Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Deutsche Auslandsbedienstete

Rn. 109 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die erweiterte unbeschränkte StPfl betrifft nur Auslandsbedienstete, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Vorliegen richtet sich nach dem StaatsangehörigkeitsG v 22.07.1913 (RGBl 1913, 583). § 3 StAG sieht sechs Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor: die Geburt (§ 4 StAG), eine Erklärung (§ 5 StAG), die ...mehr

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Haftung des Verwalters / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Sommer, SGB V § 31a Medikat... / 2.5 Standardisierung und Fortschreibung (Abs. 4 und 5)

Rz. 10 Die von Abs. 4 gesetzte Frist (30.4.2016) zu Inhalt, Struktur und die näheren Vorgaben zur Erstellung (vgl. Rz. 4) und Aktualisierung des Medikationsplans sowie einem Verfahren seiner Fortschreibung ist von der kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer sowie dem Deutschen Apothekerverband eingehalten worden. Das in Abs. 4 Satz 3 ff. vorgesehene Schlich...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.11 Verwaltungsvereinbarungen auf örtlicher Ebene

Rz. 32 Abs. 5 ist als Ergänzung zu § 9 anzusehen. Die Agenturen für Arbeit erhalten den gesetzlichen Auftrag, mit den Kreisen und Gemeinden verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge über die Zusammenarbeit zu schließen. Die Ausgestaltung der Regelung als Kann-Vorschrift ist eher dahin zu verstehen, dass die Agenturen für Arbeit diese Verträge nur bei angemessenen Bedingung...mehr

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Sommer, SGB V § 33a Digital... / 2.4 Zuweisungs- und Absprachenverbot (Abs. 5 und 5a)

Rz. 11 Der durch das DVPMG v. 3.6.2021 eingefügte Abs. 5 Satz 1 verbietet Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Vertragspsychotherapeuten eine unmittelbare oder mittelbare Zuweisung von Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen an bestimmte Leistungserbringer. Dadurch soll eine an den Kategorien des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der medizinischen Notwendigkeit orie...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

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Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / 3. Kritik seitens der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Urheber des Gesetzentwurfs sehen in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz innerhalb des Grundvermögens eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.[2] Die kommunale Familie in Sachsen-Anhalt hatte sich jedoch sofort gegen dieses Regelungsanliegen gewendet. [3] Letztlich kam es zu einer Diskussion wie sie zuvor auch schon in Nordrhein-Westfale...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2.1 Faktoren der Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach dem Finanzbedarf (Umlagesoll), dem Arbeitsentgelt der Versicherten und der Art des Unternehmens und damit den Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen, in die jedes Unternehmen nach dem Grad seiner Unfallgefahr eingestuft ist. Die Beitragshöhe wird u. a. zusätzlich durch Zuschläge und Nachlässe gestaltet. Daneben können die Berufsgenossen...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausübung des Heberechts

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG legt fest, dass der Gemeinde als kleinste Gebietskörperschaft die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Entscheidung zur Erhebung der Grundsteuer obliegt. Diese Entscheidungskompetenz ist Ausfluss der Ertragshoheit, die das Aufkommen der Grundsteuer allein den Kommunen zuweist.[2] Weder aus finanzverfassungsrechtlicher noch aus einf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Sommer, SGB XI § 12 Aufgabe... / 2.1.5 Anwendungsgebot des § 94 Abs. 2 bis 4 SGB X

Rz. 34 Nach Abs. 1 letzter Satz gilt § 94 Abs. 2 bis 4 SGB X entsprechend. Rz. 35 Danach unterliegen die Arbeitsgemeinschaften staatlicher Aufsicht. Diese Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Arbeitsgemeinschaften, die Pflegekassen und ihre Verbände maßgebend ist (Rechtsaufsicht). Hingegen darf die Aufsichtsbehörde keine fachli...mehr

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Sommer, SGB XI § 10 Bericht... / 2.2.1 Sechster Bericht vom 15.12.2016

Rz. 13 Der Sechste Bericht wurde mit dem Präventionsgesetz damit um ein Jahr auf 2016 verschoben. Damit sollten die Auswirkungen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes, das am 1.1.2015 in Kraft trat, im ersten Jahr seiner Wirksamkeit angemessen erfasst werden und noch in den Bericht einfließen. Der Bericht sollte somit eine aktuelle Bestandsaufnahme der Pflegeversicherung unmitt...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 115 Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, 55. Deutscher Verein für Öffentliche und ...mehr

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Hochschulassistent

Begriff Ein Hochschulassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Professors, der nach Abschluss seiner Promotion die Habilitation anstrebt. Während er seine wissenschaftliche Arbeit anfertigt, ist er am Lehrstuhl der Universität in den Bereichen Lehre, Forschung oder universitäre Selbstverwaltung beschäftigt. Die Beschäftigung ist i. d. R. zeitlich auf 1 bis 4 Ja...mehr

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Mitgliedschaft / 1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft ist ein umfassendes Rechtsverhältnis, das aufgrund der Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung für den Versicherungspflichtigen oder Versicherungsberechtigten begründet wird. Personen, die in der Krankenversicherung mitversichert sind[1], erwerben keine Mitgliedschaftsrechte. Sie haben gegenüber der Krankenkasse, bei der sie kostenfrei mit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung

Zusammenfassung Begriff Selbstverwaltung ist das Recht zur Wahrnehmung oder Regelung hoheitlicher (öffentlicher) Aufgaben in eigener Verantwortung. Diese Zuweisung/Übertragung der Aufgaben ergibt sich bei den Trägern der Sozialversicherung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 29 SGB IV u. a. für den Bereich der Gesundheitsversorgung. Das Sozialgesetzbuch...mehr

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Selbstverwaltung / 3 Organe der Selbstverwaltung

Selbstverwaltungsorgane sind Vertreterversammlung bzw. Verwaltungsrat bei den Krankenkassen[1], (hauptamtlicher) Vorstand[2] und Geschäftsführer bzw. Direktorium bei der der Deutschen Rentenversicherung Bund[3]. Die vertretungsberechtigten Organe des Versicherungsträgers haben die Eigenschaft einer Behörde.[4] In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzen sich die Organe...mehr

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Selbstverwaltung / 1 Mitwirkung der Betroffenen

Das Besondere an dem Prinzip der Selbstverwaltung ist, dass der Bürger bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt. Dies geschieht durch Sozialwahlen, bei denen ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber in die Organe der Sozialversicherungsträger gewählt werden. Außer in der Sozialversicherung gibt es die Mitwirkung der betroffenen Bürger auch noch im Bere...mehr

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Selbstverwaltung / Zusammenfassung

Begriff Selbstverwaltung ist das Recht zur Wahrnehmung oder Regelung hoheitlicher (öffentlicher) Aufgaben in eigener Verantwortung. Diese Zuweisung/Übertragung der Aufgaben ergibt sich bei den Trägern der Sozialversicherung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 29 SGB IV u. a. für den Bereich der Gesundheitsversorgung. Das Sozialgesetzbuch enthält keine ...mehr

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Selbstverwaltung / 3.1 Vertreterversammlung/Verwaltungsrat

Die Vertreterversammlung (bei den Krankenkassen der Verwaltungsrat) bildet das "Parlament" eines Sozialversicherungsträgers, welches durch Sozialwahlen gewählt wird. Die Zahl der Mitglieder in der Vertreterversammlung ist auf maximal 60, im Verwaltungsrat auf maximal 30 Sitze begrenzt. Die tatsächliche Zahl der Organmitglieder wird durch die Satzung des jeweiligen Versicherun...mehr

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Selbstverwaltung / 4 Geschäftsführer

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (bzw. bei größeren Versicherungsträgern die aus mehreren Mitgliedern bestehende Geschäftsführung) besitzen eine Doppelstellung. Zum einen sind sie hauptamtliche Bedienstete des Versicherungsträgers, zum andern nehmen sie eine organrechtliche Stellung ein. Sie gehören nämlich dem Vorstand mit beratender Stimme an und haben dabei das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 3.2 Vorstand

Der Vorstand bildet die "Regierung" eines Sozialversicherungsträgers und wird von der Vertreterversammlung/dem Verwaltungsrat gewählt. Seine Mitglieder sind – mit Ausnahme des Vorstands bei den Krankenkassen – ebenfalls ehrenamtlich tätig. Die Zuständigkeit des Vorstands bei der Verwaltung des Versicherungsträgers ist aber eingeschränkt. Die bedeutendste Einschränkung enthält...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstverwaltung / 2 Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts, d. h. Sozialversicherungsträger als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sind beispielsweise: gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Zahnärztliche Vereinigung, Unfallkassen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Versorgungswerk der Ärzte und Unfallversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Mit Widerspruchsverfahren wird das Vorverfahren bezeichnet, welches durch Erhebung eines Widerspruchs als Rechtsmittel gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Erlasses eines begehrten Verwaltungsaktes beginnt. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.3 Träger (Abs. 3)

Rz. 47 Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen (§ 4 SGB V) wahrgenommen. Als dem Staat eingegliederte Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) nehmen danach die Pflegekassen als Träger der sozialen Pflegeversicherung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 HS 1 SGB XI) im Verhältnis zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 3 Literatur

Rz. 30 Schoch, Zuständigkeiten in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ZfS 2005, 209. Wendt, Umsetzung des SGB XII auf Landesebene, RdLH 2005, 20. Wöhler, Kommunale Selbstverwaltung richtet sich neu aus – Auswirkungen auf die Betreuung(sbehörden), BtPrax 2006, 204.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 30.11.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 1 des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) mit Wirkung zum 29.12.2022. § 125 befasst sich mit den Modalitäten einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Heilmittelversorgung (vgl. Hauck/Noftz/Luthe, SGB V, § 125 Rz. 2). Die Vors...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.4 Selbstverwaltung – Spitzenverband Bund der Krankenkassen (Satz 4)

Rz. 66 Satz 4 schließlich weist dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen seiner Selbstverwaltung das Recht zu, Regeln über die Zuständigkeit festzulegen, soweit ein Versicherungspflichtiger keine Angaben über die gewählte Krankenkasse macht.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ausübung der in §§ 173, 174 eingeräumten Wahlrechte und das dabei zu beachtende Verfahren für die Wahl einer Krankenkasse oder einen Krankenkassenwechsel. Rz. 3 Abs. 1 regelt die Grundsätze des Wahlrechts, so in Satz 1 die Wahlrechtserklärung, in Satz 2 den Kontrahierungszwang und in Satz 3 den Ausschluss des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 beinhaltet die grundsätzlichen Voraussetzungen, um bei einer Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft von einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausgehen zu können. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 regelt die notwendigen Voraussetzungen, die an die Leistungspflicht der Solidargemeinschaft zu stellen sind, damit von einer gleichwertig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.3 Betriebskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnort (Nr. 3)

Rz. 60 Auch Betriebskrankenkassen werden nicht mehr kraft Gesetzes für die in den Betrieben Beschäftigten zuständig, sondern sind von diesen wählbar. Nach Nr. 3 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte daher auch die Betriebskrankenkasse wählen, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht. Rz. 61 Durch das Gesetz für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 7 Ratsmitglieder und andere ehrenamtliche Tätigkeiten

Unter engen Voraussetzungen sind Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn es sich um aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlte Bezüge handelt, die gesetzlich als Aufwandsentschädigung gezahlt und im Haushaltsplan ausgewiesen werden (§ 3 Nr. 12 Satz 1 EStG) oder wenn es sich um andere Bezüge handelt, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Zusammensetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 16 Der Verwaltungsbeirat besteht gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG aus einer nunmehr frei bestimmbaren Zahl von Wohnungseigentümern; bei mehreren Beiratsmitgliedern muss ein Vorsitzender und ein Beisitzer bestellt werden. Dies kann bereits durch Beschluss der Eigentümerversammlung geschehen, subsidiär durch die Beiratsmitglieder selbst. Die Zahl der Beiratsmitglieder und die Zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Aufgebot soll dem Erben zunächst eine zuverlässige Übersicht über die Verschuldung und damit zusammen mit dem Inventar über den Stand des Nachlasses geben.[1] Auf dieser Grundlage soll er sich entscheiden können, ob er eine amtliche Nachlassliquidation durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren beantragt oder den Nachlass in Selbstverwaltung behält un...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.3 Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 33 Das Sozialgesetzbuch V enthält in vielen Vorschriften Regelungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Schwangere und Mütter. Die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Verfassung (Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Verwaltungsträger ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.12 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 46 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Selbstverwaltungsangelegenheit

Rz. 507 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerfestsetzung und -erhebung handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO. Denn nach Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Konkretisiert wird diese finanzielle Eigenverantwortung in Hessen durch § 93 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Zweites Betriebsrentenstärk... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Erleichterung von Opting-Out-Systemen: Das 2018 eingeführte Modell, bei dem Betriebsrenten auf Tarifverträgen basieren, wird erweitert. Bisher konnte das Opting-Out-System nur durch Tarifverträge umgesetzt werden. Nun ist dies auch durch Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr