Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruft. 2Dies gilt auch, wenn der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3, § 439 Absatz 4 oder § 635 Absatz 3 nicht zu leisten braucht und der Anspruch auf die Leistung oder der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wertberechnung.

Rn 9 Auszugehen ist vom objektiven Marktwert und nicht vom Nutzen der Leistung gerade für den Gläubiger; insoweit bleibt der Wertersatz also ggf unter dem Schadensersatz. Für Modifikationen bei Rückabwicklung nach Widerruf s § 357 Rn 28. Rn 10 Eine Sonderregelung trifft II 2 Alt 1 für den Fall, dass der durch den Rücktritt beendete Vertrag eine Gegenleistung bestimmt hat (daz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Handlungsoptionen.

Rn 3 Im Fall des I 1 kann der Veranstalter dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (I 4) eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt (S 2 Nr 1) oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt (S 2 Nr 2). Wahlweise kann der Veranstalter nach II 1 eine ›Ersatzrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unerhebliche Pflichtverletzung (Abs 1 S 2).

Rn 7 Anders als der Rücktritt steht die Minderung auch bei unerheblichen Pflichtverletzungen zur Verfügung (BTDrs 14/6040, 235).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. §§ 281 II, 323 II.

Rn 5 § 323 II nennt für den Rücktritt drei Tatbestände, nach denen die Bestimmung einer Nacherfüllungsfrist ausnahmsweise entbehrlich ist. Entsprechendes gilt über § 637 II 1 und § 638 I 1 auch für Selbstvornahme und Minderung. Der wichtigste ist in § 323 II Nr 1 niedergelegt und findet sich für den Schadensersatz statt der Leistung in § 281 II wieder. Danach ist eine Frists...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweigerungsrecht des Unternehmers – § 635 III.

Rn 7 Die Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie objektiv unmöglich ist – § 275 I. Das ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 635 III, der nur auf § 275 II, III verweist, liegt aber in der Natur der Sache, weil für den gleichgerichteten Nacherfüllungsanspruch nichts anderes gelten kann als für den Erfüllungsanspruch. Dem gleichgestellt ist gem § 275 I die subjektive Unm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mangelhaftigkeit trotz Nacherfüllung (Nr 2).

Rn 5 Gem Nr 2 ist die Fristsetzung bei erfolgloser Nacherfüllung entbehrlich, wenn der Unternehmer den Versuch der Nacherfüllung unternommen hat, die Ware aber weiterhin mit demselben oder einem neuen, im Zuge der Nacherfüllung aufgetretenen (insoweit abw zu § 440; krit BeckOKBGB/Faust Rz 17: Weil der Begriff des Mangels iSv § 434 I an den Gefahrübergang anknüpft, kommt die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Minderung ist das zum Rücktritt alternative Mängelrecht des Käufers (I). Sie setzt daher regelmäßig Fehlschlagen der Nachbesserung voraus (§ 437 Rn 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen. (2) 1Ist zur Sicherung eines Anspruchs ein Recht verschafft worden, so kann die Rückübertragung nicht auf Grund der Verjährung des Anspruchs gefordert werden. 2Ist das Eigentum vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss des Rücktrittsrechts.

Rn 27a Das Rücktrittsrecht ist bei (konkludentem) Verzicht auf den bereits erklärten Rücktritt ausgeschlossen (LG Köln BeckRS 21, 11628 Rz 30 ff: so bei späterer Kaufpreiszahlung, obw diese ›ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung‹ erfolgte).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist für die Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts eine Frist nicht vereinbart, so kann dem Berechtigten von dem anderen Teil für die Ausübung eine angemessene Frist bestimmt werden. 2Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausschluss und Verweisung auf Dritte (Nr 8b aa).

Rn 55 Nr 8b aa Var 1 verbietet den Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungsrechte nach §§ 437, 634. Mit Nr 8b aa vereinbar ist die Beschränkung der Gewährleistung auf Rücktritt unter Ausschluss der Minderung (BGH NJW-RR 90, 1141 [BGH 16.05.1990 - VIII ZR 245/89]; München NJW 94, 1661 [OLG München 30.09.1993 - 29 U 1781/93]), nicht aber der umgekehrte Fall (MüKo/Wurmnest § 309...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 IGgs zu den vorangegangenen Vorschriften findet § 475d auf alle Verbrauchsgüterkäufe Anwendung und nicht nur auf solche über Waren mit digitalen Elementen. Er modifiziert die im allg Schuldrecht geregelten Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz für Verbrauchsgüterkaufverträge ab dem 1.1.22. Für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge gilt die alte Rechtslag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. condictio ob causam finitam – § 812 I 2 Alt 1.

Rn 35 § 812 I 2 Alt 1 stellt den späteren Wegfall des im Zeitpunkt der Leistung bestehenden Rechtsgrundes seinem anfänglichen Fehlen gleich. Die condictio ob causam finitam umfasst deshalb va die Tatbestände des vorläufigen Erwerbs, insb also die Herausgabepflicht beim Eintritt einer auflösenden Bedingung oder eines vertraglichen Endtermins (BGH NJW 52, 1171; MDR 59, 658 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 § 440 wurde durch die Umsetzung der RL nicht verändert. Die Fälle, in denen gem Art 13 IV WKRL auch ohne Fristsetzung zum Rücktritt oder Schadensersatz übergegangen werden kann, sind nunmehr für den Verbrauchsgüterkauf in § 475d normiert, da wegen der zB von § 323 abweichenden Vorgaben der WKRL die Anwendung des § 440 in diesem Bereich nicht mehr ausreichend ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtliche Behandlung.

Rn 5 Die einzelnen Teilschulden bzw Teilforderungen bleiben trotz der Teilung in gewisser Hinsicht miteinander verbunden. Anfechtung, Rücktritt u Minderung können nur gemeinsam ausgeübt, das Zurückbehaltungsrecht (§ 320 I 2) nur einheitlich geltend gemacht werden. Im Prozess sind Teilschuldner u -gläubiger einfache Streitgenossen (§ 59 ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Rn 5 Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rückgabeanspruch.

Rn 5 Wie der Anspruch aus § 368, so ist auch derjenige aus § 371 ein verhaltener Anspruch, der nur bei Geltendmachung durch den Schuldner fällig wird. Es handelt sich um eine Nebenleistungspflicht des Gläubigers (Stuttg OLGR 01, 317). Rn 6 Die Anspruchsberechtigung steht grds dem Schuldner zu. Bei der Bürgschaft kann der Schuldner nach deren Erledigung Rückgabe an den Bürgen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht.

Rn 4 Dogmatisch folgt aus der Vereinheitlichung des Leistungsstörungsrechts die Erkenntnis, dass die Herstellung eines mangelhaften Gewerkes als Unterfall der (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages zu behandeln ist. Das ändert freilich nichts daran, dass die im Werkvertragsrecht verbliebenen, vertragsspezifischen Vorschriften zum Mängelhaftungsrecht abschließende Sonderre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Beendigung.

Rn 12 Der Schiedsrichtervertrag endet mit der Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 1056 III). Wegen § 613 BGB endet der Schiedsrichtervertrag auch mit dem Tod des Schiedsrichters oder dem Wegfall seiner Geschäftsfähigkeit. Dagegen löst der Tod einer Partei den Schiedsrichtervertrag nicht auf. Ebenso wenig endet der Schiedsrichtervertrag durch die Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 507 (halbzwingend, § 512 1) enthält besondere Bestimmungen für Teilzahlungsgeschäfte (§ 506 III). Zum Teilzahlungsgeschäft bei Maklerleistungen BGHZ 194, 150 Rz 12; WM 14, 159 Rz 20. Grds sind die in § 506 I aufgeführten Vorschriften (§§ 358–360 u §§ 491a – 502 mit Ausnahme des § 492 IV) anwendbar. Dazu gehört auch Art 247 EGBGB über vorvertragliche Informationen. I 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verbindung.

Rn 3 Für die Verbindung des Erbvertrags mit einem Ehevertrag (§ 1408) nach II reicht Niederschrift in derselben Urkunde aus. Dann genügt für den Erbvertrag die Form des Ehevertrags (§ 1410). Die §§ 2274, 2275 und auch §§ 2231 Nr 1, 2232 f (str) bleiben unberührt. Für das Verfahren gelten §§ 2–5, 6–13a, 16–18, 22–26 BeurkG; nicht die Sondervorschriften der §§ 28–35 BeurkG. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 637 betrifft mit Vorschriften zum Selbstvornahmerecht des Bestellers ein wichtiges Instrument für die interessengerechte Abwicklung von Werkmängeln, das weiterhin keine Entsprechung im Kaufvertragsrecht findet. Das führt im Zusammenspiel mit der durch die Harmonisierung von Kauf- und Werkvertragsrecht bedingten Neufassung des § 650 dazu, dass dem Besteller abw von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlagung des Zugewendeten (Abs 2 S 3).

Rn 6 Die Ausschlagung des durch den Erbvertrag Zugewendeten eröffnet dem bedachten Überlebenden die Möglichkeit, seine Verfügung durch Aufhebungstestament (§ 2297) oder neue, abw Verfügung (§ 2258) aufzuheben. Dazu muss sein Rücktritt vorbehalten sein und er alles ›durch den Vertrag Zugewendete‹ ausschlagen, nicht auch Zuwendungen in einseitigen Verfügungen (R/B/M/Mayer Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrere Rechte.

Rn 7 Treten mehrere Rechte im Rang vor, bleibt deren Rang untereinander unverändert (KG OLGE 29, 321; Soergel/Stürner Rz 18 mwN). Eines mehrerer vortretender Rechte hat jedoch Vorrang vor den anderen vortretenden Rechten, wenn es zeitlich vor den anderen vortretenden Rechten eingetragen wird (vgl § 879 II; KG HRR 31 Nr 408; Soergel/Stürner aaO). Sofern mehrere Rechte im Rang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gesetzliche Veränderungen des Hauptschuldumfangs (§ 767 I 2, II).

Rn 11 Nach § 767 I 2 haftet der Bürge auch für Sekundäransprüche des Gläubigers. Hierzu gehören Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff sowie Ansprüche wegen Verzugs nach §§ 286 f. Überdies haftet er nach § 767 II für die Kosten der Kündigung und die Kosten der Rechtsverfolgung (RGZ 56, 256, 257; Schlesw WM 07, 1972; Staud/Stürner § 767 Rz 33), nicht aber für die Kosten eines...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nicht vertragsgemäße Leistung (§ 323 I Alt 2).

Rn 23 Die Schlechtleistung ist ein selbstständiger Rücktrittsgrund (BTDrs 14/6040, 184). Sie umfasst va die Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2) (BRHP/Faust Rz 12), die kein Verschulden des Verkäufers erfordert (MüKo/Westermann Rz 9). Der Mangel muss zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen (BGH NJW 22, 686 [BGH 10.11.2021 - VIII ZR 187/20] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion der §§ 320 ff.

Rn 1 Am wichtigsten unter den seit § 311 behandelten vertraglichen Schuldverhältnissen sind diejenigen aus gegenseitigen Verträgen (u. Rn 3). Bei diesen verspricht jede Partei ihre Leistung, damit auch die andere Partei die Gegenleistung verspricht. Leistung und Gegenleistung stehen hier also in einem auch als Synallagma bezeichneten Zusammenhang. Rn 2 Dieser Zusammenhang zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Vertrages.

Rn 63 Die vom Gesetz vorgesehenen Beendigungs- oder Beseitigungsmöglichkeiten für einen geschlossenen Vertrag sind Rücktritt (§ 346) und bei Dauerschuldverhältnissen Kündigung (vgl § 313 III 2). Zu nennen ist weiter das Widerrufsrecht des Verbrauchers gem § 355. Rn 64 Abgesehen von der Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts kann die Einigung durch Aufhebungsvertrag bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Bei erheblichen Mängeln kann der Reisende nach fruchtloser Fristsetzung (aber § 651k II 2) kündigen (I), und zwar schon vor Reiseantritt, wenn die Kündigungsvoraussetzungen schon bestehen (BGH NJW 90, 572 [BGH 23.11.1989 - VII ZR 60/89]; 80, 2192 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 210/79]; Ddorf NJW-RR 98, 51). Mit Kündigung entfällt nicht (mehr) der Anspruch auf den Reisepreis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erfüllung und Erfüllungssurrogate, insbes Aufrechnung (Abs 1 lit d, Alt 1).

Rn 38 Das in Art 12 I lit d (früher: Art 32 I Nr 4 EGBGB) genannte Erlöschen unterliegt zT bereits nach lit b dem Vertragsstatut (zB Tilgung, Rn 18; Rücktritt, Rn 36). Lit d stellt klar, dass – vorbehaltlich der Sonderanknüpfung zwingender Bestimmungen (s Vor ROM I Rn 18), zB im Arbeits- oder Mietrecht – alle Formen des Erlöschens der Schuld vom Vertragsstatut beherrscht wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Minderung.

Rn 27 Rn 24 u 25 gelten entspr, dh der Verkäufer kann gem § 218 I der Geltendmachung der Minderung die Verjährung des Anspruchs auf Nacherfüllung entgegenhalten und der Käufer kann gem IV 2 in Höhe eines noch nicht gezahlten Kaufpreises im Umfang einer gerechtfertigten Minderung die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigern. Ein Verweis auf IV 3 ist entbehrlich, da die do...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: BRHP/Faust Rz 27; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Übersteigt die im Vertrag nach § 651f Absatz 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ersetzungsbefugnis.

Rn 1 Alternativ zum Rücktritt (§ 651h I 1) kann der Reisende nach der unabdingbaren Norm (§ 651y) vom Veranstalter ohne Angabe von Gründen einseitig mit empfangsbedürftiger Willenserklärung auf dauerhaftem Datenträger (§ 126b S 2) verlangen, dass ein einverstandener Dritter (Ersatzreisender) durch rechtsgeschäftliche Übertragung in den (ganzen) Vertrag eintritt (§ 398 Rn 27 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1301 BGB – Rückgabe der Geschenke.

Gesetzestext 1Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den To...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Generell.

Rn 9 Erleichterung der Verjährung meint alle effektiven Verkürzungen der Verjährungsfristen des § 438, wie Vorverlegung des Beginns, zB Annahmeverzug, bei zu montierenden Sachen Anlieferung statt Montage (s § 438 Rn 21), weitere Voraussetzungen, zB Rügepflichten (Hamm BeckRS 12, 13246; wohl BGH NJW 13, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz 46), Obergrenze für Benutzung: z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Darlegungs- und Beweislast.

Rn 39 Die Beweislast beim Einwand unzulässiger Rechtsausübung folgt der allg Regel, wonach den durch die Anwendung Begünstigten die Darlegungs- und Beweislast trifft (NK/Krebs § 242 Rz 38). Das gilt etwa für den gegen die aktienrechtliche Anfechtungsklage erhobenen Einwand (RGZ 146, 385, 396), für die Verteidigung gegen den Rückgriff des Unfallversicherungsträgers (BGHZ 12, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225, 44 Rz 13, 14). Ausn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ergänzt § 1037 und regelt weitere Gründe für eine Beendigung des Schiedsrichteramtes außerhalb der Ablehnung des Schiedsrichters. Unausgesprochen liegt auch dieser Norm zu Grunde, dass es eine Beendigung des Schiedsrichteramtes kraft Gesetzes nicht gibt. Vielmehr bedarf es in allen Fällen einer Initiative der Beteiligten. Im konkreten Falle wie im Fall des § 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtliche Nichtvornahme der ordnungsgemäßen Nacherfüllung (Nr 5).

Rn 9 IRv Nr 5 ist entgegen Nr 4 keine ausdrückliche Weigerung des Unternehmers erforderlich, wenn offensichtlich ist, dass dieser nicht ordnungsgemäß iSd §§ 439 I, II, 475 V nacherfüllen wird. Hier ist allein auf die tatsächlichen Umstände abzustellen (Lorenz NJW 21, 2065, 2071). Hier bestehen keine Zweifel am Einklang mit der WKRL, da Art 13 IV lit d selbst fordert, dass di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Herausgabe von Nutzungen.

Rn 5 Zugleich hat nach I der Rückgewährschuldner ›die gezogenen Nutzungen (§§ 100, 99) herauszugeben‹ (dazu Martens AcP 210, 689). Diese Herausgabepflicht entspricht § 987 I, freilich ohne Beschränkung auf die nach Rechtshängigkeit gezogenen Nutzungen. Soweit Nutzungen nicht mehr vorhanden sind, kommt II 1 Nr 2 oder Nr 3 in Betracht. Die Herausgabe von Nutzungen ist nicht vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausübung, S 1.

Rn 1 § 351 bestimmt in 1 (abdingbar) die Einheitlichkeit des Rücktrittsrechts, wenn bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere Personen beteiligt sind. Dabei genügt es, wenn das Rücktrittsrecht durch das Verhalten nur eines der Beteiligten geschaffen worden ist (BGH NJW 76, 1931, 1932). Gleich zu behandeln ist der Fall des Vertragsverbundes, nämlich wenn ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sachlich gerechtfertigter Grund.

Rn 24 Ein Lösungsgrund ist sachlich gerechtfertigt, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse des Verwenders an der Auflösung des Vertrages das Interesse des Vertragspartners am Fortbestand des Vertrages überwiegt (BGH NJW 87, 833 [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]; vgl BRHP/Becker § 308 Nr 3 Rz 7). Eine sachliche Rechtfertigung kann sich insb aus Leistungshinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Geltung für Zurückweisungsrecht.

Rn 25 Gem § 323 V 2 darf der Käufer die ihm angebotene Kaufsache nicht zurückweisen, wenn sie nur unerheblich mangelhaft ist (Jauernig/Berger Rz 29; Lamprecht ZIP 02, 1790; aA Oetker/Maultzsch 109 f; offen BGH NJW 13, 1365 Rz 15; 10, 1289 Rz 21 f). Nur so wird ein Gleichlauf des Ausschlusses von Rücktritt und Zurückweisung erreicht, ohne den für die Zurückweisung der unerheb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1149 BGB – Unzulässige Befriedigungsabreden.

Gesetzestext Der Eigentümer kann, solange nicht die Forderung ihm gegenüber fällig geworden ist, dem Gläubiger nicht das Recht einräumen, zum Zwecke der Befriedigung die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück zu verlangen oder die Veräußerung des Grundstücks auf andere Weise als im Wege der Zwangsvollstreckung zu bewirken. Rn 1 Eine Verfallsvereinbarung kann nicht Inhal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichtteilsberechtigter.

Rn 3 Für die Anfechtung wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ( § 2079 Rn 8) verlangt § 2281 I Hs 2, dass dieser zur Zeit der Anfechtung lebt (BGH NJW 70, 279), und weicht insoweit von § 2079, der auf den Erbfall abstellt, ab. Damit kann der Erblasser den neu hinzutretenden Pflichtteilsberechtigten bei der Verteilung seines Nachlasses berücksichtigen und der Gefahr,...mehr