Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Fälligkeit der Vergütung und Entnahmerecht sowie Verwirkung

Rz. 28 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, ist die Vergütung erst nach Beendigung des Amts, bei länger währenden Verwaltungen aber in regelmäßigen Zeitabschnitten, nach Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht nach §§ 666, 2218 BGB zu entrichten.[57] Der Testamentsvollstrecker hat somit kein Recht auf Auszahlung eines Vorschusses. Er kann die von ihm als angem...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 40 Vom Bürgermeister wird erwartet, dass er die zwingenden Wirksamkeitserfordernisse eines Bürgermeistertestaments kennt. Verursacht der Bürgermeister die Nichtigkeit des Testaments durch die Unkenntnis der Wirksamkeitsvoraussetzungen, liegt hierin grundsätzlich eine Amtspflichtverletzung. Rz. 41 Hat der Bürgermeister Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, berech...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 38 Kommt es zum Streit über die Angemessenheit der Vergütung, ist das Prozessgericht und nicht das Nachlassgericht zuständig. Der Testamentsvollstrecker muss bei seiner Klage auf Festsetzung bzw. Leistung seiner Vergütung den Klageantrag beziffern, was ein erhebliches Prozessrisiko darstellt. Nur wenn eine Bezifferung nicht zumutbar erscheint oder nicht möglich ist, brau...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verbot unentgeltlicher Verfügungen

Rz. 20 Damit das Nachlassvermögen während der Dauer der Testamentsvollstreckung wertmäßig erhalten bleibt, erfolgt durch S. 3 ein Verbot unentgeltlicher Verfügungsgeschäfte. Es ähnelt dem Verfügungsverbot aus § 2113 Abs. 2 BGB. Somit ist der Testamentsvollstrecker nur dann zur unentgeltlichen Verfügung berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstan...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Annahme des Amtes (Abs. 1 und 2)

Rz. 2 Die genannte Person ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, selbst wenn eine Ernennung durch das Nachlassgericht erfolgt ist.[1] Auch durch Auflage kann eine Verpflichtung zur Annahme nicht begründet werden.[2] Der Testamentsvollstrecker könnte ohnehin nach Maßgabe des § 2226 BGB sofort kündigen. Ausnahmen davon sind der ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 11 Die zentrale Aufgabe des Nachlassverwalters ist die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten.[35] Soweit es zweckerforderlich ist,[36] hat der Nachlassverwalter den Nachlass zu Geld zu machen. An Weisungen des Erben ist er dabei nicht gebunden. Er hat sorgfältig zu prüfen, welche Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind und in Zukunft noch entstehen könnten und welc...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / 2. Betreffend den Vorerben

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Hypothetischer Wille beim Einzeltestament

Rz. 27 Eine Anfechtung ist dann ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde. Auch bei § 2079 BGB ist wie bei § 2078 BGB auf die subjektiven Vorstellungen des Erblassers abzustellen (siehe § 2078 Rdn 41 ff.), nicht hingegen, ob es objektiv vernünftig ist. Somit ist der hypothetische Wille des Erb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 7 Verfügen entgegen der zwingenden Vorschrift des § 2040 BGB einer oder mehrere Miterben ohne Zustimmung aller Miterben oder einen Mehrheitsbeschluss im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltungsmaßnahme gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB (vgl. hierzu § 2038 Rdn 69), so ist die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[14] Wird die Genehmigung versagt, war bereits ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VII. Übersicht Kostenfolgen und Gerichtstand bei Klagen des oder gegen den Testamentsvollstrecker

Rz. 28 Grundsätzlich richtet sich die Kostenregelung nach §§ 91 ff. ZPO. Hierzu wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Hinsichtlich des Gerichtsstandes gilt Folgendes: Beim Aktivprozess ist regelmäßig der Wahlgerichtsstand der §§ 27, 28 ZPO gegeben, auch wenn der Anspruch durch die Verwaltung des Testamentsvollstreckers erst entstanden ist.[59] Beim Passivprozess können...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Verjährung des Erbschaftsanspruchs

Rz. 16 Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt nur noch für den Herausgabeanspruch aus §§ 2018, 2019 BGB sowie für Ansprüche, die der Geltendmachung dieses Herausgabeanspruchs dienen, somit die Ansprüche gem. §§ 260, 2027, 2028 BGB.[54] Der Erbschaftsanspruch eines Miterben gegen einen anderen Miterben unterliegt ebenfalls der 30-jährigen Verjährung.[...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolgen

Rz. 4 Es sind grundsätzlich nur die tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben. Sie müssen auf den Vermächtnisgegenstand entfallen und nach dem Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB) entstanden sein. Ist das Vermächtnis nach den §§ 2177, 2178 BGB hinausgeschoben, verbleiben die während der Schwebezeit gezogenen Nutzungen bei dem Beschwerten.[12] Rz. 5 Bei einer Geldforder...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Insichgeschäft des Testamentsvollstreckers

Rz. 15 § 181 BGB ist analog auf den Testamentsvollstrecker anwendbar, da dieser nicht Vertreter, sondern lediglich Inhaber eines privaten Amts ist.[17] Die Auslegung der letztwilligen Verfügung kann eine Gestattung durch den Erblasser ergeben, jedoch muss in diesem Fall bei jedem konkreten Geschäft hinzukommen, dass es sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegt.[18] Eb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verwalterhaftung

Rz. 2 Die Bestimmung stellt zunächst klar, dass der Erbe denjenigen Nachlassgläubigern gegenüber, denen er die haftungsbeschränkenden Einreden des § 1990 BGB entgegenhält, der verschuldensunabhängigen Verwalterhaftung [2] ausgesetzt ist (§ 1978 BGB). Sie verweist insoweit auf zwei Bestimmungen, die ansonsten lediglich im Falle der Anordnung der Nachlassverwaltung und im eröff...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Haftungsbeschränkung unter unbeschränkt haftenden Miterben (Abs. 2)

Rz. 7 Erfasst werden hier jene Fälle, in denen ein Miterbe von einem anderen Miterben auf Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen wird (Verbindlichkeit des Erblassers gegenüber dem Miterben, Vermächtnis, Pflichtsteilergänzungsanspruch, Berichtigung einer gesamtschuldnerischen Nachlassverbindlichkeit), nachdem bei einem von ihnen im Verhältnis zu den auße...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Innenverhältnis der Miterben

Rz. 11 Den Regelfall der Befriedigung von Nachlassverbindlichkeiten soll nach § 2046 Abs. 1 BGB deren Berichtigung aus dem Nachlass bilden. Erfolgt die Befriedigung – freiwillig oder im Wege der Vollstreckung – durch einen Miterben aus seinem Eigenvermögen, kann dieser von den übrigen Miterben Ausgleichung nach § 426 BGB verlangen. Bei diesem Ausgleichsanspruch handelt es si...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auswahl

Rz. 6 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, steht die Auswahl unter den Gegenständen nach §§ 262–265 BGB dem Beschwerten zu. Bei der Frage, ob das Wahlrecht dem Schuldner nach § 262 BGB zusteht, ist ggf. zunächst die testamentarische Regelung auszulegen.[6] Der Beschwerte übt sein Wahlrecht dann durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Bedachten nach § 263 A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4 Sozialauswahlkriterien

Rz. 831 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt am 1.1.2004 sind für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1 Abs. 3 KSchG 4 Kriterien allein maßgeblich: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers (vgl. Rz. 801). Schon aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 4 Bewerbung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein Arbeitsplatz in der Produktion zu besetzen. Auf die Ausschreibung dieser Arbeitsstelle haben sich mehrere Personen, auch einige bereits im Betrieb tätige Beschäftigte beworben, des Weiteren ein externer Bewerber, der als Schwerbehinderter anerkannt ist. Der Arbeitgeber entscheidet sich nicht für den schwerbehinderten Bewerber, sondern ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 3.5 Diskriminierungsrisiken

Die wohl medial präsenteste Kritik an KI ist das Diskriminierungsrisiko. Neben ethischen Aspekten sind Arbeitgeber selbstverständlich auch beim KI-Einsatz an den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) und die gesetzlichen Vorschriften aus § 7 AGG ( § 1 EntgTranspG) und § 164 Abs. 2 SGB IX gebunden. Arbeitgeber können sich nicht hinter ihrer Software verstecken ("c...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / III. Checkliste: Schadensersatz

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 ZPO)

a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Sc...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage)

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) An das Landgericht in _________________________ Klage des Klägers _________________________ (ladungsfähige Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Schuldner _________________________ (ladungsfähige An...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _________________________ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufungsantrages, im Namen u...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / b) Schadensersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 4 Behandelt der Arzt einen Bewusstlosen oder nicht einwilligungsfähigen Patienten, so kann ein gesetzliches Schuldverhältnis nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), §§ 677 ff. BGB, in Betracht kommen.[26] Erforderlich für eine berechtigte "echte" GoA ist eine Behandlung des Patienten nach dessen Interesse oder mutmaßlichem Willen.[27] Ein entgegens...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / C. Checkliste: Schadensersatz

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§ 58 Zwangsvollstreckung / VIII. Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung gem. § 717 Abs. 2 ZPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 46 Die Klägerin hat aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. In dem von dem Schuldner durchgeführten Berufungsverfahren stellt sich heraus, dass der mit der Klage ursprünglich geltend gemachte Anspruch nicht besteht, so dass die Klage abgewiesen wird. Der Schuldner möchte wegen der durc...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / A. Schadensersatz/Schmerzensgeld

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Kassenpatient P kommt mit akuten Bauchschmerzen im rechten Unterbauch in die Notfallambulanz eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung. Nach einer ersten klinischen Untersuchung durch den Assistenzarzt Dr. A und einer Blutuntersuchung wird die Indikation für eine Appendektomie (operative Blinddarmentfernung) gestellt und der Eingriff se...mehr

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§ 27 Kaufrecht / d) Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Rz. 106 Für einen Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf einer Ware muss der Käufer dem Verkäufer nach § 475d Abs. 1 BGB keine Frist zur Nacherfüllung setzen, sondern kann gleich vom Vertrag zurücktreten (bzw. wegen der Kopplung des Minderungs- an das Rücktrittsrecht nach § 441 Abs. 1 S. 1 BGB, mindern). Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung gilt auch, wenn der Käufer Schadensers...mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 113 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen i.S.d. § 33 GWB ist, wer als Mitbewerber ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Muster: Klage auf Schadensersatz

Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.22: Klage auf Schadensersatz An das Landgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Schwarz, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Frau Grün, _________________________ (Anschrif...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Rechtsnatur des Anspruchs auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Voraussetzungen

Rz. 136 Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei dem Anspruch um einen immateriellen Schadensersatzanspruch.[157] Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Urlaubs ist entweder die Vereitelung der Reise oder ihre erhebliche Beeinträchtigung. Vereitelt ist die Reise immer dann, wenn sie gar nicht erst stattfindet oder bereits unmittelbar nach Anku...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / g) Schadensersatz aus § 839a BGB

Rz. 9 Eine weitere Anspruchsgrundlage ist die deliktische Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB . Durch diese Haftungsnorm soll ein Sachverständiger zur Verantwortung gezogen werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet hat, das bei einem Verfahrensbeteiligten zu einem Schaden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidu...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / i) Schadensersatz aus Gefährdungshaftung

Rz. 11 Bei dem Tatbestand der Gefährdungshaftung wird allgemein bereits durch die Verwirklichung einer typischen Gefahr eines Produkts eine Schadensersatzpflicht ausgelöst, unabhängig davon, ob der Ersatzpflichtige im erlaubten und rechtmäßigen Rahmen gehandelt hat.[68] Allerdings muss diese verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruh...mehr

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§ 27 Kaufrecht / dd) Schadensersatz

Rz. 75 Schadensersatz ist neben Rücktritt und Minderung möglich.[134] Da die Lieferung einer mangelhaften Sache immer eine Pflichtverletzung im Vertragsverhältnis darstellt, verweist § 437 Nr. 3 BGB auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht.[135] (1) § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. § 280 BGB Rz. 76 Nach § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. § 280 BGB kann zunächst Schadensersatz neben der Leistung ve...mehr

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§ 28 Leasing / dd) Recht zum Rücktritt und Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 62 Wählt der Leasingnehmer Rücktritt oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung und setzt sich damit gegenüber dem Verkäufer durch, fehlt dem Leasingvertrag von vornherein die Geschäftsgrundlage mit der Folge, dass sämtliche vertragliche Verpflichtungen von Anfang an entfallen. Einen Anspruch auf Aufwendungsersatz oder entgangenen Gewinn hat der Leasinggeber nicht.[97] Vie...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 6 Im Arzthaftungsrecht kommen als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB insbesondere die Strafvorschriften über fahrlässige Körperverletzung nach § 230 StGB sowie über fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Besonderheit dieser Anspruchsgrundlage ist, dass die Widerrechtlichkeit durch die Schutzgesetzverletzung indiziert wird,[41] das Verschulden hingegen in allen...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / f) Schadensersatz aus § 839 BGB

Rz. 8 Für beamtete Ärzte existiert im Deliktsrecht die Haftungsnorm des § 839 BGB, die als Spezialnorm die allgemeinen Haftungsnormen der §§ 823, 826 BGB verdrängt.[55] Als Beamte besteht auch für diese Ärzte als Amtspflicht die ärztliche Verpflichtung, den Patienten in der staatlichen Einrichtung behandlungsfehlerfrei und sorgfältig in Diagnose und Therapie zu behandeln.[56...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Bemessung des Schadensersatzes

Rz. 139 Es ist auch möglich, für einzelne Tage entsprechende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn zwar nicht der gesamte Urlaub, aber eben einzelne Tage erheblich beeinträchtigt sind. Auch hier gilt, dass eine hinreichende Darstellung der tatsächlichen Auswirkungen des Mangels auf die Nutzung der Reise von erheblicher Bedeutung ist. Anrechnungen anderweitiger Urlau...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 22. Muster: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.10: Klage auf Herausgabe und Schadensersatz An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Frau Tessa Tosch, _________________________ (Anschrift), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn August Apfel, ______...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Erzwingbarkeit von Satzungsänderungen durch Treuepflicht und Stimmbindungsvereinbarungen sowie als Schadensersatz

Rz. 222 Stimmbindungsvereinbarungen (allg. vgl. Rdn 151) können die Gesellschafter verpflichten, für Änderung zu stimmen,[936] in Ausnahmefällen auch die gesellschaftliche Treuepflicht (allg. vgl. Rdn 22).[937] In Betracht kommt auch die Änderungspflicht aufgrund schadensersatzrechtlicher Naturalrestitution.[938]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 3 Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 S. 1 BGB setzt ein bestehendes Schuldverhältnis voraus. Das ist im Arzthaftungsrecht regelmäßig der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB , der zwischen Arzt und Patient geschlossen wird. Der Behandlungsvertrag war schon immer Dienstvertrag und kein Werkvertrag.[2] So sieht es auch das BGB vor, indem in § 630b BGB auf die Vorsch...mehr