Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Berichtigung einer bestandskräftigen Kirchensteuerfestsetzung nach § 175b AO

Leitsatz Ein Steuerbescheid ist nach § 175b Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten im Sinne des § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Sachverhalt Der Kläger ist im Jahr 2017 aus der Kirche ausgetreten. Die Meldebehörde übermittelte daraufhin den Kirchaustritt bzw. die fehlende Kirchenzugehörigkeit an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dieses berücksichtigte die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Leitsatz 1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ‐‐ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile‐‐ rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil...Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 ‐ II R 8/13BStBl II 2015, 553mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht

Leitsatz Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes. Normenkette § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 GrEStG, § 1093, § 446 Satz 2 BGB Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Jahr 2021 zwei Grundstücke. Eines davon war mit einem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Leitsatz Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Normenkette § 2, § 9 Abs. 1 und 2 GrEStG, § 873 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin erwarb im Jahr 2015 mit notariell beurkundetem Kaufvertrag ein Erbbaurecht an einem Grundstück. Neben der Zahlung des Kaufpreises verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines jährlichen Erbbauzins...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Nichtzulassungsbeschwerde Revision

Rz. 23 Allgemeines Nach § 160a Abs. 1 S. 1 SGG kann die Nichtzulassung der Revision (§ 160 Abs. 1 SGG) selbstständig mit der Beschwerde angefochten werden. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist bei dem Bundessozialgericht (und nur dort fristwahrend) innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen und innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu begründen. Die Einlegung d...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 7. Gebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Rz. 72 Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Nichtzulassung der Berufung: Das Sozialgericht kann in bestimmten Fällen nach § 144 SGG die Berufung ausdrücklich zulassen, dementgegen kann es auch eine Berufung nicht zulassen. Die Nichtzulassung der Berufung ist nach § 145 SGG mit der Beschwerde anfechtbar (Nichtzulassungsbeschwerde). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist binnen eines Mo...mehr

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Umsatzsteuerbefreiung für B... / Entscheidung

Der BFH hat die Revision zugelassen und entschieden, dass die Leistungen der GmbH umsatzsteuerfrei sind. Leistungen, die aus dem persönlichen Budget bezahlt werden, sind grundsätzlich nach § 4 Nr. 16 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der zuständige Kostenträger die erbrachten Leistungen kennt und die Kosten – auch indirekt – übernimmt. Es reich...mehr

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Wiedereinsetzung bei verspä... / Hintergrund

Das Finanzamt hatte die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen festgesetzt, dabei aber nicht alle Werbungskosten anerkannt. Der Steuerpflichtige legte über seinen Vertreter per E-Mail Einspruch ein und beantragte eine Änderung des Bescheids. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und teilte später mit, dass der Einspruch per E-Mail nicht eingegangen sei. Erst nach Ablauf der Ein...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 68 Terminsgebühr Revision – Höhe Der Anwalt verdient im Revisionsverfahren bzw. in Verfahren vor dem BSG eine Terminsgebühr Nr. 3213 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 105,00 bis 1.079,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 592,00 EUR. Rz. 69 Entstehungsvoraussetzungen Hinsichtlich der Entstehungsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Die Höhe der Gebühr ist abhängig ...mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / C. Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren

Rz. 21 Verfahrensgebühr Revision – Höhe Der Anwalt verdient im Revisionsverfahren eine Verfahrensgebühr Nr. 3212 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 105,00 bis 1.151,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 628,00 EUR. Rz. 22 Als Entstehungsvoraussetzungen bei der Gebühr gelten die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfahrensgebühr (vgl. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG). Rz. 23 Die ...mehr

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Vermögensverlust durch Tric... / Entscheidung

Die Klägerin wollte den Verlust in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das Finanzamt lehnte dies ab – und auch das Finanzgericht Münster gab der Klage nicht statt. Begründung: Allgemeines Lebensrisiko: Betrugsverluste gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Sie sind nicht außergewöhnlich im steuerlichen Sinne. Keine Zwangsläufigkeit: Die Klägerin war ni...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TV-L gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerhinterziehung durch U... / Hintergrund

Ein Ehepaar wurde gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, weitere Einkünfte gab es nicht. Für die betreffenden Jahre reichten die Eheleute zunächst regelmäßig Steuererklärungen ein, später jedoch nicht mehr. Das Finanzamt forderte sie nicht zur Abgabe weiterer Erklärungen auf und schloss die Bearbeitung der Steue...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 51 Einigung oder Erledigung Neben den jeweiligen Verfahrensgebühren kann der Anwalt bei einer Einigung oder Erledigung weitere Gebühren nach Teil 1 VV RVG verdienen. Im Falle einer Einigung über gerichtlich anhängige Gegenstände entsteht eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nrn. 1003, 1000 VV RVG, bei einer Einigung über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände (Mehrvergleich) ent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wiedereinsetzung bei verspä... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts: Die Revision des Finanzamts blieb erfolglos. Nach der Abgabenordnung (§ 355 AO) muss ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Der Versand einer einfachen E-Mail ohne Lesebestätigung beweist nicht, dass die E-Mail tatsächlich beim Finanzamt angekommen ist. Auch wen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fallen regelmäßig nicht unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. 2. Damit Genussrechtszinsen auf einem Genussrecht als gesellschaftsrechtlichem Sonderrechtsverhältnis neben dem Arbeitsverhältnis beruhen, muss der Genussrechtsinhaber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Rechts sein. Das Genussrechtsverhältnis mus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Leitsatz 1. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte. 2. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverh...§ 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzesmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / A. Tabellarische Übersicht Mindest-/Höchst-/Mittelgebühr

Rz. 1 Gebührentabelle Im Folgenden soll die tabellarische Übersicht über die wichtigsten Gebührentatbestände auf einen Blick informieren und für die tägliche Praxis ein Hilfsmittel sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / A. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – Rechtsmittelprüfgebühr

Rz. 1 Rechtsmittelprüfung Der Anwalt kann eine Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels verdienen. Die Gebühr Nr. 2102 VV RVG beträgt 39,00 bis 419,00 EUR. Dies gilt für sämtliche Rechtsmittelprüfungen, nicht jedoch für eine Prüfung von Rechtsbehelfen wie beispielsweise von Erinnerung oder Gehörsrüge. Die Gebühr ist auf eine Gebühr für das nachfolgende R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkendes Ereignis – vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung – keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"

Leitsatz 1. § 100 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung gebietet die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sachlage nur in den Grenzen des formellen Rechts. 2. Ein bestimmter Sachverhalt kann steuerlich nur einmal und grundsätzlich nur in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem er sich ereignet hat. Davon kann aus Gründen der Prozessökonomie abgewichen werden, wenn die Gefahr divergierender Entscheidungen nicht besteht. 3. Beruht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) au...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.08.1994 ‐ X R 42/91mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / b) Wegfall des Hindernisses

Die Antragsfrist des § 56 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 FGO betrifft zwei Wochen – im Fall der Begründung einer Revision oder NZB nach § 56 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 FGO einen Monat – ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses, regelmäßig mit dem Zeitpunkt, in dem der Kläger oder sein Berater von der Fristversäumung Kenntnis erlangt und unter Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / I. Einleitung

Mit Kammerbeschluss vom 23.6.2025 (BVerfG v. 23.6.2025 – 1 BvR 1718/24, AO-StB 2025, 279 [Lindwurm]) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes i.S.d. Art. 19 Abs. 4 GG im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zum Inhalt hatte. Anders als von der Mehrzahl der Fi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 1. Nutzung von beSt bzw. beA bei Einreichung von elektronischen Dokumenten mit einfacher Signatur

Am 8.4.2025 hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass ein elektronisches Dokument, das aus einem beSt versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortliche) Person mit dem tatsächlichen Versender üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.2 Strafzumessungsgesichtspunkt des Hinterziehungsbetrags

Rz. 51 Wesentlicher Gesichtspunkt der Strafzumessung ist die Handelsmenge und damit die Höhe der durch die jeweilige Vortat hinterzogenen Verbrauchsteuern und Einfuhrabgaben.[1] Dies entspricht dem von § 374 AO unter Strafe gestellten Tatunrecht, das in der Aufrechterhaltung eines vom Vortäter geschaffenen steuerrechtswidrigen Zustands liegt.[2] Rz. 52 Da bestimmender Strafzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung wegen formeller Buchführungsmängel bei Betrieb von Geldspielgeräten

Leitsatz Nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO ist insbesondere zu schätzen, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden können, sie also nicht den Vorschriften der §§ 140-148 AO entsprechen. Sachverhalt Der Kläger betrieb Geldspielgeräte in 2 Spielhallen und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Er nutzte eine alte Kassensoftware ohne elektronische Datenspeicherung, führte Kassenberichte, bewahrte die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 4. Keine Erstattung an den Steuerzahler, wenn bereits ein Direktanspruch geltend gemacht wurde

Verschiedene Gründe für den Direktanspruch: Der Anspruch des Belasteten gegen den Steuerzahler auf Rückzahlung der Steuerbeträge aus ungerechtfertigter Bereicherung (oder ein anderer evtl. bestehender Anspruch auf Rückzahlung) ist dann nicht durchsetzbar, wenn der Steuerzahler die Einrede der Verjährung erhebt, wenn er insolvent ist und deswegen die Beträge nicht mehr (volls...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein privates Veräußerungsgeschäft beim Arbeitszimmer einer Eigentumswohnung das innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist

Leitsatz Wird im Privatvermögen eine Eigentumswohnung veräußert, deren Anschaffung schon mehr als 10 Jahre zurückliegt, in der aber ein häusliches Arbeitszimmer erst vor weniger als 10 Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden ist, so liegt im Hinblick auf dieses Arbeitszimmer kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vor. Ein privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des streitigen Teils der Eigentumswohnung scheitert bereits an der...§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStGmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht

Leitsatz Im Fall der Durchfuhr von Röstkaffee durch das Steuergebiet hält derjenige den Kaffee in Besitz und wird Steuerschuldner nach § 17 Abs. 2 Satz 3 des Kaffeesteuergesetzes in der bis 31.10.2022 geltenden Fassung, der die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee ausübt. Normenkette § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 1 KaffeeStG, § 26 KaffeeStV Sachverhalt Die Klägerin war Frachtführerin und transportierte im Auftrag des Versenders, der Firma E, im zollrechtlich freien Verkehr befindlichen Röstkaffee...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.6 Räumungsvollstreckung

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Mieter wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte darstellt im Sinne der Räumungsschutzvorschrift § 765a ZPO, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken. In die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Leitsatz 1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 25.11.1992 – X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b). 2. ...§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStGBFH-Urteil vom 24.10.1990 – X R 161/88mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Überleitungstarifvertrag / 2.3.10.1 TVÜ-VKA

Aufgrund der Tarifeinigung vom 1.4.2014 in Potsdam ist die bisherige Protokollerklärung zu Abschnitt III des TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.3.2014 durch den neu eingefügten § 16a ersetzt worden. Die Sicherung des Lohnstands bei Leistungsminderung (§§ 25 Abs. 4, 28, 28a BMT-G/BMT-G-O) sowie die Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§ 56 BAT/BAT-O) waren Gegenstan...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (1)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (2)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 – II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz 1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren. 2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 23mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft

Leitsatz Der nach § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund der Einbringung sämtlicher Anteile einer mittelbar beteiligten Kapitalgesellschaft in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Einbringende nicht innerhalb von fünf Jahren vor der Einbringung zu mindestens 95 % an der anteilsaufnehmenden Kapitalgesellschaft beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Schutzrechtserlangung / f) Zurückweisung

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt

Leitsatz Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren. Normenkette § 47, § 52a, § 52d FGO Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch im Fall der Anbringung der Klage bei einer Finanzb...§ 47 Abs. 2 Satz 1 FGOmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- und Boden- sowie Gebäudeanteil für Zwecke der Absetzung für Abnutzung

Leitsatz 1. Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen. 2. Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 der Immobilienwertermittlungsverordnungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Der Zivilprozess / D. Begriffe

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Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 2.6 Freizügigkeitsberechtigte EU- und EWR-Ausländer (nach Zuzug),

Die Erfordernisse nach § 62 Abs. 2 EStG gelten nicht für freizügigkeitsberechtigte Ausländer.[3] Soweit ein EU-/EWR-Bürger oder schweizer Staatsbürger[4] im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, hatte er nach § 62 Abs. 1a EStG für Zeiträume seit August 2019 grundsätzlich für die ersten 3 Monate (taggenaue Berechnung) ab dem Zeitpunkt der Begründung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internat

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 > Ausbildungsfreibetrag Rz 15 ff, > Internationale Schulen Rz 2, > Kinderbetreuung, > Krankheitskosten Rz 10 Asthma, > Krankheitskosten Rz 10 Auswärtige Unterbringung, > Krankheitskosten Rz 10 Internat, > Krankheitskosten Rz 10 Privatschule, > Schulgeld. Aufwendungen für die Unterbringung eines schwer erziehbaren Kindes in einem Internat, von dem au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Keine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 180 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Wird der Arbeitslohn von einer im Vertragsstaat befindlichen > Betriebsstätte Rz 25 f des ArbG getragen, hat auch bei einem Aufenthalt des ArbN in dem Vertragsstaat bis zu 183 Tagen dieser ein Besteuerungsrecht als Tätigkeitsstaat (> Rz 112; sog Betriebsstättenvorbehalt). Zum maßgebenden Begriff der > Betriebsstätte (AEAO zu § 12 Nr 10; § 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Einführung

Rz. 110 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA ist von der > Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. § 50d Abs 7 EStG (zur Kassenstaatsklausel)

Rz. 339 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d Abs 7 EStG (vormals § 50d Abs 4 EStG) ist durch das JStG 1997 (BGBl 1996 I, 2049) in das EStG eingefügt worden, nachdem BFH 165, 392 = HFR 1992, 168 entschieden hatte, dass die Kassenstaatsklausel (> Rz 191 ff) bei > Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen nicht anzuwenden ist, wenn die > Öffentliche Kasse nur Zahlungen für einen ArbG lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.7 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr