Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 4. Alle Zahlungsvereinbarungen

a) Rechtslage bis 30.9.2021 Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige ...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche Vorlage einer Prozessvollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren; keine Anrechnung der Geschäftsgebühr eines anderen Rechtsanwalts

§§ 67, 162 Abs. 2, 164 VwGO; Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1, Nr. 3100 VV RVG Leitsatz Für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verwaltungsgerichtsprozess gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO bedarf es einer förmlichen Bevollmächtigung. Wird eine instanzbeendende Entscheidung nicht auf den Mangel einer nachgewiesenen Vollmacht gestützt, kann auch im Kostenfes...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 1. Absenkung bei Zahlungsvereinbarungen

Bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung (Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung) entsteht die Einigungsgebühr statt mit einem Gebührensatz von 1,5 (Nr. 1000 Nr. 1 VV), 1,3 (Nr. 1004 VV) bzw. 1,0 (Nr. 1003 VV) einheitlich nur noch mit einem Satz von 0,7. Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV haben hierfür folgenden Wortlaut erhalten: Zitat Nr. 1000 VVmehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / Leitsatz

Ein Prozessbevollmächtigter, der eine gegen das ausdrücklich erklärte Interesse seines Auftraggebers gerichtete Klage einreicht, welche zudem von Beginn an aussichtslos war, hat keinen Vergütungsanspruch nach dem RVG gegenüber seinem Auftraggeber und der Staatskasse im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 14.7.2021 – L 7 AS 26/20 Bmehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VII. Verfahrensgebühr des von der Partei beauftragten Terminsvertreters

Aufgrund einer Zitatstelle bei Gerold/Schmidt[4] wurde die Frage diskutiert, ob man tatsächlich einen Rechtsanwalt lediglich mit einer 0,4-Verfahrensgebühr honorieren könne, wenn dieser von der anwaltlich ansonsten nicht vertretenen Partei nur mit einer Terminswahrnehmung beauftragt werde. Dieser Auffassung wurde mit mehrfacher Begründung entgegengetreten, sodass nach Auffass...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / I. Sachverhalt

Im Klageverfahren S 19 AS 1790/17 wandte sich der anwaltlich vertretene Kläger zunächst gegen die Zahlungseinstellung der Grundsicherungsleistungen aufgrund einer der Beklagten mündlich mitgeteilten Arbeitsaufnahme ("Klage wegen Zahlungseinstellung"). Streitgegenständlich war ein Widerspruchsbescheid des Jobcenters vom 28.9.2017 nach Ablehnungsbescheid vom 23.5.2017. Im vorge...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Es ist meist ungehörig, wenn Gerichte einen in der "Ich-Form" gestellten Antrag eines Rechtsanwalts als einen – unzulässigen – Antrag des durch die angefochtene Entscheidung nicht beschwerten Rechtsanwalts in eigener Sache sehen. Im Regelfall ergibt sich schon aus den sonstigen Formulierungen in dem Schriftsatz, dass der Rechtsanwalt mit seinem Antrag...mehr

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AGS 11/2021, Terminsgebühr für Einzelbesprechungen mit dem Richter; anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr

Nrn. 1002, 1003, 3104, 3202 VV RVG; §§ 151, 162 Abs. 1 und 2, 165, 146, 147 VwGO Leitsatz Legt der Prozessbevollmächtigte eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in der "Ich-Form" ein und rügt er gleichzeitig eine Rechtsverletzung des Mandanten, ist die Erinnerung nicht im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten, sondern als im Namen des Mandanten eingelegt a...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Zahlungsvereinbarung

Die durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften bei der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen in § 31b RVG (Ermäßigung des Gegenstandswerts) und in Nrn. 1000 Nr. 2, 1003 und 1004 VV (Ermäßigung des Gebührensatzes) betreffen Zahlungsvereinbarungen. Eine solche liegt dann vor, wenn eine Ratenzahlung oder e...mehr

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AGS 11/2021, Einziehungsant... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Klein aber fein und durchaus einen Hinweis wert. Denn die Entscheidung ruft noch einmal ins Gedächtnis, dass es für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für im Hinblick auf Einziehung und verwandte Maßnahmen vom Verteidiger erbrachte Tätigkeiten reicht, wenn die Einziehung droht (vgl. wegen der Einzelh. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgel...mehr

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AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / II. Der Umstand, dass die Gläubigerin als Inkassounternehmen selbst Inhaberin der beizutreibenden Forderung ist, schließt den Erstattungsanspruch nicht aus

Bei der Gläubigerin handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsdienstleister i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Dieser ist zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO berechtigt. § 4 Abs. 4 RDGEG umfasst den Begriff der Vertretung sowohl im Bereich der Fremd- als auch Eigenvertretung. Der Wortlaut der Vorschrift des § 4 Abs. 4 RDGEG lässt...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XIII. Verschiedenes

Aus Berlin kam die Anregung, den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung zum am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Forderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt abzugeben, wobei der Kammer in Berlin bereits Anfragen ihrer Mitglieder zur Höhe von Erfolgshonoraren vorliegen. Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass man sich bei einer Quota-litis...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 2. Berufungsverfahren

Bereits gegen das Grundurteil kann Berufung eingelegt werden, da es in dieser Hinsicht einem Endurteil gleichsteht (§ 304 Abs. 2 ZPO). Im Verhältnis zum erstinstanzlichen Verfahren handelt es sich selbstverständlich um eine eigenständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Auch wenn sowohl zunächst gegen das Grundurteil und später auch gegen das Endurteil Berufung eingelegt wird,...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / XI. Auswirkungen der Anrechnung im Sozialrecht

Es wurde ein Fall des SG Kiel geschildert, bei dem die Anrechnung dazu geführt habe, dass die im Verfahren tätige Kollegin für das Verfahren selbst aufgrund der Anrechnung der Geschäftsgebühr überhaupt keine Gebühren verdient habe. Es wurde angeregt, dies zum Anlass zu nehmen, beim BMJV eine Gesetzesänderung anzuregen. So könne man versuchen, darauf hinzuwirken, dass völlig ne...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / III. Ausschluss des Vergütungsanspruchs

Das LSG führt aus, dass der Vergütungsanspruch gänzlich ausgeschlossen ist, wenn entgegen des das Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben gänzlich unnötige Kosten verursacht werden. So lag der Fall hier: Der Beschwerdeführer hat entgegen dem erklärten Willen seines Mandanten die aus dem Anwaltsvertrag geschuldete Leistung auf adäquate rechtliche Beratung,...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Nicht selten wird von AG im Bußgeldverfahren die Beauftragung eines Sachverständigen "angedroht" bzw. unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Sachverständigengutachtens und der Anheimgabe der Rücknahme des Einspruches die Beauftragung eines Sachverständigen angekündigt. Dagegen ist grds. nichts einzuwenden (vgl. z.B. LG Berlin RVGreport 2017, 197 = StRR 6/2017, 23 = VRR 1/2...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Zahlungsvereinbarung über bestrittene Forderung

Wird ein Einigungsvertrag über eine bestrittene Forderung abgeschlossen und erfolgt ferner noch eine Zahlungsvereinbarung, entsteht die Einigungsgebühr nicht lediglich mit einem Satz von 0,7 nach Nr. 1000 Nr. 2 VV, sondern nach Nr. 1000 Nr. 1 VV mit einem Satz von 1,5. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der v...mehr

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / II. Ursprüngliche Beiordnung

a) Unzulässigkeit Wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt, hat zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung die notwendige Erfolgsaussicht der Klage gem. § 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO gar nicht vorgelegen, da ausweislich der unmissverständlichen und eindeutigen Ausführungen des Beschwerdeführers im Termin gar kein rechtliches Interesse des Klägers an der Betreibung des Verfahrens bes...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 1. Einheitliche Angelegenheit

Grund- und Betragsverfahren gelten als einheitliche Angelegenheit, sodass der Anwalt die Verfahrens- und Terminsgebühr nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2 RVG). Gleiches gilt für die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. Beispiel 1 Es liegt eine Zivilsache wegen Schadensersatz vor. Es ergeht nach mündlicher Verhandlung zunächst Grundurteil. Danach ergeht im Betragsverfahren ...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des Bay. VGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Beschwerde Dass die Berichterstatterin die Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG als zulässig angesehen hat, ist Unsinn. Vorliegend handelte es sich nicht um einen Rechtsbehelf betreffend den Gerichtskostenansatz, sondern um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG im Kostenfe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gegenstandswert des Vorverfahrens

Rn. 40 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Für die Bestimmung des Gegenstandswerts des Vorverfahrens gelten nach § 2 Abs 1, § 23 Abs 1 S 3 u 1 RVG die Vorschriften des GKG. Hat das Einspruchsverfahren eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen VA zum Gegenstand, ist gemäß § 52 Abs 3 S 1 GKG deren Höhe maßgebend. Falls der Antrag des Einspruchsführers offensichtlich abs...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / III. Anspruchsübergang

Der BGH geht ebenso wie das Berufungsgericht davon aus, dass hier ein Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 S. 1 RVG stattgefunden habe. a) Die Rechtsschutzversicherung sei eine Schadensversicherung, für die § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gelten (BGH NJW 2020, 1585 m.w.N.). Nach dieser Regelung gehe ein dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch auf den Versich...mehr

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AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

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FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorar: Besondere Reputation als Gebührenbestimmungsfaktor

Die Steuerberatervergütung richtet sich vorrangig nach der StBVV. Soweit die StBVV für die Gebühren einen Rahmen vorsieht, bestimmt der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, v. a. des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggeber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wichtig RVG-Anpassung zum 1.1.2021 Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 führte u. a. zu einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10 % und betrifft Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren.[1] Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[2] und der 1,2 Termingebühr[3] ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.2 Anwaltskosten

Die Geschäftsgebühr fällt für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts an. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erhalt des Auftrags, z. B. Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, und bezieht sich auf Besprechungen mit dem Mandanten, u. U. auf erforderliche Gespräche mit der Gegenseite (unter Beachtung des Verbots der Interessenkollision) sowie den gesamt...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung/eines Ehevertrags richten sich nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden (Streitwert/Gegenstandswert). Die Rechtsanwalts- und Notarkosten für die Fertigung einer Vereinbarung richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen (RVG und GNotKG) und sind streitwertabhängig. Je niedriger also das Vermögen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Geschäftsgebühr für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20 RVG § 34; RVG VV Nr. 2300 Beraterhinweis Bislang wurde überwiegend angenommen, dass der Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 4. Versetzung des § 4 Abs. 3 RVG a.F.

Aufgehoben worden ist, wie bereits eingangs erwähnt, die Vorschrift des § 4 Abs. 3 RVG a.F., die sich nunmehr in § 3a Abs. 2 RVG findet (s.o. I.).mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 6. Erfordernis der Kompensation (§ 4a Abs. 2 RVG)

Wird bei einer Geldforderung von höchstens 2.000,00 EUR (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG) oder im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG) ein Erfolgshonorar vereinbart, darf für den Fall des Misserfolgs nur dann eine geringere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Dies ist...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 4. Außergerichtliche Inkassotätigkeit (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 1. Var. RVG)

Darüber hinaus ist nach der Neuregelung ein Erfolgshonorar zulässig, wenn Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit eine außergerichtliche Inkassotätigkeit ist (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 1. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezieht, die der Pfändung nicht...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 7. Inhalt der Vereinbarung (§ 4a Abs. 3 RVG)

Die neue Vorschrift des § 4a Abs. 3 RVG stellt klar, welchen Inhalt die Vergütungsvereinbarung haben muss:mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 5. Gerichtliche Inkassodienstleistung nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG)

Darüber hinaus ist ein Erfolgshonorar zulässig, wenn der Anwalt eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO genannten gerichtlichen Verfahren erbringt (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt auch hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezie...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verstoß gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG

Im Falle eines Erfolgshonorars soll künftig der Verstoß gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG (Angabe der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung und ggfs. der erfolgsunabhängigen vertraglichen Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen; Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll) zur Unverbindlichkeit und Beschränkung ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 3. Erfolgshonorar bei Geldforderungen bis 2.000,00 EUR (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG)

Neu ist die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftrag eine Geldforderung i.H.v. nicht mehr als 2.000,00 EUR betrifft (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG). Dabei macht es keinen Unterschied, ob dem Auftrag eine einzige Forderung oder ob mehrere Forderungen zugrunde liegen, solange der Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR nicht überschritten wird. Insoweit ist es auch ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Verstoß gegen § 3a Abs. 1 und 2 RVG

Unberührt bleibt die Regelung, dass eine Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG (Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, Textform, Trennung von Vollmacht, deutliches Absetzen von sonstigen Regelungen) entspricht, zwar wirksam, aber unverbindlich ist, soweit eine höhere als die gesetzliche Vergütung gefordert wird.[4]mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Erfolgshonorar im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG)

Unberührt geblieben ist die bisherige Möglichkeit (§ 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F.), im Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Diese Variante ist jetzt § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG geregelt. In d...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / IV. Neufassung des § 4a RVG

1. Erweiterung des Erfolgshonorars Während bislang ein Erfolgshonorar nur im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen zulässig war, eröffnet die Neuregelung des § 4a Abs. 1 RVG jetzt in drei weiteren Fällen die Möglichkeit eines Erfolgshonorars. 2. Erfolgshonorar im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG) Unberührt geblieben ist die bisherige Möglichkeit (§ 4 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / I. Versetzung des § 4 Abs. 3 RVG a.F.

1. Bestimmung durch Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 RVG a.F. konnte der Anwalt mit seinen Mandanten vereinbaren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die vom Mandanten zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen habe. Diese Vorschrift war systemwidrig angeordnet, da § 4 RVG an sich das Unterschreiten der ges...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / III. Änderungen in § 4 RVG

1. Unterschreiten der außergerichtlichen gesetzlichen Vergütung im Einzelfall Nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG darf der Anwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. In diesem Fall muss nach wie vor gem. § 4 Abs. 1 S. 2 RVG die anwaltliche Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / V. Änderung des § 4b RVG

1. Verstoß gegen § 3a Abs. 1 und 2 RVG Unberührt bleibt die Regelung, dass eine Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG (Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, Textform, Trennung von Vollmacht, deutliches Absetzen von sonstigen Regelungen) entspricht, zwar wirksam, aber unverbindlich ist, soweit eine höhere als die gesetzliche Vergü...mehr

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AGS 10/2021, Enders, RVG für Anfänger

Von Horst-Reiner Enders. 20. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 790 S., 49,00 EUR Pünktlich zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist die Neuauflage des Werkes von Enders erschienen. Auch wenn der Titel "RVG für Anfänger" lautet, ist das Buch mit seinen 790 Seiten ebenso für den erfahrenen Praktiker geeignet, lässt es doch keine Frage zum anwaltlichen Vergütungsrecht...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider der m.E. gut begründeten und auch praktikablen herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht angeschlossen. Deren Argumente überzeugen mich mehr als die des BGH. Die Argumente des BGH Zwar dient in der Tat das obligatorische Güteverfahren nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht der Vorbereitung des Rechtsstreits, sondern der Vermei...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert bestimmen oder es an einem solchen Wert fehlt. Über diesen Antrag entscheidet gem. § 3...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / III. Vergütungsfestsetzung gegen die Landeskasse

1. Der Antrag Anschließend beantragte der Beschwerdeführer, die aus der Staatskasse zu zahlende PKH-Vergütung für das führende Verfahren S 10 AS 421/15 (einschließlich der hinzuverbundenen Verfahren S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15) auf restliche 805,93 EUR festzusetzen. Wie schon im Antrag auf Kostenfestsetzung nahm er bei der Verfahrensgebühr, die er für jedes Verfahren mi...mehr