Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenberechnung

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§ 6 Tabellen / 2. Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung

Rz. 345 Als Jahresarbeitsverdienst (JAV) gilt grundsätzlich der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB VII).[317] Der JAV errechnet sich dabei nicht nur aus dem Einkommen derjenigen Beschäftigung oder Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereig...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Persönliche Aspekte

Rz. 375 Die persönlichen Voraussetzungen eines Rentenbezugsrechts sind gekoppelt an die jeweilige Rentenart. Abgestellt wird z.B. auf Lebensalter, Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung. Rz. 376 § 34 Abs. 4 SGB VI schließt den Wechsel in eine andere Rentenart (außerhalb der Hinterbliebenenversorgung) aus, wenn eine Altersrente bewilligt wurde.[297] Hingegen ist der Anspruch ...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.5 Erstattung nachgezahlter Beiträge

Rz. 19 Die in § 207 Abs. 3 (i. d. F. des AVmEG v. 31.3.2001, BGBl. I S. 403) enthaltene spezielle Beitragserstattungsregelung steht in engem Zusammenhang mit § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, nach dem der Umfang der anzurechnenden Anrechnungszeiten für Zeiten einer schulischen Ausbildung mit Wirkung zum 1.1.2002 von max. 3 Jahre auf max. 8 Jahre [1] nach Vollendung des 17. Lebensjahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 2.4.2 Nachzahlung von Beiträgen nach dem ab 1.1.1992 geltenden Recht

Rz. 15 Für Beiträge, die nach den Vorschriften des Vierten Kapitels des SGB VI (§§ 204 bis 208) nachgezahlt wurden, sind gemäß § 70 Abs. 5 Entgeltpunkte für Beitragszeiten zu ermitteln, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. In-Prinzip). Für Beiträge, die nach den Vors...mehr

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Jansen, SGB VI § 207 Nachza... / 2.1.3 Kein Ausschlussgrund im Nachzahlungszeitraum

Rz. 10 § 207 Abs. 1 beschränkt die Zulässigkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen auf Zeiten der schulischen Ausbildung, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und auch nicht bereits mit Beiträgen (Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen) belegt sind. Nach dem Wortlaut des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 sind Zeiten der schulischen Ausbildung nach Vollendung des...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.3 Beispiel einer Rentenberechnung nach dem SGB VI

Rz. 28 Die Versicherte ist am 3.2.1945 geboren und nimmt Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig ab 1.3.2008 in Anspruch (vgl. § 237 i. V. m. Anl. 19 zum SGB VI); diese Altersrente – wie die für Frauen – gibt es nur noch für vor dem 1.1.1952 geborene Versicherte; vgl. § 237 Abs. 1 Nr. 1 (Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterst...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 9 Ergänzende Vorschriften zur Rentenberechnung und zur Rentenhöhe enthalten die §§ 64 bis 88a und die §§ 254b bis 265a.mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.2 Normzweck

Rz. 6 § 63 hat die Funktion einer Übersichtsvorschrift und verdeutlicht zudem die Wirkungsweise der gegenüber dem alten Recht der RVO vereinfachten Rentenformel (BT-Drs. 11/4124 S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Übersichtsfunktion der Norm ergibt sich schon aus ihrer systematischen Stellung. § 63 steht im Dritten Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – und hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.1 Bedeutung der Grundbewertung

Rz. 7 Die Grundbewertung nach Abs. 1 ist die zentrale Regelung zur Bewertung von beitragsfreien Zeiten (vgl. zur Funktion der Grundbewertung auch BT-Drs. 11/4124 S. 171); danach werden jedem Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zugrunde gelegt, die sich ergibt, wenn die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten durch die Anzahl der belegungsfä...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.5 Erfasste Entgeltpunkte

Rz. 18 Das können Entgeltpunkte (§ 70), Entgeltpunkte/Ost (§ 254d), knappschaftliche Entgeltpunkte (§§ 80 ff.) und knappschaftliche Entgeltpunkte/Ost (§ 254d, § 265 Abs. 2, § 265a) sein. Wegen der unterschiedlichen Wertigkeit der Entgeltpunkte lässt sich nicht von vornherein durch Saldierung der Zu- und Abschläge feststellen, zu wessen Gunsten das Rentensplitting ausfällt. G...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.5 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 28 Auch in der Alterssicherung der Landwirte, die in Abs. 2 der Rentenversicherung zugeordnet wird, bestehen nach §§ 4, 5 ALG Möglichkeiten der originären freiwilligen Rentenversicherung oder der Weiterversicherung nach dem Ende der Versicherungspflicht, wenn die Landwirte noch keine Rente beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Rz. 29 In der Rentenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.1 Der Begriff Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV

Rz. 16 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen aus allen laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer (weisungsabhängigen) Beschäftigung. Die Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit und damit die Abgrenzung zur Erzielung von Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV erfolgt nach § 7 Abs. 1 SGB IV; über die dort niedergelegten Kriterien erfolgt die S...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 im Rahmen der Rentenberechnung die Grundbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (vgl. auch § 71). Sie richtet sich nach der Summe der Entgeltpunkte für sämtliche Beitrags- und Berücksichtigungszeiten, die durch die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate zu teilen ist (Abs. 1). Abs. 2 definiert den "belegungsfähigen Ges...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktor im Überblick

Rz. 9 Der Rentenartfaktor i. S. d. § 67 richtet sich nach der jeweiligen Rentenart. Er ist ein gesetzlich festgelegter Faktor für die Rentenberechnung in Abhängigkeit von der bezogenen Rente und bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente. Der Rentenartfaktor berücksichtigt, dass die einzelnen Rentenarten von unterschiedlichen Sicherungsziele...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Regelungsinhalt der Norm ist die Bestimmung des Rentenartfaktors und damit die Bestimmung eines einer jeden Rentenart zugewiesen festen Faktors für die Rentenberechnung. Der Rentenartfaktor ist der Multiplikator für die volle Rente wegen Alters, die den Prototyp der selbsterwirtschafteten Rente mit Lohnersatzfunktion darstellt, die mit dem Faktor "1" bewertet wird und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.1.2 Höchstprinzip – Grund- oder Vergleichsbewertung (Satz 2)

Rz. 19 Satz 2 bezieht sich auf die in § 72 niedergelegte Grundbewertung sowie auf die in § 73 niedergelegte Vergleichsbewertung und ordnet eine Höchstbegünstigung an (vgl. auch GRA der DRV zu § 71 SGB VI, Stand: 20.12.2019, Anm. 2.1). Durch das Rentenreformgesetz 1992 hat sich der Gesetzgeber für eine vergleichende Bewertung beitragsfreier Zeiten entschieden. Im Zuge der Gru...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.1 Prinzip der Umrechnung nach Satz 1

Rz. 20 Das in den einzelnen Kalenderjahren durch Beiträge versicherte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen wird in Entgeltpunkte umgerechnet; Abs. 2 liefert damit letztlich auch eine Definition des Begriffs Entgeltpunkt (vgl. stellv. insoweit auch BSG, Urteil v. 29.7.2004, B 4 RA 45/03 R, Rz. 28). Die Versicherung eines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens in Höhe des Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.5 Zugangsfaktor – Rentenzuschläge und Rentenabschläge nach Abs. 5

Rz. 37 Abs. 5 führt den sog. Zugangsfaktor als zentralen Grundsatz der Rentenberechnung ein. Dabei beschreibt Abs. 5 nur Funktion und Sinn und Zweck des Zugangsfaktors, erst in Abs. 6 wird dann beschrieben, wie der Zugangsfaktor Eingang in die Berechnung des Monatsbeitrags nimmt. Korrespondierende Vorschrift zu Abs. 5 ist § 77. Abs. 5 beschreibt den Sinn des Zugangsfaktors; m...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.6 Monatsbeiträge der Rente nach Abs. 6

Rz. 49 Abs. 6 ordnet für die Ermittlung des zu zahlenden Monatsbetrags einer Rente an, dass die unter Berücksichtigung des mit dem Zugangsfaktor ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden (das BSG verwendet den insoweit besser passenden Begriff des monatlichen Werts des Rechts auf Rente; BSG, Urteil v. 29...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.2 Der Begriff Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV

Rz. 17 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Weiter ordnet § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bei selbständig erzielten Einkünften das zentrale Leitmotiv der Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialrecht an. Einkommen ist als Arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R, Rz. 13; die dort vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.1 Ausgleichsbedarf

Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2) wieder in Kraft gesetzt. Der Nachholfaktor war zuvor von de...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.3 Verzinsung (Satz 4)

Rz. 50 Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i. V. m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH, Beschluss v. 7.9.2011, XII ZB 546/10; fortge...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Die den in Abs. 1 Satz 1 genannten Adressaten auferlegte Pflicht, Gemeinsame Grundsätze zu entwickeln, betrifft 4 Themenbereiche. Maßgebend sind insoweit die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV in der vom 1.1.2022 an geltenden Fassung (dazu Rz 3). Rz. 7 Zunächst sind die Schlüsselzahlen für Person...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.1 Kontenergänzung (Abs. 1)

Rz. 5 Enthält ein Versicherungskonto für Zeiten der Ausübung einer versicherten Beschäftigung mit tatsächlicher Beitragszahlung keine Daten, so genügt zur Anerkennung der Beschäftigungszeit als Beitragszeit i. S. v. § 55 Abs. 1 nach dem Wortlaut des § 203 Abs. 1 die "Glaubhaftmachung" dieser Tatsachen. Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X ist eine Tatsache als glaubhaft anzusehen, w...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.2.1 Grundlagen für die Meldung durch Datenübertragung

Rz. 33 Grundlage für das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind neben § 28a SGB IV und der DEÜV die Gemeinsamen Grundsätze, Gemeinsame Rundschreiben und Verlautbarungen. Ermächtigungsgrundlage für die DEÜV ist § 28c Nr. 4 SGB IV. Ermächtigungsnorm für die Gemeinsame Rundschreiben, Grundsätze und Verlautbarungen ist § 28b SGB IV. Rz. 34 Die vom GKV-Spitze...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.4.1 Rentenberechnung nach SGB VI

Im Falle der Rentenbewilligung erhalten Verfolgte zunächst eine "normale" Rentenberechnung auf der Grundlage der tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten. Haben Verfolgte zu Unrecht einen Freiheitsentzug erlitten, wird diese Zeit als Ersatzzeit berücksichtigt. Ansonsten werden die tatsächlichen versicherten Entgelte aus den ausgeübten Tätigkeiten der Rentenberechnung z...mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung regelt die Ermittlung von Wartezeitmonaten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, einem durchgeführten Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern und aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung, für die Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind. Die ermittelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.8.2 Bewertung von Anrechnungszeiten aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bei der Rentenberechnung

Rz. 53a Gemäß § 74 Satz 4 Nr. 1a sind Anrechnungszeiten nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 aufgrund des Bezuges von Bürgergeld bei der Rentenberechnung nicht zu bewerten (sog. Anrechnungszeiten ohne Bewertung); sie wirken sich lediglich begünstigend auf die Höhe des Gesamtleistungswertes (§ 71 Abs. 1) für sonstige – zu bewertende – beitragsfreie Zeiten (z. B. Schutzfristen nach dem Mu...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.14 Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II

Rz. 37 Arbeitslosengeld II wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) anstelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe als Grundsicherungsleistung für hilfebedürftige erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt. In der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2010 bestand für Bezieher von Arbeitsloseng...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.6 Schulische Ausbildungszeiten neben einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit (Abs. 4a)

Rz. 63 Abs. 4a ist durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.1997 ins SGB VI eingefügt worden und auch auf Zeiten einer schulischen Ausbildung anzuwenden, die vor dem 1.1.1997 zurückgelegt worden sind. Die Rückwirkung des Inkrafttretens der in Abs. 4a enthaltenen Regelung verstößt nach der Rechtsprechung des BSG (BSG...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.2 Krankheit nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 16 Neben Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, können auch Krankheitszeiten, die vor Eintritt in das Erwerbsleben von Versicherten zurückgelegt worden sind, als Anrechnungszeiten anerkannt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a vorliegen. Der Anrechnungszeitentatbestand gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a wurde durch das AVmEG v. 21.3.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.3 Beitragsberechnung

Rz. 6 § 194 Abs. 3 stellt klar, dass die Beitragsberechnung nach dem tatsächlichen Entgelt bzw. der Entgeltersatzleistung zu erfolgen hat. Bei Abweichungen der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen von der gesonderten Meldung ist bei der Rentenberechnung allein von den Werten in der gesonderten Meldung auszugehen (§ 70 Abs. 4 Satz 2).mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.1 Tod des begünstigten Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 4 Eine Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Rentensplittings i. S. v. Abs. 1 Satz 1 kommt nur in Betracht, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist und für die Zeit nach Bestandskraft des Rentensplittings (§ 120a Abs. 9) bis zu seinem Todesmonat keine angemessenen Rentenleistungen in Anspruch genommen hat. Der T...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit sich aus spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, sind im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für Berechnungen die in §§ 121 bis 124 enthaltenen Berechnungsgrundsätze einschlägig. Im Einzelnen erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschriften z. B. auf die Zusammenstellung der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 54), P...mehr

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Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.3 Umfang der Beitragszahlung

Rz. 5 Der Umfang der Zahlung ist auf den Ausgleich der Rentenminderung begrenzt, die sich wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters für den Versicherten aus der nach § 109 Abs. 1 Satz 3 erteilten Auskunft ergibt (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Diese Auskunft ist damit für die Ausgleichsmöglichkeit bindend. Auf der Grundlage der Summe der gesamten Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.4 Berücksichtigung von Zeiten bis zu einer Höchstdauer

Rz. 11 Soweit rentenrechtliche Zeiten nur bis zu einer Höchstdauer anzurechnen sind, werden die am weitesten zurückliegenden Kalendermonate grundsätzlich zunächst berücksichtigt (Abs. 3). Die Vorschrift ist z. B. einschlägig bei Begrenzung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die zeitlich in der für die Berechnung der pauschalen Anrechnungszeit maßgebenden Gesamt...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die den erschwerten Arbeitsbedingungen von Untertagebeschäftigten Rechnung tragen soll. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hatten nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht bereits vom Kalendermonat nach Vollendung ihres 60. Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.6 Schulische Ausbildung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 43 Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis zu einer Höchstdauer von 8 3Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Dies gilt mit Wirkung zum 1.1.1997 (Inkrafttreten des WFG v. 25.9.1996, BGB...mehr

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Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.2 Kein Wechsel in eine andere Rente

Rz. 7 Liegen bei Beginn einer Altersrente gleichzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Erziehungsrente oder eine andere Altersrente vor, wird nur die höchste Rente geleistet (§ 89 Abs. 1 Satz 1). Bei gleich hohen Renten ist die in § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7, 9, 11 bis 12 geregelte Rangfolge maßgebend. Darüber hinaus is...mehr