Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 1. § 22 RVG – Allgemeine Vorschrift

Rz. 7 Im 4. Abschnitt des RVG (§§ 22–33 RVG) sind (fast) alle Wertvorschriften zusammengefasst, die für die anwaltliche Gebührenbemessung maßgebend sind. Teilweise hat der Gesetzgeber dann noch Wertvorschriften im VV des RVG versteckt, oder bei speziellen Sondervorschriften (Verfassungsbeschwerde: § 37 Abs. 2 RVG). Rz. 8 Nun ist es nicht immer so, dass der Auftraggeber ledigl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 201 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit vom Auftraggeber keine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG fordern. Der Gebührenanspruch des RA gegenüber der Staatskasse wird durch die Festgebühr Nr. 2503 VV RVG auf 102 EUR beschränkt. Rz. 202 Die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG entsteht entsprechend ihrer ...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / I. Vorschuss gem. § 9 RVG

Rz. 133 § 9 RVG Vorschuss Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Rz. 134 Aus dem zwischen dem RA und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag ergibt sich die Anspruchsgrundlage für die Vergütungsforderung des RA. Anspruchsgrundlage für die anwaltliche Ver...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / III. Wertfestsetzung gem. § 33 RVG

Rz. 75 § 33 RVG Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) Der Antrag ist erst z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG und mehrere Auftraggeber

Rz. 312 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG um 0,3 für jeden zusätzlichen Auftraggeber. Die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG kann nicht mehr als 2,0 betragen (s. Rdn 290).mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / b) Gebührenklage trotz Vergütungsfestsetzungsantrag – Mindestgebühren gem. § 11 Abs. 8 S. 1 RVG

Rz. 56 Man könnte jetzt auf die Idee kommen, die Mindestgebühren gegen den Auftraggeber gem. § 11 Abs. 8 S. 1 RVG festsetzen zu lassen und die Gebühren, die die Mindestgebühren übersteigen, im Wege der Gebührenklage oder des gerichtlichen Mahnverfahrens zu verfolgen. Dies ist jedoch nicht möglich. Wenn Sie die Mindestgebühren gem. § 11 Abs. 8 S. 1 RVG festsetzen lassen, könne...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG (Antragsteller/Vollstreckungsbescheid)

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / D. Rechnungsstellung gem. § 10 RVG

I. Form der Rechnung 1. Allgemeines Rz. 83 Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Vergütungsanspruch des RA zu erfüllen, wenn er keine ordentliche Rechnung erhalten hat. So kann der RA dem Auftraggeber selbstverständlich telefonisch mitteilen, dass seine Vergütung sich in der Angelegenheit auf eine bestimmte Summe belaufe und den Auftraggeber zur Zahlung auffordern. Eine...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 2. Gebührenklage und Rahmengebühren – Abwägung Vergütungsfestsetzung gem. §§ 11 Abs. 8 RVG

Rz. 51 War der RA in einem gerichtlichen Verfahren tätig, in dem Betragsrahmengebühren entstanden sind (z.B. einige sozialgerichtliche Verfahren, Bußgeldsachen sowie ein Großteil der Strafsachen aus Teil 4 VV RVG), so sind diese Betragsrahmengebühren auch gegen den Auftraggeber festsetzbar. a) Einschränkung der Festsetzbarkeit von Rahmengebühren im Rahmen von § 11 Abs. 8 RVG ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. § 16 Nr. 2 RVG – dieselbe Angelegenheit PKH-Bewilligungsverfahren und Hauptsache

Rz. 490 Wird PKH bewilligt und der RA anschließend im Hauptsacheverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, bilden beide Verfahren für ihn – also das PKH-Bewilligungsverfahren und das Hauptsacheverfahren – gem. § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit. Den Gebührenanspruch kann der RA insgesamt nur einmal fordern. Denn nach § 15 Abs. 2 RVG kann der RA die Gebühren in dersel...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Schutzgebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG

Rz. 121 Neben dem Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse kann der RA vom Auftraggeber eine Beratungshilfegebühr von 15 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG fordern (sog. Schutzgebühr). Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes kann der RA daneben keine Auslagen vom Auftraggeber fordern (vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG), also z.B. weder Entgelte für Post- und Telekommunikations...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zwangsverwaltung: Nr. 3311 Anm. Nr. 3 u. Nr. 4 VV RVG

Rz. 643 Die Zwangsverwaltung (§§ 146–161 ZVG) wird i.d.R. durch Antrag eines persönlichen oder dinglichen Gläubigers wegen eines Geldanspruchs oder durch Antrag des Insolvenzverwalters (§ 172 ZVG) gegen den Schuldner als Grundstückseigentümer eingeleitet. Der RA erhält im Verfahren über diesen Antrag oder den Antrag auf Zulassung des Beitritts die 0,4 Verfahrensgebühr nach N...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3203 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Abschließende Regelung in Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

Rz. 311 Die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG regelt, unter welchen Voraussetzungen der RA bei vorzeitiger Beendigung der Angelegenheit lediglich eine 0,8 Verfahrensgebühr verdient. Eine Angelegenheit kann vorzeitig enden, wenn z.B. der Auftraggeber den erteilten Prozessauftrag kündigt oder der RA (z.B. aus Altersgründen) seine Zulassung zurückgibt oder (aufgrund Fehlver...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / XIII. Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG

Rz. 108 Das Verfahren über die Vergütungsfestsetzung ist im vergütungsrechtlichen Teil unter § 10 Rdn 2 in einem eigenen Kapitel enthalten. Auch diverse Textmuster finden Sie in diesem Paragrafen. Wenn es um das Verfahren der Kostenfestsetzung geht, so gehören Ausführungen gem. § 11 RVG gerade nicht dazu. Die Kostenfestsetzung regelt den Anspruch, den die Parteien auf Kosten...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / I. Zulässigkeit des Vergütungsfestsetzungsverfahrens gem. § 11 RVG

Rz. 5 § 11 RVG ermöglicht dem RA, der in irgendeinem gerichtlichen Verfahren tätig gewesen ist, ein einfaches, kostengünstiges und schnelles Verfahren zur Titulierung seiner Vergütungsforderung. Bevor der RA gerichtliche Schritte zur Geltendmachung seiner Forderung ergreift, ist davon auszugehen, dass der Auftraggeber sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet, ode...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV und 3201 Nr. 1 VV RVG

Rz. 377 Mit der Nr. 3200 VV RVG wird die Verfahrensgebühr des RA für die Vertretung im Berufungs- bzw. familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG) geregelt. Die "volle" 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG entsteht z.B. mit der Einreichung des Schriftsatzes, der das Rechtsmittel (Berufung/Beschwerde) enthält. Eine Begründung des Rechtsmittels ist dafür nicht ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG (Antragsteller/Mahnbescheid)

Rz. 545 Nr. 3305 Rz. 546 Vertritt der RA im Mahnverfahren den Antragsteller, so entsteht eine 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG. Die Gebühr wird bei der Vertre...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / II. Antrag gem. § 32 Abs. 2 RVG – Wertfestsetzung aus eigenem Recht

Rz. 73 Der RA benötigt in vielen Fällen die Festsetzung des Streitwertes, weil dieser sich nicht eindeutig ergibt. Daher kann er gem. § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht die Festsetzung des Streitwerts (und damit Gegenstandswerts) beantragen. Jeder RA, der am Verfahren beteiligt war, kann einen solchen Antrag stellen. Rz. 74 Erfolgt eine Wertfestsetzung und findet der festgeset...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / II. Anforderungen an die Vergütungsberechnung gem. § 10 RVG

Rz. 95 § 10 RVG Berechnung (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig. (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Höchstwert des § 22 Abs. 2 RVG

Rz. 11 In sehr vielen Fällen bemisst sich der Gegenstandswert nach der geltend zu machenden Forderung. Ein Großteil der anwaltlichen Tätigkeit wird aufgewandt, um Geldansprüche durchzusetzen. Als Grundsatz gilt, dass die Höhe der geltend zu machenden Forderung die Höhe des Gegenstandswertes bestimmt. Allerdings gibt § 22 Abs. 2 RVG eine sog. Kappungsgrenze vor. Der Wert kann...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / IV. Vergütung des Rechtsanwalts und PKH

Rz. 116 Die Vergütungsansprüche des RA für das Mahnverfahren sind ausführlich unter § 8 Rdn 543 ff. dargestellt. Rz. 117 Für das Mahnverfahren kann grds. auch PKH beantragt werden (vgl. § 6 Rdn 137), wobei die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten meist wegen der Einschränkung des § 121 Abs. 2 ZPO mit der Begründung abgelehnt wird, dass eine Anwaltsbeiordnung nicht erforde...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / g) Berücksichtigt die E-Rechnung auch die Anforderungen des RVG?

Rz. 75 Nach § 10 RVG war (bis 16.7.2024) die Schriftform vorgeschrieben, d.h. die Unterschrift des Anwalts war erforderlich. Zum 17.7.2024 wurde § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt geändert: "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform." Durch die Ges...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Terminsgebühr Nr. 3312 VV RVG nur für Versteigerungstermin

Rz. 648 Nr. 3312 Rz. 649 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr Nr. 3310 VV RVG

Rz. 600 Nr. 3310 Rz. 601 Der RA kann auch eine 0,3 Terminsgebühr Nr. 3310 KV im Vollstreckungsverfahren verdienen. Abweichend von...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Frist für den Antrag gem. § 50 RVG

Rz. 534 Seine weitere Vergütung wird dem RA nur auf seinen Antrag hin gezahlt (§ 50 Abs. 2 RVG). Wurde dem Auftraggeber PKH mit Ratenzahlung bewilligt, sollte der Antrag zugleich mit demjenigen nach § 49 RVG gestellt werden (das gesetzliche Formular berücksichtigt in einer weiteren Tabelle diese Vergütungsberechnung). Rz. 535 § 55 RVG Festsetzung der aus der Staatskasse zu z...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG

Rz. 313 Verkürzte Darstellung der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Angabe der gesetzlichen Vergütung im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG)

Rz. 709 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber für den Einzelfall i.S.v. § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG ein Erfolgshonorar, muss nach § 4a Abs. 3 Nr. 4 RVG die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und ggf. die erfolgsabhängige vertragliche Vergütung, zu der der RA bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, angegeben werden. An dieser Regelung hält der Gesetzgeber trotz der Kritik de...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Weitere Vergütung gem. § 50 RVG bei bewilligter PKH

Rz. 531 § 50 Abs. 1 u. Abs. 2 RVG – Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (Auszug) (1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Z...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Rz. 63 Es ist durch die Gesetzgebung der Länder nunmehr nahezu ausgeschlossen, dass ein Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO erforderlich ist. Von einer Darstellung wird abgesehen. Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage An das _________________________ Gericht (Wohnsitz des Beklagten – je nach Streitwert Amtsgericht od...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 210 Für die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG ist es entscheidend, wo der Gegenstand, über den die Einigung getroffen wird, gerichtlich anhängig ist. In I. Instanz beträgt der Gebührensatz (mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens) 1,0, während er in II. Instanz oder höher 1,3 beträgt. Fehlt es an einem gerichtlichen Verfahren, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Höhe der Anrechnung

Rz. 175 Die Höhe der Anrechnung ergibt sich aus Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG. Die Geschäftsgebühren der Nr. 2300–2303 VV RVG werden zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, bei Betragsrahmengebühren mit max. 225 EUR. Wenn die Hälfte der entstandenen Wertgebühr kleiner als 0,75 ist...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 3. Formerfordernis an die Vergütungsberechnung

Rz. 102 Der Gesetzgeber hat die Formvorschriften an die Anwaltsrechnung aufgestellt, damit für den Auftraggeber eine Nachprüfbarkeit gegeben ist. Dies ist natürlich dem juristisch nicht versierten Auftraggeber nicht möglich, was im Büroalltag zuweilen zu äußerst amüsanten Begebenheiten führt. Nicht selten werden Sie es erleben, dass der Auftraggeber auf eine Rechnung in voll...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 173 Die Vergütung des Anwaltes im Bußgeldverfahren richtet sich nach den Gebühren des Teil 5 VV RVG. Rz. 174 Je nachdem, in welchem Stadium dem Anwalt der Verteidigungsauftrag erteilt wird, fallen die Gebühren an:mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IX. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 59 Seit der Reform 2014 gibt es gem. § 6a BerHG zwei Möglichkeiten einer Aufhebung. Rz. 60 Die erste Möglichkeit ist die Aufhebung von Amts wegen durch das Gericht, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Aufhebung muss dabei innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 6a Abs. 1 BerHG). Gem. § 8a Abs. 1 BerHG bleibt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr

Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 278mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 493 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse dafür erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Mit ihm sind eine Reihe von Einschränkungen bestimmt (die obige Darstellung von § 48 RVG ist g...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Anwaltsgebühren

Rz. 193 Die Vergütung des als Verteidiger beauftragten Anwaltes im Strafbefehlsverfahren richtet sich nach Teil 4 VV RVG. Rz. 194 Sofern der Anwalt nicht als Verteidiger, sondern nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist (z.B. soll er nur Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen), entstehen die Gebühren gem. Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 195 In dem Strafbefehlsverfahren können...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / J. Anwaltsgebühren

Rz. 55 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie in einem ordentlichen Verfahren nach Teil 3 VV RVG. Rz. 56 Das selbstständige Beweisverfahren ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit im Verhältnis zu einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren. Das folgt zum einen daraus, dass es weder in § 16 RVG noch in § 19 RVG als zum R...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 263 Vertritt der Rechtsanwalt den Auftraggeber in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit vorgerichtlich, so entstehen Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Rz. 264 Eine Besonderheit der verwaltungsrechtlichen Angelegenheit besteht darin, dassmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Das "einfache Schreiben"

Rz. 159 Nr. 2301 Rz. 160 Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG wird ergä...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 317 Da es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen gibt, hat dieser Umstand auch im RVG seinen Niederschlag gefunden: Nach Vorb. 3.2.1 Nr. 1 VV RVG entstehen vor dem FG die Gebühren Nr. 3200 ff. VV RVG. Es fällt somit für die Vertretung eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG und bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags eine 1,1 Verfahrensgebühr Nrn. 3200, 3201 An...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 57 Im Regelfall wird der RA für seinen Auftraggeber anwaltlich tätig. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der RA gerade nicht anwaltlich tätig wird. Während § 1 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, dass im Regelfall der anwaltlichen Tätigkeit das RVG anzuwenden ist, bestimmt § 1 Abs. 2 RVG die Ausnahmen dazu, in welchen Fällen das R...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage 2014 Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Auflage 2021 Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, Kommentar, 11. Auflage 2024 Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 26. Auflage 2023 Henssler/Prütting, BRAO, Kommentar, 6. Auflage 2024 Hint...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VIII. Anwaltsgebühren

Rz. 123 Im Urkundenmahnverfahren und Urkundenprozess entstehen für den Anwalt dieselben Gebühren nach Teil 3 VV des RVG wie im ordentlichen Verfahren: Im Urkundenmahnverfahren entstehen die Verfahrensgebühren Nr. 3305 bis 3308 VV RVG, im Urkundenprozess die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV RVG. Auch die Einigungsgebühr Nrn. 1000, 1003, 1004 VV RVG und der für die Verfahrensgeb...mehr