Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2 Leichtfertigkeit

S 2.3.2.1 Begriffsdefinition (1) 1Nicht jede pflichtwidrige Handlung bzw. Unterlassung begründet den Vorwurf der Leichtfertigkeit. 2Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rz. 134 Nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierte selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens unterliegen in der Steuerbilanz einem Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs. 2 EStG, da das Steuerrecht eine Aktivierung nur bei entgeltlichem Erwerb erlaubt. Rz. 135 Für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert besteht handels- und steuerrechtlich zwar eine Ansatzpflicht. Unterschiede...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Zurechnungsumfang idR entsprechend der vertraglichen Verteilungsabrede

Rn. 68 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der nach den dargelegten Grundsätzen (auch s Rn 61–67) ermittelte steuerliche Gewinn oder Verlust (auch soweit das StB-Ergebnis höher ist als das HB-Ergebnis, auf das sich die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilungsabrede bezieht: BFH v 10.10.1985, BStBl II 1986, 68 zu 2.F.; BFH BFH/NV 1987, 775/77; s Rn 70) der PersGes (bzw der atypisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 6 UmwStG regelt die Besteuerung von sog Übernahmefolgegewinnen in den Fällen des Vermögensübergangs von einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Kern sieht § 6 UmwStG die Möglichkeit einer Rücklagenbildung vor, die im Ergebnis zu einer zeitlich gestreckten Besteuerung des Übernahmefolgegewinns führt. Die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Steuerliche Behandlung eines Übernahmefolgegewinns/-verlusts; Bildung und Auflösung einer steuerfreien Rücklage

Tz. 24 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 6 Abs 1 S 1 UmwStG kann der Übernahmefolgegewinn bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich durch eine stfreie Rücklage in vollem Umfang neutralisiert werden. Dies gilt auch in den Fällen der Tz 23. Da der Übernahmefolgegewinn eine logische Sekunde nach Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags entsteht (s Tz 22), ist die Rück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Levedag, Zurechnung von Mehrgewinnen bei Schädigung der Gesellschaft und der Mitgesellschafter durch einen der Gesellschafter, NWB 2023, 1427; Werth, Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen BA-Abzugs, BFH/PR, 2023, 65. Rn. 70e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 EStG:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 99 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überzahlung (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen geleistet, als er dies bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids hätte zahlen müssen, ist der überzahlte Betrag zu erstatten oder mit anderen Rückständen zu verrechnen. Die Verrechnung der Überzahlung mit später fällig werdenden Vorauszahlungen ist nicht zulässig. Bestehen keine anderweitigen S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.4 Asset deal bei Unternehmenserwerben

Rz. 91 Werden Unt oder Unternehmensteile im Wege eines asset deals vom bilanzierenden Unt übernommen, stellt sich ebenfalls das Erfordernis der Berücksichtigung von latenten Steuern. Im Regelfall ergibt sich beim asset deal ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem (Gesamt-) Kaufpreis und der Summe der Zeitwerte der übernommenen VG und Schulden. Dieser ist als GoF gem. §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Tätigkeiten nach Einstellung des Betriebes

Rn. 5 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Einkommensteuerlich wird ein Betrieb eingestellt bei Beendigung der gewerblichen Betätigung, uU auch bereits früher bei Aufgabe einer Gewinnerzielungsabsicht (s Rn 123 ff). ESt-rechtlich wird der Totalgewinn erfasst, dh, der Begriff des Gewerbebetriebs umfasst auch das gewerbliche Unternehmen im Abwicklungsstadium (bestätigt GrS BFH BStBl II ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Historischer Exkurs: Fortsetzungszusammenhang

Rz. 874 [Autor/Stand] Eine besondere Rolle spielte in der praktischen Rechtsanwendung über viele Jahrzehnte das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs. Mehrere Handlungen, die bei unvoreingenommener Betrachtung jeweils selbständig zur Verwirklichung eines Straftatbestands führten, wurden als fortgesetzte Handlung zu einer rechtlichen Einheit und damit zu einer einzigen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede; keine Rückbeziehung des Gesellschaftsvertrages bzw des Ein- und Austritts von Gesellschaftern

Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der steuerliche Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters richtet sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel: s Rn 68. Einer rückwirkenden Änderung einer praktizierten Gewinnverteilung steht der Grundsatz der Unabänderlichkeit des verwirklichten Einkünfteerzielungstatbestandes entgegen: s Weber-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002 führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Als fiktiver Teilbetrieb iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt auch die Beteiligung an einer Kap-Ges, die deren gesamtes Nenn-Kap umfasst (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.05). Da § 15 Abs 1 S 3 UmwStG keine Einschränkung enthält, fallen neben Inl-Beteiligungen auch 100%ige Beteiligungen an ausl Kap-Ges darunter, die nach dem Typenvergleich einer inl Kap-Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 (1) Inländische gewerbliche PersGes mit ausländischen Betriebstätten und/oder ausländischen Gesellschaftern Der Gewinnanteil, der vom Gewinn einer inländischen gewerblichen PersGes aus einer ausländischen Betriebsstätte stammt, ist bei inländischen Gesellschaftern nach dem Welteinkommensprinzip im Inland stpfl; die im Ausland entrichtete Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nutzung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 4. Rangfolge nach § 1609 BGB

Der Kern des modernen Unterhaltsrechts ist das Kindeswohl. § 1609 BGB ordnet daher minderjährige Kinder und ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellte volljährige Kinder an die Spitze der Rangfolge. Daraus erwächst für den Unterhaltsschuldner eine Reihe gesteigerter Pflichten: Nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners. U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den st...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Die Vergütung der Komplementär-GmbH für die Übernahme des Haftungsrisikos

Rn. 48c Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Haftungsvergütung einer Komplementär-GmbH, die nicht am Vermögen der GmbH & Co KG und damit nicht an der Gewinnverteilung beteiligt ist und die für ihre Aufwendungen aus der Geschäftsführung der KG gesonderten Ersatz erhält, ist – fest oder gewinnabhängig – angemessen und als BA anzuerkennen, wenn sich die Vergütung an der Höhe einer de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben Kenntnis erlange...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Allgemeine Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung

Rz. 302 [Autor/Stand] Eine sich aus Gesetz oder anderen Rechtsgründen ergebende Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen findet ihre Grenze an der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens. In systematischer Hinsicht ist dabei umstritten, ob die Unzumutbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten den Tatbestand[2], die Rechtswidrigkeit[3] oder die Schuld[4] e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Haupttat

Rz. 147 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit der Anstiftung erfordert nach § 26 StGB das Vorliegen einer mit Strafe bedrohten, hinreichend bestimmten (s. Rz. 120.1) Haupttat i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB (Akzessorietät der Anstiftung)[2]. Diese Haupttat muss deshalb vollendet bzw. zumindest ein mit Strafe bedrohter Versuch sein (s. Rz. 121). Zudem muss sie vorsätzlich und rechtswi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.1.2 Abgrenzung zum Tatbestandsirrtum

(1) 1Nicht vorsätzlich handelt, wer tatsächliche Umstände, die den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO oder einer ausfüllenden steuerlichen Vorschrift (z.B. § 90 Abs. 1 AO oder § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG) begründen, nicht kennt (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). 2Weiß z.B. der Kindergeldberechtigte bzw. -empfänger eines über 18 Jahre alten Kindes in den Fälle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Beteiligung des Gesellschafters dienende WG (Sonderbetriebsvermögen II)

Rn. 75 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zur rechtlichen Stütze für das vom BFH geschaffene Sonder-BV II s Rn 73. Zum notwendigen Sonder-BV II zählen:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Variable Rückflüsse

Tz. 16 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Das zweite Kriterium, das hinsichtlich des Vorliegens eines möglichen Beherrschungsverhältnisses zu prüfen ist, ist, ob ein Investor aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen variablen Rückflüssen iSv. wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran besitzt. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Rückflüsse des Inv...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 22.10.1979 — IV C 5 - S 1352 - 2/79, FR 1979, 584 = BStBl. I 1979, 644 (betr. Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG)

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Auslegung des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG wie folgt Stellung genommen: 1. Kapitalaufnahme § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG stellt darauf ab, ob das Kapital auf ausländischen Kapitalmärkten aufgenommen worden ist. Die aufnehmende Gesellschaft muß dabei selbst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Die Bilanzen der Mitunternehmerschaft, StuW 1995, 383; Wichmann, Das Verständnis des BFH von der Bilanzierung bei PersGes und der Behandlung von Anteilen an PersGes – krit Anm zu Einzelfragen, DB 1984, 2257; Meyer, Zum BV von PersGes (BewG), DB 1986, 2456; IDW, Handelsrechtliche Rechnungslegung bei PersGes v 06.02.2012, (IDW RS HFA 7 nF), FN IDW 2012, 189. Verwaltungsanwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.1.1 Begriffsdefinition

1Der Vorsatz muss in Bezug auf Taterfolg, die Tathandlung und die Kausalität vorliegen. 2Hierzu ist eine ausführliche Prüfung notwendig, deren Ergebnis im Abschlussvermerk festzuhalten ist. 3Der Vorsatz besteht aus einem Wissens- und einem Willenselement, die unterschiedlich stark ausgeprägt sein können. 4Beim direkten Vorsatz handelt der Täter absichtlich oder wissentlich. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1199 [Autor/Stand] Als flankierende Rechtsnormen zur Bekämpfung des Umsatzsteuermissbrauchs sind mit dem StVBG vom 19.12.2001[2] mit Wirkung seit dem 1.1.2002 zwei neue Tatbestände in das UStG aufgenommen worden. Mit diesen Gesetzesbestimmungen sollen speziell die sog. Karussellgeschäfte (s. Rz. 1396 ff.) bekämpft und insb. die als Rechnungsaussteller auftretende sog. mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78 ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a–70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71–71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebrachte...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.1 Begriffsdefinition

(1) 1Nicht jede pflichtwidrige Handlung bzw. Unterlassung begründet den Vorwurf der Leichtfertigkeit. 2Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können. 3Zu einem a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1088 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 370 Abs. 3 AO zum 1.1.1977 wurden zum ersten Mal besonders schwere Fälle unter eine erhöhte Strafandrohung gestellt. Dies entspricht den Strafschärfungsmöglichkeiten beim Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB) und beim Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 2 StGB). Der erhöhte Strafrahmen sieht ausschließlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis ...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung des Kredits für die Anschaffung eines Firmenwagens

Die Malermeisterin Martina Kleks kauft einen neuen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer. Frau Kleks finanziert das Fahrzeug über eine Bank des Autoherstellers und zahlt 5,5 % Zinsen. Weil sie die Vorsteuer in Höhe von 5.700 EUR gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann, finanziert sie nur den Netto...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.3 Besondere Arten der Rücklagenbildung bei einem Regiebetrieb

Tz. 310 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Mittelreservierung (Rücklagenbildung), die bei der Träger-Kö eines Regiebetriebs das Entstehen von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG und damit auch die KapSt verhindert, liegt nach Verw-Auff auch vor, soweit die verwendbaren Mittel, die aufgr eines gewinnrealisierenden Vorgangs dem BgA zugeführt worden sind, bereits i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verschmelzung der Betriebs-KapGes auf ein Besitzeinzelunternehmen

Schrifttum: Bisle, Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen, NWB 2017, 2137. Rn. 405 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach dem UmwG ist die Verschmelzung (zur Aufnahme) zulässig, wenn die natürliche Person alleiniger Gesellschafter der GmbH ist (§ 120 UmwG). Erforderlich ist ein notarieller Verschmelzungsvertrag, der zwischen der GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bohlmann, Vermeidung der Zwangsentnahme von Sonder-BV ... bei der Erbfolge, BB 1994, 189; Tismer/Ossenkopp, Veräußerung von Kommanditanteilen bei Vorliegen von Sonder-BV, FR 1992, 39; Herbst/Stegemann, Neues zur korrespondierenden Bilanzierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen und Gesellschafterdarlehen, DStR 2017, 2081; Riedel, Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Behandlung eines lfd oder einmaligen Nießbrauchentgelts

Rn. 34 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Soweit der Nießbraucher dem Nießbrauchbesteller für die Nießbrauchüberlassung am Gesellschaftsanteil ein laufendes Entgelt zahlt, stellt dies beim Nießbraucher eine Sonder-BA dar (Biergans, DStR 1985, 327, 333; Schulze zur Wiesche, RWP-SG 5.2, 1045, 1065) beim Ertragsnießbraucher WK iRd Einkünfte gemäß § 22 Nr 1 EStG. Handelt es sich um einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die additive Verknüpfung von Gewinnanteil lt Gesellschaftsbilanz und Ergebnis lt Sonderbilanz zur Gesamtbilanz/korrespondierende Bilanzierung

Rn. 95 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Knobbe-Keuk schlug vor (glA Ebenroth/Willburger, BB 1992, 1043), aus Gründen der Transparenz auf die Erstellung einer Gesamtbilanz zu verzichten, stattdessen von der Gesellschaftsbilanz auszugehen (die auch die begrenzte Steuerrechtssubjektivität der PersGes als Einheit berücksichtigt: s Rn 12b) und die Sonderbilanzen unter Berücksichtigung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Darstellung im Abschluss

Tz. 71 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 In IAS 24 werden lediglich verschiedene Angabepflichten, nicht jedoch deren Ausweisort genannt. Hat das bilanzierende Unternehmen Daten anzugeben, die ebenso nach anderen Standards zu nennen sind, sind deren Regelungen bzgl. des Ausweisorts zu befolgen. Ist vom IASB kein Ausweisort vorgeschrieben, hat das bilanzierende Unternehmen unter Beach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Der sachliche Anwendungsbereich des § 3a EStG umfasst BV-Mehrungen oder BE, die aus einem Schuldenerlass stammen. Dies gilt nach der Gesetzesbegründung für jedes Unternehmen (BT-Drs 18/12128, 31). Der Anwendungsbereich des § 3a EStG ist also auf Gewinneinkünfte beschränkt, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels BV-Vergleich oder EÜR (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1026 [Autor/Stand] Die Strafzumessung im Steuerstrafrecht folgt den gleichen Regeln und Grundsätzen wie im allgemeinen Strafrecht. Im Rahmen der Strafzumessung sind daher folgende drei Schritte durchzuführen: Bestimmung des Strafrahmens; Bestimmung des "Spielraums" (Spielraumtheorie, s. Rz. 1005) innerhalb der äußeren Grenzen des Strafrahmens, der für die Festsetzung der S...mehr