Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184b GVG

Dr. Björn P. Ebert
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Zusammenfassung

 

§ 184b GVG(1) Die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs führen das Verfahren in englischer Sprache, wenn

1. zuvor ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren nach Maßgabe des § 184a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ein Verfahren nach Maßgabe des § 184a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 geführt worden ist,
2. dies in der Rechtsmittelschrift beantragt wird und
3. der Zivilsenat dem Antrag stattgibt.

Stimmt der Zivilsenat der Verfahrensführung in englischer Sprache zu, so gilt § 184a Absatz 3 und 4 mit der Maßgabe, dass § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung anwendbar bleibt.

(2) Der Zivilsenat kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens anordnen, dass das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. Der Zivilsenat kann zudem jederzeit anordnen, dass Teile der Verfahrensakte in die deutsche Sprache übersetzt werden.

 

Rn 1

Ist ein Verfahren einmal in englischer Sprache begonnen worden, so soll es, dem erklärten Ziel des Gesetzgebers entspr, möglichst über alle Instanzen hinweg in englischer Sprache geführt werden können (BTDrs 20/8649, 36). Für Verfahren vor dazu bestimmten Zivilkammern oder KfH am LG (die sog Commercial Chambers) sowie vor den OLG und ObLG und den Commercial Courts (§ 119b Rn 4) gilt § 184a. Für den BGH ist § 184b die maßgebliche Vorschrift, die durch §§ 609, 614 ZPO ergänzt wird. Anders als den übrigen Gerichten im Instanzenzug wird dem BGH durch § 184b das freie Ermessen eingeräumt, das vor den Instanzgerichten zunächst in englischer Sprache geführte Verfahren von Anfang an in deutscher Sprache fortzuführen (§ 184b Abs 1) oder im Laufe des Verfahrens ins Deutsche zu wechseln (§ 184b Abs 2).

 

Rn 2

Damit ein Verfahren vor dem BGH in englischer Sprache (fort-)geführt werden kann, muss es bislang in englischer Sprache geführt worden sein (§ 184b Abs 1 S 1 Nr 1), der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    353
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    298
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    268
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    260
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    246
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    219
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    208
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    178
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    167
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    153
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    144
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    143
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    142
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    133
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    123
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    119
  • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
    116
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    111
  • Stornokosten als steuerbare Leistung im Hotelgewerbe (zu § 1 UStG)
    107
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    106
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Gerichtsverfassungsgesetz / § 184b
Gerichtsverfassungsgesetz / § 184b

  (1) 1Die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs führen das Verfahren in englischer Sprache, wenn   1. zuvor ein Berufungs- oder Beschwerdeverfahren nach Maßgabe des § 184a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder ein Verfahren nach Maßgabe des § 184a ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren