Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Einigungsstelle / B. Die Vergütung der Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 4 Neben einer Vertretung des Arbeitgebers oder des Betriebsrats kann der Rechtsanwalt auch selbst Rechtsträger sein, wenn er zu einem Mitglied der Einigungsstelle berufen wird. Fraglich ist, ob und ggf. welche Vergütung er für diese Tätigkeit beanspruchen kann. Rz. 5 Der Vorsitzende und die betriebsfremden Beisitzer der Einigungsstelle haben nach § 76a Abs. 3 BetrVG gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / V. Die Änderungskündigung

Rz. 81 Rechtsgrundlage für die Bemessung des Gebührenstreitwertes bei Änderungskündigungen sind die §§ 34 ff. GKG, insbesondere § 42 Abs. 2 GKG i.V.m. § 3 ZPO. Als Höchstgrenze wird § 42 Abs. 2 GKG entsprechend angewandt und zwar sowohl die Höchstgrenze von § 42 Abs. 2 S. 1 als auch die Höchstgrenze von S. 2. Keine der beiden dort genannten Grenzen soll überschritten werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Anwendbarkeit

Rz. 10 Grundsätzlich war zur Rechtslage vor und nach der Gesetzesänderung zum 13.6.2014 umstritten, ob der Dienstleistungsvertrag zwischen Mandant und Anwalt überhaupt den Regelungen zum Fernabsatzvertrag und dessen Widerruf (nunmehr §§ 312 ff. und 355 ff. BGB) unterfällt oder aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt von der Widerrufsmöglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade bei der Mandatsannahme ist zunächst mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Streitwert der Klag... / XVIII. Auskunft

Rz. 128 Der Wert hängt vom Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung ab. Wenn der Kläger einen Zahlungsanspruch voraussichtlich ohne die Auskunft nicht weiterverfolgen kann, kann der Wert der Auskunft fast den Wert des Zahlungsanspruchs erreichen; ansonsten beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs etwa 10 bis 25 % des zu schätzenden Leistungsanspruchs.[135] Nach Abschnit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Erfolgsaussichten

Rz. 45 Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten muss, damit das Kostenrisiko von der Rechtsschutzversicherung zu tragen ist,[83] hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ARB 75; § 1 i.V.m. § 18 Abs. 1a und b ARB 94/2000; § 3a ARB 2010; Ziffer 3.4 ARB 2012). Will sich der Rechtsschutzversicherer auf fehl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 104 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [131] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a ArbGG nur in einem engen Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / II. Gegenstandswert (§ 31b RVG)

1. Anwendungsbereich § 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung d... / 2 Aus den Gründen:

A. [6] "Angesichts der uneinheitlichen Rechtsprechung der verschiedenen Zivilsenate hat der XI. ZS die Sache dem Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt:" Ist über einen Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach Inkrafttreten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung d... / 3 Anmerkung:

In Kostenfragen sind Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH äußerst selten. Auch wenn die Zivilsenate des BGH in Kostenfragen untereinander abweichende Auffassungen vertreten, so scheuen sie meist die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH. Da wird häufig mit langen, blumigen Ausführungen begründet, warum keine Abweichung von der Auffassung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Vergütungsrecht

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalt nach der ab 1.1.2021 geltenden Fassung des RVG, weil beide Rechtsanwälte den Auftrag nach dem 30.12.2021 erhalten haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Im gerichtlichen Verfahren

Für die Erstattungsfähigkeit der in einem gerichtlichen Verfahren über eine Inkassoforderung anfallenden Anwaltskosten gilt § 91 Abs. 2 ZPO. Danach sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Die Vergütung des Rechtsanwalts (Gebühren und Auslagen, § 1 Abs. 1 S. 1 RVG) ergibt sich dabei aus den Vorschri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Außergerichtlich

Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist daher für den Gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Erhöhung von 20 auf 50 Prozent des Anspruchs

Der zum 1.10.2021 geänderte § 31b RVG erhöht den Gegenstandswert für die in Nr. 1000 Nr. 2 VV enthaltene Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen wie folgt: Zitat § 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nummer 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Bis zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 4. Fälle der Zurückverweisung

Auch wenn die vollständige Bestätigung des Grundurteils keine Zurückverweisung darstellt, so gibt es dennoch Fälle, in denen eine solche vorliegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht ein Grundurteil erlässt und darin feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach nicht besteht. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine Klageabweisung, sodass de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Gerichtliches Verfahren

§ 31b RVG gilt zwar nicht nur für die Einigungsgebühr bei außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen, sondern auch für Zahlungsvereinbarungen in einem gerichtlichen Vergleich. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut von Nr. 1000 Nr. 2 VV. Danach entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der gleichzeitige vorläufige Verzicht auf Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / E. Übergangsrecht

Nach Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften[13] sind die in diesem Beitrag dargestellten vergütungs- und erstattungsrechtlichen Änderungen zum 1.10.2021 in Kraft getreten. Die Anwendung der im RVG bei der Geschäfts- und der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen ist nach der Übergangsvorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Rechtslage seit 1.10.2021

§ 31b RVG in der seit 1.10.2021 geltenden Fassung findet im Gegensatz dazu auch dann Anwendung, wenn neben der Zahlungsvereinbarung durch Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen weitere Regelungen (z.B. Sicherungsabreden, ein teilweiser Forderungs- oder Zinsverzicht des Gläubigers, die Übernahme der mit der Einigung verbundenen Kosten durch den Schuldner oder Forderungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist für die Vergütung (§ 1 Abs. 1 RVG) das bis zum 30.9.2020 geltende Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 1.10.2021 erteilt worden ist. Der unbedingt erteilte Auftrag muss also zunächst dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. §§ 15 bis 21 RVG betreffen. Sind verschiedene gebührenrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Rechtslage bis 30.9.2021

Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige Stundung, hinausgeht und z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VI. Überprüfung der Angemessenheit der Anzahl der aufgewendeten Stunden

Aufgrund einer zumindest missverständlichen Kommentierung in einem RVG-Kommentar in der neuesten Auflage wurde diskutiert, inwieweit ein Gericht von der Gebührenabteilung einer Rechtsanwaltskammer auch Antwort auf die Frage erwarten könne, ob der Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt sei. Die sehr eingehende Diskussion ergab letztendlich folgendes Meinungsbild: Die Beurteilung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XII. Anrechnung fiktiv entstandener Gebühren im Verwaltungsverfahren auf die gerichtliche Verfahrensgebühr

Hier meinte das SG Berlin feststellen zu können, dass eine Anrechnung der entstandenen Gebühr zu erfolgen habe, und zwar auch dann, wenn die Gebühr nicht abgerechnet wurde. Zwar entsprach es der einheitlichen Auffassung der Gebührenreferenten, dass eine solche Überlegung § 15a Abs. 3 RVG widerspricht. Es wurde allerdings auch auf den neuen durch das KostRÄG 2021 eingefügten un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung d... / Leitsatz

Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim Bundesgerichtshof nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. Großer Senat für Zivilsachen des BGH, Beschl. v. 9.8.2021 – GSZ 1/20mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / IV. Herabsetzung vorschussweiser festgesetzter PKH-Vergütung

Der abschließenden Gebührenfestsetzung i.H.d. Mindestgebühren steht auch nicht entgegen, dass diese betragsmäßig hinter dem bereits festgesetzten und ausgezahlten Vorschuss verbleiben. Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführte, kommt einer Vorschussbewilligung grds. keine Bindungswirkung hinsichtlich einer abschließenden Bewertung der Bemessungskriterien des § 14 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Anwendungsbereich

§ 31b RVG gilt nur, wenn Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung nach Nr. 1000 Nr. 2 VV ist. Es muss für die Wertermäßigung also eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 2 VV in dem konkreten Sachverhalt anfallen. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der vom Rechtsanwalt außergerichtlich geltend gemacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung d... / Sachverhalt

Der Kläger des Ausgangsverfahrens hatte seinen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Berufungsurteil beauftragt. Mit der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung hat der Kläger nur einen Teil der Berufungsanträge weiterverfolgt. Der XI. ZS des BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum Teil als unzulä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 3. Bestätigung des Grundurteils durch Berufungsgericht

Wird das Grundurteil durch das Berufungsgericht bestätigt und wird die Sache an das Ausgangsgericht zurückgegeben, um dort über das Betragsverfahren zu entscheiden, so liegt keine Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 RVG vor. Das wird seit der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2004 und den dortigen Entscheidungsgründen als unstreitig gelten.[4] Es bleibt daher dabei, dass Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / D. Einigungsgebühr bei Anerkenntnis des Hauptanspruchs und Verzicht auf den Hauptanspruch

Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV ist wie folgt neu gefasst worden: Zitat (1) Die Gebühr nach Nummer 1 entsteht nicht, wenn der Hauptanspruch anerkannt oder wenn auf ihn verzichtet wird. Zuvor regelte Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1000 VV, dass die Einigungsgebühr nicht entsteht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Gegensatz zur f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Einziehungsantrag in der Anklageschrift

Nr. 4142 VV RVG; § 421 StPO; § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG Leitsatz Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht bereits bei Tätigkeiten des Rechtsanwalts, wenn eine Einziehung möglicherweise droht, was bei einer Ankündigung der Einziehung in der Anklageschrift gegeben ist. AG Stralsund, Beschl. v. 3.9.2021 – 34 Ls 5/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war in einem Verfahren m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VIII. Fortwirkung der Vergütung – bei unwirksamer nachträglicher Erfolgshonorarvereinbarung

Hier war eigentlich ein Fall zu beurteilen, der keine Probleme aufwirft. Das erkennende Gericht hatte bereits die erste Vergütungsvereinbarung als fehlerhaft betrachtet, sodass es auf die spätere "ebenfalls" unwirksame nachträgliche Erfolgshonorarvereinbarung nicht – mehr – ankam. Der Vergütungsanspruch blieb auf die gesetzliche Vergütung beschränkt. Erörtert wurde dann noch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Gesetzliche Gebühr

Die Gebühren und Auslagen des RVG sind im Bereich des außergerichtlichen Inkassos auch für einen möglichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der Kosten, die dem Gläubiger mit der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts entstanden sind, relevant.[16] Denn der Gläubiger kann als Kosten der Rechtsverfolgung grds. nur die gesetzlichen Gebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütungsanspruch bei Erhebung einer aussichtslosen Klage gegen erklärtes Interesse des Auftraggebers

§§ 3, 14, 45 Abs. 1 RVG; § 73a SGG; §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 ZPO; § 242 BGB Leitsatz Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2021, Entscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

RVG § 1 Abs. 3 § 33 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 1; GVG § 132 Abs. 4 § 139 Abs. 1 Leitsatz Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim Bundesgerichtshof nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. Großer Senat für Zivilsachen des BGH,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 3. Ermittlung des Gegenstandswerts

a) Außergerichtlich Für den Gegenstandswert ist bei außergerichtlichen Inkassomandaten gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 48 GKG auf die (Zahlungs-)Forderung abzustellen.[4] Kosten, Zinsen und Nebenforderungen bleiben gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, § 43 GKG unberücksichtigt. Die Ermittlung und Bestimmung des Gegenstandswerts ist außergerichtlich allein Aufgabe des Anwalts. § 31b RVG ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2021, Teilnahme am ... / II. Der Handlungsspielraum ist vorhanden

Die Anforderungen an die Vermögensauskunft Der Schuldner hat nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Erheblich ist, ob es sich um grundsätzlich pfändbares Vermögen handelt. Ob im konkreten Fall Pfändungsschutz in Anspruch genommen werden könnte, ist nicht erheblich. Diese Frage ist erst im Zeitpunkt des Zugriffs zu prüfen. Parteien des Vollstreckungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 4. Alle Zahlungsvereinbarungen

a) Rechtslage bis 30.9.2021 Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Nachträgliche Vorlage einer Prozessvollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren; keine Anrechnung der Geschäftsgebühr eines anderen Rechtsanwalts

§§ 67, 162 Abs. 2, 164 VwGO; Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, Nr. 3100 VV RVG Leitsatz Für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verwaltungsgerichtsprozess gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO bedarf es einer förmlichen Bevollmächtigung. Wird eine instanzbeendende Entscheidung nicht auf den Mangel einer nachgewiesenen Vollmacht gestützt, kann auch im Kostenfes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Absenkung bei Zahlungsvereinbarungen

Bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung) entsteht die Einigungsgebühr statt mit einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 1000 Nr. 1 VV), 1,3 (Nr. 1004 VV) bzw. 1,0 (Nr. 1003 VV) einheitlich nur noch mit einem Satz von 0,7. Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV haben hierfür folgenden Wortlaut erhalten: Zitat Nr. 1000 VVmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14.7.2021 – L 7 AS 26/20 Bmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VII. Verfahrensgebühr des von der Partei beauftragten Terminsvertreters

Aufgrund einer Zitatstelle bei Gerold/Schmidt[4] wurde die Frage diskutiert, ob man tatsächlich einen Rechtsanwalt lediglich mit einer 0,4-Verfahrensgebühr honorieren könne, wenn dieser von der anwaltlich ansonsten nicht vertretenen Partei nur mit einer Terminswahrnehmung beauftragt werde. Dieser Auffassung wurde mit mehrfacher Begründung entgegengetreten, sodass nach Auffass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Kein Vergütung... / I. Sachverhalt

Im Klageverfahren S 19 AS 1790/17 wandte sich der anwaltlich vertretene Kläger zunächst gegen die Zahlungseinstellung der Grundsicherungsleistungen aufgrund einer der Beklagten mündlich mitgeteilten Arbeitsaufnahme ("Klage wegen Zahlungseinstellung"). Streitgegenständlich war ein Widerspruchsbescheid des Jobcenters vom 28.9.2017 nach Ablehnungsbescheid vom 23.5.2017. Im vorge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Terminsgebühr für Einzelbesprechungen mit dem Richter; anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr

Nrn. 1002, 1003, 3104, 3202 VV RVG; §§ 151, 162 Abs. 1 und 2, 165, 146, 147 VwGO Leitsatz Legt der Prozessbevollmächtigte eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der "Ich-Form" ein und rügt er gleichzeitig eine Rechtsverletzung des Mandanten, ist die Erinnerung nicht im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten, sondern als im Namen des Mandanten eingelegt a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Zahlungsvereinbarung

Die durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften bei der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen in § 31b RVG (Ermäßigung des Gegenstandswerts) und in Nrn. 1000 Nr. 2, 1003 und 1004 VV (Ermäßigung des Gebührensatzes) betreffen Zahlungsvereinbarungen. Eine solche liegt dann vor, wenn eine Ratenzahlung oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Einziehungsant... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Klein aber fein und durchaus einen Hinweis wert. Denn die Entscheidung ruft noch einmal ins Gedächtnis, dass es für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für im Hinblick auf Einziehung und verwandte Maßnahmen vom Verteidiger erbrachte Tätigkeiten reicht, wenn die Einziehung droht (vgl. wegen der Einzelh. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / II. Der Umstand, dass die Gläubigerin als Inkassounternehmen selbst Inhaberin der beizutreibenden Forderung ist, schließt den Erstattungsanspruch nicht aus

Bei der Gläubigerin handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsdienstleister i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Dieser ist zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO berechtigt. § 4 Abs. 4 RDGEG umfasst den Begriff der Vertretung sowohl im Bereich der Fremd- als auch Eigenvertretung. Der Wortlaut der Vorschrift des § 4 Abs. 4 RDGEG lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr