Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / III. Bestimmung im Einzelfall

Gemäß § 14 RVG sei die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und -Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu bemessen. In der Sache sei es um ein Verkehrsstrafverfahren vor dem AG(Strafrichter), das keine Besonderheiten aufgewies...mehr

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AGS 05/2023, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war seit jeher umstritten. 1. Rechtslage bis zum 31.7.2013 Nach der Fassung des RVG vor Inkrafttreten der Neufassung durch das 2. KostRMoG bestimmte Vorbem. 3 Abs. 3 HS 2 VV, dass die Terminsgebühr für die Mitwirkung...mehr

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FoVo 05/2023, Erfolgshonora... / 3 Der Praxistipp

Geschäftsmodell der Inkassodienstleister durch BGH bestätigt Es gehört zu dem Kernbereich der Geschäftsmodelle von Inkassodienstleistern, dass sie dem Mandanten im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten das Liquiditätsrisiko des Schuldners abnehmen. Die Methode dazu ist statt der "Barzahlung" des Vergütungsanspruchs (§ 362 BGB) die Abtretung des diesbezüglichen Erstattungsa...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten war unter dem Aktenzeichen 22 Js 281/17 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren verschiedenster Polizeibehörden geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügungen vom 8.8., 28.9., 212.12.2017 und vo...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / Leitsatz

§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG a.F. bezweckt bei Verfahrensverbindungen eine Erstreckung der Gebührengewährung für frühere Anwaltstätigkeiten nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG a.F. gerade nicht automatisch und ausnahmslos, sondern nur aufgrund einer im Einzelfall orientierten Ermessensentscheidung. Das betrifft etwa frühere anwaltliche Tätigkeiten in Verfahren, in denen bei getrennter Durchfü...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / II. Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr entsteht nach den Ausführungen des LG Frankenthal – so die Vorbem. 4 Abs. 2 VV – für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information. Nach Nr. 4104 VV könne diese Verfahrensgebühr auch schon im vorbereitenden Verfahren, d.h. im Zeitraum bis zum Eingang der Anklageschrift, entstehen. Die Verfahrensgebühr gelte grds. die gesamte Tätigkeit des ...mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr

Nr. 4102 VV RVG Leitsatz Zur Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr. AG Leipzig, Beschl. v. 10.2.2023 – ER 10 282 Gs 5006/22 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt ist dem Beschuldigten, der sich ab dem 29.10.2022 nicht auf freien Fuß befunden hat, am 30.10.2022 als Pflichtverteidiger in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags beigeordnet worden. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtv...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / III. Höhe der Gebühr

Nach Auffassung des LG war allerdings der vom Rechtsanwalt insoweit geltend gemacht gemachte Betrag von 245,00 EUR unbillig hoch und damit nicht verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Insoweit schließt sich das LG der überwiegenden Auffassung in Rspr. und Lit. an, wonach von der Unbilligkeit der Gebührenbestimmung durch einen Rechtsanwalt dann auszugehen sei, wenn die geltend g...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / II. Unterscheidung zwischen Bewilligungs- und Vergütungsfestsetzungsverfahren

Zunächst ist – wie das OLG Stuttgart hervorgehoben hat – zwischen dem Bewilligungsverfahren betreffend die Beratungshilfe selbst und dem diesen nachfolgenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu unterscheiden. Beratungshilfe kann aufgrund eines gestellten Antrages des Rechtsuchenden, der sowohl mündlich bei der Rechtsantragstelle des zuständigen AG, durch schriftliche Einreich...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist sowohl zutreffend hinsichtlich der Anwendung von Teil 4 Abschnitt 1 VV (vgl. dazu die Nachw. in der Anm. zu AG Ludwigshafen AGS 2023, 217, in diesem Heft) also auch hinsichtlich des Verhältnisses von Grundgebühr und Verfahrensgebühr (auch dazu AGS 2023, 219, in diesem Heft). Dem ist jeweils nichts hinzuzufügen. 2. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt aber...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / IV. Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Zitat § 2 BerHG – Gegenstand der Beratungshilfe Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist erforderlich, wenn Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung, die die Rechtsangelegenheit für sie hat, ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können. Weitere Voraussetzung für das Ents...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 3. Gebühren in den jeweiligen Instanzenzügen

Weiterhin sind die etwaigen Erhöhungen der Gebühren in den verschiedenen Instanzenzügen zu beachten. So würde beispielhaft im Revisionsverfahren eine 1,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV (Prozessbevollmächtigter) entstehen. Insbesondere die Verfahrensgebühren sollten bezüglich Erhöhungen beachtet werden – diese erhöhen sich ab zweiter Instanz auf einen Wert von 1,6 und ...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / 5. Die Einigungsgebühren

Abseits der Verfahrens- und Terminsgebühr kann der Terminsvertreter eine Einigungsgebühr geltend machen, sobald er bei einer Einigung mitgewirkt hat.[10] Da in der Praxis angestrebt wird, im Rahmen eines Verhandlungs- oder Erörterungstermins eine Einigung zu erzielen, gilt für den Terminsvertreter nichts anderes. Ist er für den Abschluss eines Vergleichs ursächlich gewesen o...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / III. Terminsgebühr für Hauptverhandlung "Kerngebühr"

Kerngebühr für die Tätigkeit eines Strafverteidigers sei nach dem RVG die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung. Der Gesetzgeber folge insoweit auch im Gebührenrecht dem im deutschen Strafrecht verankerten Grundsatz der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten und dem in der Hauptverhandlung zum Tragen kommenden Grundsatz der Öffentlichkeit. Nur was in der öffentlichen Ha...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

§ 51 RVG Leitsatz Für die Anwendung des § 51 RVG ist entscheidend, dass das Verfahren bei dem Pflichtverteidiger wegen des "Umfangs und/oder der Schwierigkeit" des Verfahrens zu einer zeitlichen Beanspruchung führen muss, die nicht mehr durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt ist und die bei dem Pflichtverteidiger deswegen zu einem unzumutbaren Sonderopfer führt, das von exist...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteidigerbestellung nur für einen Hafttermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Auch der notwendige Verteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt ist, ist für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts einer zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltäti...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 12 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 1.2.2023 – XII ZB 104/22 a) Der Anspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Rechtsanwaltsvergütung als Aufwendungsersatz für seine anwaltsspezifischen Dienste erlischt nach § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB a.F., wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht wird (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.6.2012 – XII ZB 685/11, FamRZ 2012, 1377)....mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4102, 4104, 7002 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Grundgebühr und Verfahrensgebühr entstehen nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG immer nebeneinander. Voraussetzung für das Entstehen der Post- und Telekommunikationsdienstleistungenpauschale nach Nr. 7002 VV ist, d...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / Leitsatz

Für die Anwendung des § 51 RVG ist entscheidend, dass das Verfahren bei dem Pflichtverteidiger wegen des "Umfangs und/oder der Schwierigkeit" des Verfahrens zu einer zeitlichen Beanspruchung führen muss, die nicht mehr durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt ist und die bei dem Pflichtverteidiger deswegen zu einem unzumutbaren Sonderopfer führt, das von existenzieller Bedeut...mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattungsanspruch des kurz vor Klagezustellung verstorbenen Beklagten

ZPO §§ 103 f.; RVG VV Nr. 3100 Leitsatz Der kurz vor Zustellung der Klage verstorbene Beklagte kann aufgrund der im nachfolgenden Rechtsstreit zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren diejenigen Kosten erstattet verlangen, die er für die Geltendmachung seiner Nichtexistenz aufgewandt hat. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Brandenburg, Besch...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Pflichtverteidigers für Haftterminsteilnahme

Teil 4 Abschnitt 1; Nrn. 4100, 4104 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. AG Ludwigshafen, Beschl. v. 3.3.2023 – 4a Ls 5227 Js 9474/22 I. Sachverhalt Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl geg...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens bei Antrag auf Wertfestsetzung; keine gestaffelte Streitwertfestsetzung; Unrichtigkeit der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO

§ 33 RVG; §§ 39, 40, 63 Abs. 1 S. 1, 68 GKG; §§ 103, 104 Abs. 2 S. 3 ZPO Leitsatz Kommt es bei den Anwaltsgebühren infolge einer Teilklagerücknahme zu unterschiedlichen Werten für einzelne Gebühren, so etwa für die Verfahrensgebühr einerseits und die Terminsgebühr andererseits, ist diese Frage weder im Wege des auf den Streitwert bezogenen Beschwerdeverfahrens nach § 68 GKG no...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / III. Konkreter Fall

Nach diesen Maßstäben stehe dem Antragsteller die Pauschgebühr nur im tenorierten Umfang zu. 1. Gesetzliche Gebühren Die gesetzlichen Gebühren des Antragstellers für seine nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitte 1 und 2 VV erfassten Tätigkeiten bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei einem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten betragen insgesamt 393,00 EUR, d...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsanspruch des vor Klagezustellung verstorbenen Beklagten

§§ 103, 104 ZPO; Nr. 3100 VV RVG Leitsatz Der kurz vor Zustellung der Klage verstorbene Beklagte kann aufgrund der im nachfolgenden Rechtsstreit zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren diejenigen Kosten erstattet verlangen, die er für die Geltendmachung seiner Nichtexistenz aufgewandt hat. OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.2.2023 – 6 W 74/22 I....mehr

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zfs 05/2023, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten vor dem LG Cottbus auf Zahlung in Anspruch genommen. Kurz vor Zustellung der Klageschrift verstarb der Beklagte. In dem Rechtsstreit meldeten sich für ihn seine Prozessbevollmächtigten. In der Klageerwiderung machten die Anwälte allein die Nichtexistenz des Beklagten unter Beifügung der Sterbeurkunde geltend. Ferner beantragten sie die Abweisun...mehr

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AGS 05/2023, Fiktive Termin... / III. Abänderung von Amts wegen

Ungeachtet dessen war aber von Amts wegen die fehlerhafte Streitwertfestsetzung des AG nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GKG zu korrigieren. Bei der Streitwertfestsetzung hat keine gestaffelte Wertfestsetzung nach Zeitabschnitten zu erfolgen, denn die Streitwertfestsetzung gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG dient lediglich der Bemessung der Gerichtsgebühr. Soweit für einzelne Gebührentatbes...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / I. Einleitung

Die Vergütung des Terminsvertreters orientiert sich nach den Nrn. 3401 ff. VV. Die Gebührenzeilen im Rahmen der Terminsvertreter-Abrechnung basieren auf den geläufigen zivilrechtlichen Gebührennummern, insbesondere der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, der Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV und den Einigungsgebühren nach Nrn. 1000 ff. VV. Sie sind im Rahmen der Abrechnung gängi...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / II. 20-%-Grenze

Das AG hat die Verfahrensgebühr lediglich i.H.d. um 15 % erhöhten Mittelgebühr als erstattungsfähig angesehen. Zwar bestimme grds. der Rechtsanwalt selbst die Höhe der Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen. Die Bestimmung sei allerdings dann nicht verbindlich, wenn sie nach Ansicht des zahlungspflichtigen Dritten hier d...mehr

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AGS 05/2023, Zuständiges Be... / III. Keine Ausnahmeregelung in JVEG

Im Gegensatz zu § 33 Abs. 4 S. 2 RVG und § 57 Abs. 3 FamGKG enthält die Vorschrift des § 4 Abs. 4 JVEG keine Ausnahmeregelung für Familiensachen. Zum anderen ergibt sich auch aus der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts zu § 4 JVEG (BT-Drucks 15/1971, 180), dass der Gesetzgeber kein Bedürfnis für eine Ausnahmeregelung gesehen hat. Vielmeh...mehr

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AGS 05/2023, Das Prüfungs- ... / II. Fazit

Die Kosten eines Terminsvertreters sind mit den geläufigen Gebührenarten des Prozessbevollmächtigten in zivilrechtlichen Angelegenheiten zu berechnen. Insbesondere die Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren, die mit den Nrn. 3401 ff. VV verknüpft werden, sind hierfür maßgebend. Zu beachten sind hierbei die anzupassenden Verfahrensgebühren des Terminsvertreters im Hinblic...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend (zu Nr. 4102 VV eingehend Burhoff, AGS 2022, 241). 1. Die Rspr. hatte bisher zu der Frage, wann eine Vernehmung i.S.d. Nr. 4102 Nr. 2 VV vorliegt – die Frage stellt sich ggf. auch bei Nr. 4102 Nr. 1 VV – noch nicht Stellung genommen. Die Entscheidung ist – soweit ersichtlich – die erste, die diese Frage behandelt. In der Lit. (vgl. Burhoff...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Der in Augsburg ansässige Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren beim LG Limburg u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften tätig, in dem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Der Rechtsanwalt, dessen gese...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / II. Begriff der Vernehmung in Nr. 4102 VV

Nach Auffassung des LG Leipzig ist für die Teilnahme des Rechtsanwalts an dem Termin am 7.11.2019 dem Grunde nach eine Gebühr gem. Nr. 4102 Nr. 2 VV entstanden. Nach dieser Vorschrift entstehe eine Terminsgebühr – i.H.v. 44,00 EUR bis 330,00 EUR – für die Teilnahme des Wahlverteidigers an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde. Nac...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / III. Voller Gebührenanspruch

Dies ändere jedoch nichts daran, dass Rechtsanwalt R 2 die Gebühren eines notwendigen Verteidigers vollumfänglich geltend machen könne. Denn auch der notwendige Verteidiger, der nur für einen Tag bzw. Termin bestellt sei, sei für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut. Daher kommt auch angesichts der zeitlichen B...mehr

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AGS 05/2023, Aussetzung des... / Leitsatz

Kommt es bei den Anwaltsgebühren infolge einer Teilklagerücknahme zu unterschiedlichen Werten für einzelne Gebühren, so etwa für die Verfahrensgebühr einerseits und die Terminsgebühr andererseits, ist diese Frage weder im Wege des auf den Streitwert bezogenen Beschwerdeverfahrens nach § 68 GKG noch im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO zu klären. Vielmehr ist...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu begrüßen ist, dass das AG davon ausgeht, dass in den Fällen der Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Haft(prüfungs-)Termin nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV entsteht (so aber unzutreffend OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 13723, AGS 2023, 162), sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet wird (so auch [inzidenter] OLG Karlsr...mehr

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AGS 05/2023, Prüfung der Er... / I. Sachverhalt

Dem Beteiligten Ziff. 1 wurde mit Beratungshilfeschein vom 10.4.2017 durch das AG Aalen für die Angelegenheit "Widerspruch gegen Bescheid des Jobcenters vom 10.3.2017 (Anrechnung von nicht vorhandenem Einkommen)" bewilligt. Der Beteiligte Ziff. 2 wurde als Rechtsanwalt in der Angelegenheit tätig und hat den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter begründet. Das AG Aalen hat im Ver...mehr

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AGS 05/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldsachen (S. 193 ff.). Ein weiterer Beitrag findet sich von Wolf zur Abrechnung und Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters im Namen der Partei (S. 196 ff.). Mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren h...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 272 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 243 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 257 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 159 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / A. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 1 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XI. Modul H – Die Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 51 Modul H vereinigt in sich die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wie nach § 802d ZPO einschließlich der weiteren verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 802f ZPO. Der Gläubiger muss in der ersten Zeile differenzieren, ob er außerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO eine originäre Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ohne weitere Voraussetzungen beantrag...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr