Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenberechnung

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.1 Bedeutung der Grundbewertung

Rz. 7 Die Grundbewertung nach Abs. 1 ist die zentrale Regelung zur Bewertung von beitragsfreien Zeiten (vgl. zur Funktion der Grundbewertung auch BT-Drs. 11/4124 S. 171); danach werden jedem Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5 Zugangsfaktor – Rentenzuschläge und Rentenabschläge nach Abs. 5

Rz. 37 Abs. 5 führt den sog. Zugangsfaktor als zentralen Grundsatz der Rentenberechnung ein. Dabei beschreibt Abs. 5 nur Funktion und Sinn und Zweck des Zugangsfaktors, erst in Abs. 6 wird dann beschrieben, wie der Zugangsfaktor Eingang in die Berechnung des Monatsbeitrags nimmt. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 5 ist § 77. Abs. 5 beschreibt den Sinn des Zugangsfaktors; m...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.5 Erfasste Entgeltpunkte

Rz. 18 Das können Entgeltpunkte (§ 70), Entgeltpunkte/Ost (§ 254d), knappschaftliche Entgeltpunkte (§§ 80 ff.) und knappschaftliche Entgeltpunkte/Ost (§ 254d, § 265 Abs. 2, § 265a) sein. Wegen der unterschiedlichen Wertigkeit der Entgeltpunkte lässt sich nicht von vornherein durch Saldierung der Zu- und Abschläge feststellen, zu wessen Gunsten das Rentensplitting ausfällt. G...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktor im Überblick

Rz. 9 Der Rentenartfaktor i. S. d. § 67 richtet sich nach der jeweiligen Rentenart. Er ist ein gesetzlich festgelegter Faktor für die Rentenberechnung in Abhängigkeit von der bezogenen Rente und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente. Der Rentenartfaktor berücksichtigt, dass die einzelnen Rentenarten von unterschiedlichen Sicherungsziele...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.5 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 28 Auch in der Alterssicherung der Landwirte, die in Abs. 2 der Rentenversicherung zugeordnet wird, bestehen nach §§ 4, 5 ALG Möglichkeiten der originären freiwilligen Rentenversicherung oder der Weiterversicherung nach dem Ende der Versicherungspflicht, wenn die Landwirte noch keine Rente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Rz. 29 In der Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 im Rahmen der Rentenberechnung die Grundbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (vgl. auch § 71). Sie richtet sich nach der Summe der Entgeltpunkte für sämtliche Beitrags- und Berücksichtigungszeiten, die durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate zu teilen ist (Abs. 1). Abs. 2 definiert den "belegungsfähigen Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Regelungsinhalt der Norm ist die Bestimmung des Rentenartfaktors und damit die Bestimmung eines einer jeden Rentenart zugewiesen festen Faktors für die Rentenberechnung. Der Rentenartfaktor ist der Multiplikator für die volle Rente wegen Alters, die den Prototyp der selbsterwirtschafteten Rente mit Lohnersatzfunktion darstellt, die mit dem Faktor "1" bewertet wird und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.1 Der Begriff Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV

Rz. 16 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen aus allen laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer (weisungsabhängigen) Beschäftigung. Die Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit und damit die Abgrenzung zur Erzielung von Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV erfolgt nach § 7 Abs. 1 SGB IV; über die dort niedergelegten Kriterien erfolgt die S...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.2 Höchstprinzip – Grund- oder Vergleichsbewertung (Satz 2)

Rz. 19 Satz 2 bezieht sich auf die in § 72 niedergelegte Grundbewertung sowie auf die in § 73 niedergelegte Vergleichsbewertung und ordnet eine Höchstbegünstigung an (vgl. auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 2.1). Durch das Rentenreformgesetz 1992 hat sich der Gesetzgeber für eine vergleichende Bewertung beitragsfreier Zeiten entschieden. Im Zuge der Gru...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.2 Der Begriff Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV

Rz. 17 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Weiter ordnet § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bei selbständig erzielten Einkünften das zentrale Leitmotiv der Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialrecht an. Einkommen ist als Arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6 Monatsbeiträge der Rente nach Abs. 6

Rz. 49 Abs. 6 ordnet für die Ermittlung des zu zahlenden Monatsbetrags einer Rente an, dass die unter Berücksichtigung des mit dem Zugangsfaktor ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatlichen Werts des Rechts auf Rente; BSG, Urteil v. 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, Rz. 13; die dort vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015, 374. Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104. N.N., Studienjahre erhöhen die Rente nicht – Rentenversicherung – Anm. zu: BVerfG, Beschluss v. 18.5.2016 – 1 BvR 2217/11 u. a., SozSichplus 2016, Nr. 9, 1. Ruland, "Abwertung...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.1 Ausgleichsbedarf

Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2) wieder in Kraft gesetzt. Der Nachholfaktor war zuvor von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.3 Verzinsung (Satz 4)

Rz. 50 Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i. V. m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH, Beschluss v. 7.9.2011, XII ZB 546/10; fortge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Die den in Abs. 1 Satz 1 genannten Adressaten auferlegte Pflicht, Gemeinsame Grundsätze zu entwickeln, betrifft 4 Themenbereiche. Maßgebend sind insoweit die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV in der vom 1.1.2022 an geltenden Fassung (dazu Rz 3). Rz. 7 Zunächst sind die Schlüsselzahlen für Person...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.1 Kontenergänzung (Abs. 1)

Rz. 5 Enthält ein Versicherungskonto für Zeiten der Ausübung einer versicherten Beschäftigung mit tatsächlicher Beitragszahlung keine Daten, so genügt zur Anerkennung der Beschäftigungszeit als Beitragszeit i. S. v. § 55 Abs. 1 nach dem Wortlaut des § 203 Abs. 1 die "Glaubhaftmachung" dieser Tatsachen. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist eine Tatsache als glaubhaft anzusehen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.4.1 Rentenberechnung nach SGB VI

Im Falle der Rentenbewilligung erhalten Verfolgte zunächst eine "normale" Rentenberechnung auf der Grundlage der tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten. Haben Verfolgte zu Unrecht einen Freiheitsentzug erlitten, wird diese Zeit als Ersatzzeit berücksichtigt. Ansonsten werden die tatsächlichen versicherten Entgelte aus den ausgeübten Tätigkeiten der Rentenberechnung z...mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.8.2 Bewertung von Anrechnungszeiten aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bei der Rentenberechnung

Rz. 53a Gemäß § 74 Satz 4 Nr. 1a sind Anrechnungszeiten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bei der Rentenberechnung nicht zu bewerten (sog. Anrechnungszeiten ohne Bewertung); sie wirken sich lediglich begünstigend auf die Höhe des Gesamtleistungswertes (§ 71 Abs. 1) für sonstige – zu bewertende – beitragsfreie Zeiten (z. B. Schutzfristen nach dem Mu...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.14 Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II

Rz. 37 Arbeitslosengeld II wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) anstelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe als Grundsicherungsleistung für hilfebedürftige erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt. In der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2010 bestand für Bezieher von Arbeitsloseng...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.6 Schulische Ausbildungszeiten neben einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit (Abs. 4a)

Rz. 63 Abs. 4a ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.1997 ins SGB VI eingefügt worden und auch auf Zeiten einer schulischen Ausbildung anzuwenden, die vor dem 1.1.1997 zurückgelegt worden sind. Die Rückwirkung des Inkrafttretens der in Abs. 4a enthaltenen Regelung verstößt nach der Rechtsprechung des BSG (BSG...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.2 Krankheit nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 16 Neben Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, können auch Krankheitszeiten, die vor Eintritt in das Erwerbsleben von Versicherten zurückgelegt worden sind, als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a vorliegen. Der Anrechnungszeitentatbestand gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a wurde durch das AVmEG v. 21.3.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.3 Beitragsberechnung

Rz. 6 § 194 Abs. 3 stellt klar, dass die Beitragsberechnung nach dem tatsächlichen Entgelt bzw. der Entgeltersatzleistung zu erfolgen hat. Bei Abweichungen der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen von der gesonderten Meldung ist bei der Rentenberechnung allein von den Werten in der gesonderten Meldung auszugehen (§ 70 Abs. 4 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit sich aus spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, sind im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für Berechnungen die in §§ 121 bis 124 enthaltenen Berechnungsgrundsätze einschlägig. Im Einzelnen erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschriften z. B. auf die Zusammenstellung der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 54), P...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.1 Tod des begünstigten Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 4 Eine Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Rentensplittings i. S. v. Abs. 1 Satz 1 kommt nur in Betracht, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist und für die Zeit nach Bestandskraft des Rentensplittings (§ 120a Abs. 9) bis zu seinem Todesmonat keine angemessenen Rentenleistungen in Anspruch genommen hat. Der T...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.4 Berücksichtigung von Zeiten bis zu einer Höchstdauer

Rz. 11 Soweit rentenrechtliche Zeiten nur bis zu einer Höchstdauer anzurechnen sind, werden die am weitesten zurückliegenden Kalendermonate grundsätzlich zunächst berücksichtigt (Abs. 3). Die Vorschrift ist z. B. einschlägig bei Begrenzung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die zeitlich in der für die Berechnung der pauschalen Anrechnungszeit maßgebenden Gesamt...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.3 Umfang der Beitragszahlung

Rz. 5 Der Umfang der Zahlung ist auf den Ausgleich der Rentenminderung begrenzt, die sich wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters für den Versicherten aus der nach § 109 Abs. 1 Satz 3 erteilten Auskunft ergibt (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Diese Auskunft ist damit für die Ausgleichsmöglichkeit bindend. Auf der Grundlage der Summe der gesamten Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die den erschwerten Arbeitsbedingungen von Untertagebeschäftigten Rechnung tragen soll. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hatten nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht bereits vom Kalendermonat nach Vollendung ihres 60. Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1.1 Bestimmung der maßgebenden Altersgrenze für den Rentenanspruch

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, der das 65. Lebensjahr als frühestmögliche Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte bestimmt, wird durch Abs. 2 ergänzt. Abs. 2 unterscheidet zwischen Versicherten, die vor dem 1.1.1949 geboren sind, nach dem 31.12.1948 geboren sind oder vor dem 1.1.1964 geboren sind und einen besonderen Vertrauensschutz genießen. Rz....mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.7 Rentenbezug mit Zurechnungszeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 52 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sind Anrechnungszeiten auch Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt worden sind; das Gleiche gilt für die vor dem Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit. Durch diesen Anrechnungszeitentatbestand sollen bei Berechnung von Folgerenten versicherungsrechtliche L...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2 Ausschluss von Anrechnungszeiten bei Bezug von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 54 Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht wurden Anrechnungszeiten generell von im selben Kalendermonat liegenden Beitragszeiten verdrängt. Erst seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1.1.1992 können beitragsfreie Zeiten (Anrechnungszeiten, Zurechnungszeit, Ersatzzeiten) grundsätzlich auch neben etwaigen Beitragszeiten als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden. Kal...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2 Abänderungsgründe

Rz. 6 Als Abänderungsgründe kommen neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die nach Durchführung eines Rentensplittings eingetreten sind, auch Änderungen in der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung in Betracht. So könnte z. B. ein Wertunterschied i. S. v. Abs. 1 auf folgenden Rechtsänderungen beruhen, die auch für Bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 181 Berech... / 2.2 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 5 Nach § 181 Abs. 2 Satz 1 sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze Grundlage der Beitragsbemessung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Nachzuversichernde bei der Rentenberechnung infolge der Berücksichtigung eines höheren Entgelts nicht besser gestellt wird als ein Pflichtversicherter. Dabei sind noch gemäß Abs. 2a die Sonder...mehr

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Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.5 Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a)

Rz. 40 Neben Zeiten einer qualifizierten Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) können bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a, Abs. 2 genannten Voraussetzungen auch Zeiten der Ausbildungssuche als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Dieser Anrechnungszeitentatbestand wurde durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4617) ...mehr