Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweichende Fristverlängerungen in der Revisionsinstanz.

Rn 3 Während in der Berufungsinstanz die Fristverlängerung ohne Einwilligung nur bis zu einem Monat möglich ist, kann der Vorsitzende in der Revisionsinstanz die Frist um bis zu zwei Monate ohne Einwilligung verlängern. Kann dem Revisionskläger innerhalb dieser Frist Einsicht in die Prozessakten nicht für einen angemessenen Zeitraum gewährt werden, kann der Vorsitzende auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Gegen Urteile des Commercial Courts findet die Revision statt. Die Revision gegen Urteile im ersten Rechtszug bedarf keiner Zulassung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zurückweisungsbeschluss (Abs 2).

Rn 48 Der einstimmige Zurückweisungsbeschl (Rn 22 ff) ist anfechtbar wie ein Urt des Berufungsgerichts. Das statthafte Rechtsmittel ist die Nichtzulassungsbeschwerde (Näheres dazu s die Erl bei § 544). Die Revision gg einen Zurückweisungsbeschl kann es nicht geben, weil die Zurückweisung der Berufung durch Beschl immer dann ausscheidet, wenn Gründe für die Zulassung der Revi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. (2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Offensichtliche Unrichtigkeit.

Rn 21 Problematisch erscheint, dass nach der Rspr des BGH die offensichtliche Unrichtigkeit des Berufungsurteils allein kein Grund für die Zulassung der Revision sein soll (BGHZ 154, 288, 294 f). Das BVerfG hat diese Rspr zwar gebilligt (BVerfG NJW 05, 3345, 3346). Fehlt es an Anhaltspunkten für eine Wiederholungsgefahr oder Nachahmungsgefahr, wären danach selbst grobe und e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Revisionskläger muss die Revision begründen. (2) 1Die Revisionsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Revisionsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Revisionsgericht einzureichen. 2Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt zwei Monate. 3Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / II. Rechtsschutz gegen den Grundsteuermessbescheid

Rz. 57 [Autor/Stand] Für Rechtsbehelfe gegen den Grundsteuermessbescheid gelten die Regelungen des Bundesrechts (§ 13 GrStG Rz. 65). Der Steuerpflichtige kann gegen diesen Verwaltungsakt mittels Einspruchs (§ 347 AO) vorgehen. Natürlich bleibt es auch dabei, dass sich im Grundsteuerwertbescheid getroffene Feststellungen, nicht beim Grundsteuermessbescheid, dem Folgebescheid,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz der Zulassungsrevision.

Rn 1 § 543 I beinhaltet den Grundsatz der Zulassungsrevision: Die Revision ist nur statthaft, wenn sie entweder vom Berufungsgericht oder vom ausnw als Gericht des ersten Rechtszuges zuständigen OLG (vgl § 542 Rn 5) oder im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH als Revisionsgericht zugelassen worden ist. In der Berufungsinstanz bedarf es dazu keines Antrags der Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Die Zurückweisung kann mit der Revision gerügt werden. Die Zulassung des Vorbringens ist unanfechtbar und unterliegt auch keiner Nachprüfung in der Revision (BVerfG NJW 95, 2980).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen.

Rn 5a § 555 Abs 5 Nr 1 verweist auf § 514. Mit der Revision, die nicht der Zulassung bedarf (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06] Tz 3; vgl dazu § 543 Rn 1), anfechtbar sind entspr § 514 II 1 nur im Berufungsweg erlassene zweite Versäumnisurteile iSd § 345. Ein erstes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts ist demgegenüber mit der Revision nicht anfechtbar (vgl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortgang des Verfahrens.

Rn 4 Im Falle der dem Antrag stattgebenden Entscheidung, die wie im Falle der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 IV) durch Beschl erfolgt, der den Parteien zuzustellen ist (§ 566 V), wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt (§ 566 VII/§ 544 VI). In beiden Fällen gilt der form- und fristgerechte Antrag auf Zulassung der Revision nach Zulassung der Revision als Einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abhängigkeit der Anschlussrevision.

Rn 9 Die Anschlussrevision ist akzessorisch. Folge der Akzessorietät ist, dass sie ihre Wirkung verliert, wenn die Revision zurückgenommen, als unzulässig verworfen oder gem § 552a durch Beschl zurückgewiesen wird. Bei teilweiser Zurücknahme oder Verwerfung beschränkt sich der ›Wirkungsverlust‹ nach § 554 IV auf die davon betroffenen Teile des Streitstoffes (Musielak/Voit/Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fortbildung des Rechts.

Rn 13 Dieser Zulassungsgrund deckt sich weitgehend mit dem der Grundsatzbedeutung (vgl Ahrens/Bornkamm Der Wettbewerbsprozess 9. Aufl, Kap 29 Rz 18; MüKo/Krüger § 543 Rz 11). Zur Fortbildung des Rechts (§ 543 II 1 Nr 2 1. Alt) ist die Zulassung der Revision geboten, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verbesserungs- und Verschlechterungsverbot.

Rn 3 In gleicher Weise wie für das Berufungsgericht gelten für das Revisionsgericht das Verbesserungs- und Verschlechterungsverbot (Musielak/Voit/Ball § 557 Rz 7; Zö/Feskorn § 557 Rz 1). Das Revisionsgericht darf daher das angefochtene Urt nicht über die vom Revisionskläger gestellten Anträge hinaus abändern, dem Revisionskläger kann nicht mehr zugesprochen werden, als er be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begründungsfrist.

Rn 12 Die Begründungsfrist beträgt nach § 544 IV zwei Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Berufungsurteils. Wird das Berufungsurteil nicht, nicht wirksam oder später als fünf Monate nach seiner Verkündung zugestellt, so endet die Frist mit Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung (Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 15). Die Begründungsfrist kann mit denselben Maßg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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zfs 08/2025, Verfrühte Verw... / 2 Aus den Gründen:

Der Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichtes ist begründet. Nach §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO ist die Begründung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels anzubringen. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt gemäß § 79 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnormqualität.

Rn 1 Mit der Revision kann nur gerügt werden, dass die tragenden Erwägungen der Entscheidung des Berufungsgerichts revisible Rechtsnormen verletzen. Rechtsnormen, deren Verletzung mit der Revision gerügt werden kann, sind alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften, also Gesetze, Rechtsverordnungen, über den innerdienstlichen Bereich hinausgehende Verwaltungsanwe...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XX. Nichtzulassungsbeschwerde

Eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt sowohl gegenüber der Vorinstanz als auch gegenüber dem auf die Beschwerde hin zugelassenen Rechtsmittel nach § 17 Nr. 9 RVG eine eigene Angelegenheit dar, sodass hier eine Änderung des Gebührenrechts zu beachten ist. Beispiel 10 Auf die im Dezember 2024 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (Streitwert: 50.000,00 EUR) ist im Juni 2025 vom BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der absoluten Revisionsgründe.

Rn 1 Bei absoluten Revisionsgründen wird die Ursächlichkeit eines Verfahrensfehlers für den Inhalt der Entscheidung unwiderlegbar vermutet (vgl nur BGH 26.11.08 – VIII ZR 200/06 Tz 6 – juris; BGHZ 172, 250 Tz 11; Musielak/Voit/Ball § 547 Rz 2; MüKoZPO/Krüger § 547 Rz 1; Zö/Feskorn § 547 Rz 1). Auch absolute Revisionsgründe können allerdings nur iRe statthaften und auch iÜ zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt. (2) 1Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. 2Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzeinweisung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Offene Fragen.

Rn 9 Bei den entscheidungserheblichen ungeklärten Rechtsfragen können sich auch Fragen nach europäischem Recht stellen, die vom EuGH im Wege der Vorabentscheidung zu klären wären. Art 267 AEUV sieht eine Vorlage allerdings nur vor, wenn das Gericht eine Entscheidung ›zum Erlass seines Urteils‹ für erforderlich hält. Ein Beschl gem § 565 ist allerdings kein Urt, so dass fragl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gg die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 – V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Revisionsunfähige Urteile.

Rn 7 Unter keinen Umständen mit der Revision anfechtbar sind Urteile, mit denen das Berufungsgericht einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet, abändert oder aufhebt. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht in solchen Fällen die Revision zulässt. In diesen Verfahren ist der Instanzenzug für die Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache durch § 542 I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verständigung in der Hauptverhandlung

a) Verfahrensgang und Beteiligte Rz. 1241 [Autor/Stand] Die Vereinbarung muss zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten getroffen werden (§ 257c Abs. 1 Satz 1 StPO). Neben der StA sind der Angeklagte und sein Verteidiger zu beteiligen. Rz. 1241.1 [Autor/Stand] Die Initiative geht nach der Gesetzeskonzeption vom Gericht aus (§ 257c Abs. 3 Satz 1 StPO), aber auch die an...mehr

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zfs 08/2025, Keine ergänzen... / 2 Aus den Gründen: "…"

[9] III. Mit Blick auf den rechtshängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits hält das Berufungsurteil rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsfall für die Pflegerente gemäß Nr. 2.3.1 AVB sei eingetreten. Die ergänzende Auslegung typischer Vertragsgestaltungen, die – wie die Versicherungsbedingungen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH für den Rechtsmittelgegner.

Rn 14 Dem Gegner des Rechtsmittelführers ist PKH ohne Prüfung der Erfolgsaussichten und der Mutwilligkeit zu bewilligen. Fraglich ist allerdings, ab welchem Zeitpunkt die Notwendigkeit zur Verteidigung gg das Rechtsmittel besteht. Grds ist PKH für den Berufungsgegner erst dann zu bewilligen, wenn der Berufungsführer das Rechtsmittel begründet hat und die Voraussetzungen für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Umfang der Aufhebung.

Rn 3 Die Aufhebung ist auf den Teil des Berufungsurteils zu beschränken, hinsichtlich dessen die Revision begründet ist. Ferner darf das Berufungsurteil nur insoweit aufgehoben werden, als es mit der Revision angefochten ist. Nicht angegriffene Teile erwachsen in Teilrechtskraft, sobald die Möglichkeit entfallen ist, sie durch Erweiterung der Revisionsanträge oder durch Ansc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wertgrenze und Beschränkungen bei Familiensachen.

Rn 8 Hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen und übersteigt der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht, findet die Revision nicht statt, es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (vgl § 544 Rn 4 ff). Diese Regelungen, die sich bis zum 31.12.19 in der Übergangsvorschrift des § 26 Nr 8 EGZPO befanden, sind sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Entspr dem Begründungszwang bei der Berufung (vgl § 520 Rn 1) regelt § 551 Form, Frist und notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung. Eine fristgerechte und den Anforderungen des § 551 III genügende Begründung der Revision ist Voraussetzung der Zulässigkeit des Rechtsmittels. Mängel führen gem § 552 zur Verwerfung der Revision als unzulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie zugelassen hat. (2) 1Die Revision ist zuzulassen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 26 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und gibt das Revisionsgericht mithin der Beschwerde statt, wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgeführt (§ 544 VIII 1). Die Revision gilt als durch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (§ 544 VIII 2). Die Revisionsbegründungsfrist (§ 551 II) beginnt mit der Zustellung des der Beschwerde stattgebenden Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Korrektur zur Aufrechterhaltung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine funktionierende Rechtsprechung.

Rn 17 Ein maßgebliches Allgemeininteresse an einer korrigierenden Entscheidung des Revisionsgerichts sieht der BGH auch dann, wenn das Berufungsurteil auf einem Rechtsfehler beruht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rspr zu beschädigen. Ein solcher schwerer, das Vertrauen der Allgemeinheit in eine funktionierende Rspr gefährdender Rechtsfehler wird zu Recht bejaht, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rechtsbehelfe.

Rn 39 Ergeht das Versäumnisurteil gg den Bekl, steht diesem der Einspruch zu (s § 338 Rn 6 ff). Kontradiktorische Prozess- oder Sachurteile gg den Kl beenden die Instanz und sind (nur) mit den allg Rechtsmitteln (Berufung oder Revision bzw Nichtzulassungsbeschwerde) anfechtbar, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Die Vorschriften über die sofortige Beschwerde (§ 336 I 1)...mehr

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AGS 08/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Schutz der Staatskasse? Die Entscheidung ist ebenso falsch wie der vorhergehende Beschluss des LG Amberg (a.a.O.). Das OLG hat zwar für die Nichtgewährung der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV eine nicht ganz so abenteuerliche Begründung gewählt wie das LG. Man merkt aber auch diesem Beschluss an, dass es letztlich eine (weitere) Entscheidung ist, mit der die Staatskasse vor Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren bei Säumnis.

Rn 3 Es gelten die Vorschriften der §§ 330 ff. Voraussetzung einer Versäumnisentscheidung ist allerdings die Zulässigkeit der Revision. Ist die Revision unzulässig, ist sie auch bei Säumnis einer Partei durch kontradiktorisches Urt zu verwerfen (Musielak/Voit/Ball § 555 Rz 4; St/J/Jacobs § 555 Rz 8). I. Säumnis des Revisionsklägers. Rn 4 Bei Säumnis des Revisionsklägers ist di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verletzung materiellen Rechts und (sonstiger) Verfahrensmängel.

Rn 3 Ist der Klage unter Verletzung materiellen Rechts stattgegeben worden, so bleibt die Revision gleichwohl ohne Erfolg, wenn sich der Klageanspruch aus einer anderen Anspruchsgrundlage ergibt oder die Verteidigung des Beklagten sich aus vom Berufungsgericht nicht erörterten oder anders beurteilten Gründen als unerheblich erweist (Musielak/Voit/Ball § 561 Rz 2). Bei Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Endet die zum Leitentscheidungsverfahren bestimmte Revision, ohne dass ein mit inhaltlicher Begründung versehenes Urteil ergeht, so trifft das Revisionsgericht durch Beschluss eine Leitentscheidung. Der Beschluss ergeht ohne mündliche Verhandlung. (2) In dem Beschluss wirdmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanfechtbares Urteil (§§ 540 II, 313a).

Rn 23 Vereinfacht werden kann das Urt auch, wenn es mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar ist. Möglich ist dies unter den Voraussetzungen des § 313a, der nach § 540 II auch für Berufungsurteile gilt. Rn 24 Nach § 313a I bedarf es des Tatbestands nicht, wenn ein Rechtsmittel gg das Urt unzweifelhaft nicht zulässig ist. Hiervon muss das Gericht sich vAw sorgfältig vergewissern (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck und Zielsetzung des Gesetzes.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof vom 24.10.2024 neu eingefügt. Das Gesetz ist nach seinem Art 7 am Tag der Verkündung, mithin am 31.10.24, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war, mit dem Leitentscheidungsverfahren einen ›Baustein‹ für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren zu scha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 27 Mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Anfechtung findet § 526 III entspr Anwendung: Wenn sogar die deutlich weiterreichende Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter zur Entscheidung nicht anfechtbar ist, muss dies erst recht für die Zuweisung an den Einzelrichter bloß zur Vorbereitung der Entscheidung gelten. Auf die erfolgte oder unterlassene Zuweisun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Revisibilität ausländischen Rechts.

Rn 6 Unklar war zunächst, ob sich an der Beurteilung der Revisibilität ausländischen Rechts durch die Neufassung von § 545 I etwas geändert hat. Der BGH hat die Frage in einer Entscheidung v 12.11.09 (Xa ZR 76/07 Tz 21 – juris) zunächst ausdrücklich offengelassen (vgl auch BGH v 16.8.10 – IX ZR 181/08 – juris ›jedenfalls im vorliegenden Verfahren noch nicht zu überprüfenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen der Verletzung von Pflichten nach Abs 1–3.

Rn 7 Die Erörterung klärungsbedürftiger Punkte des Sach- und Streitverhältnisses durch Fragen und Hinweise ist eine Pflicht des Gerichts. Ein Ermessen besteht insoweit nicht, allenfalls ist dem Gericht ein enger Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit zuzugestehen. Die Hinweiserteilung kann in der mündlichen Verhandlung, schriftlich oder auch telefonisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Hat das Gericht den Einspruch durch zweites Versäumnisurteil verworfen, ist die Instanz beendet. Dem Einspruchsführer stehen nur die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision zu, die zwar ohne Rücksicht auf den Wert der Beschwer und eine Zulassung des Rechtsmittels statthaft sind (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06]; s.u. § 514 Rn 11; anders für die Rev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Korrektur im Interesse der Allgemeinheit.

Rn 16 Im maßgeblichen Interesse der Allgemeinheit liegt die Korrektur eines fehlerhaften Berufungsurteils, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rspr entstehen oder fortbestehen. Konkrete Anhaltspunkte können eine ständige Fehlerpraxis sein, die eine Wiederholung des Rechtsfehlers durch das Gericht besorgen lässt oder die die ernsthafte Gefa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf das weitere Verfahren sind die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Vorschriften dieses Abschnitts nicht Abweichendes regeln. (2) Einer Güteverhandlung bedarf es nicht. (3) Die §§ 348 bis 350 sind nicht anzuwenden. (4) Ein Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers. (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel (Nr 5, 7, 10).

Rn 4 Gemäß Nr 5 (Berufung), Nr 7 (Revision) und Nr 10 (Beschwerden und Erinnerungen) gilt das alte Recht weiterhin für alle Rechtsmittelverfahren, bei denen vor dem 1.1.02 die mündliche Verhandlung geschlossen (Berufung, Revision) bzw die anzufechtende Entscheidung verkündet (Beschwerde, Erinnerung) worden ist. Für den Zeitpunkt des Verhandlungsschlusses ist die Einräumung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Berufung ist eines der in der ZPO vorgesehenen Rechtsmittel, mit denen eine Partei eine für sie nachteilige gerichtliche Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht überprüfen lassen kann. Die anderen Rechtsmittel sind die Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544), die Revision (§§ 542 ff), die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) und die Rechtsbeschwerde (§§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein oberstes Landesgericht eingerichtet, so entscheidet das Berufungsgericht, wenn es die Revision zulässt, oder das Gericht, das die Rechtsbeschwerde zulässt, gleichzeitig über die Zuständigkeit für die Verhandlung und Entscheidung über das Rec...mehr