Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Vorsteuerberichtigung, Klei... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 5.8 Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Einnahmen aus Tantieme-Forderungen, die die Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben, fließen dem Gesellschafter-Geschäftsführer bereits bei Fälligkeit zu. Der Grundsatz des Zuflusses bei Fälligkeit entfällt, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist.[1] Der ... mehr

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Geschäftsführer / 5.4 Gutschrift auf Verrechnungskonto

Wird der mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH abgeschlossene Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Geschäftsführervergütungen vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit ge... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Geschäftsführer / 6.4 Verzicht auf Pensionsansprüche

Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der GmbH auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, ist darin nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch ein fremder Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen die Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte. War die Zusage der Altersversorgung im Anstellungsvertrag geregelt, führt der Verzich... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.5 Nachträgliche Betriebsausgaben, insbesondere Schuldzinsen

Rz. 75 Nachträgliche Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die sich nicht im Weg der materiellen Rückwirkung[1] auf den Veräußerung- oder Aufgabegewinn auswirken. Sie können zu negativen nachträglichen Einkünften i. S. v. Nr. 2 führen. Rz. 76 Zu den nachträglichen Betriebsausgaben gehören Schuldzinsen für Verbindlichkeiten, die während des Bestehens des Betriebs begründet wurde... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.7 Wegfall geschuldeter wiederkehrender Leistungen

Rz. 82 Ungewisse Verbindlichkeiten bleiben regelmäßig auch nach Betriebsaufgabe oder -veräußerung betrieblich; Änderungen wirken jedoch materiell auf den Veräußerungs- oder Aufgabezeitpunkt zurück (Rz. 59). mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.1 Abzugsberechtigung

Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG), der seine eigene KiSt-Schuld tatsächlich gezahlt hat. Für die Berechtigung zum Abzug von KiSt ist es unerheblich, ob der Stpfl. seine persönliche KiSt selbst gezahlt hat oder diese im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitgeber einbehalten worden ist. Gleiches gilt aber auch dann, wenn ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.1 Unterhaltsleistungen

Rz. 170c Gem.§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder den getrennt lebenden Lebenspartner oder den Lebenspartner, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben worden ist (§ 14 LPartG), abziehbar. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist in Abs. 1a Nr. 1 nicht definiert. Nach überwiegender Auffassung entspric... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gemäß § 578 Abs. 3 für Miete... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsschulden

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.3 Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten

Rz. 90 Hinweise darauf, wann es als "unwahrscheinlich" gilt, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, finden sich in Art. 178 Abs. 3 CRR: Das Institut verzichtet auf die laufende Belastung von Zinsen. Das Institut erfasst eine erhebliche Kreditrisikoanpassung, weil sich die Bonität nach der Vergabe des Kredites... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.9 Barwert der eigenen Verbindlichkeiten

Rz. 185 Sofern zur Ermittlung des Barwertes der eigenen Verbindlichkeiten Abzinsungssätze angewendet werden, die im Vergleich mit einem risikolosen Zins einen Spread beinhalten, führt dies grundsätzlich zu einem zu niedrigen Ansatz der Verbindlichkeiten. Es ist lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, die Abzinsung mit einem oberhalb der risikolosen Zinskurve lieg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.2 Besondere Vorgaben für mit Immobilien besicherte Verbraucherkredite

Rz. 40 Insbesondere bei mit Immobilien besicherten Verbraucherkrediten sollten die Institute absehbare Veränderungen hinsichtlich der Quellen der Rückzahlungsfähigkeit in der Zukunft in ihre Beurteilung einbeziehen. Beispielhaft nennt die EBA die Situation, in der die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Kreditnehmers hinausgeht, womit sich absehbar seine... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.2 Statische und dynamische Liquiditätsgrade

Rz. 101 Zur Berechnung der verschiedenen Liquiditätskoeffizienten, die als Maß für die Liquidität verschiedenen Grades dienen können, werden unterschiedlich abgegrenzte Bestandteile der Liquiditätspuffer zu jenen Positionen in Beziehung gesetzt, die mit kurzfristigen Auszahlungsverpflichtungen verbunden sind.[1] Rz. 102 In der Fachliteratur[2] wird zwischen statischen und dyn... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225; Eggesiecker... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Schuldverschreibung

Rn. 1279 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Zinsscheine oder die Zinsforderungen müssen mit Schuldverschreibungen im Zusammenhang stehen. Bei einer verbrieften Inhaberschuldverschreibung wird eine Urkunde ausgestellt, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (s § 793 BGB). Diese Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genann... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Erstmalige, turnusmäßige und anlassbezogene Beurteilungen

Rz. 143 Unter der erstmaligen Beurteilung des Adressenausfallrisikos ist die Einschätzung des Ausfallrisikos eines potenziellen Kreditnehmers zu verstehen, zu dem bislang noch keine Kreditbeziehung besteht. Die turnusmäßige Beurteilung bezieht sich auf die erforderliche jährliche Risikoeinstufung. Die Pflicht zur jährlichen Beurteilung der Risiken existiert, schon aus handel... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Vertrauen auf externe Bonitätseinschätzungen

Rz. 126 Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen wurde bis zum Beginn der Finanzmarktkrise[1] als relativ unkritisch angesehen, zumal die anerkannten Ratingagenturen lange Zeit als quasi unfehlbar galten und sich z. B. die Eigenkapitalunterlegung nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) der ersten Säule von Basel III vornehmlich auf deren Urteile stützt. Auch das fehl... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1570 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 8 S 1 EStG regelt, dass KapErtr den Einkünften aus LuF, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus VuV zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen dieser Einkunftsarten anfallen. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Zuordnungsvorschrift, nicht aber um einen eigenen Besteuerungstatbestand. Nach diesem Subsidiaritätsprinzip... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Di... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3.1 Wesentlichkeit einer Risikoposition

Rz. 83 Die in Art. 178 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b CRR erwähnte "Wesentlichkeit" von Risikopositionen ist gemäß Art. 178 Abs. 2 lit. d CRR anhand einer "Erheblichkeitsschwelle" zu bewerten, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde als vertretbar angesehen wird. Die EBA hat dafür entsprechende Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, auf deren Basis eine europäische De... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Wesentliche Zinsänderungsrisiken

Rz. 117 Da die Ermittlung der wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen gefordert wird, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass jene Zinsänderungsrisiken in bestimmten Währungen vernachlässigt bzw. vereinfacht berücksichtigt werden können, die aus Sicht des Institutes nicht wesentlich sind. Grundsätzlich müssen sie dafür aber erst einmal ermittelt werden. Im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Definition notleidender Risikopositionen

Rz. 71 Unter "notleidenden Risikopositionen" ("non-performing exposures", NPE)[1] sind nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 213 Meldewesen-DVO solche Risikopositionen zu verstehen, die unter Art. 47a Abs. 3 Satz 1 CRR aufgeführt sind. Demnach werden für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR die folgenden Risikopositionen als "notleidend" eingestuft: eine Risikoposition, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Behandlung von Zinsänderungsrisiken im SREP

Rz. 70 Außerdem sollten die zuständigen Behörden das Zinsänderungsrisiko, welches sich aus den zinssensitiven Positionen aus bilanzwirksamen und bilanzunwirksamen Geschäften im Anlagebuch ergibt ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB), einschließlich der Absicherungen für diese Positionen bewerten. Die ebenso erforderliche Bewertung des Kreditspreadrisikos im Anlag... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7. Eigenbonitätseffekt bei IFRS-Bilanzierung

Rz. 38 Bei der IFRS-Bilanzierung erfolgt die Erstbewertung finanzieller Verbindlichkeiten grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. In bestimmten Fällen ist auch die Folgebewertung von Verbindlichkeiten mit dem zum jeweiligen Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwert vorzunehmen bzw. als Wahlrecht zulässig. Rz. 39 Daraus folgt, dass Entwicklungen, die hinsichtlich der Refinanzier... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Beispiele für Übergangskriterien

Rz. 7 Die deutsche Aufsicht überlässt es den Instituten, geeignete Kriterien zu formulieren, nach denen ein Engagement als Problemkredit einzustufen ist. Auch diesbezüglich wird auf die Vorgehensweise in der Intensivbetreuung verwiesen (→ BTO 1.2.4 Tz. 1). Speziell in der Problemkreditbearbeitung können z. B. folgende Ereignisse von besonderem Interesse sein: Pfändungen, andau... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Anwendung in Niederlassungen und Filialen

Rz. 10 Die Institute müssen sicherstellen, dass die NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen einheitlich verwendet wird (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass ein Kunde mehrerer Institute in derselben Gruppe einheitlich eingestuft wird. Die EBA erwartet ohnehin, dass die Umsetzung der Vorgaben zur Einstufung von Risi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2. Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive

Rz. 39 In der ökonomischen Perspektive erwartet die Aufsicht eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung. Mithin kommen in einer solchen Sichtweise bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln nicht zum Tragen, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können. Rz. 40 Dabei können ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der §§ 15a und 15b EStG

Rn. 305 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die nach § 18 Abs 4 EStG bestimmte entsprechende Anwendung des § 15a EStG bedeutet, dass grds auch beschränkt haftende Beteiligte an einer freiberuflichen KG ihre Verluste weder unbeschränkt ausgleichen noch im Wege des Verlustabzugs (vgl § 10d EStG) abziehen dürfen, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten ent... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder förder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Staatsrisiken

Rz. 20 Die EZB erwartet von den bedeutenden Instituten, neben den Länderrisiken auch die Staatsrisiken ("Sovereign Risks") im Rahmen des ICAAP zu berücksichtigen. Dabei ordnet sie die Staatsrisiken – im Gegensatz zu den Länderrisiken – aber nicht den Kreditrisiken zu.[1] In diesem Fall geht es im Gegensatz zu den Länderrisiken um die Staaten als Schuldner bei den Banken. Im ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570 ff). Rn. 672 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gem § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvert... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; BFH BStBl II 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht ... mehr