Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3005]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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V / Vermögensbeschlagnahme [Rdn 4716]

Rdn 4717 Literaturhinweise: Meyer, Gewinnabschöpfung durch Vermögensstrafe?, ZRP 1990, 84 Müller-Tuckfeld, Rechtsstaatliche Probleme der Vermögensbeschlagnahme nach § 111p StPO, wistra 1995, 330 Park, Die Vermögensstrafe – ein Nachruf, StV 2002, 395 Rönnau, Vermögensabschöpfung im Wandel, ZRP 2004, 191 s.a. die Hinweise bei → Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgem...mehr

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G / Gang der Hauptverhandlung, Aufruf der Sache [Rdn 1946]

Rdn 1947 Literaturhinweis: Burhoff, Der Längenzuschlag auf die Terminsgebühr für den Pflichtverteidiger, RVGreport 2006, 1 ders., Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren Teil 1: Verbindung von Verfahren, RVGreport 2008, 405 ders., Die Terminsgebühr im Straf- bzw. Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 3 ders., Die Terminsgebühr im Straf- und Bußgeldverfa...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 80 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge...mehr

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AGS 01/2022, Gegenstandswer... / II. Bemessung des Gegenstandswertes

Das Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist für den mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 16 RVG eine besondere Angelegenheit. Auch das sich diesem Verfahren anschließende Beschwerdeverfahren und das vor dem BGH anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren stellt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG jeweils eine besondere Ange...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Fahrtkostenpauschale und Tages- und Abwesenheitsgeld

Rz. 8 Durch die Gesetzesreform sind die Fahrtkostenpauschale sowie das Tages- und Abwesenheitsgeld erhöht worden. Das Gebührenrecht unterscheidet hinsichtlich der Fahrtkosten zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (Nr. 7003 VV RVG) und der Benutzung anderer Verkehrsmittel (Nr. 7004 VV RVG). Der Rechtsanwalt hat hier grundsätzlich das freie Wahlrecht, ob er sein ei...mehr

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 4204]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei ein absoluter Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Der Höchstwert von 500.000 EUR gilt nur für den nichtvermögensrechtlichen Bereich der Vorsorgevollmacht. Als Gebühr kommt für den Rechtsanwalt bei d...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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V / Vernehmungsbeistand [Rdn 4745]

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V / Verteidiger, Vertretung des Verteidigers in der Hauptverhandlung [Rdn 3817]

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N / Nebenklage [Rdn 3161]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wertgebühren

Rz. 3 Das Kostenrechtsänderungsgesetz passt bei den Wertgebühren linear die Tabellenwerte in den §§ 13, 49 RVG an. Bei einer Abrechnung der Gebühren erhöht sich der Gegenstandswert bei einem Wert bis 500 EUR rundungsbedingt von 45 EUR auf 49 EUR. Dies ist eine Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR um 9 %. Im Übrigen werden die Gebühren linear um 10 % erhöht, was ein...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 6. Auslagenvereinbarung

Rz. 116 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung muss der Rechtsanwalt die Auslagen im Sinne von Teil 7 VV RVG gesondert vereinbaren. Andernfalls handelt es sich bei einer vereinbarten Pauschale oder einem vereinbarten Stundensatz um Bruttobeträge.[245] Daher muss die Vergütungsvereinbarung zumindest eine Vereinbarung enthalten, wonach die Auslagen und die Umsatzsteuer...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / II. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das LG bejaht den Anfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV. 1. Sachlicher Anwendungsbereich der Nr. 4142 VV Der sachliche Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV sei, so das LG, eröffnet. Die Nr. 4142 VV entstehe als Wertgebühr (§ 2 RVG) ausgestaltete besondere Verfahrensgebühr für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / d) Rechtsfolgen bei einem Formverstoß

Rz. 27 Ein Verstoß gegen die Formvorschriften von § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt aus der fehlerhaften Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern darf, § 4b S. 1 RVG. Der Formmangel führt hingegen nicht zur Nichtigkeit der Vereinbarung.[41] In dem Kontext kann sich für den Rechtsanwalt die entscheidende Frage stelle...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG....mehr

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A / Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 617]

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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R / Rücknahme der Anklage [Rdn 4056]

Rdn 4057 1. Gem. § 156 kann die Anklage nach Eröffnung des Hauptverfahrens nicht mehr zurückgenommen werden. Dann ist auch eine Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten, durch die bisher von der Anklage nicht erfasste Straftaten in die Strafverfolgung einbezogen werden sollen, nicht mehr zulässig (BGHSt 46, 130). Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens hat die ...mehr

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A / Abstimmungsgespräch in umfangreichen Verfahren [Rdn 322]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 95 Der Anwalt erhält eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG bei einem Gläubiger. Es handelt sich hier wiederum um eine besondere Angelegenheit, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Für jeden weiteren Gläubiger fällt eine Erhöhungsgebühr in Höhe von 0,3 gemäß Nr. 1008 VV RVG an. Zusätzlich kann der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von 0,3 verdienen. Sie fällt ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Sittenwidrigkeit nach dem Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Der Inhalt der Vergütungsvereinbarung führt zur Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Leistung des Rechtsanwalts einerseits und der vereinbarten Vergütung andererseits vorliegt und zusätzliche subjektive, die Sittenwidrigkeit begründende Merkmale beispielsweise einer Notlage oder einer Unterlegenheit d...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Zeithonorare

Rz. 69 Sofern Zeithonorare betroffen sind, sollte der Multiplikationsfaktor, der sich aus einem Vergleich von gesetzlichen und vereinbarten Gebühren ergibt, nicht mehr berücksichtigt werden.[139] Vielmehr muss auf die Angemessenheit der Honorarformel im konkreten Fall sowie auf die Angemessenheit des ausgehandelten Stundensatzes und der Bearbeitungszeit abgestellt werden.[14...mehr

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Z / Zuziehung eines Dolmetschers [Rdn 4320]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen

Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, da der erste Auftrag z.B. wegen Wohnungswechsels des Schuldners nicht durchgeführt werden konnte, handelt es sich um dieselbe A...mehr

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A / Anhörungsrüge [Rdn 390]

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AGS 01/2022, Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung oder bedingter Prozessauftrag

Nrn. 2300, 3100 VV RVG; § 249 BGB; § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG Leitsatz Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung). BGH, Urt. v. 22.6.2021 – VI ZR 353/20 I. Sachverhalt Der Kläger hatte im Juli 2013 einen von der Beklagten hergestellten und mit einem Dieselmotor des Typs EA189 ...mehr

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N / Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3143]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wahlanwalt

Rz. 22 Für die Wahlanwaltsvergütung kommt es auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung der jeweiligen Angelegenheit an. Entsprechend gilt, ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, vorbehaltlich von § 60 Abs. 1 S. 5 RVG a.F. altes Recht, sonst neues Recht. Bei einer bedingten Auftragserteilung kommt es auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts an. Bei...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 3. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Folgende allgemeine Tätigkeiten werden von der jeweiligen Verfahrensgebühr erfasst, wobei bei der Anwendung des Katalogs der jeweilige Verfahrensabschnitt zu berücksichtigen ist.[21] Erfasst werden:mehr

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E / Eröffnungsbeschluss [Rdn 2332]

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5026]

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N / Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2319]

Rdn 2320 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptverhandlung, in: Festschrift für Karl Schäfer, 1979, S. 65 Lemke-Küch, Das Fragerech...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Die Sittenwidrigkeit und Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 52 Die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung im zivilrechtlichen Sinne nach § 138 BGB muss grundsätzlich von der Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung im vergütungsrechtlichen Sinne nach § 3a Abs. 2 RVG abgegrenzt werden. Führt die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung zu deren Nichtigkeit, kommt es bei einer unangemessenen Vergütung lediglich zu dere...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung in Strafvollstreckungs­verfahren [Rdn 3372]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Vollstreckung von Auskunftsansprüchen

Rz. 94 Bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme einer unvertretbaren Handlung nach § 888 ZPO mit Hilfe von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft, erhält der Anwalt eine 0,3 Gebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG für seine Mitwirkung im gesamten Verfahren. Dies gilt als besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Diese Gebühr kann daher, neben weiteren Gebühren, im Rahmen der Zwang...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3507]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 70 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren (zumindest bei der Strafverteidigung) aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[145] In e...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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V / Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 4883]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

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V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

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AGS 01/2022, Gebühren des V... / II. Erstattungsanspruch der Betroffenen

Nach Auffassung des LG hat die Betroffene nicht nur einen Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV, sondern auch auf Erstattung der Grundgebühr nach Nr. 5110 VV und der Verfahrensgebühr für vorbereitendes Verfahren Nr. 5103 VV. Ein Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren nach Nr. 510...mehr

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5311]

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