Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Führt das vereinfachte Ertr... / V. Fazit und Auswirkungen auf die Praxis

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Holdingstrukturen, in denen die oberste Unternehmenseinheit keiner eigenen operativen Tätigkeit nachgeht, das vereinfachte Ertragswertverfahren je nach Einzelfall zu einem wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnis führen kann. Umfasst sind solche Fälle, in denen die Tochtergesellschaften mit Hilfe von Darlehen finanziert worden sind und...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise zum Insolvenzverfahren

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Ziel des darin vorgeschriebenen Verfahrens ist es, die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses zu befriedigen (§§ 159 ff, §§ 187ff InsO). Stattdessen können sich die Beteiligten frei auf einen Insolvenzplan (§§ 217ff InsO) zur Sanierung des Unternehmens eini...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Haftung nach § 25 HGB

Der allgemeine Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten bez. der Haftung nach § 25 HGB [1] ist zulässig. Die handelsrechtlichen Vorschriften muss der Steuerberater wegen der steuerlichen Relevanz kennen und darf insoweit auf diese verweisen: Der Käufer eines angesehenen Unternehmens ist oft daran interessiert, die den Kunden und den Geschäftspartnern bekannte Firma fortzufü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Haftung

Die Haftung der OHG-Gesellschafter ist sehr "umfassend". Jeder Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten der OHG als Gesamtschuldner persönlich (§ 126 HGB). Die Haftung ist damit unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Von der Haftung kann das gesamte Geschäfts- und Privatvermögen betroffen sein. Zudem kann ein Gläubiger auf jeden Gesellschafter zugreifen un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.4 "Unerwünschtheit" i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG

In der Praxis begegnet man oft dem Einwand: "Sie bzw. er hätte etwas sagen können, wenn sie bzw. er es nicht gewollt hätte." An dieser Stelle ist jedoch entscheidend herauszustellen, dass Arbeitnehmer häufig in einer schwierigen Situation sind, sich zu wehren. Gerade im Kontext von Ober- und Unterordnungsverhältnissen fällt es den Betroffenen aus Angst vor beruflichen Nachte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.2 BGB-Anteil

Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Verkäufers mit allen Rechten und Pflichten nach den §§ 705 ff. BGB und dem Gesellschaftsvertrag ein. Dies bedeutet die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung des neuen Gesellschafters für alle bestehenden rechtsgeschäftlich begründeten und gesetzlichen Verbindlichkeiten mit dem Betriebs- und Privatvermögen,[1] unabhängig von d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bei der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§§ 143 ff. HGB), die dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Gesellschaftsvermögen

Das Gesellschaftsvermögen einer OHG ist im Eigentum der Gesellschaft. Die bis 2023 bestehende Regelung, wonach Gesellschafter am Vermögen der OHG zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt sind (§ 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 719 BGB a. F.), gilt seit 2024 nicht mehr. Mit dem MoPeG [1] hat der Gesetzgeber insbesondere das Recht der GbR umfassend neu geregelt. Diese Änderung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Überblick Von der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie deren Haftung, über Veränderungen im Gesellschafterbestand bis hin zur Auflösung der OHG, deren Auseinandersetzung und Beendigung behandelt der Beitrag alle wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der OHG. Von der Gründung bis zur Auflösung einer OHG...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.1 Rechtsfähigkeit

Eine OHG ist rechtsfähig (§ 105 Abs. 2 HGB i. d. F. des Personengesellschaftsmodernisierungsgesetzes (MoPeG) vom 10.8.2021, BGBl. 2021 I S. 3436). Als Personengesellschaft kann sie damit insbesondere nach außen als rechtlich selbstständige Einheit auftreten, dabei eigene Rechte und Pflichten erwerben und auch eigene Verbindlichkeiten eingehen. Zudem kann in das Gesellschaftsverm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.1 Neuer Gesellschafter

Im Gesellschaftsvertrag, dessen späterer Änderung oder durch eine anderweitige ergänzende Vereinbarung kann geregelt werden, dass ein weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende OHG aufgenommen wird. Solch ein "Aufnahmevertrag" regelt die Art und Weise des Eintritts, die zu erbringende Einlage und die Integration des Neugesellschafters in die Organisation bzw. das Gef...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2 Kaufgegenstand und Übernahmestichtag

Im Hinblick auf die unmittelbar damit verbundenen steuerlichen Folgen des Kaufs – der Käufer hat ein Interesse daran, die Anschaffungskosten auf erworbene Vermögensgegenstände optimal zu verteilen – muss es dem Steuerberater erlaubt sein, dem Mandanten die Unterschiede zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu erläutern und darauf hinzuweisen, unter welchen Vorausset...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Kaufpreis

Der Kaufpreis orientiert sich am Unternehmenswert, ist aber nicht zwangsläufig mit diesem identisch. Die Bewertungsmethode und die innerhalb der Bewertungsmethode gewählten Berechnungsverfahren müssen – auch unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falls – im Einklang mit dem durch diese rechtliche Vorgabe geprägten Bewertungsziel stehen.[1] Dieser Hinweis an den Ma...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.3 Ausscheidender Gesellschafter

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der OHG. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Das Gesetz sieht u. a. folgende Tatbestände vor, die ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG bewirken (§ 130 HGB): Der Tod eines Gesellschafters, die Kündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.3 Schuld

S 2.3.3.1 Begriffsdefinition 1Schuld ist die individuelle Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen Tat. 2Sie setzt die Fähigkeit des Täters voraus, das Unrecht der Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln (§ 20 StGB), sowie seine Schuldfähigkeit (§ 19 StGB). S 2.3.3.2 Abgrenzung zum Verbotsirrtum 1Weiß der Täter, dass sein Verhalten den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzug von Schulden und Lasten

Rz. 185 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der der erweitert beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Erwerbe kommt ein Abzug von Schulden und Lasten nur insoweit in Betracht, als diese in einer wirtschaftlichen Beziehung zu diesen Erwerben stehen (vgl. § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG, s. § 10 Rz. 175 ff.). Negatives erweitertes Inlandsvermögen kann mit positivem Inlandsvermögen ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Schuld

Rz. 639 [Autor/Stand] Die Verhängung von Strafe setzt zwingend Schuld voraus.[2] Über das Vorliegen des subjektiven Tatbestands hinaus muss dem Täter persönlich zum Vorwurf gemacht werden können, dass er die Tat begangen hat. "Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG. [...] Das Schuldprinzip gehö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Die zum steuerlichen Betriebsvermögen der Gesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter und Schulden

Schrifttum: Groh, Die Bilanzen der Mitunternehmerschaft, StuW 1995, 383; Wichmann, Das Verständnis des BFH von der Bilanzierung bei PersGes und der Behandlung von Anteilen an PersGes – krit Anm zu Einzelfragen, DB 1984, 2257; Meyer, Zum BV von PersGes (BewG), DB 1986, 2456; IDW, Handelsrechtliche Rechnungslegung bei PersGes v 06.02.2012, (IDW RS HFA 7 nF), FN IDW 2012, 189. Verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3 Vorsatz, Leichtfertigkeit, Schuld

S 2.3.1 Vorsatz S 2.3.1.1 Begriffsdefinition 1Der Vorsatz muss in Bezug auf Taterfolg, die Tathandlung und die Kausalität vorliegen. 2Hierzu ist eine ausführliche Prüfung notwendig, deren Ergebnis im Abschlussvermerk festzuhalten ist. 3Der Vorsatz besteht aus einem Wissens- und einem Willenselement, die unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. 4Beim direkten Vorsatz hande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 6 (SEStEG) Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Ausgewählte Literaturhinweise: Eilers, Gemeinschaftsrechtliche Anwendungsrestriktionen für § 42 AO, DB 1993, 1156; Centrale-Gutachtendienst, Umw einer GmbH in eine Einzelfirma und Konfusion von Verbindlichkeiten und Forderungen, GmbHR 1998, 826; Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner Pers-Ges, BB 1998, 1557; Gosch, Pensionszusage bei Umw der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Auflösung von Rückstellungen

Tz. 29 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 6 Abs 1 UmwStG regelt den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen und diese sich infolge der Verschmelzung vereinigen. § 6 Abs 2 UmwStG betrifft den Fall, in dem zwischen der übertragenden Kö und einem Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges Forderungen und Verb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 63 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Personengesellschaften gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der Person...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zwi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgesellschafter als Schuldner

Rn. 30 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Erlässt ein Gesellschafter der KapGes eine Schuld und ist diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, kommt es durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit zu einer Vermögensmehrung, welche zwar handelsrechtlich, aber nicht steuerrechtlich den Gewinn erhöht. In steuerrechtlicher Hinsicht führt der Schuldenerlass, vorausges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Schädliche sonstigen Gegenleistungen (§ 25 S 1 iVm §§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4, 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 56 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Antrag auf einen Formwechsel zu BW ist eingeschr, soweit der gW aller schädlichen sonstigen Gegenleistungen (s Tz 57) die Grenzen der § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel als Sacheinlage) oder § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG (beim Formwechsel als Anteilstausch) übersteigt und der Umw-Beschl nach dem 31.12.2014 erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.7.2 Einstellung nach § 398 AO und §§ 153 ff. StPO

(1) 1Trotz hinreichenden Tatverdachts kann die BuStra-Stelle das Ermittlungsverfahren nach Maßgabe des § 398 AO oder der §§ 153 ff. StPO durch Einstellung abschließen. 2Die Entscheidung hierüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen der BuStra-Stelle (Opportunitätsprinzip). (2) 1Nach § 398 AO und § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO kann die BuStra-Stelle das Ermittlungsverfahren auch ohne Zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bestehen zwischen der übernehmenden Pers-Ges bzw natürlichen Person und der übertragenden Kö Forderungen und Verbindlichkeiten, erlöschen diese bei der Umw durch Vereinigung, da eine Person nicht gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegen sich selbst haben kann. Hierzu s Tz 7 ff. Neben diesem Grundfall des Übernahmefolgegewinns...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entrichtung der Grundsteuer

Rz. 31 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insb. durch Zahlung (§§ 224, 224a, 225 AO), Aufrechnung (§ 226 AO), Erlass (§§ 163, 227 AO), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§ 228 bis 232 AO), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auflösend bedingten Ansprüchen. Rz. 32 [Autor/Stand] Der Steuerschuldner hat die Grundsteuer an die bei der Geme...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.3.1 Begriffsdefinition

1Schuld ist die individuelle Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen Tat. 2Sie setzt die Fähigkeit des Täters voraus, das Unrecht der Tat einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln (§ 20 StGB), sowie seine Schuldfähigkeit (§ 19 StGB).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Begrenzung auf Umsatz- und Verbrauchsteuern

Rz. 1126 [Autor/Stand] Als weiteres Tatbestandsmerkmal fordert § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO, dass Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt sind oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt werden. Als Tathandlungen kommen insofern beispielsweise infrage: die Abgabe einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung, einer unzutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) "Ausschließlichkeitsgebot": GmbH & Co GbR mbH nicht gewerblich geprägt

Rn. 175 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Umstritten war wegen des Wortlauts ("ausschließlich"), ob die sog GmbH & Co GbR mbH unter die gewerbliche Prägung fällt, wenn nur die GmbH geschäftsführungsbefugt ist und für die Personengesellschafter die Haftung für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten durch Gesellschaftsvertrag oder individualvertragliche Regelungen ausgeschlo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1005 [Autor/Stand] Strafe ist "missbilligende hoheitliche Reaktion"[2], welche an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft[3]. Sie dient den Zwecken der Spezialprävention (erzieherische Einwirkung auf den Täter) und der Generalprävention (Abschreckung der Allgemeinheit)[4]. Im Steuerstrafrecht kommt der Generalprävention aus fiskalischen Gründen besondere Bedeutung zu[5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Minderung von Verrechnungspotenzial nahestehender Personen (§ 3a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ist beim zu sanierenden (Mit-)Unternehmer noch ein Restbetrag vorhanden, so gehen nachrangig die Positionen des § 3a Abs 3 Nr 1–13 EStG, die einer dem (Mit-)Unternehmer nahestehenden Person zuzurechnen sind, unter. Die Vorschrift dient im Grunde der Verhinderung einer missbräuchlichen Steuergestaltung. Denkbar wäre sonst, dass das zu saniere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit-)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsre...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 9 Strafzumessung

(1) 1Gem. § 369 Abs. 2 AO gelten für Steuerstraftaten grundsätzlich die allgemeinen Gesetze über das (materielle) Strafrecht. 2Danach sind insbesondere auch die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB (§§ 1 bis 79b StGB) anzuwenden, die u.a. die Rechtsfolgen der Tat beschreiben. 3Hauptzweck der Strafe ist es, der Begehung von (Steuer-) Straftaten entgegenzuwirken und die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 140 [Autor/Stand] Die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist gegenüber den Steuerpflichten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ErbStG nachrangig. Sie entsteht bei allen natürlichen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Geschäftsleitung oder ihren Sit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1.7 Negative Vermögensgegenstände als Betriebsvermögen des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 190 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Negative Vermögenswerte (Schulden) sind dem BV des BgA zuzuordnen, wenn sie objektiv erkennbar aus der wirtsch Tätigkeit des BgA resultieren bzw durch diesen veranlasst sind. Dies können zB Verbindlichkeiten aus Darlehen sein, die die Träger-Kö für den BgA eingegangen ist oder die sie ihm gewährt, oder Verbindlichkeiten, die aus der Anschaff...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.1 Vorsatz

S 2.3.1.1 Begriffsdefinition 1Der Vorsatz muss in Bezug auf Taterfolg, die Tathandlung und die Kausalität vorliegen. 2Hierzu ist eine ausführliche Prüfung notwendig, deren Ergebnis im Abschlussvermerk festzuhalten ist. 3Der Vorsatz besteht aus einem Wissens- und einem Willenselement, die unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. 4Beim direkten Vorsatz handelt der Täter ab...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.3.2 Abgrenzung zum Verbotsirrtum

1Weiß der Täter, dass sein Verhalten den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO erfüllt, hält er es aber irrtümlich für erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit) vor. 2Gleiches gilt für den Fall, dass der Täter die Pflicht nicht kannte, gegen die er verstoßen hat, z.B. § 68 EStG. 3Der Verbotsirrtum lässt den Vorsatz unberührt, aber u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Zahlungstermine, zu denen die Grundsteuer zu entrichten ist. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Entstehung des Grundsteueranspruchs (vgl. § 9 GrStG), seine Festsetzung durch Grundsteuerbescheid (vgl. § 27 GrStG) und seine Fälligkeit zeitlich nicht zusammenfallen.[2] Der Gesetzgeber hat hierbei, um eine Vereinfachung des Erhe...mehr