Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3.2 Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich nach §§ 32, 33 RVG. Grundsätzlich rechnen sich die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Vorschriften ausgehend vom Gegenstandswert.[1] Gemäß § 49b Abs. 5 BRAO muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen. Nach dem RVG ist es zulässig, Honorarvereinbarungen...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.2 Keine Kostenerstattung

Um das Kostenrisiko zu senken, hat im Urteilsverfahren der ersten Instanz die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands. In der Praxis führt dieser Grundsatz jedoch gerade oft dazu, dass eine Partei aus Kostengründen ein gerichtliches Verfahren scheu...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 3.3 Streitwert

Im ordentlichen Zivilprozess ist der Streitwert des Rechtsstreites maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte, für die Zulässigkeit des Rechtsmittels und für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten, §§ 2–9, § 511 ZPO, §§ 34 ff. GKG und §§ 23 ff. RVG entstandene Aufträge. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist zwischen dem Kost...mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 5 Rechtsschutzversicherung

Insbesondere im Arbeitsgerichtsverfahren ist es aufgrund der fehlenden Kostenerstattung für die Parteien vorteilhaft, wenn die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Bereits bei Beginn einer Rechtsberatung haben sich Anwalt und Mandant darübe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 2 Anspruchsverfolgung

Die Geltendmachung der Hausgelder und deren Entgegennahme ist Sache des Verwalters als Vertretungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9b Abs. 1 WEG. Ihm obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach den Maßgaben von § 27 Abs. 1 WEG und § 9a Abs. 3 WEG bezüglich der Vermögensverwaltung. Befindet sich nun ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung der Ha...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / III. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9b RVG, Nr. 3328 VV

Die in der Überschrift genannten Änderungen des RVG beruhen auf Art. 7 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (VO 2019/1111-...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 1 Abs. 1 S. 2 RVG

Diese Vorschrift regelt den persönlichen Anwendungsbereich des RVG. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG gilt das RVG für die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. S. 2 regelt die Fälle, in denen das RVG ebenfalls Anwendung findet. Bisher war in dieser Vorschrift lediglich die Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 ZPO geregelt. Durch...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. § 41 RVG

§ 41 RVG regelte bisher die Vergütung des Prozesspflegers nach §§ 57 oder § 58 RVG. Dort wurde bestimmt, dass der als solcher Vertreter bestellte Rechtsanwalt die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen kann. Durch das BRAORefG wurde diese Vorschrift ergänzt. Nach der Neufassung kann der Rechtsanwalt, der als besonderer Vertreter nach §...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 4. § 45 RVG

§ 45 RVG betrifft den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts. Nach dessen Abs. 1 erhält sowohl der im Wege der PKH beigeordnete als auch der nach § 57 oder § 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt, der in Verfahren vor den Bundes- oder Landesgerichten tätig geworden ist, die gesetzliche Vergütung aus der entsprechenden Staatskasse. Der A...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG

In § 44f IntFamRVG ist die Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 56 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1111 geregelt worden. Hierdurch wurde die Folgeänderung in § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG erforderlich, der bestimmt, welche Verfahren gebührenrechtlich als besondere Angelegenheiten zu behandeln sind. Die Neuregelung erfasst neben den bisher unter anderem dort aufgeführten V...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / IV. § 1 Abs. 2 RVG

Eine weitere Änderung des RVG hat der Gesetzgeber durch Art. 15 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG) vom 4.5.2021 (BGBl I, 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 in § 1 Abs. 2 RVG vorgenommen. In der bisherigen Fassung des § 1 Abs. 2 S. 3 RVG hieß es, dass die Bestimmung des § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Diese Vorschrift regelte den Aufwend...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / II. Die Vergütung des Rechtsanwalts R

Schwieriger wird die Abrechnung für den R. Rechtsanwalt R hat zwei Aufträge erhalten, nämlich einmal den Auftrag, als Verkehrsanwalt tätig zu werden, und anschließend den Auftrag, als Terminsvertreter (Beweisanwalt) tätig zu werden. 1. Abrechnung als Verkehrsanwalt Als Verkehrsanwalt erhält R nur eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3400 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer. Eine T...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9b RVG

Diese Vorschrift bestimmt, dass die anwaltlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von dort geregelten Bescheinigungen zum Rechtszug gehören. Der in dem Verfahren als Vertreter beauftragte Rechtsanwalt erhält deshalb für die Tätigkeit hinsichtlich der Ausstellung der Bescheinigungen keine besondere Vergütung. Die Neuregelung erstreckt den Anwendungsbereich der ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / V. § 30 RVG

Diese Vorschrift regelt den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz. Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBG) vom 21.12.2022 (BGBl I, 2817) hat das asylrechtliche Verfahren zum Zwecke der Entlastung der Verwaltungsgerichte geändert. Eine dieser Änderungen, die in § 77 Abs. 4 As...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / II. §§ 1, 44, 45 RVG

Grundlage für die Änderung dieser Gebührenvorschriften, die mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft getreten sind, ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG – BGBl I 2021, S. 2363). Durch dieses Gesetz werden den Anwält...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / III. Teilnahme an Zusatztermin Frage der Wertung in § 14 RVG

Das OLG Brandenburg sieht keine Erweiterungsmöglichkeit der Nr. 4102 VV auf sonstige Termine oder Sachverhalte. Nehme der Verteidiger bzw. hier die Nebenklägervertreterin an besonderen Terminen teil, die nicht gesondert gesetzlich abrechenbar seien, dann wäre dies – so das OLG – einer Würdigung nur in § 14 Abs. 1 RVG zugänglich. Handelt es sich um einen bestellten oder beige...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änderungen des RVG

Auch nach dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 hat es in letzter Zeit einige Änderungen des RVG gegeben. Diese beruhen im Regelfall darauf, dass neue Gesetze auch die Einführung von neuen Regelungen bei den Anwaltsgebühren erfordert haben. Der nachfolgende Kurzüberblick soll eine Übersicht über die bisherigen Änderungen geben. I. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2k...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. Amtliche Inhaltsübersicht

In der amtlichen Inhaltsübersicht des RVG, in der die einzelnen Paragraphen des RVG aufgenommen wurden, wurde die Inhaltsübersicht zu § 41 RVG geändert. Statt wie bisher dort die Vergütung des Prozesspflegers aufgeführt wurde, bestimmt die neu gefasste Inhaltsübersicht in § 41 RVG die Vergütung besonderer Vertreter.mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. Nr. 3328 VV

Nr. 3328 VV gewährt eine 0,5-Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wurde um die "Aussetzung der Zwangsvollstreckung" erweite...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / [Ohne Titel]

Auch nach dem Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 hat es in letzter Zeit einige Änderungen des RVG gegeben. Diese beruhen im Regelfall darauf, dass neue Gesetze auch die Einführung von neuen Regelungen bei den Anwaltsgebühren erfordert haben. Der nachfolgende Kurzüberblick soll eine Übersicht über die bisherigen Änderungen geben.mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Das in den §§ 403 ff. StPO geregelte Adhäsionsverfahren hat in den letzten Jahren in der Praxis einen richtigen Aufschwung erlebt. Dies führt auch dazu, dass sich in letzter Zeit auch der BGH mehrfach mit der Vergütung des in diesem Verfahren tätigen Rechtsanwalts und – wie hier – mit dem Gegenstandswert befasst hat. Die Entscheidung des BGH gibt Anlass, einige Grundsätze de...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / 2. Abrechnung als Beweisanwalt

Der weitere Auftrag, den Beweistermin wahrzunehmen, ist ein gesonderter Auftrag, der nach Nr. 3401 VV vergütet wird und eine 0,65-Verfahrensgebühr sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer auslöst. Insoweit stellt sich die Frage, ob für den R eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Diese Frage ist eindeutig dahingehend zu beantwo...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. In vielen Fällen erhebt der Auftraggeber als Antragsgegner des Vergütungsfestsetzungsantrags – wie auch hier im Fall des OVG Münster der als Antragsgegner in Anspruch genommene Kläger mit Schreiben vom 19.3.2022 – nach erfolgter Anhörung Einwendungen. In diesem Fall hat der Rechtspfleger/UdG zunächst zu prüfen, welcher Art di...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / I. Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2k VV

Vorbem. 3.2.1 VV bestimmt, dass Teil 3 Unterabschnitt 1 VV auch für die in der vorgenannten Vorbem. aufgeführten Verfahren anzuwenden ist. Die die Verfahren über Beschwerden betreffende Aufzählung wurde in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2k VV durch die Regelung über Beschwerden nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ergänzt. Diese Neuregelung wurde durch Art. 2 Abs. 7 Nr. 3 des Geset...mehr

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AGS 04/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Haftzuschlag auch für den Nebenklagevertreter?, NJW-Spezial 2023, 27 Befindet sich der Beschuldige nicht auf freiem Fuß, entsteht nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV die Gebühr mit Zuschlag. In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit der in der Rspr. umstrittenen Frage, ob auch der Rechtsanwalt, der nicht den Beschuldigten vertritt, den Haftzuschlag ber...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / II. Teil 4 Abschnitt 3 VV

In Teil 4 Abschnitt 3 VV sei nach Abs. 1 der Vorbem. 4.3 VV die Vergütung des Rechtsanwalts geregelt, der nicht insgesamt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt ist, also nicht den vollen Verteidigungsauftrag habe, sondern hieraus nur eine einzelne Tätigkeit übernimmt. Bei den dort genannten Einzeltätigkeiten erhalte der Rechtsanwalt jeweils eine Verfahrensgebühr, andere G...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Terminsgebühr (Nrn. 4102 f. VV) für Termine außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungsterminen (Nr. 1, 2), für die Teilnahme an Terminen, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der ei...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / III. Klarstellende Hinweise

Ergänzend hat die die Kammer angesichts der vorhandenen Unklarheiten im Geschäftsgang auf Folgendes hingewiesen: 1. Art der Hinzuziehung des Dolmetschers Die Anträge der Dolmetscherin/Übersetzerin an die StA seien unzutreffend adressiert, da von dort aus keine Beauftragung ihrer Person stattgefunden habe. Die Dolmetscherin/Übersetzerin müsse sich an den Rechtsanwalt als ihren ...mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

[2] "Der Antrag auf Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren ist dahin auszulegen, dass er sich auf beide Adhäsionskläger bezieht (§ 300 StPO). Tritt der Verteidiger – wie hier – im Adhäsionsverfahren den Anträgen mehrerer Adhäsionskläger entgegen, ist für die Gebührenberechnung der Gesamtgegenstandswert maßgeblich (vgl. OLG Düsseldorf, AGS 2017, 460 = RVGreport 2017, 3...mehr

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AGS 04/2023, In diesem Heft

Erstaunlicherweise hat es aus Anlass des Inkrafttretens des KostRÄG 2021 kaum Entscheidungen zum Übergangsrecht gegeben, was vermutlich daran liegt, dass die neue Übergangsregelung (§ 60 RVG) diesmal wirklich gut gelungen ist und sämtliche Problemfälle erfasst, was man von der Vorgängervorschrift nicht unbedingt behaupten konnte. Offenbar bereitet es manchem Rechtspfleger ab...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbereich der Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV

Nr. 4102 VV RVG; §§ 14, 51 RVG Leitsatz Bei der Regelung in Nr. 4102 VV handelt es sich um eine abschließende Regelung, die nicht analog auf weitere Termine Anwendung findet. Es spricht nichts dafür, dass es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung handelt. Mehrtätigkeiten sind über § 14 RVG od...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / II. Streitwertbeschwerde unzulässig

1. Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht beschwert Nach Auffassung des OLG Celle ist die Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch den angefochtenen Streitwertfestsetzungsbeschluss nicht beschwert. Dabei hat das OLG offengelassen, ob die vom LG Hannover vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung überhaupt zulässig ist (dagegen OLG Dresden AGS 2022, 463 [Hansens] = J...mehr

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AGS 04/2023, Zuständigkeit ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umfassend und soweit ersichtlich weitgehend zutreffend begründet. Dabei muss aber letztlich die Richtigkeit der Ausführungen des LG zur Erforderlichkeit der Übersetzungen (oben III. 2. b)) offen bleiben, da man die Schriftstücke/Aktenbestandteile, deren Übersetzung das AG nicht als erforderlich angesehen hat, nicht kennt. Die Ausführungen des LG an der Stelle scheinen auc...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VI. Höhe der jeweiligen Gebühr

Die jeweils angemessene Gebühr mit Zuschlag ist innerhalb des jeweiligen von der Gebühr mit Zuschlag vorgegebenen Gebührenrahmens unter Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu finden. Der Umstand der Inhaftierung oder Unterbringung an sich wird bei der Bemessung der konkreten Gebühr innerhalb des Rahmens nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG nicht (mehr) besonders berücksich...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswert der Terminsgebühr bei Teilklagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung

§ 32 Abs. 1 RVG; Nr. 3104 VV RVG; § 68 Abs. 3 GKG Leitsatz Der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert ist für die Gebühren des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 1 RVG nur maßgebend, soweit der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit mit dem der anwaltlichen Tätigkeit identisch ist. Wird die Klage vor der mündlichen Verhandlung teilweise zurückgenommen, so berechnet sich die Termi...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / Leitsatz

Bei der Regelung in Nr. 4102 VV handelt es sich um eine abschließende Regelung, die nicht analog auf weitere Termine Anwendung findet. Es spricht nichts dafür, dass es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV lediglich um eine beispielhafte Aufzählung von Tätigkeiten außerhalb der Hauptverhandlung handelt. Mehrtätigkeiten sind über § 14 RVG oder über den Weg des § 51 RVG zu verfol...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / III. Fortgeltung der Argumentation

Diese Ausführungen haben nach Auffassung des OLG weiter Bestand und gelten nach seiner Ansicht auch für den vorliegenden Fall, dass von Anfang an übereinstimmend das Strafbefehlsverfahren gewählt und der Angeklagte gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt (vgl. Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., 2021, VV Nr. 4141–4147 Rn 23). Auch bei dieser Fall...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Der Zuschlag steht ggf. sowohl dem Wahlanwalt als auch dem gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt, also i.d.R. dem Pflichtverteidiger, zu. Für den Rechtsanwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden ist, wird ein Zuschlag nicht gewährt (vgl. Nrn. 4300 ff. VV). Die Vorbem. 4 Abs. 4 VV gilt für den Vertreter/Beistand des Nebenklägers "entsprechend". Da...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / III. Grundsätzlich Bestellung maßgebend

Grds. ist dabei nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen. Liegt – wie hier – kein Auftrag zugrunde, weil der Anwalt vom Gericht bestellt wurde, ist auf den Zeitpunkt der Bestellung abzustellen (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Dies führt vorliegend erstinstanzlich dazu, dass altes Gebührenrecht anzuwenden ist.mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / II. Meinungsstreit

Rechtsanwalt R 2 sei, so das OLG, dem Beschuldigten mit Beschluss des AG vom 24.8.2021 für den Termin zur Haftbefehlseröffnung, nachdem ein Fall notwendiger Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorlag und weil die zuvor bereits bestellte Pflichtverteidigerin an der Wahrnehmung des für diesen Tag angesetzten Termins zur Haftbefehlseröffnung verhindert gewesen sei, als Pf...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / II. Regelung Nr. 4102 VV abschließend? Unterschiedliche Ansichten

Die Frage, ob es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV um eine abschließende Regelung handelte, die eine analoge Anwendung auf andere Sachverhalte ermögliche, sei, so das OLG, umstritten. Bisweilen werde zwar eine entsprechende Anwendung für zulässig gehalten (vgl. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 24.11.2016 – 617 Ks 22/16, m.w.N.). Überwiegend sehe die h.A. jedoch eine abschließe...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist jeder Hinsicht zutreffend 1. Keine Ermäßigung der Einigungsgebühr Während ein Teil der Rspr. hier immer schon eine 1,5-Einigungsgebühr gewährt hat, waren andere Gerichte der Auffassung, das Verfahren über die Erstreckung der PKH führe bereits zur Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV, sodass dies eine Gebührenreduzierung auf 1,0 rechtfertige (OLG Bamberg AGS 201...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die vormalige Klägerin hatte die Beklagte als Motorenherstellerin wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Vor dem LG Hannover hatte sie verschiedene Schadenspositionen geltend gemacht und den Streitwert vorläufig auf 14.298,01 EUR geschätzt. Mit Schriftsatz vom 31.5.2022 hat die vormalige Klägerin ihre Anträge geändert...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / III. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

Soweit die Prozessbevollmächtigte der Beklagten hilfsweise beantragt hatte, den Gegenstandswert gem. § 32 Abs. 2 RVG auf 16.452,83 EUR festzusetzen, hat das OLG Celle dies als Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG ausgelegt. Hierüber habe das LG Hannover bisher noch nicht entschieden.mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / [Ohne Titel]

Das VV RVG sieht an vielen Stellen Gebühren mit Zuschlag vor, so z.B. in den Nrn. 4101, 4103, 4105, 4107 VV usw. Wann der Rechtsanwalt diese gegenüber der normalen Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen ausgestattete Gebühr erhält, regelt die Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Über das Entstehen dieses Zuschlags kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit. Der nachfolgende Beitrag st...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / II. Entscheidung durch den Senat

Das OVG Münster hat über die Beschwerde der Rechtsanwälte gegen den Beschluss des VG Gelsenkirchen über die Erinnerung gegen die von der UdG des Gerichts erfolgte Vergütungsfestsetzung gem. § 9 Abs. 3 S. 1 VwGO, § 109 Abs. 1 S. 1 und 2 JustG NRW entschieden. Es seien nämlich weder die Vorschriften einschlägig, die bei Kosten- und Streitwertbeschwerden eine Entscheidung durch...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 3. Dauer der Freiheitsbeschränkung

Für das Entstehen einer Zuschlagsgebühr ist es unerheblich, wie lange der Beschuldigte/Mandant sich nicht auf freiem Fuß befunden hat.[24] Entscheidend ist allein, dass er in dem Verfahrensabschnitt, für den die Zuschlagsgebühr entstehen soll, überhaupt irgendwann nicht auf freiem Fuß, also i.d.R. inhaftiert oder untergebracht war.[25] Das ist auch der Fall, wenn der Mandant...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B macht geltend, dem Rechtsanwalt A sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen. Außerdem trägt B vor, er habe auf die Vergütung des Rechtsanwalts A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt. Rechtsanwalt A vertritt die Auffassung, sein Vergütungsfestsetzungsantrag sei zutreffend und bestreitet die Zahlung. Welche Entscheidung...mehr