Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderabschreibung

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.6 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Tritt während des Begünstigungszeitraums noch keine Vollabschreibung des Wirtschaftsguts ein, ist ein verbleibender Restwert des Wirtschaftsguts auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Diese ist grundsätzlich neu zu schätzen. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch nicht, wenn die Restnutzungsdauer nach der ursprünglichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschafts...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Abschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden können, werden Sonderabschreibungen genannt. Zumindest ein nicht unwesentlicher Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts wird dabei aus der ansonsten obligatorischen Verteilung auf die Nutzungsdauer herausgenommen und während eines sog. Beg...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.4 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 bzw. maximal 4.000 EUR je qm Wohnfläche für Wohnungen, die auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.1.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt werde...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 2 Gemeinsame Grundsätze (§ 7a EStG)

2.1 Begünstigter Personenkreis Sonderabschreibungen können von demjenigen in Anspruch genommen werden, der die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts getragen hat und dieses zur Einkünfteerzielung nutzt. Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, liegt das Abschreibungsrecht beim wirtschaftlichen Eigentümer.[1] Beim Finanz...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxisfragen

Zusammenfassung Überblick Abschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden können, werden Sonderabschreibungen genannt. Zumindest ein nicht unwesentlicher Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts wird dabei aus der ansonsten obligatorischen Verteilung auf die Nutzungsdauer herausgenommen und während...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.7 De-mininis-Beihilfeaspekte

Die Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG werden für Anspruchsberechtigte mit Gewinneinkünften nur gewährt, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) (De-minimis-Vero...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3 Weitere Voraussetzungen

4.3.1 Zeitliche Befristung Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist je nach gesetzlicher Fassung des § 7b EStG in zwei Richtungen befristet: Zum einen werden nur solche Investitionen begünstigt, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 bzw. zwischen dem 1.1.2023 und 30.9.2029 (für Wohnungen, die die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeist-...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 4 Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG)

4.1 Begünstigter Personenkreis Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kann jeder einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige, der eine Wohnung entgeltlich zu fremden Wohnzwecken vermietet unter weiteren Voraussetzungen in Anspruch nehmen. 4.2 Begünstigte Objekte Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Bauma...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Drucker / 4 Abschreibung eines normalen Druckers

Infrage kommt bei einem Drucker die lineare oder die degressive Abschreibung. Nach der amtlichen Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter beträgt die Nutzungsdauer von Peripheriegeräten eines Computers, wie z. B. die eines Druckers, 3 Jahre. Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Tz. 2 Nr. 10 c zählt ein Drucker als Peripheriegerät unter die Vereinfachu...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Im Vergleich: ohne IAB und ohne Sonderabschreibung

Ohne Nutzung des IAB und der Sonderabschreibung verbleibt es bei der regulären AfA auf das Nettoinvestitionsvolumen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren, was einer jährlichen AfA von10.000 EUR entspricht. Dies führt zu einer jährlichen Steuerersparnis von 4.200 EUR bei einem unterstellten Grenzsteuersatz von 42 %.mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Mit IAB und Sonderabschreibung

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / IV. Voraussetzungen von IAB/Sonderabschreibung

Eine zentrale Voraussetzung zur Bildung eines IAB ist, dass die geplante Photovoltaikanlage ihrer Art und Größe nach nicht unter die zuvor dargestellten Steuerbefreiungsregelungen fällt. Darauf aufbauend sind die im Folgenden genannten weiteren Voraussetzungen des § 7g EStG zu erfüllen. 1. Ziele des IAB gem. § 7g EStG Die Zielsetzung der Regelung zum IAB gem. § 7g EStG ist es ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Gewerbliche Photovoltaikanlagen (estb 2025, Heft 11, S. 427)

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung als Gestaltungsmittel Dipl.-Betriebswirt (FH) Aiko Ringwald, StB/FBIStR[*] Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt nicht nur eine entscheidende Rolle in der Energiewende, sondern bietet auch für Investoren interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei eröffnen gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen eine attraktive Ch...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / III. Abgrenzung: Gewerbliche Einkünfte und Steuerbefreiungsregelung

Betreibt ein Steuerpflichtiger eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie mit der Absicht, damit Gewinn zu erzielen, dann sind die Einnahmen aus der Einspeisung des Stromes in das Netz grundsätzlich als gewerbliche Einkünfte gem. § 15 Abs. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren.[3] Nach Ansicht der OFD Niedersachen [4] erzielen Steuerpflichtige aus dem Betrieb von Photovol...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / IX. Fazit

Die steuerliche Behandlung gewerblicher Photovoltaikanlageanlagen eröffnet durch den IAB und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG erhebliche Steuersparpotentiale. Voraussetzung ist allerdings eine präzise Gestaltung unter Berücksichtigung technischer, steuerrechtlicher, aber auch an Renditegesichtspunkten orientierten Rahmenbedingungen. Bei sorgfältiger Planung stellt die Photo...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Privatebene

Die Vorteilhaftigkeit der Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der IAB und die Sonderabschreibung nutzbar – d.h. mit positiven Einkünften verrechenbar – sind. Denkbar ist die Nutzung des IAB auch zur Abpufferung von Einmaleffekten wie z.B. Abfindungen, die nach § 34c EStG begünstigt sind. Der Vorteil der Begünstigung ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 1. Ziele des IAB gem. § 7g EStG

Die Zielsetzung der Regelung zum IAB gem. § 7g EStG ist es dabei, begünstigte Klein- und Mittelbetriebe betriebsbezogen zu fördern – mithin sollen die Liquidität, Eigenkapitalausstattung sowie die Investitions- und Innovationsbereitschaft gestärkt werden.[8] Im Fall der Investition in eine Photovoltaikanlage wird die Investition durch Anwendung eben dieser steuerlichen Begün...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / V. Beispiel

Die Investitionssumme für eine gewerbliche Photovoltaikanlage, für die keine der dargestellten Steuerbefreiungen greift, wird mit 238.000 EUR angenommen. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 wird hierfür bereits vor der eigentlichen Investition ein IAB von 100.000 EUR gebildet; dies entspricht 50 % des Investitionsvolumens (netto). Hierbei ergibt sich eine Reduzierung der...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 3. Kombination Privat- und Unternehmensebene

Interessanter ist hingegen die Überlegung, Unternehmensgewinne (z.B. einer GmbH) im steuerlich zulässigen Rahmen zu mindern. Hierzu bieten sich z.B. eine Gehaltsanpassung des mitarbeitenden Gesellschafters an oder Erhöhungen der Tantiemezahlungen – stets unter Einhaltung der diesbezüglichen steuerlichen Vorgaben im Kontext des Fremdvergleichgrundsatzes. Im Ergebnis werden so ...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / [Ohne Titel]

Dipl.-Betriebswirt (FH) Aiko Ringwald, StB/FBIStR[*] Der Ausbau erneuerbarer Energien spielt nicht nur eine entscheidende Rolle in der Energiewende, sondern bietet auch für Investoren interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei eröffnen gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen eine attraktive Chance, Kapital gewinnbringend anzulegen und gleichzeitig von Steuererle...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / 2. Voraussetzungen des § 7g EStG

Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 7g Abs. 1 S. 2 (Nr. 1 und Nr. 2) EStG lassen sich – verkürzt – wie folgt zusammenfassen: Die Gewinnermittlung muss nach § 4 oder § 5 EStG erfolgen, die hier nicht weiter problematisiert werden soll (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Gewinn darf im Wirtschaftsjahr, in dem die Abzüge vorgenommen werden sollen – ohne Berücksichtigu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.9 Betriebsverpachtung

Rz. 79 Der Verpächter eines gewerblichen Betriebs hat ein Wahlrecht. Er kann seinen Gewerbebetrieb entweder aufgeben und die Verpachtung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fortführen oder seinen Gewerbebetrieb als ruhenden Gewerbebetrieb weiterführen. Voraussetzung der Betriebsverpachtung ist die Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Darunter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

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Keine Sonderabschreibung für Mietwohnung bei Abriss und Neubau

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für den Abriss einer vermieteten Wohnung und den anschließenden Neubau keine Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt wird. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen wird – ein bloßer Ersatz bestehender Wohnungen reicht nicht aus. Entscheidend ist,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Sonderabschreibung fü... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für den Abriss einer vermieteten Wohnung und den anschließenden Neubau keine Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt wird. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn tatsächlich neuer Wohnraum geschaffen wird – ein bloßer Ersatz bestehender Wohnungen reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob der Neubau ...mehr

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Keine Sonderabschreibung fü... / Hintergrund

Entscheidung Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks, das zunächst mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut und zu Wohnzwecken vermietet war. Nachfolgend fasste die Klägerin den Entschluss, das sanierungsbedürftige, aber bewohnte Einfamilienhaus aus Wirtschaftlichkeitsgründen ab...mehr

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Keine Sonderabschreibung fü... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts: Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG wird nicht gewährt. Die Sonderabschreibung kann für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen in der EU genutzt werden. Sie beträgt bis zu 5 % der Herstellungskosten pro Jahr, zusätzlich zur regulären Abschreibung, und ist auf vier Jahre begrenzt. Die Sonderabschreibung ist nur mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.3 Sonderabschreibung nach § 7g EStG → Zeile 34

Unabhängig von der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags kann der Unternehmer für Investitionen eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Daneben wird die planmäßige (lineare) Abschreibung im normalen Umfang gewährt. Die Sonderabschreibung ist nicht abhängig von der vorherigen Bildung eines Investitionsabzugsbetrags. Die Voraussetzungen entspreche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.4 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden, wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus 3 Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutzung erfolgt. Damit keine ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

6.1 Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 84–86, 88 Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten 3 Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. In die Zeilen 84–86 sind Hinzurechnungsbeträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.6 Sonderabschreibungen und Herabsetzungsbeträge nach § 7g EStG → Zeilen 34 und 35

Siehe dazu die Ausführungen zum Investitionsabzugsbetrag unter → Anlage EÜR – Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG.mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1 Vorbemerkung

Die bisherige 2-seitige Anlage V wurde für die Steuererklärungsvordrucke ab dem Vz. 2023 in 3 Anlagen unterteilt: In die Anlage V, die Anlage V-FeWo, und die Anlage V-Sonstige. In welcher Anlage Eintragungen vorzunehmen sind, ergibt sich aus nachstehender Übersicht. Die Inhalte der 3 neuen Anlagen sind mit den Inhalten der bisherigen 2-seitigen Anlage V weitestgehend identisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.5 Wechsel der Gewinnermittlungsart → Zeile 89

In Zeile 89 ist ein Übergangsgewinn oder -verlust einzutragen, der bei einem Wechsel von der Gewinnermittlungsart "Betriebsvermögensvergleich", d. h. Bilanzierung, zur Einnahmenüberschussrechnung entsteht. Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Übergangsgewinn/-verlust gehört ebenfalls in Zeile 89.mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.9 Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG → Zeile 95

Ein Korrekturbetrag, der in der Anlage SZ errechnet wird, ist hier einzutragen. Er erhöht den Gewinn.mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.7 Korrekturbetrag InvStG → Zeile 93

Für bestimmte Investmentfonds gilt nach dem InvStG eine Teilfreistellung, gleichzeitig sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen teilweise nicht abzugsfähig. Der Saldo aus den ungekürzten Erträgen und den ungekürzten Aufwendungen ist in der Spalte "Gesamtbetrag" einzutragen. In die Spalte "Korrekturbetrag" ist der anteilige, steuerfrei zu stellende Betrag mit umg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.1 Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 84–86, 88

Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten 3 Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. In die Zeilen 84–86 sind Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG entsprechend den Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.6 Ergebnis aus Beteiligung an Personengesellschaften → Zeile 91

In der Zeile 91 sind die gesondert und einheitlich festgestellten Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften, Kostenträgergemeinschaften wie z. B. Bürogemeinschaften) einzutragen. Die dort berücksichtigten Betriebseinnahmen und -ausgaben dürfen nicht zusätzlich in den Zeilen 12 bis 89 angesetzt werden. Soweit Ergebnisanteile dem Teilei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.8 Korrekturbetrag bei Teileinkünfteverfahren → Zeile 94

Dividenden im Betriebsvermögen, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, sind nur zu 60 % steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). In Zeile 16 waren diese Beträge in voller Höhe als Betriebseinnahme einzubeziehen. In Zeile 94 erfolgt die Korrektur um die steuerfreien Beträge. Allerdings ist zu beachten, dass auch Aufwendungen, die mit diesen Beträgen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 4 Einnahmenüberschussrechnung

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Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG)

Elektrofahrzeuge sind als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Grundsatz linear abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 EStG). Nach der Nutzungsdauer für Pkw von sechs Jahren[1] sind danach die AK von E-Autos jährlich gleichmäßig mit 16,67 % abzuschreiben. Durch das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" vom ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Spezial-AfA für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)

Durch das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" vom 14.7.2025[3] wurde mit § 7 Abs. 2a EStG für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 1.7.2025 bis 31.12.2027 angeschafft werden und zum Anlagevermögen gehören, eine eigene AfA-Methode geschaffen. Es handelt es sich um ein Wahlrecht. Beraterhinweis Wird nach § 7 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.3 Variable Gemeinkosten

In Abhängigkeit zur Erzeugnismenge variierende Gemeinkosten Gemeinkosten sollen unmittelbar (als Herstellungskosten) zugerechnet werden, die in Abhängigkeit von der Erzeugnismenge variieren.[1] Eine Aktivierung der Gemeinkosten kommt für Produkte in Betracht, wenn sie sachlich mit der Produktion des Betriebs zusammenhängen. Zu den Herstellungskosten der Erzeugnisse sollen nur...mehr