Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon immer haben Menschen Rat bei anderen Menschen gesucht. Noch im alten Rom waren Dank und Ehre (honor) der Ratsuchenden die Gegenleistung für die Erteilung des Rats. Dann wandelten sich die Verhältnisse und das Maß der "honor" wurde durch ein Honorar ausgedrückt. Bislang waren in unserer Gesellschaft zwei Strömungen vorhanden; die eine sah die Notwendigkeit der rech...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 114 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[141] Fahrtkosten, die für die F...mehr

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§ 7 Beschlussverfahren / B. Gebühren im Beschlussverfahren

Rz. 14 Die Gebühren des Rechtsanwalts für das Beschlussverfahren im ersten Rechtszug richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Dies ergibt sich aus Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 VV. Es entstehen also regelmäßig eine Verfahrens- und Terminsgebühr gemäß Nrn. 3100, 3104 VV. Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Arbeitsgericht allerdings gemäß § 83 Abs. 4 S. 3 ArbGG ohne mündlich...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / II. Kosten von zwei Rechtsanwälten im Berufungsverfahren

Rz. 38 Vor einem Landesarbeitsgericht muss sich jede Partei gem. § 11 Abs. 4 S. 1 ArbGG vertreten lassen. Die Gebühren werden auch vor den Landesarbeitsgerichten grundsätzlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Die Höhe einer vollen Gebühr regelt dabei § 13 Abs. 1 RVG. Ebenso wie in der Zivilgerichtsbarkeit erhält der ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XVII. Abfindungen

Rz. 125 Abfindungen erhöhen den Streitwert nicht, wenn sie im Kündigungsschutzverfahren gefordert werden (§ 42 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GKG). Etwas anderes gilt jedoch für andere Abfindungen als die nach §§ 9, 10 KSchG, z.B. Abfindungen nach § 113 BetrVG (siehe oben Rdn 56 ff.) Solche Abfindungen werden in Kündigungsschutzprozessen dem Quartalsverdienst gemäß § 42 Abs. 2 ArbGG nach...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / D. Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 15 Auch für die Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Anwalt erhält für die erstinstanzliche Vertretung Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV und für die zweitinstanzliche Vertretung nach Nrn. 3200 ff. VV, worauf die Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 VV verweist. Rz. 16 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Inhalt des S...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / A. Der Betriebsrat als Mandant

Rz. 1 Wenn der Rechtsanwalt einen Betriebsrat beraten oder vertreten soll, muss dieser tatsächlich existieren und gegenüber dem Rechtsanwalt wirksam vertreten werden. Meist ist dies unproblematisch. In manchen Fällen aber werden die Probleme gerade bei der Mandatsannahme nicht zu lösen sein, so dass der Rechtsanwalt ein erhebliches Honorarrisiko eingeht. Rz. 2 Kommt ein Betri...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / C. Der nichtige Betriebsrat als Mandant

Rz. 18 In ständiger Rechtsprechung wird anerkannt, dass es neben anfechtbaren Betriebsratswahlen auch Gründe gibt, die zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl führen. Allerdings kann Nichtigkeit nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen werden. Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass weder die Voraussetzungen für eine Nichtigkeit noch die Rechtsfolgen einer nichtigen...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Einleitung

Rz. 27 Auch bei der außergerichtlichen Tätigkeit muss zunächst die Frage beantwortet werden, ob sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine oder auf mehrere Angelegenheiten bezieht (zum Begriff der gesonderten Angelegenheit siehe Rdn 3). Im Arbeitsrecht sind typische Fallkonstellationen von der Rechtsprechung bislang nicht beurteilt worden, anders als bei anwaltlicher Tätigkeit,...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / F. Vergütungsvereinbarung mit dem Betriebsrat

Rz. 35 Sofern der Arbeitgeber nicht von sich aus dem Rechtsanwalt des Betriebsrates eine Vergütungsvereinbarung anbietet, sollte der Rechtsanwalt des Betriebsrates die gesetzlichen Gebühren akzeptieren. Die Stundensätze eines Rechtsanwaltes sind für die meisten Arbeitnehmer nur schwer nachzuvollziehen. Wenn die anwaltlichen Kosten auf einer Vereinbarung beruhen, muss man die...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / 3. Separate Zahlungsklage

Rz. 93 Für gesonderte Zahlungsklagen spricht der Umstand, dass man dadurch erneut zu Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht kommt. Möglicherweise kann nach einer Güteverhandlung im Kündigungsschutzverfahren nach weiteren Schriftsätzen mit einer gesondert erhobenen Zahlungsklage erreicht werden, dass die Parteien sich in einer erneuten Güteverhandlung wegen der Zahlungsklag...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Zuständigkeit

Rz. 137 Wird über den richtigen Rechtsweg oder das örtlich zuständige Gericht gestritten, entstehen gesonderte Anwaltsgebühren[143] aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 20 S. 1 RVG nicht. Rz. 138 Wird gegen einen Beschluss zur sachlichen Zuständigkeit (§ 17a GVG) Beschwerde eingelegt, ist der Streitwert für das Beschwerdeverfahren umstritten.[144] Teilweise wird ein Stre...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XX. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 133 Bei Streitigkeiten über die Höhe oder das Bestehen der betrieblichen Altersversorgung ist nach Rechtsprechung des BAG als Streitwert und damit einhergehend als Gegenstandswert für die Vergütung des Rechtsanwalts der 36-fache monatliche Zahlbetrag anzusetzen und nicht nur die Differenz zwischen dem Begehren des Klägers und den unstreitig gezahlten Beträgen.[141] Strei...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / V. Die Änderungskündigung

Rz. 81 Rechtsgrundlage für die Bemessung des Gebührenstreitwertes bei Änderungskündigungen sind die §§ 34 ff. GKG, insbesondere § 42 Abs. 2 GKG i.V.m. § 3 ZPO. Als Höchstgrenze wird § 42 Abs. 2 GKG entsprechend angewandt und zwar sowohl die Höchstgrenze von § 42 Abs. 2 S. 1 als auch die Höchstgrenze von S. 2. Keine der beiden dort genannten Grenzen soll überschritten werden....mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Anwendbarkeit

Rz. 10 Grundsätzlich war zur Rechtslage vor und nach der Gesetzesänderung zum 13.6.2014 umstritten, ob der Dienstleistungsvertrag zwischen Mandant und Anwalt überhaupt den Regelungen zum Fernabsatzvertrag und dessen Widerruf (nunmehr §§ 312 ff. und 355 ff. BGB) unterfällt oder aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt von der Widerrufsmöglic...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / B. Die Vergütung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 4 Neben einer Vertretung des Arbeitgebers oder des Betriebsrats kann der Rechtsanwalt auch selbst Rechtsträger sein, wenn er zu einem Mitglied der Einigungsstelle berufen wird. Fraglich ist, ob und ggf. welche Vergütung er für diese Tätigkeit beanspruchen kann. Rz. 5 Der Vorsitzende und die betriebsfremden Beisitzer der Einigungsstelle haben nach § 76a Abs. 3 BetrVG gegen...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade bei der Mandatsannahme ist zunächst mit dem...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / XVIII. Auskunft

Rz. 128 Der Wert hängt vom Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung ab. Wenn der Kläger einen Zahlungsanspruch voraussichtlich ohne die Auskunft nicht weiterverfolgen kann, kann der Wert der Auskunft fast den Wert des Zahlungsanspruchs erreichen; ansonsten beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs etwa 10 bis 25 % des zu schätzenden Leistungsanspruchs.[135] Nach Abschnit...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Erfolgsaussichten

Rz. 45 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[83] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 104 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [131] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a ArbGG nur in einem engen Rahm...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / II. Gegenstandswert (§ 31b RVG)

1. Anwendungsbereich § 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergericht...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 2 Aus den Gründen:

A. [6] "Angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung der verschiedenen Zivilsenate hat der XI. ZS die Sache dem Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:" Ist über einen Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach Inkrafttreten ...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

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AGS 11/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Vergütungsrecht

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalt nach der ab 1.1.2021 geltenden Fassung des RVG, weil beide Rechtsanwälte den Auftrag nach dem 30.12.2021 erhalten haben.mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Im gerichtlichen Verfahren

Für die Erstattungsfähigkeit der in einem gerichtlichen Verfahren über eine Inkassoforderung anfallenden Anwaltskosten gilt § 91 Abs. 2 ZPO. Danach sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Die Vergütung des Rechtsanwalts (Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG) ergibt sich dabei aus den Vorschri...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Außergerichtlich

Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist daher für den Gege...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Erhöhung von 20 auf 50 Prozent des Anspruchs

Der zum 1.10.2021 geänderte § 31b RVG erhöht den Gegenstandswert für die in Nr. 1000 Nr. 2 VV enthaltene Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen wie folgt: Zitat § 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nummer 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Bis zu...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 4. Fälle der Zurückverweisung

Auch wenn die vollständige Bestätigung des Grundurteils keine Zurückverweisung darstellt, so gibt es dennoch Fälle, in denen eine solche vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht ein Grundurteil erlässt und darin feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach nicht besteht. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Klageabweisung, sodass de...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Gerichtliches Verfahren

§ 31b RVG gilt zwar nicht nur für die Einigungsgebühr bei außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen, sondern auch für Zahlungsvereinbarungen in einem gerichtlichen Vergleich. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut von Nr. 1000 Nr. 2 VV. Danach entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der gleichzeitige vorläufige Verzicht auf Vo...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / E. Übergangsrecht

Nach Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[13] sind die in diesem Beitrag dargestellten vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen zum 1.10.2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der im RVG bei der Geschäfts- und der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen ist nach der Übergangsvorsc...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Rechtslage seit 1.10.2021

§ 31b RVG in der seit 1.10.2021 geltenden Fassung findet im Gegensatz dazu auch dann Anwendung, wenn neben der Zahlungsvereinbarung durch Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen weitere Regelungen (z.B. Sicherungsabreden, ein teilweiser Forderungs- oder Zinsverzicht des Gläubigers, die Übernahme der mit der Einigung verbundenen Kosten durch den Schuldner oder Forderungsa...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist für die Vergütung (§ 1 Abs. 1 RVG) das bis zum 30.9.2020 geltende Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 1.10.2021 erteilt worden ist. Der unbedingt erteilte Auftrag muss also zunächst dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. §§ 15 bis 21 RVG betreffen. Sind verschiedene gebührenrecht...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Rechtslage bis 30.9.2021

Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige Stundung, hinausgeht und z....mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VI. Überprüfung der Angemessenheit der Anzahl der aufgewendeten Stunden

Aufgrund einer zumindest missverständlichen Kommentierung in einem RVG-Kommentar in der neuesten Auflage wurde diskutiert, inwieweit ein Gericht von der Gebührenabteilung einer Rechtsanwaltskammer auch Antwort auf die Frage erwarten könne, ob der Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt sei. Die sehr eingehende Diskussion ergab letztendlich folgendes Meinungsbild: Die Beurteilung...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XII. Anrechnung fiktiv entstandener Gebühren im Verwaltungsverfahren auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Hier meinte das SG Berlin feststellen zu können, dass eine Anrechnung der entstandenen Gebühr zu erfolgen habe, und zwar auch dann, wenn die Gebühr nicht abgerechnet wurde. Zwar entsprach es der einheitlichen Auffassung der Gebührenreferenten, dass eine solche Überlegung § 15a Abs. 3 RVG widerspricht. Es wurde allerdings auch auf den neuen durch das KostRÄG 2021 eingefügten un...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / Leitsatz

Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim Bundesgerichtshof nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. Großer Senat für Zivilsachen des BGH, Beschl. v. 9.8.2021 – GSZ 1/20mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / IV. Herabsetzung vorschussweiser festgesetzter PKH-Vergütung

Der abschließenden Gebührenfestsetzung i.H.d. Mindestgebühren steht auch nicht entgegen, dass diese betragsmäßig hinter dem bereits festgesetzten und ausgezahlten Vorschuss verbleiben. Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführte, kommt einer Vorschussbewilligung grds. keine Bindungswirkung hinsichtlich einer abschließenden Bewertung der Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 ...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Anwendungsbereich

§ 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergerichtlich geltend gemacht...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung d... / Sachverhalt

Der Kläger des Ausgangsverfahrens hatte seinen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil beauftragt. Mit der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung hat der Kläger nur einen Teil der Berufungsanträge weiterverfolgt. Der XI. ZS des BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum Teil als unzulä...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 3. Bestätigung des Grundurteils durch Berufungsgericht

Wird das Grundurteil durch das Berufungsgericht bestätigt und wird die Sache an das Ausgangsgericht zurückgegeben, um dort über das Betragsverfahren zu entscheiden, so liegt keine Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 RVG vor. Das wird seit der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2004 und den dortigen Entscheidungsgründen als unstreitig gelten.[4] Es bleibt daher dabei, dass Gru...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / D. Einigungsgebühr bei Anerkenntnis des Hauptanspruchs und Verzicht auf den Hauptanspruch

Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV ist wie folgt neu gefasst worden: Zitat (1) Die Gebühr nach Nummer 1 entsteht nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Zuvor regelte Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1000 VV, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Gegensatz zur f...mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsantrag in der Anklageschrift

Nr. 4142 VV RVG; § 421 StPO; § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG Leitsatz Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht bereits bei Tätigkeiten des Rechtsanwalts, wenn eine Einziehung möglicherweise droht, was bei einer Ankündigung der Einziehung in der Anklageschrift gegeben ist. AG Stralsund, Beschl. v. 3.9.2021 – 34 Ls 5/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war in einem Verfahren m...mehr

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AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VIII. Fortwirkung der Vergütung – bei unwirksamer nachträglicher Erfolgshonorarvereinbarung

Hier war eigentlich ein Fall zu beurteilen, der keine Probleme aufwirft. Das erkennende Gericht hatte bereits die erste Vergütungsvereinbarung als fehlerhaft betrachtet, sodass es auf die spätere "ebenfalls" unwirksame nachträgliche Erfolgshonorarvereinbarung nicht – mehr – ankam. Der Vergütungsanspruch blieb auf die gesetzliche Vergütung beschränkt. Erörtert wurde dann noch ...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Gesetzliche Gebühr

Die Gebühren und Auslagen des RVG sind im Bereich des außergerichtlichen Inkassos auch für einen möglichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der Kosten, die dem Gläubiger mit der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts entstanden sind, relevant.[16] Denn der Gläubiger kann als Kosten der Rechtsverfolgung grds. nur die gesetzlichen Gebü...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütungsanspruch bei Erhebung einer aussichtslosen Klage gegen erklärtes Interesse des Auftraggebers

§§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 73a SGG; §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 ZPO; § 242 BGB Leitsatz Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozes...mehr

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zfs 11/2021, Entscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

RVG § 1 Abs. 3 § 33 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 1; GVG § 132 Abs. 4 § 139 Abs. 1 Leitsatz Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim Bundesgerichtshof nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. Großer Senat für Zivilsachen des BGH,...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 3. Ermittlung des Gegenstandswerts

a) Außergerichtlich Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist...mehr

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FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr