Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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§ 8 Testierfreiheit / I. Bedeutung und Umfang der Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen

Rz. 6 Die erbvertragliche Bindungswirkung vertragsmäßiger Verfügungen entfaltet gem. § 2289 Abs. 1 BGB Wirkungen sowohl für frühere als auch für spätere letztwillige Verfügungen: Frühere letztwillige Verfügungen werden aufgehoben (S. 1), spätere letztwillige Verfügungen sind unwirksam (S. 2) – allerdings jeweils nur, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträc... mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Vor- und Nachteile des Erbvertrags

Rz. 33 Wollen die nichtehelichen Lebenspartner mit der Errichtung ihrer letztwilligen Verfügungen eine Bindungswirkung erreichen, bleibt ihnen lediglich die Möglichkeit des Abschlusses eines notariell zu beurkundenden Erbvertrags (§§ 2274 ff. BGB). Die Errichtung eines Ehegattentestaments ist nicht (auch nicht analog) möglich.[34] In der entstehenden erbrechtlichen Bindung l... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. 2Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren. (2) Die Parteien k... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unselbständige Nebenrechte.

Rn 16 Sie können nicht selbständig gepfändet werden, doch ist dies regelmäßig auch nicht erforderlich. Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich aber auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (BGH NJW 85, 2640, 2641 f [BGH 21.06.1985 - V ZR 134/84]). Einer gesonderten Neben- oder Hil... mehr

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§ 24 Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 81 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wiedererlangen kann: mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve... mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / 1. Zu registrierende Urkunden

Rz. 40 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind (§ 78d Abs. 3 BNotO).[43] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente me... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerrufsvorbehalt.

Rn 15 Prozessvergleiche können wirksam unter einer Bedingung nach § 158 I, II BGB oder einem Rücktritts- bzw Widerrufsvorbehalt abgeschlossen werden (BGHZ 88, 364, 367). In der Vereinbarung eines Widerrufs- bzw Rücktrittsvorbehalts zug einer oder beider Parteien ist im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs zu sehen, es sei denn, ein andere... mehr

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zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei... mehr

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Betriebsrat: Beschlussfassung / 3.1 Absolute Mehrheit bei Betriebsratsbeschlüssen

Eine einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder eines beschlussfähigen Betriebsrats reicht für einen wirksamen Beschluss dann nicht aus, wenn die Mehrheit der Stimmen der Betriebsratsmitglieder (absolute Mehrheit) gefordert ist. Die absolute Mehrheit ist erforderlich beim kollektiven Rücktritt des Betriebsrats[1], bei der Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erl... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Rechtsfolgen

Rz. 24 In allen Fällen des § 24 BetrVG endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat auch dann (erst) ex nunc mit den oben jeweils genannten Zeitpunkten, wenn der Ausscheidensgrund unerkannt bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlag. Die Wirksamkeit der unter Mitwirkung des ausgeschiedenen Betriebsratsmitglieds vorgenommenen Handlungen und Beschlüsse des Betriebsrats bleibt erhal... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 4 § 22 BetrVG regelt die Geschäftsführungsbefugnis des Betriebsrats, wenn einer der Fälle des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 eintritt. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist ein neuer Betriebsrat zu wählen, wenn sich die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um 50, nach oben oder unten verändert hat. In diesen Fällen verändert sich regelmäßig... mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.19 Insolvenz

Wird über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet, verleiht allein dieser Umstand dem Vermieter kein Kündigungsrecht. Mietverhältnisse bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Mietvertrag ist also zunächst einmal insolvenzfest. Ggf. Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag möglich Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen... mehr

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Abmahnung / 2 Das sagt der Gesetzgeber

Die Abmahnung ist nicht im Arbeitsgesetz geregelt, sondern ergibt sich indirekt aus § 314 Abs. 2 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund): "Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbe... mehr

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Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ablieferung und Mängel des Prüfungsberichts

Rz. 248 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat einen fachlich einwandfreien Prüfungsbericht zu erstatten und diesen den gesetzlichen Vertretern bzw. dem AR vorzulegen (§ 321 Abs. 5). Die Gesellschaft hat ihrerseits den Prüfungsbericht abzunehmen (§ 640 BGB; vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 22). Dabei wird in der Entgegennahme des Vorwegexemplars und der Durchführu... mehr

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ZErb 07/2025, Erbrecht der ... / bb. Erbvertrag

Erbeinsetzung durch Erbvertrag Außer durch Testament kann die Erbeinsetzung des nichtehelichen Lebenspartners auch durch einen Erbvertrag erfolgen. Der Partner wird sog. "Vertragserbe", um ihm so die Erbschaft rechtlich zu sichern. Während Verfügungen in Form des Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung mit Preisanpassungsklausel(n)

Rn. 446 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei einer Veräußerung mit Preisanpassungsklausel wird der finale Kaufpreis – idR partiell neben Vereinbarung eines fixen Kaufpreisbestandteils – durch eine variable Kaufpreiskomponente ergänzt, deren Höhe an bestimmte unsichere Parameter geknüpft wird, wie das Erreichen bestimmter Kennzahlen oder den Eintritt bestimmter Ereignis... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Unterrichtung der Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 8)

Rz. 490 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer und die gesetzlichen Vertreter der geprüften Gesellschaft haben gem. § 318 Abs. 8 die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) unverzüglich und schriftlich begründet von der Kündigung (§ 318 Abs. 6) oder dem Widerruf des Prüfungsauftrags zu unterrichten (§ 318 Abs. 1 Satz 5). Hiermit wird Art. 38 Abs. 2 RL 2006/43/EG umgesetzt. Damit soll eine un... mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 4.5.2023 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin, ihr am 21.6.2021 verstorbener Ehemann und ihr am 2.3.2022 verstorbener gemeinsamer Sohn, dessen einzige Kinder die Beteiligten zu 1 und 2 sind, schlossen am 12.3.1994 einen notariellen Erbvertrag, in dem die Erblasserin und ihr Ehemann sich gegenseitig zu Alleinerben und... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Die steuerrechtliche Anknüpfung an das Zivilrecht

Rz. 72 § 15 Abs. 3 ErbStG gilt für Fälle, in denen der Ersterbende Vollerbe (Einheitslösung, Rz. 70) wird: Dies führt zu einer Vereinigung seines Vermögens mit dem Nachlass des Erstverstorbenen zu einem einheitlichen Vermögen. Konkret knüpft § 15 Abs. 3 ErbStG zunächst an die Norm § 2269 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Art der Verfügung an. §§ 2269 Abs. 1 BGB enthält zwar nur ei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.2 Das Verhältnis der Selbstanzeige gem. § 371 AO zum Rücktritt gem. § 24 StGB

Rz. 403 In der Vergangenheit wurde die Ansicht vertreten, dass § 371 AO als lex specialis § 24 StGB verdränge und auch die Rechtsprechung schloss sich dieser Meinung an.[1] Nachdem der BGH in der Folge jedoch schon Bedenken geäußert hatte[2], änderte er im Jahr 1991 seine Rechtsprechung und begründete die Anwendbarkeit sowohl des § 371 AO als auch des § 24 StGB auf Fälle der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3 Tatbestandsvoraussetzungen des Rücktritts gem. § 24 StGB

2.6.2.3.1 Allgemeines Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.1 Allgemeines

Rz. 401 Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, sodass im Fall einer wirksamen Selbstanzeige die Möglichkeit der Bestrafung der Tat als Steuerhinterziehung entfällt (Rz. 24ff.). Ein anderer Weg zur Straffreiheit ist der im allgemeinen Strafrecht geregelte strafbefreiende Rücktritt vom Versuch gem. § 24 StGB. § 371 AO findet sowohl für die v... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.3 Freiwilligkeit

Rz. 413 Alle Rücktrittsfälle des § 24 StGB setzen voraus, dass die jeweilige Verhinderungshandlung auf Freiwilligkeit beruht. Dies bedeutet, dass es sich um einen autonomen Entschluss handeln muss, der primär aus Tätersicht zu beurteilen ist.[1] Freiwilligkeit ist danach nur dann gegeben, wenn sich der Täter ohne wesentliche Erschwerung der äußeren Ausführungssituation aufgr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 407 Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Folglich sind Fälle des misslungenen Rücktritts und des fehlgeschlagenen Versuchs auszuscheiden, in denen eine Strafbefreiung durch Rücktritt ohnehin nicht infrage kommt. Ein misslungener Rücktritt liegt vor, wenn der tatbes... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.2 Die Rücktrittsfälle des § 24 StGB

Rz. 409 Vorausgesetzt, dass es sich um einen Einzeltäter handelt, muss das Handeln des Täters je danach, ob es sich um einen unbeendeten, beendeten oder vermeintlich vollendeten Versuch handelt, verschiedene Anforderungen für die Straffreiheit erfüllen. Diese Handlungen müssen darüber hinaus auch alle freiwillig erfolgen. Rz. 410 § 24 StGB gewährt demjenigen Straffreiheit, de... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.3.4 Mehrere Tatbeteiligte

Rz. 415 Sind an der Tat mehrere Personen beteiligt, so ist § 24 Abs. 2 StGB anwendbar, der eine Verschärfung der Rücktrittsvoraussetzungen im Hinblick auf den unbeendeten Versuch enthält. Für einen Rücktritt nach § 24 Abs. 2 StGB reicht allein die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung in keinem Fall aus. Eine Bestrafung wegen Versuchs entfällt lediglich, wenn der Be... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 5 Die strafbefreiende Wirkung (vgl. Rz. 24ff.) der Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1–3 AO knüpft das Gesetz an drei objektive Merkmale, die zusammen erfüllt sein müssen: Eine Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) wird abgegeben. Ein Ausschlussgrund [1] liegt nicht vor. Die Nachentrichtungspflicht (Rz. 304ff.) wird erfüllt. Rz. 6 Die Ausnahmeregelung des § 371 AO lässt die allgemei... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.2 Anwendung

Rz. 299 Aufgrund der vom Gesetzgeber in § 370 Abs. 3 AO gewählten sog. Regelbeispielstechnik ergeben sich allerdings Probleme für die Anwendung des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. Der Gesetzgeber hat Beispiele gebildet, bei deren Vorliegen i. d. R. (Indizwirkung) ein besonders schwerer Fall vorliegt. Trotz Vorliegen eines solchen Beispiels kann sich aber bei einer Gesamtwürdigun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die... mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Erläuterungen des Inhalts d... / 663 Eintrittsgelder und Bearbeitungsgebühren

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Nachträgliche Vergütungsanpassungen

Rz. 6 Im Einzelfall passen die Beteiligten die Vergütung nachträglich an, etwa durch Rücktritt, Widerruf, Stornierung oder Kaufpreisminderung. Solche Anpassungen muss der Plattformbetreiber gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 PStTG im Rahmen des Meldeverfahrens berücksichtigen, soweit und sobald er hiervon Kenntnis erlangt.[1] Soweit die Vergütung etwa durch (Teil-)Rücktritt gemindert wi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Dem PStTG liegt ein eigenständiger Vergütungsbegriff zugrunde. Die Definition findet sich in § 5 Abs. 2 PStTG, der die Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie umsetzt.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Behinderung der Amtstätigkeit

Rz. 9 § 119 Abs. 1 Nr. 2 stellt die Behinderung oder Störung der Amtsführung der dort im Einzelnen genannten Organe der Betriebsverfassung unter Strafe. Verboten ist danach jede Maßnahme, die einen unzulässigen Eingriff in die Geschäftsführung dieser Amtsinhaber oder eine Behinderung oder Verhinderung der Ausübung ihrer Amtstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz darste... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan

Rz. 4 Die Vorschrift des § 57 BetrVG regelt nur die Beendigung der Mitgliedschaft des einzelnen Konzernbetriebsratsmitglieds (wie für den Gesamtbetriebsrat § 49 BetrVG), nicht jedoch die Beendigung des Konzernbetriebsrats als Kollektivorgan. Der Konzernbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und hat keine feste Amtszeit. Er kann auch nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder se... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2 Folgen der mangelhaften Lieferung: Gewährleistungsansprüche

Liegt ein Sachmangel vor, bestimmen sich die Rechte der kaufenden Partei nach § 437 BGB. Zu beachten ist, dass es kein besonderes kaufrechtliches Gewährleistungsrecht gibt, sondern vielmehr die Lieferung einer mangelhaften Sache als Nichterfüllung der Verkäuferpflicht nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB qualifiziert wird. Anzuwenden ist das allgemeine Leistungsstörungsrecht. Zeigt ... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.2.3 Rücktritt vom Vertrag

Durch den Rücktritt wird ein bereits wirksam zustande gekommener Vertrag einseitig durch eine Partei rückgängig gemacht. Die Befugnis dazu kann sich aus dem Gesetz ergeben, z. B. aus § 437 Nr. 2 BGB bei Sachmangel oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen. Die Ausübung des Rücktrittsrechts ist ein Gestaltungsrecht. Im Interesse der erklärungsempfangenden Person, die Klarhei... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 5.2 Ausübung von Gestaltungsrechten

Um erklärungsempfanngenden Personen keine Ungewißheit und keinen Schwebezustand zuzumuten, besteht auch bei der Ausübung von Gestaltungsrechten ein grundsätzliches Verbot, die Geltendmachung eines solchen Rechtes an Bedingungen zu knüpfen.[1] Zu Gestaltungsrechten zählen Rechte, mit denen Vertragsbeziehungen durch eine Partei einseitig gestaltet werden können, wie es z. B. b... mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.1 Rechtsfähigkeit

Der Begriff der Rechtsfähigkeit findet sich nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht (sog. Steuerfähigkeit). Allerdings kommt dem Begriff in beiden Rechtsgebieten völlig unterschiedliche Bedeutung zu. Während das Zivilrecht danach fragt, ob die betreffende Person Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann, also danach gefragt wird, wer Rechtssubjekt ist, fragt ... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 3 – Rücktrittsvorbehalt

Rz. 2 § 308 Nr. 3 BGB hat im Arbeitsrecht geringe Bedeutung. Da auf Dauerschuldverhältnisse § 308 Nr. 3 BGB nicht anwendbar ist, scheidet die Prüfung von Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten anhand dieser Vorschrift aus. Die Norm ist aber anzuwenden auf Vorverträge, die keine Dauerschuldverhältnisse sind.[1] Sieht ein Vorvertrag, in dem sich die Parteien zum A... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2 Beschluss

Rz. 35 Da der Konzernbetriebsrat ein fakultatives Betriebsverfassungsorgan ist, kann er durch entsprechende Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte (bzw. im Fall des Abs. 2 funktionell zuständigen Betriebsräte) der Konzernunternehmen auch wieder aufgelöst werden. Hierfür ist in Ermangelung gesetzlicher Vorgaben zur Auflösung des Konzernbetriebsrats erforderlich, aber auch ausreich... mehr

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ZErb 06/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Pflichtteilsansprüche des Klägers gegen die Beklagte als Alleinerbin nach (… .). Der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten verstarb am 7.3.2020. Die Beklagte war die zweite Ehefrau des Erblassers, vorher war der Erblasser mit der Mutter des Klägers verheiratet gewesen. Der Erblasser lebte mit der Mutter des Klägers zusammen in den Vereinigte... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio... mehr