Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Verfahrensrügen.

Rn 10 Ein bedeutsamer Unterschied zu Revision und Nichtzulassungsbeschwerde besteht darin, dass die Sprungrevision nach ausdrücklicher gesetzgeberischer Maßgabe nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden kann (§ 566 IV 2). Daraus folgt auch, dass – anders als bei § 543 II (vgl § 543 Rn 20) – aus einem Verfahrensfehler kein Zulassungsgrund hergeleitet werden kann (Musielak/Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeitstatsachen.

Rn 6 Vom Revisionsgericht zu berücksichtigen sind neu vorgetragene Umstände, wenn von ihnen die Zulässigkeit der Revision abhängt (BGHZ 22, 370, 372; MüKoZPO/Krüger § 559 Rz 27). Zu berücksichtigen sind ferner solche neuen Tatsachen, die die vom Revisionsgericht vAw zu prüfenden Prozessvoraussetzungen oder Prozessfortsetzungsbedingungen betreffen (BGHZ 125, 196, 200 f; MüKoZ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsmittel.

Rn 2 Die Vorschrift des § 97 gilt für alle Rechtsmittelverfahren, also für Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde, ebenso für das Verfahren auf Zulassung der Sprungrevision (§ 566), obwohl es sich hierbei nicht um ein Rechtsmittelverfahren handelt. § 97 gilt auch entspr für Rechtsbehelfsverfahren, wie zB die Erinnerung (AG Mönchenglad...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsanwendungsfehler.

Rn 15 Das Kriterium der Sicherung einer einheitlichen Rspr beschränkt sich jedoch nicht auf die Fälle der Divergenz. Auch Rechtsanwendungsfehler erfordern die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rspr, allerdings nur dann, wenn sie über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BTDrs 14/4722, 104). a) Korrektur im Interess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anwaltssuche.

Rn 3 Die Partei muss trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zu ihrer Vertretung bereiten Anwalt gefunden haben. Welche Bemühungen erforderlich sind, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Wenngleich die Anforderungen im Hinblick auf den Zweck der Regelung nicht überspannt werden dürfen, ist es notwendig, dass die Partei bei einer angemessenen Anzahl von A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 4 Ein Revisionsverfahren kommt nach § 552b S 1 für eine Leitentscheidung nur in Betracht, wenn die Rechtsfragen sowohl für das konkrete Revisionsverfahren als auch für eine Vielzahl anderer Verfahren von Bedeutung sind. In welcher Vielzahl anderer Verfahren sich die Rechtsfragen stellen müssen, legt der Gesetzgeber nicht fest. Die Festlegung der ›Vielzahl anderer Verfahre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Aufhebung des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass der Rechtsstreit in der Revisionsinstanz überhaupt angefallen ist (vgl § 557 Rn 2) und entscheidungsreif ist. An der Entscheidungsreife fehlt es, wenn über die Begründetheit der Revision nicht abschließend entschieden werden kann, weil eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urteile.

Rn 2 Wann die formelle Rechtskraft genau eintritt, hängt bei Urteilen davon ab, ob sie rechtsmittelfähig sind oder nicht. Urteile, gg die kein Rechtsmittel statthaft ist, werden bereits mit ihrer Verkündung formell rkr. Das sind, soweit es sich wegen des Einspruchsrechts nicht um erste Versäumnisurteile handelt: Revisionsurteile des BGH, Kostenurteile nach § 99 I, Zwischenur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Urteilsformel des Abhilfeendurteils enthält folgende Angaben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 15 Wird die Berufung nach § 522 verworfen oder zurückgewiesen, bleibt die Klageänderung wirkungslos, eine Entscheidung über sie ergeht nicht. Liegen die Voraussetzungen des § 533 vor, lässt das Berufungsgericht die Klageänderung zu. Dies erfolgt inzident im Endurteil über die Berufung, ist für die Revisionsinstanz bindend (BGH NJW 12, 3722 [BGH 17.10.2012 - XII ZR 101/10]...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Gründe, auf welche die Rechtsbeschwerde gestützt werden kann. Sie wiederholt Regelungen aus dem Revisionsrecht oder nimmt auf diese Bezug. Abs 1 entspricht fast wörtlich § 545 I in der bis zum In-Kraft-Treten der FGG-Reform, also bis zum 1.9.09 noch geltenden Fassung. Mit der Rechtsbeschwerde kann nur geltend gemacht werden, dass die angefochte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Zur Haftung de... / 1 Sachverhalt

[1] Der Kläger verlangt Schadensersatz für Schäden an seinem Personenkraftwagen nach Nutzung einer von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage, einer sogenannten Waschstraße. [2] Vor der Einfahrt in die Waschstraße befindet sich ein Hinweisschild "Einfahrbedingungen & Hausrecht", das auszugsweise wie folgt lautet: [3] "Es gelten die folgenden Benutzungshinweise:" • Bedienungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassungsgründe.

Rn 44 Das Gesetz nennt in Abs 4 S 1 Nr 1 drei Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist: Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie die Notwendigkeit einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. Damit gelten hier dieselben Gründe wie für die Zulassung der Revision (§ 543 II 1) und der Rechtsbeschwerd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche Feststellungen.

Rn 12 Unterliegt ein Berufungsurteil der Revision, müssen sich die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil oder – im Falle des § 540 I S 2 – aus dem Sitzungsprotokoll einschließlich der im Urteil oder im Sitzungsprotokoll enthaltenen Bezugnahmen so erschließen, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung stattfinden kann (BGH DAR 18, 78; NJW 16, 3787; BGHZ 158...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung des Wertes der Beschwer.

Rn 6 Zur Ermittlung des Wertes der Beschwer vgl § 511 Rn 17–36. Der Wert der Beschwer ist vom Revisionsgericht iRd Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde zu bestimmen (BGH NJW-RR 05, 1011 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 92/02]) und vAw zu prüfen (BGH v 13.8.09 – I ZR 33/08 – juris). Entscheidend für die Bewertung der Beschwer ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versäumnisurteil.

Rn 10 Das Versäumnisurteil gg den Kl lautet auf Zurückweisung der Berufung. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 I, diejenige zur Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus § 708 Nr 2, nicht aus § 708 Nr 10 (St/J/Münzberg § 708 Rz 29; aA R/Schw/Gottwald § 14 II 1j). Eine Zulassung der Revision kommt nicht in Betracht. Das Versäumnisurteil bedarf – vorbehaltlich eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorrang von Vergleichspreisen des Gutachterausschusses

Rz. 33 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung von Grundbesitzwerten nach dem Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Lediglich nachrangig kann das zuständige Finanzamt nach Rz. 12 S. 7 AEBew JStG 2022[2] geeignete Vergleichspreise aus anderen Kaufpreissammlungen als nach § 195 BauGB berücksichtigen oder auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vor Vollstreckung.

Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noch mit der Revision angreifbar und damit nicht rkr ist, § 708 Nr 10 (Zö/Herget § 109 Rz 3). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung gg Abwendungssicherheit des Schuldners (§§ 707...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoßfolgen.

Rn 5 Die Mitwirkung eines Richters, der nicht an der Schlussverhandlung teilgenommen hat, ist ein absoluter Revisionsgrund (§ 547 Nr 1 vgl auch BVerfG NJW 56, 545 [BVerfG 20.03.1956 - 1 BvR 479/55]) und Nichtigkeitsgrund iSd § 579 I Nr 1 (St/J/Althammer Rz 13; Zö/Feskorn Rz 5). Da Gegenstand der Revision idR das Berufungsurteil ist, ist ein Verstoß gg § 309 in 1. Instanz rev...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 59 Das auf die Feststellungsklage ergehende Urt ist mit allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung und Revision) anfechtbar. Eine Beschwer des Bekl liegt vor, soweit das Gericht mit Rechtskraftwirkung die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses feststellt. Der Kl ist beschwert, wenn seine Klage abgewiesen wird. Dass es dem Kl im Pri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht einzulegen (Abs 1). Die Regelung entspricht derjenigen des § 548 für die Frist zur Einlegung der Revision. Allerdings fehlt eine Bestimmung für den Fall, dass der anzufechtende Beschl des Beschwerdegerichts nicht zugestellt worden ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 § 562 regelt zusammen mit § 563, wie das Revisionsgericht im Falle einer begründeten Revision zu entscheiden hat. Beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einer Verletzung des Rechts (§§ 545, 546) und stellt sie sich nicht aus anderen Gründen als richtig dar (§ 561), muss sie aufgehoben werden, um Raum für eine neue Entscheidung des Berufungsgerichts (§ 563 I, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 8 Entschieden werden muss über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils (zur Berufungsentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils § 537, zur Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Berufungsurteils § 718). Diese richtet sich nach §§ 708–714. Berufungsurteile (seit dem JuMoG, BGBl 04 I 2198, auch solche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr). Im Kostenfestsetzungsverfahren keine Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn beide Gebühren von verschiedenen RA verdient...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 614 S 1 hat hinsichtlich solcher (End-)Urteile, die der Commercial Court als Berufungsinstanz erlässt, nur deklaratorischen Charakter. Hinsichtlich erstinstanzlicher (End-)Urteile eröffnet § 614 S 1 dagegen erst das Rechtsmittel der Revision. Nach § 614 S 2 bedarf es bei erstinstanzlichen (End-)Urteilen auch keiner Zulassung. Nach dem gesetzgeberischen Willen soll den...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Frühere (in Bezug auf § 293 weiter geltende) Rechtslage.

Rn 2 Nach der bis zum 1.9.09 geltenden Fassung von § 545 konnte die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Ausländisches Recht war und ist (vgl Rn 6) danach nicht revisibel (BGH WRP 10, Tz 42; NJW-RR 04, 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für Klagen nach diesem Gesetz ist das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, so ist das Gericht des inländischen Aufenthaltsorts zuständig, in Ermangelung eines so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Konflikt zur Dispositionsfreiheit.

Rn 3 Dispositionsfreiheit Mit der Bestimmung eines Revisionsverfahrens zum Leitentscheidungsverfahren, in dem auch in Fällen der Revisionsrücknahme oder sonstigen Erledigung der Revision zentrale Rechtsfragen durch den BGH entschieden werden können, ist ein erheblicher Eingriff in die – durch Art 2 Abs 1 GG und das Recht auf effektiven Rechtsschutz geschützte (MüKoZPO/Rausche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 7 Zur Entscheidung nach § 721 I ist das Prozessgericht berufen, das den Räumungstitel erlassen hat, ggf also auch das Rechtsmittelgericht, das freilich eine Entscheidung in der Sache nur treffen kann, wenn es auf neue Tatsachen nicht ankommt (sonst Zurückverweisung: St/J/Münzberg § 721 Rz 21). Zuständig für die Beschlüsse nach Abs 2 und 3 ist das Prozessgericht des ersten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren bei Säumnis.

Rn 12 Ist im Verfahren über die Wiedereinsetzung und die Hauptsache eine der beiden Parteien säumig, gilt folgendes (vgl St/J/Roth Rz 8 f): Ist die Wiedereinsetzung begehrende Partei säumig, so wird auf Antrag des Gegners der Wiedereinsetzungsantrag durch Versäumnisurteil abgelehnt und das Rechtsmittel verworfen. Hiergegen kann die säumige Partei mit der Begründung, ein Fall...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung, Kosten und Veröffentlichung.

Rn 3 Die Leitentscheidung enthält keine Kostenentscheidung, da ein Revisionsverfahren nicht mehr anhängig ist (Vollkommer NJW 24, 3257, 3258 [OLG Schleswig 22.07.2024 - 8F AR 5/24]). Für die Leitentscheidung als solche gibt es keinen Revisionskläger und Revisionsbeklagten mehr. Die Revision ist beendet. Eine förmliche Zustellung der Leitentscheidung an die Parteien des Revis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Abs 2 Nr 2 Fall 2).

Rn 11 Der Zulässigkeitsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rspr soll vermeiden, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rspr entstehen oder fortbestehen, wobei es nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rspr im Ganzen hat. Die Rechtsbeschwerde ist danach nicht schon dann zulässig, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter

Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (a.F.) abzulehnen.[3] Die Einziehung bewirkt alle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirtschaftliche Identität.

Rn 4 Die Norm ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass die wirtschaftliche Identität mehrerer Streitgegenstände der Wertaddition entgegensteht (BGH NJW-RR 91, 186), so dass nur der höchste Einzelwert maßgeblich ist (Zweibr JurBüro 88, 232). Addition setzt das Vorhandensein selbstständiger wirtschaftlicher Werte voraus (Saarbr JurBüro 20, 302; Frankf JurBüro 06, 538). Bei T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 2 Bei Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist (für Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde gilt auch für die Wiedereinsetzung eine Monatsfrist; die Vorschrift gilt auch im Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 08, 280 [BGH 13.11.2007 - X ZR 100/07]). Die Monatsfrist für die aufgezählten Fälle der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfris...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erstgericht.

Rn 9 Ist die Berufung erledigt, so sind die Akten an das Gericht 1. Instanz zurückzusenden (§ 541 II), wo sie bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht verbleiben. Erledigt ist die Berufung mit dem Eintritt der (formellen) Rechtskraft, dh mit dem Ablauf der zur Einlegung der Revision bestimmten Frist (§ 705) oder dem Wirksamwerden einer das Berufungsverfahren beendenden Parteiha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung des Rechtsmittelgerichts.

Rn 9 Das Rechtsmittelgericht ist wegen seiner Funktion als Kontrollinstanz niemals an Entscheidungen unterer Instanzen auf der Grundlage des § 318 gebunden. Soweit der Prüfungsmaßstab eingeschränkt ist (§§ 512, 557 II oder wegen Beschränkung des Rechtsmittels), beruht die darin begründende Bindung an das Urt nicht auf § 318 (BGH NJW-RR 87, 249, 250 [BGH 06.11.1986 - IX ZR 8/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine grundsätzliche Bedeutung (Nr 2).

Rn 31 Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache schließt die Zurückweisung der Berufung durch Beschl aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen erfordert das öffentliche, also das über die Interessen der Parteien hinausgehende Interesse die Klärung rechtsgrundsätzlicher Fragen in einem Verfahren mit mündlicher Verhandlung, an der jedermann teilnehmen kann. Zum anderen ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unzulässigkeit.

Rn 7 Die unzulässige Klage wird durch Endurteil abgewiesen (nicht bei Unzulässigkeit des Rechtswegs, BGH NJW 91, 1686 [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90]) bzw bei Hilfsantrag erfolgt Verweisung durch Beschl (§§ 281, 506). Bei Einrede fehlender Ausländersicherheit ist nach § 113 zu verfahren. Prozessurteil ist mit Berufung bzw Revision anfechtbar. Rn 8 Wegen der Gefahr unterschied...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Funktion.

Rn 5 Das Notfristzeugnis nach § 706 II, das in Textform nach § 126b BGB zu erteilen ist, bringt mit der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde nach § 418 zum Ausdruck, dass innerhalb der Notfrist ein Rechtsmittel oder Einspruch gg eine Entscheidung nicht eingelegt wurde (BGH MDR 03, 826 [BGH 05.03.2003 - VIII ZR 263/00]). Es ist idR die Beweisgrundlage für die Erteilung eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Der Nichtigkeitsgrund wurde im angegriffenen Verfahren geprüft und verneint.

Rn 11 Nach der Rspr ist die Nichtigkeitsklage nach Nr 4 statthaft, wenn im früheren Verfahren die Prozessfähigkeit der Partei ausdrücklich bejaht worden ist (BGHZ 84, 24; in andere Richtung weist aber BGHZ 153, 189, 192, sub 2). Vornehmlich unter dem Gesichtspunkt, dass von Nr 4 das Grundrecht auf rechtliches Gehör betroffen ist, findet dies Zustimmung auch in der Literatur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil der Einspruch oder die Berufung eingelegt, so gelten die Vorschriften des § 707 entsprechend. 2Die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, es sei denn, dass das Versäumnisurteil nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist oder die säumige Partei glaubh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verkündung im Termin der mündlichen Verhandlung.

Rn 4 Abs 1 unterscheidet zwischen der Verkündung im Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde, Abs 1 S 1 Var 1, vgl § 136 IV, und der Verkündung in einem Verkündungstermin (›VT‹, ›Verkünder‹), Abs 1 S 1 Var 2. Unter Abs 1 S 1 Var 1 fällt das sog Stuhlurteil, das sich direkt an die Verhandlung anschließt und die Anwesenheit der Mitglieder des Prozessgerichts v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entbehrlichkeit des Tatbestands (Abs 1 S 1).

Rn 2 Nach Abs 1 S 1 ist die Abfassung des Tatbestands in der von § 313 verlangten Form entbehrlich, was nicht ausschließt, dass das Gericht in den Gründen auf tatsächliche Feststellungen zurückgreifen muss, um sein Ergebnis sachgerecht begründen zu können. Abs 1 S 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Parteien häufig mehr Wert auf die Begründung als auch eine erneute Darleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzusammenhang.

Rn 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit den §§ 545 I und 546 (vgl § 546 Rn 1). Sie bringt durch die in § 559 I geregelte Beschränkung der tatsächlichen Grundlagen der Nachprüfung und vor dem Hintergrund, dass die Revision nur auf eine Gesetzesverletzung gestützt werden kann (§§ 545 I, 546) zum Ausdruck, dass die Revisionsinstanz keine Tatsachen-, sondern eine Rechtsprü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht eine Abhilfeklage, die auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags oder auf die Verurteilung zu einer anderen Leistung als zur Zahlung gerichtet ist, dem Grunde nach für begründet, so erlässt es ein Abhilfegrundurteil. Wird die Leistung an namentlich benannte Verbraucher begehrt, entscheidet das Gericht im Fall einer Verurteilung zur Zahlung durch Urtei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anschlussberufung.

Rn 16 Sowohl für die Einlegung eines Anschlussrechtsmittels als auch für die Verteidigung gg ein solches ist eine gesonderte PKH-Bewilligung notwendig. Legt der Gegner Anschlussberufung ein, so kann ihm, wenn der Berufungskläger seine Berufung wegen Versagung der PKH zurücknimmt, für die beabsichtigte Verteidigung gg die Berufung und die Durchführung der Anschlussberufung PK...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Spezialsenate.

Rn 4 Neben den Zivil- und Strafsenaten sind gegenwärtig folgende Spezialsenate gebildet: Kartellsenat (§ 94 GWB); Senat für Landwirtschaftssachen (§ 2 II LwVG); Dienstgericht des Bundes (§§ 61, 79 DRiG); Senat für Notarsachen (§ 106 BNotO); Senat für Anwaltssachen (§ 106 BRAO); Senat für Patentanwaltssachen (§ 90 PatAnwO); Senat für Wirtschaftsprüfersachen (§ 74 WPO); Senat ...mehr