Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Literaturverzeichnis / 16

Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 25. Auflage 2021mehr

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Literaturverzeichnis / 63

Schneider/Volpert (Hrsg.), Anwaltkommentar RVG, 9. Auflage 2021mehr

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V / Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5218]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebühren

Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168]mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Verfahren [Rdn 1599]

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks

Rz. 100 Da die wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstücksrechten an einen – wie auch immer gearteten – Grundbucheintrag geknüpft ist, hat die Rechtsprechung das Institut des Rechtshängigkeitsvermerks – also einen Grundbucheintrag – entwickelt, um die vorläufige Sicherung eines dinglich Berechtigten – in der Praxis fast immer des Eigentümers – zu erzielen.[127] Der B...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 9 Zu differenzieren ist die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich sein...mehr

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Literaturverzeichnis / 5

Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber, RVG Kommentar, 9. Auflage 2021mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / e) Besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts

Rz. 16 Bei Satzrahmengebühren kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts herangezogen werden, bei Betragsrahmengebühren ist es – nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG – zu berücksichtigen. Die Geschäftsgebühr ist eine Satzrahmengebühr. Hierbei findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der...mehr

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E / Erhebung der Anklage [Rdn 2282]

Rdn 2283 Literaturhinweise: Gillmeister, Rechtliches Gehör im Ermittlungsverfahren, StraFo 1996, 114 Meineke, Ermittlungsverfahren ohne Anhörung? Zur Unzulässigkeit der "Überraschungsanklage", StV 2015, 325 s.a. die Hinw. bei → Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, Teil E Rdn 2231. Rdn 2284 1.a) Anklage wird gem. § 170 Abs. 1 von der StA erhoben, indem die → Ank...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick...mehr

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Literaturverzeichnis / 62

Schneider/Mock, Das neue Gebührenrecht für Anwälte, Abrechnen nach dem neuen RVG, 2004mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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A / Augenscheinseinnahme [Rdn 643]

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Sittenwidrigkeit nach den besonderen Umständen des Zustandekommens der Vergütungsvereinbarung

Rz. 54 Eine Vergütungsvereinbarung ist nach den Umständen des Zustandekommens in den Fällen nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, in denen der Rechtsanwalt eine Zwangslage für den Mandanten geschaffen oder ausgenutzt hat.[91] Als Zwangslage kann die Verhaftung des Mandanten an das Mandat angesehen werden.[92] Eine solche Verhaftung kann vorliegen, wenn die Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Der Heilige Ivo (Schutzpatron der Juristen) hat weder durch Rat noch durch Schriftsätze, wie es zu seiner Zeit allgemeine Gewohnheit war, jemandem als ein Scheinanwalt "geholfen", der gleichzeitig mit der Gegenpartei zusammenarbeitet.[1] Wie ausführlich beschrieben, ist es nicht nur aus ethischen Gründen, aus Gründen der Berufsordnung, sondern auch im finanziellen Inter...mehr

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A / Auslieferungsverfahren, Allgemeines [Rdn 784]

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R / Revision, Rücknahme [Rdn 2835]

Rdn 2836 Literaturhinweise: Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Revisionsverfahren, RVGreport 2012, 402 ders., Die Erstattung/Festsetzung der Verfahrensgebühr für das strafverfahrensrechtliche Rechtsmittelverfahren im Fall der Rechtsmittelrücknahme der Staatsanwaltschaft, RVGreport 2014, 410 Dencker, Willensfehler bei Rechtsmittelverzicht und Recht...mehr

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B / Beschwerde [Rdn 1169]

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AGS 01/2022, Auftrag zur au... / III. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind in dem Schadensersatzprozess vorzutr...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / b) Terminsgebühren

Von der Verfahrensgebühr auch nicht erfasst wird die (jeweilige) Teilnahme an (gerichtlichen) Terminen. Für diese sieht das RVG jeweils eine eigene Vorschrift im VV vor, wie z.B. in den Nrn. 4102, 4108, 4114, 4120 VV. Diese Terminsgebühren erhält der Rechtsanwalt für die "Teilnahme an gerichtlichen Terminen" (wegen der Teilnahme an anderen als gerichtlichen Terminen s. Nr. 4...mehr

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / 3 Anmerkung:

Diese nur wenige Zeilen umfassende Entscheidung des BGH macht auf ein Problem aufmerksam, das in der Praxis kaum beachtet wird, dessen Auswirkungen für die in der Hauptsache unterlegene Partei jedoch erheblich sein können. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des VIII. ZS des BGH der ständigen Rechtsprechung auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht. ...mehr

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P / Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3570]

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / a) Betreiben des Geschäfts

Der Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht teilweise der in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zur früheren Geschäftsgebühr. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers im jeweiligen Verfahrensabschnitt.[4] Durch die Verfahrensgebühr wird die gesamte Tätigkeit des Rechts...mehr

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R / Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2801]

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E / Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1755]

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A / Akteneinsicht, Dauer [Rdn 340]

Rdn 341 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 226. Rdn 342 1. AE muss dem Verteidiger u.U. mehrfach gewährt werden. Das gilt besonders dann, wenn nach der letzten AE der Akteninhalt umfangreicher geworden ist, weil weiter ermittelt wurde (OLG Hamburg NJW 1966, 843; OLG Hamm NJW 1972, 1096 f.; MDR 1975, 422). Das gilt auch für die Einsich...mehr

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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V / Verbindung von Verfahren [Rdn 3236]

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Bay. LSG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Unterbliebene Herabsetzung des Streitwertes Das SG Augsburg hatte den Streitwert für den Vergleich auf 28.421,22 EUR festgesetzt. Dabei hat es neben den mit verglichenen nicht anhängigen Forderungen i.H.v. insgesamt 16.904,15 EUR auch die Klageforderung in dem anhängigen Gerichtsverfahren i.H.v. 11.527,07 EUR berücks...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Weitere Hinweispflichten des Rechtsanwalts

Rz. 140 Neben der vorbezeichneten Hinweispflicht sowie der Hinweispflicht nach § 3a Abs. 1 S. 3 RVG (vgl. Rdn 33 f.) beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehen für den Rechtsanwalt eine Fülle von weiteren Hinweispflichten gegenüber dem Mandanten. Jung gibt hierzu einen umfangreichen Überblick.[317] An dieser Stelle sollen die zu erteilenden Hinweise nach der Verord...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Der innere Zusammenhang

Rz. 126 Schließlich muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen. Von einem inneren Zusammenhang kann gesprochen werden, wenn die einzelnen Handlungen und/oder Gegenstände in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden können.[272] Hierfür muss der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegen und...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Arten der Vergütungsvereinbarung

Rz. 79 Unter Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung besteht für den Rechtsanwalt für Erbrecht die Möglichkeit ein Pauschal-, Zeit- oder Gegenstandshonorar sowie eine Kombination von Pauschal- und Zeithonorar mit dem Mandanten abzuschließen. Welche Honorarvereinbarung im Einzelfall der Vorrang bei der Beratung oder der Vertretung im erbrechtlich...mehr

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AGS 01/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz ist zuzustimmen. 1. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Völlig zu Recht weist das Rheinland-Pfalz darauf hin, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rechtsansicht hatten verschiedene S...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2042]

Rdn 2043 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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AGS 01/2022, Gebühren des V... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine Mammutentscheidung, der Volltext umfasst 16 Seiten. Dieser Umfang erschließt sich mir nicht so recht. Denn die entschiedene Frage ist weitgehend ausdiskutiert, wie die o.a. zahlreichen Rspr.-Nachw. zeigen. Dabei hat es bislang drei Auffassungen gegeben, die man kurz (!) wie folgt darstellen kann:mehr

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P / Pflichtverteidiger, Bestellung neben Wahlverteidiger [Rdn 2395]

Rdn 2396 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Fromm, Beschränkung der Verteidigung durch das Auftreten eines "Ersatzverteidigers" im strafrechtlichen Großverfahren? Über die weiterreichenden Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 20.6.2013 (2 StR 113/13), ZWH 2016, 221 Haffke, Zwangsverteidigung – notwendig...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Rechtsanwalt und Notar

Rz. 45 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[76] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gemäß § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Hinweis Die Regelung ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 1. Allgemeine Bemessung der Verfahrensgebühr

Für die Verfahrensgebühr des Wahlanwalts stehen ggfs. unterschiedliche Gebührenrahmen zur Verfügung, aus denen der Wahlverteidiger unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die jeweils angemessene Gebühr bestimmt. Der Pflichtverteidiger erhält Festbetragsgebühren, und zwar 80 % der einem Wahlanwalt zustehenden sog. Mittelgebühr. Der Betragsrahmen der gerichtlich...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Differenzverfahrensgebühr

Rz. 28 Werden im Rahmen einer gerichtlichen Einigung auch nicht rechtshängige Ansprüche abgegolten, entsteht aus dem Wert dieser Ansprüche die 0,8 Differenz-Verfahrensgebühr, Nr. 3101 Ziff. 2 VV RVG. Hierbei ist jedoch die Höchstgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 29 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesonde...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / IV. Keine Festsetzung des Gegenstandswertes

Nach den weiteren Ausführungen des Bay. LSG war der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit nicht festzusetzen. Die Voraussetzungen hierfür nach § 33 RVG hätten nämlich nicht vorgelegen. Dies käme nämlich nur dann in Betracht, wenn sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert berechnen würden oder e...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Terminsgebühr

Rz. 49 Grundsätzlich fällt für die Wahrnehmung eines Termins eine 1,2 Gebühr nach Nr. 3202 VV RVG an. Diese Gebühr kann auch im schriftlichen Verfahren entstehen. Für die Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter, im Berufungsverfahren der Berufungskläger, im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführer, nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vert...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Rz. 16 Obwohl § 4a RVG sowie die "Legal-Tech-Reform" mittlerweile zum Teil die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars vorsehen, bleibt es generell bei der Versagung einer solchen Vereinbarung. Entsprechend sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Vereinbarungen unzulässig, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tät...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Umsatzsteuer

Rz. 98 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG.[136] Wird die Testamentsvollstreck...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 3. Toleranzgrenze

Rz. 18 Die Anwendung einer Toleranzgrenze von 20 %, die der gerichtlichen Überprüfung entzogen sein soll, wurde streitig diskutiert. Zunächst teilweise abgelehnt, wurde sie durch den BGH anerkannt.[32] Damit die angesetzte Gebühr der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist, hat der Rechtsanwalt jedoch sein Ermessen bei der Wahl der Gebühr pflichtgemäß auszuüben.[33] Rz. 19 Die...mehr