Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.1 Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 für die Teilhabeleistungen des SGB IX

Rz. 3 Entsprechend § 1 wird im Teil 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89) der Anspruch auf Teilhabeleistungen (§ 4) und das Verwaltungsverfahren (z. B. Zuständigkeitsklärung nach §§ 14, 15) für Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung geregelt. Bezüglich der Auswirkungen wird auf die Ausführungen zu Rz. 1b und auf die Komm. zu § 7 verwiesen.mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.12 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 17 Gerade schwerbehinderte Menschen benötigen einen besonderen Diskriminierungsschutz i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. einen Nachteilsausgleich, um im Verhältnis zu einem gesunden Menschen gleichberechtigt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen oder am allgemeinen Leben teilhaben zu können. Auch die BRK (vgl. Rz. 9 ff.) sichert dem schwerbehinderten Menschen ein Leben ohne b...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffsbestimmungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Bis zum 31.12.2017 hatte § 2 einen verhältnismäßig ungenauen Begriff der Behinderung, der sich an die um die Jahrtausendwende angewandte Klassifikation von Behinderungen – auch ICIDH (International Classification of I...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das SGB IX regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen bzw. mit drohenden Behinderungen. § 2 bestimmt, wann eine Behinderung bzw. eine drohende Behinderung vorliegt und grenzt dadurch zugleich ab, für wen die Regelungen des SGB IX gelten. Wird z. B. eine Unterarmgehstütze verordnet, muss u. a. wegen der Frage der Anwendung des § 14 geprüft werden, ob eine Behinde...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.10 Nicht nur vorübergehende Behinderung

Rz. 14 Voraussetzung für die Annahme einer Behinderung i. S. d. Teils 1 des SGB IX ist, dass die Teilhabestörungen voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen (§ 2 Abs. 1 Satz 1). Der Zeitraum von 6 Monaten umfasst die Zeit vom Beginn der Aktivitäts-/Teilhabestörung (oft durch einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis hervorgerufen) bis zu ihrer geschätzten Beendigung. Der –...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.9 Drohende Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1

Rz. 12 Nach Auffassung des Gesetzgebers ist es mit dem Prinzip des SGB IX sowie mit einem effektiven und effizienten Rehabilitationssystem nicht vereinbar, mit möglichen Hilfen und Interventionen erst zu beginnen, wenn eine Behinderung eingetreten ist. Der Gesetzgeber zieht deshalb den Personenkreis der von Behinderung bedrohten Menschen bewusst in den Leistungs-/Zuständigke...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5 ICF

2.5.1 Überblick Rz. 8 Wegen der unter Rz. 7a aufgeführten Kritikpunkte wurde das Modell der ICIDH weiterentwickelt und durch einen überarbeiteten ICIDH, den sog. ICIDH-2, ersetzt. Letztendlich handelte es sich jedoch bei dem ICIDH-2 nur um Arbeitsentwürfe, die von der WHO 2001 unter dem Namen ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health bzw. Interna...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit der Einführung des SGB IX (Gesetz v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 in Kraft (Art. 68 des Gesetzes). Bis zum 31.12.2017 hatte § 2 einen verhältnismäßig ungenauen Begriff der Behinderung, der sich an die um die Jahrtausendwende angewandte Klassifikation von Behinderungen – auch ICIDH (International Classification of Impairments, Disabil...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.8 Unterschied zum Behindertenbegriff des § 19 SGB III

Rz. 11 Nach § 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen behindert, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben und weiter teilzuhaben, wegen Art und Schwere ihrer Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Hierzu zählen auch lernbehinderte Menschen (= Personen, die in ihrem Le...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.6 UN-Behindertenrechtskonvention

Rz. 9 Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention bzw. BRK und UN-BRK genannt) ist ein von über 100 Staaten geschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.4 Auswirkungen der ICF auf das SGB V und die sonstigen Sozialgesetzbücher

Rz. 8i Die ICF ist nicht nur bei der Anwendung des SGB IX, sondern auch bei den Leistungsansprüchen nach dem SGB V anzuwenden. Denn im Recht der Krankenversicherung sind für die Frage, ob bei einem Menschen eine medizinische Rehabilitation indiziert ist, ebenfalls die individuellen Auswirkungen seiner Krankheit im Alltag und die Faktoren, die darauf Einfluss nehmen, maßgeben...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.11 Abweichung von dem für das Lebensalter typischen Zustand

Rz. 15 § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt klar, dass eine Beeinträchtigung i. S. d. Satzes 1 nur vorliegt, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Damit soll ausgeschlossen werden, dass z. B. altersbedingte Erkrankungen i. d. R. als Behinderung anerkannt werden. Die Zweistufigkeit des Behinderungsbegriffs fordert somit, dass eine...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5 Kontextfaktoren

Rz. 8e Kontextfaktoren stellen den gesamten Lebenshintergrund eines Menschen dar. Bei den Kontextfaktoren unterscheidet man zwischen Umweltfaktoren (Um- und Mitwelt) und Person-bezogene Faktoren (z. B. Einstellungen, Bildung, Lebensstil, Religion, Beruf des behinderten Menschen). 2.5.5.1 "Umweltfaktoren" Rz. 8f Die "Umweltfaktoren" bilden die materielle, soziale und einstellungs...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.7 Unterschied zur wesentlichen Behinderung i. S. d. § 53 SGB XII

Rz. 10 § 53 SGB XII befasst sich mit dem Anspruch auf Eingliederungshilfe. Zwar verweist der bis 31.12.2019 geltende § 53 Abs. 1 SGB XII (vgl. Art. 12 und 13 BTHG) auf den Behinderungsbegriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, anspruchsberechtigt sind jedoch nur Personen, die wegen einer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt ode...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: www.bar-frankfurt.de mit folgenden Praxisleitfäden unter der Rubrik "Publikationen": ICF-Praxisleitfaden 1 beim Zugang zur Rehabilitation, ICF-Praxisleitfaden 2 in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, ICF-Praxisleitfaden 3 für das Krankenhausteam. Deutsches Institut für medizinische Dokumentation un...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.1 "Umweltfaktoren"

Rz. 8f Die "Umweltfaktoren" bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der Menschen leben und ihr Leben gestalten, ab. Zu den umweltbezogenen Kontextfaktoren zählt nicht nur der Kontakt zu der Familie und zur Nachbarschaft, sondern auch die Möglichkeit der Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben. Die umweltbezogenen Kontextfaktoren berücksicht...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.3 Körperfunktion und -struktur

Rz. 8c Die wegen einer Krankheit etc. geminderten Körperfunktionen (= die physiologischen Funktionen von Körpersystemen einschließlich der psychologischen Funktionen; Beispiele: Die Insulinausschüttung ist eine Körperfunktion der Körperstruktur Bauchspeicheldrüse. Die Auswurfleistung des Herzens, auch Ejektionsfraktion (EF) genannt, ist eine Funktion der Körperstruktur Herz. ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Mit § 2 definiert der Gesetzgeber die Begriffe der Behinderung (Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 4 ff.), der drohenden Behinderung (Abs. 1 Satz 2, vgl. Rz. 17 ff.) und der Schwerbehinderung (einschließlich Gleichstellung; Abs. 2 und 3, vgl. Rz. 23). Während § 2 Abs. 1 bei der Definition des Begriffs der Behinderung auf eine individuelle behinderungsbedingte Störung an der Teilhabe ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.4 Aktivitäten und Partizipation

Rz. 8d Die Einschränkung der Aktivitäten (= Durchführung von Aufgaben oder Handlungen durch eine Person; Beispiel: Treppe steigen, um selbst ins Schlafzimmer zu gelangen; sich selbst das Essen vorzubereiten) und ihre Auswirkungen auf die Partizipation/Teilhabe (Einbezogen sein einer Person in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich; z. B. Treppe steigen, um den Nachbarn ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.2 Person-bezogene Kontextfaktoren

Rz. 8g "Person"-bezogene Kontextfaktoren – also Kontextfaktoren, die in der Person des Betroffenen begründet sind – sind Eigenschaften und Attribute des betroffenen Menschen. Zu den personbezogenen (= in der jeweiligen Person des Betroffenen begründeten) Kontextfaktoren zählen also die Umstände, die sich auf den betrachteten Menschen als Individuum selbst beziehen. Zu den ma...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.2 Bio-psycho-soziales Modell der ICF

Rz. 8a Die ICF beschreibt Gesundheit und Krankheit als Ergebnis des Ineinandergreifens physiologischer, psychischer und sozialer Vorgänge und rückt als Ziel die Verbesserung der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Lernen, Schreiben, Rechnen, Kommunizieren, Gehen, Körperpflege oder Umgang mit Stress) in den Vordergrund. Das Modell beschreibt, wie sich die Eins...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.4 ICIDH

Rz. 6 Der Begriff der Behinderung hat sich im Laufe der Zeit entwickelt und wurde bezogen auf die Länder der Erde unterschiedlich interpretiert. Erst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte 1980 mit der ICIDH (International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps bzw. Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.5.3 Auswirkungen von umwelt- und "person"-bezogenen Kontextfaktoren

Rz. 8h Die umweltbezogenen (Rz. 8f) und die "person"-bezogenen Kontextfaktoren (Rz. 8g) können sich letztendlich auf den Rehabilitationsverlauf und die Teilhabe negativ (z. B. Migrations-/Sprachprobleme, fehlende Teilzeitarbeitsplätze, das Suchtverhalten fördernde Bezugspersonen, mangelnde Motivation, sonstige Barrieren) oder positiv (z. B. Förderfaktoren wie gute Unterstützun...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.3 Abgrenzung der Begriffe Krankheit und Pflegebedürftigkeit vom Begriff der Behinderung

Rz. 5 Nach der Rechtsprechung des BSG zum Recht der Krankenversicherung wird Krankheit definiert als ein „objektiv fassbarer, regelwidriger, anomaler körperlicher oder geistiger Zustand, der die Notwendigkeit einer Heilbehandlung erfordert und zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.“ Dabei wird die Aufmerksamkeit nur auf die Behandlungsbedürftigkeit gelenkt. In diesem Sinne lieg...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.5.1 Überblick

Rz. 8 Wegen der unter Rz. 7a aufgeführten Kritikpunkte wurde das Modell der ICIDH weiterentwickelt und durch einen überarbeiteten ICIDH, den sog. ICIDH-2, ersetzt. Letztendlich handelte es sich jedoch bei dem ICIDH-2 nur um Arbeitsentwürfe, die von der WHO 2001 unter dem Namen ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health bzw. Internationale Klassif...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.2 Definition der Behinderung i. S. d. Abs. 1

Rz. 4 In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK, teilweise auch als UN-BRK bezeichnet; vgl. Rz. 9 ff.) durch einfaches Gesetz im Jahr 2009 in Kraft getreten. Aufgrund des erweiterten Behinderungsbegriffs des Art. 1 Abs. 2 BRK, dessen Definition von § 2 Abs. 1 aufgenommen wird, versteht man i. S. des heutigen Sprachgebrauchs unter Behinderung eine Abweichung ...mehr

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Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.13 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Anhaltspunkte hierfür können häufige behinderungsbedin...mehr

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Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.4 Eingliederungsmanagement als zweiter Schritt nach längeren Abwesenheiten

Gemäß § 167 SGB IX sind Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. D.h. jedem Beschäftigten, der länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, ist Unterstützung anzubieten. Ein Unterlassen hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, kann sich aber in einem personenbedingten Kündigungsschutzprozess, wie oben kurz angesprochen, auswirken. Z...mehr

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Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 3.5 Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wichtige Mosaiksteine zur Arbeitsplatzerhaltung nach längerer Krankheit sind die stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V als Leistungsbaustein der gesetzlichen Krankenkassen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im SGB IX mit Leistungen der Rehabilitationsträger (u. a. Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen). In beiden Fällen ist der Betriebsarzt explizit g...mehr

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Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 4.1 Kenntnisse

Die neugestellten Anforderungen erfordern Fachkompetenzen in Bereichen, welche über klassisch medizinische Themen hinausgehen: Medizinische Standards: Breiter Überblick über die Gebiete der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Ophthalmologie, Dermatologie, Orthopädie, Onkologie, Toxikologie, Rehabilitation, Sozial-, Reise-, Tropen-, Umwelt- und No...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.22 Durchführung des Familienleistungsausgleichs (Nr. 11)

Rz. 24 Durch das Jahressteuergesetz 1996 ist ab dem 1.1.1996 dem BZSt bzw. seinem Vorgänger, dem Bundesamt für Finanzen, die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62–78 EStG übertragen worden. Die Nennung der Vorschriften des EStG schränkt die Zuständigkeit des BZSt auf den Kindergeldbereich ein, während die Gewährung von Kinderfreibeträgen nac...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Leistungspflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsverhinderung [1] infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Für die ärztliche Verordnung von "Schonzeiten" außerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts ist daher auch nach § 616 BGB kein Raum mehr, da § 9 insofern lex specialis ist.[2] Die Entgeltfortzahlung ent...mehr

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Digitale Formate in der Arb... / 2.1.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

In Krankheitsfällen mit längerfristiger Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitenden ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei haben Arbeitgeber und andere BEM-Beteiligte, wie Führungskräfte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, jedoch kein Recht, Diagnosen oder Einzelheiten zur Krankheit zu erfahren. Ohne die Ei...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Bewilligung durch Sozialleistungsträger

Rz. 3 Versicherte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen gegen ihren Arbeitgeber während einer medizinischen Maßnahme, wenn es sich um eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation handelt, diese vorher bewilligt worden ist und die Bewilligung durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt ist. Der Anspruch während einer Kur setzt voraus, dass die Be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2.1 Übertragungszeitraum bei Langzeiterkrankung

Die Frage, ob der Urlaubsanspruch wieder erlischt, wenn der Arbeitnehmer für die gesamte Dauer des Urlaubsjahrs und des sich anschließenden Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG durchgängig arbeitsunfähig krank war, war lange umstritten. Das BAG hat erst mit Urteil vom 24.3.2009 im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20.1.2009[1] in g...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 18 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 1.2 Bundesrecht

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Weiterbeschäftigung / 3.1 Vor der erstinstanzlichen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess

Ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers sieht das Bundesarbeitsgericht[1] bereits darin, dass der Ausgang des Kündigungsschutzprozesses für den Arbeitgeber ungewiss ist. Dieses überwiegt in der Regel das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers bis zu dem Zeitpunkt, in dem im Kündigungsprozess ein die Unwirksamke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Die Vorschrift des § 86a BetrVG ergänzt die individuellen Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Betriebsverfassung. Während sich die §§ 84,85 BetrVG an den Arbeitgeber als Adressaten der Arbeitnehmerbeschwerden richten, schafft § 86a BetrVG einen Anspruch der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat, sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem aus der Belegschaft sta...mehr

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Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

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Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr