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung kann unabhängig von der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags geltend ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 5a EStG sowie von erhöhter Abschreibung nach § 7h, 7i EStG und degressiver AfA nach § 7 Abs 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Die Sonderabschreibung (§ 7g Abs 5, 6, 7 EStG)

A. Rechtsentwicklung Rn. 214 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die umfangreichen Änderungen des § 7g EStG durch Art 1 Nr 4 des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) betreffen auch Abs 6 des § 7g EStG, zum Anwendungszeitraum s Rn 5. Für den Bereich der Sonderabschreibungen ergeben sich folgende Änderungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verbesserung bei der Sonderabschreibung durch das WachstumschancenG (2024)

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 3, 10 Buchst b (= § 52 Abs 16 S 6 EStG idF des Gesetzes) des WachstumschancenG v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108 ersetzte bei Anschaffungen/Herstellungen nach dem 31.12.2023 die Zahl "20" durch "40", dh verdoppelte den Prozentsatz der kumulierten Sonderabschreibungen im Begünstigungszeitraum. Der Entwurf der BReg (BT-Drs 20/8628, 123...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Geometrisch-degressive AfA statt erhöhte Absetzung/Sonderabschreibung

Rn. 465g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Gesetzgeber fördert in § 7b EStG den Mietwohnungsneubau unter den dort genannten Voraussetzungen mit einer "erhöhten" Abschreibung, während hier eine geometrisch degressive (s Rn 18, 278) gewählt wird. ME ist der Gesetzgeber in der Methodenwahl frei, er ist nicht, bloß weil § 7b EStG "erhöht" abschreibt, gebunden, auch in § 7 Abs 5a ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Kumulierungsverbot mit Sonderabschreibungen (§ 7 Abs 2a S. 2 EStG)

Rn. 295r Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die in § 7 Abs 2a EStG angebotene Abschreibung darf nur in Anspruch nehmen, wenn der StPfl keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat (§ 7 Abs 2a S 2 EStG). Der Gesetzgeber führt dazu aus (BT-Drs 21/323, 22), dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Systematik entgegenstünde, die mit den festen im Zeitverlauf fallenden Abschrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 4 EStG)

a) Der Grundsatz Rn. 289d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG und Sonderabschreibung verbietet grundsätzlich § 7a Abs 4 EStG, dh, neben der Sonderabschreibung ist nur die lineare AfA nach § 7 Abs 1 oder Abs 4 EStG zulässig (s § 7a Rn 49, 50 (Handzik)). b) Die Ausnahme Rn. 289e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ausnahmswei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Schrifttum: Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 241 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 1 EStG erlaubt eine Sonderabschreibung von insgesamt maximal Rechtslage bei Anschafffung/Herstellung bis 31.12.2023: 20 % der AK/HK; Rechtslage bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2023: 40 % der AK/HK (s Rn 9); Zur Behandlung nachträglicher AK/HK s § 7a Abs 1 EStG; zum Mindest- und Höchstwertansatz bei HK in der StB s § 7 Rn 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Übersicht über wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung, dazu s § 7a Rn 12 (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz

Rn. 225 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Sonderabschreibung können grds beanspruchen: natürliche, unbeschränkt oder beschränkt stpfl Personen, PersGes oder Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 EStG). Dabei kann sich die Sonderabschreibung auf das Gesamthands- oder das Sonder-BV eines oder mehrerer Gesellschafter/Gemeinschafter beziehen. Mangels Koppelung an den IAB kann eine Sonderabschre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das Verhältnis zur AfA nach § 7 EStG

Rn. 216 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Neben der Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff EStG ist zwingend die "normale" AfA nach § 7 EStG vorzunehmen. Abweichend von § 7a Abs 4 EStG (s Rn 228) kann der StPfl neben (§ 7g Abs 5 EStG: "neben") der Sonderabschreibung abschreiben: linear (§ 7 Abs 1 EStG) oder degressiv (§ 7 Abs 2 EStG), soweit zeitlich anwendbar – dazu s § 7 Rn 282 (Han...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbilanz

Rn. 218 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 5 ff EStG räumt dem StPfl ein Wahlrecht ("können") ein, ob er von der Sonderabschreibung Gebrauch machen will oder nicht. Dies betrifft nur die StB. Rn. 219 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei PersGes übt diese und nicht der einzelne Gesellschafter dieses Wahlrecht aus (§ 7a Abs 7 EStG) (Lechner/Bührer, NWB 23/2016, 1712). Bei unterjährig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wj

Rn. 226 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hier war wie folgt zu unterscheiden (BMF v 25.02.2004, BStBl I 2004,337 Tz 32 zu § 7g EStG aF – Ansparrücklage – und wohl auch, obwohl nicht explizit unterschieden wird, BMF v 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493 Tz 47 EStG zum IAB) iF § 13a Abs 3–5 EStG: insoweit keine Sonderabschreibung möglich, iF § 13a Abs 6 EStG: Sonderabschreibung möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerbilanz und Handelsbilanz

Rn. 220 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG, Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff EStG seitdem nicht mehr gebi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr