Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist ein wirksames Wettbewerbsverbot zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Karenzentschädigung muss nicht gezahlt werden Der Arbeitgeber stellt für die Zeit des Verstoßes natürlich die Zahlung der Karenzentschädigung ein. Die Karenz... mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.5 Ausübung des Wahlrechts

Keine besondere Erklärung erforderlich Das entstehende Wahlrecht muss vom Arbeitnehmer zu Beginn der Verbotszeit lediglich ausgeübt werden, einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Er muss sich entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit berufen will mit der Folge der zulässigen Ausübung des Wettbewerbs oder aber, ob er sich an das Wettbewe... mehr

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Mietvorvertrag / 4.1 Rücktritt

Von einem Mietvorvertrag können die Vertragsparteien unter strengen Voraussetzungen wirksam zurücktreten. 4.1.1 Wegen Erfüllungsverweigerung Weigert sich eine Partei endgültig, den Hauptvertrag zu den Bedingungen des Vorvertrags abzuschließen, so kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. An die Annahme einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind allerdings strenge Anf... mehr

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Mietvorvertrag / 4.1.3 Vertragliches Rücktrittsrecht

Ebenso ist es möglich, durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts von einem Hauptvertrag Abstand zu nehmen. Voraussetzung ist aber, dass die Mietparteien diese Möglichkeit vereinbart haben. mehr

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Mietvorvertrag / 4.1.1 Wegen Erfüllungsverweigerung

Weigert sich eine Partei endgültig, den Hauptvertrag zu den Bedingungen des Vorvertrags abzuschließen, so kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten. An die Annahme einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen: Die Weigerung zum Vertragsschluss muss außer Zweifel stehen.[1] mehr

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Mietvorvertrag / 4.1.2 Aus wichtigem Grund

Statt eines Kündigungsrechts besteht hier ein Rücktrittsrecht. Die Anforderungen an den "wichtigen Grund" entsprechen denen, die für eine fristlose Kündigung notwendig sind. Darunter fällt beispielsweise der Verlust des Vertrauensverhältnisses, also wenn infolge des Verhaltens der Gegenpartei die Vertrauensgrundlage für die weiteren – auf Abschluss des Hauptvertrags gerichte... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.1 Veräußerung als (dingliche) Übertragung

Rz. 108 Der Tatbestand des § 17 EStG fordert eine "Veräußerung" der Anteile. Der Begriff der Veräußerung ist im Gesetz nicht definiert. Sprachlich enthält der Begriff, dass ein "Entäußern" erfasst werden soll, auf die Anteile bezogen also ein sich Entäußern der Anteile. Steuerrechtlich bedeutet ein solches Entäußern die Weggabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.3 Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rz. 172 Nicht steuerbar i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungen eines Wirtschaftsguts oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, wenn das Entgelt dafür gezahlt wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird.[1] Veräußerungen im privaten Bereich sind nur steuerbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG erfüllt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ... mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 4 Beginn und Ende der Amtszeit des Vorstands – Auswirkung der Entlastung

Die Amtszeit eines Vorstands beginnt mit der Annahme der Wahl in der Mitgliederversammlung und nicht erst mit der Eintragung ins Vereinsregister, die häufig erst Wochen später stattfindet. Dennoch muss eine Änderung in der Vorstandszusammensetzung unverzüglich in das Vereinsregister eingetragen werden. Gleiches gilt für das Ende der Amtszeit. Sie endet zum Beispiel automatisch... mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 2 Dreh- und Angelpunkt: die Satzung des Vereins

Wichtigste Grundlage für die Vereinsarbeit ist die Satzung des Vereins, die vor allem bei Fragen rund um den Vorstand als Erstes zurate gezogen werden sollte. Denn die Satzung regelt üblicherweise, wie sich der Vorstand zusammensetzt, die Amtszeit, Regelungen zum Rücktritt, wie ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied ersetzt werden kann, wie Wahlen durchzuführen sind, wie sich der Ve... mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 12.4 Die zu erwartenden Aufgaben beschreiben und Platz lassen für eigene Ideen

Unbekannte Aufgaben können Angst machen. Die meisten Leute möchten wissen, auf was sie sich einlassen. Dabei geht es sowohl um den Inhalt der Aufgaben als auch um die benötigte Zeit. Vielleicht haben Sie eine Aufgabenbeschreibung zur Hand oder erstellen eine solche, und Sie können möglichst präzise Angaben über den Zeitaufwand machen. Es ist jedoch sehr wichtig, dass – je nac... mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 1 Worum geht es?

Wechsel im Vorstandsamt gehören bei Vereinen zum Alltag. Je nach den Regelungen zur Amtszeit in der Satzung des Vereins ist die Amtsdauer zeitlich befristet und endet nach einer gewissen Zeit und es kann bei den anstehenden Wahlen zu Änderungen in der Vorstandsbesetzung kommen. Dies kann sowohl einzelne Vorstandsmitglieder, aber auch den gesamten Vorstand betreffen. Es kann a... mehr

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Wie organisiert man den Wec... / 11 Checkliste Nachfolgeplanung – neue Vorstandsmitglieder finden

Diese Übersicht bietet die Möglichkeit, einen Ablaufplan zur Nachfolgeplanung im Vorstand zu erstellen. Auch hiermit sollte man frühzeitig beginnen. mehr

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Wie organisiert man den Wec... / Zusammenfassung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e. V. nach § 21 BGB) und weit mehr nicht eingetragene Vereine (§ 54 BGB). Fast jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in einem oder mehreren Vereinen. Gleichwohl ist es sehr schwierig, Vorstandspositionen in einem Verein zu besetzen oder einen Nachfolger für ein solches Amt zu begeistern. Viele ... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.1 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen

Der Verkäufer einer Ware verliert sein Eigentum in aller Regel mit der Übergabe der Ware an den Käufer, und mit der Einigung, dass das Eigentum auf den Käufer zu diesem Zeitpunkt auf diesen übergeht. Dies ist unproblematisch, wenn der Kunde im Gegenzug bar bezahlt. Gefährlich ist, wenn die Übergabe der gekauften Sache und gleichzeitiger Übergang des Eigentums vereinbart ist ... mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.2 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und Möglichkeiten

Wenn der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt worden ist und immer noch nicht "freiwillig" zahlt, muss vollstreckt werden. Es gibt drei Voraussetzungen für jede Art der Zwangsvollstreckung: Der Gläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen (Urteil, Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens oder eine notarielle Urkunde). Der Vollstreckungstitel muss mit... mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2.1 Rücktritt

Bei einem Rücktritt wird das ganze Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) "rückgängig" gemacht.[1] Praxis-Beispiel Rücktritt vom Umsatzgeschäft Lieferant L lieferte im Januar 01 einen Warenposten zum Nettopreis von 6.000 EUR an K. Das Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) wurde auf Beanstandung (Rücktrittserklärung des Käufers K) rückgängig gemacht, bevor K gezahlt hatte. Bei Lieferung buchte L: ... mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2 Rücktritt und Minderung

Erhebt ein Kunde einer Warenlieferung eine Mängelrüge und erkennt der Unternehmer, der die Ware geliefert hat, die Mängelrüge an, so gibt es nach Scheitern der Nacherfüllung gem. § 439 BGB praktisch 2 Möglichkeiten: Der Kunde schickt die Ware zurück (Rücktritt gem. § 440 BGB)[1] oder der Kaufpreis für die Ware wird gemindert (Minderung gem. § 441 BGB).[2] Der Lieferer (Verkäufe... mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2.2 Minderung

Erkennt der Lieferant eine Minderung des Kunden an, wird der Kaufpreis herabgesetzt. Dadurch mindert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Lieferant muss daher den geschuldeten Steuerbetrag und der Kunde den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug berichtigen.[1] Praxis-Beispiel Preisnachlass nach Mängelrüge Kunde K hat eine Mängelrüge erhoben. Der Lieferant L g... mehr

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B. Allgemeiner Teil / V. Prämie bei Rücktritt mangels Zahlung der ersten bzw. einmaligen Prämie

Rz. 7 B1-6.2.2 Abs. 2 AVB D&O wiederholt den gesetzlichen Anspruch des Versicherers auf Zahlung einer angemessenen Geschäftsgebühr, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag durch Rücktritt beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist (siehe § 39 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 37 Abs. 1 VVG). mehr

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B. Allgemeiner Teil / IV. Prämie bei Rücktritt und Anfechtung

Rz. 6 B1-6.2.2 Abs. 1 AVB D&O regelt das Schicksal der Prämie im Fall des Rücktritts wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit während B1-6.2.3 AVB D&O die Anfechtung des Versicherungsvertrags durch den Versicherer wegen Arglist bzw. Drohung betrifft. Hier regelt § 39 Abs. 1 VVG ebenfalls, dass dem Versicherer die Prämie bis Wirksamwerden des Rücktritts gebüh... mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben bzw. darauf verzichtet, dies den nicht täuschenden Versicherten entgegenzuhalten. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Anga... mehr

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B. Allgemeiner Teil / B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss

B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss B3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brie... mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali... mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we... mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der... mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Anzeigeobliegenheit/Auswirkungen auf den Direktanspruch des Versicherten

Rz. 6 Für den Versicherungsschutz der Versicherten ist von essenzieller Bedeutung, ob und wie sich eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit oder die vom Versicherer ausgesprochene Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung auf ihren Versicherungsschutz bzw. Direktanspruch auswirken. Büßen diese ihren Versicherungsschutz infolge der Nichtigkeit des Versic... mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbetrags, Folgen verspäteter Zahlungen oder Nichtzahlung

B1-3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbetrages Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag... mehr

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B. AVB D&O / 3. Mehrere versicherte Personen

Rz. 53 Bei mehreren versicherten Personen, die in der Haftung stehen, muss bei allen Personen der Ausschluss bejaht werden können, damit der Versicherer leistungsfrei ist. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass jeder Versicherte seinen eigenen Vertrag zu seinen Gunsten unterhält und innerhalb dieses Vertrags nur das Wissen und Verhalten des Versicherten und ggf. seiner Wis... mehr

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B. AVB D&O / 1. Problemaufriss

Rz. 5 Bei der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung sind eine Vielzahl von Organpersonen und ggf. leitende Mitglieder der Konzerngesellschaften mitversichert. Hier drängt sich die Frage auf, wie sich Defizite/Versäumnisse einzelner "Akteure" auf den Versicherungsschutz einer versicherten Person auswirken. Die Zentralfrage ist, wie autonom die Rechte der Versicherten sin... mehr

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A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D... mehr

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B. AVB D&O / 1. Nachmeldefrist

Rz. 16 A-5.3. AVB D&O und A-5.4. AVB D&O enthalten Regelungen zur Nachmeldefrist und die sog. Umstandsmeldung. Endet der Versicherungsvertrag, was auch dadurch geschehen kann, dass der Versicherer diesen nicht mehr verlängert, bestünde wegen des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip) nur Versicherungsschutz für bereits während der Vertragslaufzeit geltend gemachte ... mehr

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zfs 03/2025, zfs Aktuell / 3.1 Reiserücktritt wegen Covid 19

Mit Urt. v. 28.1.2025 hat der BGH (X ZR 53/21, X ZR 3/22, X ZR 55/22) auf Grundlage einer Vorabentscheidung durch den EuGH entschieden, welche Umstände für die Beurteilung der Frage maßgeblich sind, ob ein Reisender, der vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten ist, von der Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gemäß § 651h Abs. 3 BGB befreit ist. Der E... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.3 Rücktritt

Rz. 56 Wurde die Tat lediglich versucht, so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet wird. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung, Rücktritt und Selbstanzeige

5.1 Versuch und Vollendung Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 19 Wurde die Tat lediglich versucht (vgl. Rz. 13), so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollende... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.4 Selbstanzeige

Rz. 57 § 371 AO (Selbstanzeige) ist auf § 373 AO nicht anwendbar, denn der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO bezieht sich ausschließlich auf die Fälle des § 370 AO. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.2 Aktives Tun

Rz. 53 Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch die Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen – weil unvollständigen – Zollanmeldung.[1] Regelmäßig tritt der Taterfolg dabei mit Ablauf der Frist zur Gestellung ein.[2] Für die sog. "Freihaf... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.1 Unterlassen

Rz. 52 Bei Unterlassungstaten genügt es für den Versuchsbeginn, dass sich der Täter der Zollgrenze soweit genähert hat, dass nach seiner Auffassung nähere Hindernisse vor dem Überschreiten nicht mehr zu erwarten sind.[1] Vollendet ist der Schmuggel bei Unterlassungshandlungen mit dem Überschreiten der Zollgrenze.[2] mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.2 Beendigung

Rz. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Schmuggel beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung ist etwa bedeutsam für die Bestimmung des Beginns der Frist der Verfolgungsverjährung.[2] mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch und Vollendung

Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da § 373 AO ein unselbstständ... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.5 Rücktritt

Rücktrittsvoraussetzung ist ein erfolgloses Nacherfüllungsverlangen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, muss nicht etwa nochmals eine Nachfrist gesetzt werden, der Rücktritt kann nach § 636 BGB vielmehr unmittelbar ausgeübt werden. Unwesentlicher Mangel Zu beachten ist allerdings § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB. Hiernach kann der Besteller vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die P... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.4 Rücktritt

Der Rücktritt ist nach § 218 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und sich der Unternehmer hierauf beruft. Ob ein Nacherfüllungsanspruch tatsächlich bestanden hat oder nach §§ 275, 635 Abs. 3 BGB ausgeschlossen war, ist belanglos.[1] Bei Unwirksamkeit des Rücktritts kann der Besteller gem. § 634a Abs. 4 Satz 2 BGB die Bezahlung der Vergütun... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.6 Minderung

Statt zurückzutreten kann der Besteller die Vergütung gem. §§ 634 Nr. 3 Var. 2, 638 BGB mindern, und zwar auch dann, wenn der Mangel unerheblich ist (vgl. § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Minderung ist wie der Rücktritt ein Gestaltungsrecht. Der Besteller kann die Herabsetzung der geschuldeten Vergütung also einseitig durchsetzen. Auf ein etwaiges Einverständnis des Unternehmer... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.5 Minderung

Die Minderung ist schließlich Gegenstand von § 634a Abs. 5 BGB. Hier gelten überwiegend dieselben Grundsätze wie beim Rücktritt. Allerdings hat der Unternehmer kein Rücktrittsrecht. Seinem Vergütungsanspruch kann nur eine Mangeleinrede in Höhe des Minderungsbetrags entgegengehalten werden. mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.4.1 Grundsätze

Nacherfüllungsanspruch § 637 BGB verleiht dem Besteller die Möglichkeit, die Mangelbeseitigung auf Kosten des Unternehmers selbst vorzunehmen. Die Bestimmung setzt voraus, dass ein Nacherfüllungsanspruch des Bestellers besteht. Dieser darf also nicht durch §§ 275, 635 Abs. 3 BGB ausgeschlossen sein. Fristsetzung Weitere Voraussetzung ist, dass dem Unternehmer eine angemessene F... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.7.2 "Großer" Schadensersatz

Der "große" Schadensersatz hat insbesondere beim Bauträgervertrag praktische Relevanz. Im Gegensatz zum "kleinen" Schadensersatz, bei dem der Besteller das mangelhafte Werk behält, führt die Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags. Der Wohnungseigentümer will also seine Eigentumswohnung nicht behalten und ist nun vom Unternehmer ... mehr