Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Erfüllungsanspruch als Rechtsbehelf.

Rn 1 Der Erfüllungsanspruch (s § 241 Rn 21–24) ist einer von mehreren Rechtsbehelfen, mit denen die Pflicht(en) des Schuldners in Natur (sub specie) durchgesetzt werden kann. Nach der Grundkonzeption des Schuldrechts ist der Erfüllungsanspruch nicht von vornherein der ›primäre‹ Rechtsbehelf; er muss jedoch häufig geltend gemacht werden, bevor auf andere Rechtsbehelfe zurückg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Begriff.

Rn 24 S Martis MDR 14, 942. Der generell das Rücktrittsrecht wegen Schlechtleistung beherrschende Ausschlussgrund der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung nimmt die De-Minimis-Regelung des § 459 I 2 aF auf; er gilt auch für Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 I 3). Für den Verbrauchsgüterkauf ist Grundlage Art 13 V WKRL. Danach hat der Verbraucher keinen Anspruch auf V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. System der Rechtsbehelfe.

Rn 9 Das System der gesetzlichen Rechtsbehelfe bildet sozusagen das Rückgrat des Schuldrechts für Fälle von pflichtverletzenden Ereignissen, insbes – bei Leistungspflichten – von sog Leistungsstörungen. Hier können die Ursachen und Gründe der Pflichtverletzung erheblich werden, denn sie können zusätzlich zur Pflichtverletzung als negative oder positive Voraussetzungen für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 8 Praktisch wichtige Anwendungsfälle der Einwilligung iSv I sind die Verkaufskommission (§§ 383 ff HGB) und der verlängerte Eigentumsvorbehalt (s § 449 Rn 20 ff). Auch ohne ausdrückliche Einwilligung ist der Vorbehaltskäufer idR stillschweigend zur Weiterveräußerung der Ware in eigenem Namen ermächtigt (BGHZ 68, 199, 202). Die Ermächtigung steht aber unter der Bedingung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fremdwährungsschuld.

Rn 12 Die Fremdwährungs- oder Valutaschuld (zu ihr ausf Grothe Fremdwährungsverbindlichkeiten) ist eine in ausländischer Währung, dh nicht in Euro, ausgedrückte Geldschuld (BGHZ 101, 296, 302). Eine bloße Abrede über die Art der Zahlung, die vor der Euro-Einführung wegen der Genehmigungsbedürftigkeit von Valutaschulden häufig vorkam, begründet keine Fremdwährungsschuld (RGZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Tatsachenkenntnis.

Rn 13 Die geforderte Kenntnis ist vorhanden, wenn der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage, sei es auch nur eine Feststellungsklage, erheben kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zumutbar ist (BGH 31.1.14 – III ZR 84/13; NJW 19, 2162 [BGH 19.03.2019 - XI ZR 95/17] Rz 35). Risikolos mus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigungsfreie Verfügungen.

Rn 3 Ausgenommen von der Genehmigungspflicht durch das Betreuungsgericht werden alle Verfügungen, soweit der Gegenstand der Leistung nicht in Geld oder Wertpapieren besteht. Von der Genehmigungserfordernis ausgenommen wird nunmehr abweichend von § 1813 aF auch nicht nur die Annahme der Leistung, sondern auch alle Verfügungen über das den Zahlungsanspruch begründende Recht. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Vorleistungspflicht.

Rn 3 Nach Wortlaut und Sinn des § 320 wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Gläubigers durch seine Pflicht zur Vorleistung ausgeschlossen. Eine solche Pflicht kann auf Gesetz oder Vereinbarung beruhen. Gesetzliche Vorschriften über Vorleistungspflichten sind etwa die §§ 556b, 579, 581 II, 587 I, 614, 640, 641. Dabei hat der Werkunternehmer freilich nur insofern vorzuleist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 281 enthält sowohl den Kern der Regelung der Konkurrenz von Schadensersatz- und Erfüllungsanspruch (Schadensersatz statt der Leistung) als auch der Schadensabrechnung über den von der Pflichtverletzung betroffenen Vertragsteil hinaus (Schadensersatz statt der ganzen Leistung). Der Gläubiger kann sich durch Fristsetzung nach § 281 I die Möglichkeit verschaffen, zwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Art und Frist der Nacherfüllung (Abs 5).

Rn 9 Die erforderliche Art und Weise der Nacherfüllung wird in Umsetzung von Art 14 I lit c WKRL durch den neu eingefügten V näher konkretisiert. Der Unternehmer hat diese innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen, hierbei sind die in Hs 2 genannten Umstände besonders zu berücksichtigen. Weder die RL selbst no...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung (analoge Anwendung), Abdingbarkeit und Verzicht.

Rn 1 Die Regelung in § 770 ergänzt § 768 (s § 768 Rn 11) und gibt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen, Prot II 471 – ggü dem Gläubiger Leistungsverweigerungsrechte (verzögerliche Einreden). I 1 stellt auf das nur dem Hauptschuldner zustehende (RGZ 59, 207, 210; 122, 146, 147) Gestaltungsrecht der Anfechtung ab und ist Ausdruck der Akzessorietät (s Vor § 765 Rn 10). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ansprüche aus dem BGB.

Rn 2 Sofern nicht durch G oder Vereinbarung eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, ergreift die Regelverjährung grds alle privatrechtlichen Ansprüche (§ 194 Rn 4; Einheitsverjährung). Sie gilt sowohl für Primär- wie auch für Sekundärleistungsansprüche. Abweichende gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Regelungen des Verjährungsrechts selbst und auch bei den gese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 27 Darlegungs- und beweispflichtig sind: Der Besteller nach Abnahme für Mängel der Werkleistung (BGH NJW 02, 223; BauR 94, 242, 243), es sei denn, diese wurden bei Abnahme vorbehalten – § 640 II (BGH NJW-RR 97, 339; krit: Marbach/Wolter BauR 98, 36, 38 f); für den Mangelvorbehalt bei Abnahme – § 640 III (Grüneberg/Retzlaff § 640 Rz 22); für die Höhe der Mängelbeseitigungskost...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anpassung des Vertrages.

Rn 20 Sie ist nach I die idR eintretende Rechtsfolge. Sie soll ›verlangt werden können‹. Damit entscheidet der Gesetzgeber die alte Streitfrage, ob die Änderung von selbst eintritt oder erst verlangt werden muss, im zweiten Sinn. Es liegt also in der Hand der benachteiligten Partei, ob sie die Folgen der Grundlagenstörung geltend machen will (ebenso wie bei Rücktritt oder Kü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Ausnahme für die Nacherfüllung, V.

Rn 21 Nach V soll der Gläubiger ohne Fristsetzung zurücktreten können, wenn der Schuldner nach § 275 I–III nicht zu leisten braucht. Das ist nur sinnvoll, wenn die Leistungspflicht des Gläubigers nicht schon nach I 1 von selbst erloschen ist. Zur Kündigung statt des Rücktritts bei Dauerschuldverhältnissen vgl § 314 Rn 19. I. Funktion der Ausnahme. Rn 22 Der Hauptanwendungsfall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Amtliche Verwahrung.

Rn 1 Nach § 344 III iVm I 1 Nr 1 bzw I 2 FamFG ist für die besondere öffentliche Verwahrung eines notariellen Erbvertrags das Nachlassgericht (§ 23a I Nr 2, II Nr 2 GVG, BaWü: Notariat), in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat oder (vorrangig) welches der Erblasser bestimmt, zuständig; Kosten: KV Nr 12100 GNotKG: 75 EUR. Der Notar soll die Verwahrung veranlassen (§ 34 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verletzung nach Entstehung der Rückgewährpflicht.

Rn 24 Die erste Ansicht argumentiert mit dem Wortlaut von IV: Die ›Pflichten aus I‹ seien die Rückgewährpflichten, und diese entstünden erst mit der Erklärung des Rücktritts. Eine vorher erfolgte Beeinträchtigung des zurückzugewährenden Gegenstandes falle daher selbst bei Kenntnis des Rücktrittsgrundes nicht unter IV. So etwa D. Kaiser JZ 01, 1063; Erman/Röthel/Metzger Rz 40.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Bindung der Ehegatten an die im gemeinschaftlichen Testament getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen. Dies geschieht zum einen, indem für den Widerruf zu Lebzeiten beider die Form des Rücktritts vom Erbvertrag vorgeschrieben ist, sodass der andere vom Widerruf erfährt, zum andern dadurch, dass nach dem Tode des Erstversterbenden der Überlebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. 2Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren. (2) Die Parteien k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 4 Nach II 2 ergeben sich nach Maßgabe Art 250 § 10 EGBGB Informationspflichten, ggf auch zu der Ersatzreise und deren Reisepreis. II 3 fingiert die Annahme des Angebots zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Fristablauf; das gilt nicht für das Angebot einer Ersatzreise. Für den Fall des Rücktritts verweist III 1 folgerichtig auf § 651h I 2, V, ohne den Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderregelung für Vertragslösungsrecht bei Paketverträgen, VI.

Rn 9 Beeinträchtigt die unterbliebene Bereitstellung eines in einem Paketvertrag (§ 327a I) enthaltenen digitalen Produkts die Verwendbarkeit der weiteren Bestandteile des Pakets derart, dass der Verbraucher an diesen weiteren Leistungen kein Interesse hat, so hat dieser gem VI 1 unter den weiteren Voraussetzungen des I 1 das Recht zur Lösung vom gesamten Vertrag. Der Begrif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist.

Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreffend die Mängelrechte des Rücktritts (§§ 634 Nr 3, 323; iE hierzu: § 634 Rn 9 ff) und des Schadensersatzes statt der Leistung (§§ 634 Nr 4, 281 I; iE hierzu: § 634 Rn 14 ff), indem den dort niedergelegten Gründen für die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung weitere, vertragsspezifische hinzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 3 Die Anfechtung muss nicht ausdrücklich erklärt, der Ausdruck Anfechtung nicht verwendet werden. Erforderlich ist eine Äußerung oder ein konkludentes Verhalten, dem der Anfechtungsgegner unzweideutig entnehmen kann, dass das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend beseitigt werden soll (BGHZ 88, 245; 91, 331 f; NJW-RR 95, 859; 02, 380). Die Abgrenzung ist unp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion der Ausnahme.

Rn 22 Der Hauptanwendungsfall des Rücktrittsrechts nach V ergibt sich aus I 2: Danach gilt I 1 nicht, wenn der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung die Nacherfüllung nach § 275 I bis III nicht zu erbringen braucht, also wenn die Nacherfüllung nach § 275 I nicht geschuldet wird oder der Schuldner sie nach II oder III mit Recht verweigert. Dies setzt die Unmöglichkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Leistungsstörungen und Vergütung.

Rn 79 Bei Leistungsstörungen ist zwischen Nicht- und Schlechtleistung des ArbN zu unterscheiden: Rn 80 Der Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn (1) der Dienstverpflichtete die Dienstleistung erbringt oder (2) die Voraussetzungen einer Vergütung ohne Gegenleistung vorliegen (BAG NZA 15, 501 [BAG 22.10.2014 - 5 AZR 731/12]) und der Dienstberechtigte bspw im Annahmeverzug is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs werden zunächst in den §§ 300 ff geregelt, bestehen also in der Haftungsminderung und dem Gefahrenübergang bei Gattungsschulden (§ 300), dem Wegfall der Verzinsungspflicht (§ 301), der Beschränkung der Verpflichtung zur Nutzungsherausgabe (§ 302), dem Recht zur Besitzaufgabe bei Grundstücken oder eingetragenen Schiffen oder Schiffsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 14 Ein Großteil der Rechtsprechungspraxis (zu ex Art 31 EGBGB ) bezieht sich auf die Bewertung des Schweigens als Erklärungstatbestand (vgl BGHZ 57, 72, 77; Staud/Hausmann Art 10 Rz 46 ff mwN); insb das Schweigen einer Partei bei Bezugnahmen auf AGB der anderen Partei und dessen Wertung als Zustimmung (BGHZ 135, 124, 137; Karlsr RIW 94, 1046). II gilt auch für sonstiges ›a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 9 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass das Gesellschafterverhältnis selbst tangierende Rechtsfolgen ausgeschlossen sind (Staud/Habermeier § 706 Rz 23; BRHP/Schöne § 706 Rz 18...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kein automatischer Übergang.

Rn 5 Selbstständige Sicherungsrechte wie Rechte aus Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung (BGHZ 78, 137, 143), EV gem § 449 (BGHZ 42, 53, 56), Sicherungsgrundschuld (RGZ 135, 272, 274, BGH NJW 74, 100, 101; Hambg FamRZ 15, 1962), Sicherungsrentenschuld (Köln NJW 90, 3214), Bankgarantie (BGH NJW 97, 461) u der gesetzlichen Einlagesicherung (BGHZ 176, 67 ff) gehen nicht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 6 Macht der Besteller die Minderung geltend, behält er das mangelhafte Werk und die vertraglich geschuldete Vergütung wird mit Zugang der Minderungserklärung um den Minderungsbetrag herabgesetzt. Da die Minderung die ganze Vergütung betrifft, ist der Minderungsbetrag im Prozess nicht notwendig vom eingeklagten Teilbetrag, sondern stets vom letztrangigen Teil der Vergütung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvollmacht.

Rn 31 Die Beauftragung eines RA umfasst im Zweifel alle Sozien (BGH NJW-RR 88, 1299 [BGH 10.03.1988 - III ZR 195/86]). Zur Scheinsozietät s Rn 41. Entsprechendes gilt für Steuerberater (BGH NJW 90, 827, 828) und Ärzte (BGHZ 97, 277). Eine Prozessvollmacht (s § 164 Rn 25) ermächtigt nach § 81 ZPO grds auch zur Abgabe und Entgegennahme von materiell-rechtlichen Erklärungen wie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen/Minderungserklärung.

Rn 2 Weil der Besteller gem § 638 I 1 mindern darf ›statt zurückzutreten‹, müssen auch für die Minderung die tatbestandlichen Voraussetzungen des Rücktritts erfüllt sein (iE hierzu § 634 Rn 9). Allerdings greift gem § 638 I 2 der Ausschlussgrund des § 323 V 2 nicht. Dem Besteller steht also auch bei unerheblichen Mängeln ein Minderungsrecht zu. Die Ausübung des Gestaltungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Fall des sog Rückerwerbs.

Rn 6 Grds ist das einmal gutgläubig erworbene Eigentum endgültig und voll wirksam (s.u. Rn 14). Daher ist die Übertragung des Eigentums von einem gutgläubigen Erwerber auf eine dritte Person selbst dann wirksam, wenn der Dritte im Hinblick auf den ursprünglichen Erwerbstatbestand bösgläubig war. Auch der unberechtigt Verfügende kann auf diesem Wege Eigentum erwerben (BGH ZIP...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. 2Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. 3Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken. (2) §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unselbständige Nebenrechte.

Rn 16 Sie können nicht selbständig gepfändet werden, doch ist dies regelmäßig auch nicht erforderlich. Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich aber auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen (BGH NJW 85, 2640, 2641f [BGH 21.06.1985 - V ZR 134/84]). Einer gesonderten Neben- oder Hilf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Totalverweigerungsrecht (Wegfall der Abs 4 und 5 aF).

Rn 11 In Umsetzung der WKRL ersatzlos gestrichen wurde § 475 IV aF, der iRd Verbrauchsgüterkaufs das sog ›Totalverweigerungsrecht‹ des Unternehmers bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ausschloss (Erw 49; s § 439 Rn 31). Die Auslegung des EuGH zur VerbrGKRL (EuGH, Urt v 16.6.11, verb Rs C-65/09 und C-87/09 = VuR 11, 356 = ECLI:EU:C:2011:396) beschränkte das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Widerrufsrecht – § 650l.

Rn 12 § 650l gewährt dem Verbraucher durch Verweisung auf § 355 (zu den Einzelheiten s dort) eine gesetzliches Widerrufsrecht. Danach beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage, beginnend mit der Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht. Der notwendige Inhalt der Baubeschreibung wird durch Art 249 § 3 EGBGB vorgegeben, der als Anlage 10 ein entsprechendes Muster bereitste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Nicht anfechtbar.

Rn 30 Ein unbeachtlicher Motivirrtum liegt vor, wenn der in das Geschäft eines Einzelkaufmanns Eintretende nicht die persönliche Haftung für bestehende Schulden des bisherigen Inhabers kennt (RGZ 76, 440) bzw eine Alleinerbenstellung der Ehefrau wegen Unwirksamkeit der Ausschlagung eines Miterben nicht erreichbar ist (München NJW 10, 687 [OLG München 04.08.2009 - 31 Wx 60/09...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Struktur.

Rn 14 Die Rechte gemäß Nr 1–3 sind nicht gleichrangig, vielmehr gebührt der Nacherfüllung der Vorrang (Rn 15); daraus folgt die Notwendigkeit, dass der Käufer idR vor Ausübung der Rechte gemäß Nr 2 und 3 den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern muss (Rn 16). Unter Beachtung dieser Rangfolge bestimmt sich ihr Verhältnis untereinander nach den Regeln der elektiven Konkurrenz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Venire contra factum proprium.

Rn 55 Die Rechtsordnung verlangt von den Teilnehmern am Rechtsverkehr keine Widerspruchsfreiheit des eigenen Handelns. Diese dürfen insbes ihre eigene Rechtsauffassung ändern (BGH NJW 05, 1354, 1356 [BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04]; BAG AP Nr 32 zu § 1 TVG Vorruhestand; BVerwG BeckRS 14, 58444 Rz 31) und dies auch noch nach Beginn eines Rechtsstreits (Grüneberg/Grüneberg § 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art 19 ROM III 1 EuGüVO Art 62 EuGüVO 1 ROM III Art 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergabevert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr