Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenberechnung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.5 Zurechnungszeit

Die Witwen-/Witwerrenten berechnen sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost)

Unter anderem für Zeiten mit Beiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes, eines Sozialleistungsbezugs, der Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten), der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet und bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) wurden bis zum 30.6.2024 gru...mehr

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Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3.3 Zeiten ab 1950 (Beitrittsgebiet) und ab 1991 ("alte" Bundesrepublik)

Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anlage 14 zum SGB VI. Dabei handelt es sich um Durchschnittsverdienste, die dem Einkommensniveau in der DDR auf der Basis der Lohnstatistiken der früheren Zentralverwaltung für Statistik entsprechen. In die Tabellen wurde bereits die Umrechnung nach Anlage 10 zum SGB VI (Anhebung auf das Einkomm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Knappschaftsversicherung bezeichnet eine besondere Form der Sozialversicherung für beschäftigte Arbeitnehmer in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Die Knappschaftsversicherung kann als ältester Zweig der Sozialversicherung angesehen werden, denn ihre Anfänge mit einer Sozialfürsorge für invalide Bergleute sowie deren Hinterbliebenen ...mehr

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Knappschaftsausgleichsleistung / 2 Rentenhöhe

Die Knappschaftsausgleichsleistung wird im Grunde wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet[1], wobei ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt werden, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen. Persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) werden n...mehr

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Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 2 Arbeitnehmer im Übergangsbereich

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (603,01 bis 2.000 EUR) bildet eine abgesenkte Beitragsbemessungsgrundlage die beitragspflichtige Einnahme.[1] Je näher das tatsächliche Arbeitsentgelt am oberen Ende des Übergangsbereichs liegt, desto geringer wird die Minderung der Beitragsbemessungsgrun...mehr

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Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich...mehr

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Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

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Grundrente (Entgeltpunkte f... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1.1.2021 eingeführt. Anders als es die Bezeichnung "Grundrente" erwarten lässt, handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen (Grund-)Rentenbetrag oder Sockelbetrag. Vielmehr wird die Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen individuell berechnet. Dies erfolgt, indem zu der...mehr

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Informationen der Rentenver... / 1 Renteninformation

Bei der Renteninformation handelt es sich um einen Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen bietet. Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 5 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben. Sie enthält Angabe...mehr

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Erziehungsrente / 6 Zurechnungszeit

Die Erziehungsrente berechnet sich aus den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erziehungsrente beginnt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherun...mehr

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Jahresmeldungen / Zusammenfassung

Begriff Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss der Arbeitgeber für alle Beschäftigten sowohl für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch für die Unfallversicherung jeweils eine Jahresmeldung erstellen. Gemeldet wird das im vergangenen Kalenderjahr beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Mit der Jahresmeldung werden einerseits die zur Rentenberechnung k...mehr

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Rentenanpassung / 8 Alterssicherung der Landwirte

Für die Rentenberechnung in der Alterssicherung der Landwirte ist der allgemeine Rentenwert maßgebend. Die Renten werden – wie in der Rentenversicherung auch – i. d. R. zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird. Der bisherige allgemeine Rentenwert wird dazu um den Prozentsatz geändert,...mehr

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Aktueller Rentenwert / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2025 40,79 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdiens...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile. Zu unterscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit dem Zugangsfaktor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.2 Einzelsplitting

Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden. Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung und i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.1 Rechengrößen (Ost)/aktueller Rentenwert (Ost)

Für Zeiten bis zum 31.12.2024 gelten nach § 228a Abs. 1 SGB VI im Beitrittsgebiet anstatt der Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) und anstatt der Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenze (Ost). Die noch niedrigeren Verdienste (Ost) werden – ebenfalls für Zeiten bis zum 31.12.2024 – mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf Westniveau hochgewertet. Dadurch entstehen ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 2 Aufstockung der Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die sich nicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen bzw. die bereits nach dem bis zum Jahr 2012 geltenden Recht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und somit weiterhin versicherungspflichtig sind, gelten keine Besonderheiten bei der Ermittlung der Entgeltpunkte, wenn sie den Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR; 2025: 1...mehr

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Waisenrente / 1.2.4 Zurechnungszeit

Die Waisenrente berechnet sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherung...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR Bruttogehalt pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 2,4 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1.3 Wartezeit/Rentenberechnung

Ersatzzeiten zählen, wie Beitragszeiten und anders als die weiteren beitragsfreien Zeiten, bei allen Wartezeiten mit. Ersatzzeiten erhalten in der Rentenberechnung bei der Gesamtleistungsbewertung den vollen Gesamtleistungswert.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 1 Vollwertige Beitragszeiten in der Rentenberechnung

Im Rahmen der Rentenberechnung erhalten beitragsfreie Zeiten über die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 Abs. 1 SGB VI den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen. Hieran anknüpfend erhalten beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag an Entgeltpunkten, sodass mindestens der Wert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsgeminderte Zeiten / 1 Funktionsweise bei der Rentenberechnung

Beitragsgeminderte Zeiten erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten [1]: Die Summe der Entgeltpunkte aus der tatsächlichen Beitragszahlung wird so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten erhalten würden.[2] Ebenfalls zu den beitragsgeminderten Zeiten gehören Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung.[3] Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / Zusammenfassung

Begriff Durch den Zugangsfaktor wird der vorzeitige oder hinausgeschobene Rentenbezug bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Er beträgt grundsätzlich "1,0". Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Zugangsfaktor ist in den §§ 77 und 264d SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / Zusammenfassung

Begriff Anrechnungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, für die Versicherte aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Zeiten können für die Begründung des Rentenanspruchs und die Rentenberechnung Bedeutung haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anrec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / Zusammenfassung

Begriff Ergänzend zu den eigentlichen Vorschriften für die Rentenberechnung ist gesetzlich festgelegt, in welcher Reihenfolge rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen oder solche, die zum gänzlichen Wegfall der Leistung führen, anzuwenden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechnungsreihenfolge ist in § 98 SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 1.1 Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten

Die Unterscheidung der Beitragszeiten hat ausschließlich für die Rentenberechnung – genauer für die Bewertung von beitragsfreien Zeiten – Bedeutung. Sie hat Bedeutung in Zeiten mit vollwertigen Beiträgen = Kalendermonate, die ausschließlich mit Beiträgen belegt sind, und beitragsgeminderten Zeiten = Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 1.3 Besonderheiten

Hat die Bundesagentur für Arbeit für Bezieher von Arbeitslosen- oder Übergangsgeld bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beiträge im Rahmen von § 207 SGB III an eine Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsunternehmen oder den Leistungsbezieher selbst gezahlt, liegt keine Anrechnungszeit vor.[1] Das betrifft Versicherte, die sich als Höherverdienend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / Zusammenfassung

Begriff Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte aus schutzwürdigen Gründen an der Beitragszahlung gehindert waren, die jedoch für die Wartezeit von 35 Jahren, bestimmte Anspruchsvoraussetzungen und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit und Ausbildungssuche können als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 2.6 Verfolgungszeiten

Verfolgte i. S. d. § 1 BEG erhalten Zeiten der Verfolgung als Ersatzzeiten angerechnet. Hierunter fallen zum einen die Zeiten der Freiheitseinschränkung[1], wenn der Verfolgte in der Zeit vom 30.1.1933 bis 8.5.1945 den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat. Zum anderen sind auch die Zeiten der Freiheitsentziehung[2] Ersatzzeit, wenn es sich u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pauschale Anrechnungszeit / 1 Berechnung der pauschalen Anrechnungszeit

Die pauschale Anrechnungszeit errechnet sich grundsätzlich anhand der Lücken in dem Beitragszeitraum vor 1957. Sie wird der Rentenberechnung ohne besonderen Antrag und ohne Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zugrunde gelegt. Die Vorschrift ist für Rentenfälle ab 1997 dahingehend geändert worden, dass die Gesamtzeit vor 1957 (eines der Berechnungselemente für die pauschale A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1.1 Berücksichtigung bei Sozialleistungsbezug

Für Versicherte, die wegen des Bezugs von Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld rentenversicherungspflichtig waren, gilt nach § 58 Abs. 1 Satz 2 SGB VI bei Rentenbeginn ab 2002 Zeiten des Sozialleistungsbezuges sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anrechnungszeiten und zugleich Beitragszeiten. Das bedeutet, dass sie bei der Rente als beitragsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten / 1 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten (früher Ausfallzeiten) gehören innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie werden im Leistungsfall ohne Weiteres berücksichtigt, wenn ihre im SGB VI näher bezeichneten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen vorliegen. Voraussetzung ist im Allgemeinen, dass die Anrechnungszeiten eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Rentenartfaktor werden die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der vom Gesetzgeber unterstellte Ersatzbedarf nach Wegfall des Einkommens ist bei den einzelnen Rentenarten unterschiedlich hoch: Renten wegen voller Erwerbsminderung und Altersrente bilden nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit aus Gesundheits- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 2 Anrechnungszeiten bei Krankheit

Seit 2002 werden (nur) zwischen der Vollendung des 17. und 25. Lebensjahres liegende Krankheitszeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt.[1] Weitere Voraussetzungen: Die Krankheit muss mindestens einen Kalendermonat gedauert haben und darf nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten zusammentreffen. Wichtig Geltungszeitraum der Regelungen zu Krankheitszeiten Die Regelung bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnummer / 2 Aufbau einer Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist eine 8-stellige Zahl. Die ersten 3 Stellen der Betriebsnummer enthalten die Schlüsselnummer der für die Vergabe der Betriebsnummer zuständigen örtlichen Arbeitsagentur. Die folgenden 4 Stellen kennzeichnen den Betrieb (Betriebsteil des Unternehmens), dem die Betriebsnummer zugeteilt worden ist. Sie sind eine reine Nummernfolge und dienen der Identifika...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenversicherung SGB VI)

Zusammenfassung Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente begin...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.1 Rentenfaktor

Der Rentenartfaktor ist je nach Rentenart unterschiedlich hoch. Altersrenten werden mit dem Rentenartfaktor 1,0 bewertet. Dieser Wert kann bei anderen Rentenarten höher (Renten für Beschäftigte im Bergbau) oder niedriger sein.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.3 Persönliche Entgeltpunkte

Die persönlichen Entgeltpunkte werden berechnet, indem die Summe aller während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1 Rentenformel

1.1 Berechnungselemente Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente: den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist; den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt; die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2 Formelelemente

2.1 Rentenfaktor Der Rentenartfaktor ist je nach Rentenart unterschiedlich hoch. Altersrenten werden mit dem Rentenartfaktor 1,0 bewertet. Dieser Wert kann bei anderen Rentenarten höher (Renten für Beschäftigte im Bergbau) oder niedriger sein. 2.2 Zugangsfaktor Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0 – er kann jedoch auch höher oder niedriger sein. Er erhöht sich für jede...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.2 Versicherungszeiten

Der Monatsbetrag der Rente berechnet sich aus diesen Formelelementen für: Versicherungszeiten Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwertmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.3 Versicherungszeiten

Praxis-Beispiel Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2025mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0 – er kann jedoch auch höher oder niedriger sein. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Für jeden Kalendermonat, den eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – ...mehr