Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenberechnung

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.1 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten richten sich die Entgeltpunkte nach Anzahl und Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsverdienste (Gesamtleistungsbewertung). Entgeltpunkte werden grundsätzlich nur für rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die vor Beginn der jeweiligen Rente, bei Erwerbsminderungsrenten vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Zeiten danach können erst be...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.8 Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Abfindung einer Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung)

Versicherte, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung für ihre Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, können den Abfindungsbetrag – ganz oder teilweise – für Beiträge zur Rentenversicherung verwenden. Wer von dieser Möglichkeit, seine Altersversorgung aufzustocken, Gebrauch macht, erhält im Rentenfall einen Zuschlag an Entgeltpunkte...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.9.3 Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ("Grundrente")

Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten. Dies sind vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Weitere Voraussetzung ist ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus allen Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten im gesamten Versicherungsleben von weniger als 0,0667 Entgeltpunkt...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 1 Rentenformel

Die von 3 Berechnungselementen bestimmte Rentenformel führt direkt zur Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander vervielfältigt werden. Daraus lässt sich folgende Rechenformel ableiten:mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.2.1 Vorzeitige Altersrente

Wird eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – in Anspruch genommen, verringert sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat um 0,003 (= 3,6 % pro Jahr). Für jeden vorgezogenen Monat mindert sich damit die jeweilige Altersrente auf Dauer um 0,3 %. Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wurden...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.3 Entgeltpunkte

Entgeltpunkte stellen das Verhältnis des durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelts zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten dar. Das heißt, die versicherten Arbeitseinkünfte werden Jahr für Jahr dem jeweiligen Durchschnittsentgelt gegenübergestellt. Aus der Summe sämtlicher Entgeltpunkte – einschließlich der für beitragsfreie Zeiten – errechnet sich die Monatsrente. Entg...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.1 Ermittlungsarten der Entgeltpunkte

Wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (West) zu ermitteln sind, ist je nach Beitragsart unterschiedlich geregelt. Für Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung, vorausbescheinigtes Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtige Einnahme, nachgezahlte Beiträge für länger zurückliegende Zeiten vor Rentenbeginn gilt § 70 SGB VI wie fo...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.2 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden für jeden Kalendermonat mit rund 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet. Wichtig Mütterrente Mit den Regelungen zur sog. "Mütterrente II" im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente nochmals stärker als bisher anerkannt. Für Mütt...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht – Opt-out)

Zum 1.1.2013 wurde die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit zur vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte) in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). D. h., die Versicherungspflicht ist die Regel. Es steht den geringfügig Beschäftigten jedoch f...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.2 Zugangsfaktor

Sämtliche individuellen Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und beitragsfreien Zeiten werden mit dem Zugangsfaktor multipliziert und ergeben die persönlichen Entgeltpunkte, wie sie bei der Rente zu berücksichtigen sind. Bei einem Zugangsfaktor 1,0 und 1,0396 Entgeltpunkten (Beispiel 2)[1] ergibt sich nach aktuellen Werten ein monatlicher Altersrentenbetrag von 42,41 EUR (40,79 E...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.9 Gesamtleistungsbewertung

Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung für das Bewertungsverfahren von beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert – ausgedrückt in Entgeltpunkten –, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegung...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.9.2 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.7 Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Vorziehen von Altersrente)

Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung wurden bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit beginnend ab 1997, bei den Altersrenten für Frauen und für langjährige Versicherte beginnend ab 2000 und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnend ab 2001 schrittweise bis hin zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren angehoben. Mit dem RV-Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldungen / 11.2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Beim Kennzeichen "Midijob 1 oder 2" ist in den Entgelt-Meldungen (Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen) das beitragspflichtige (reduzierte) Arbeitsentgelt anzugeben, das als beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zugrunde gelegt wird.[1] Zusätzlich ist das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt im Datenfeld "Entgelt Rentenber...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 2 Entgeltpunkte für beitragsfreie/beitragsgeminderte Zeiten sowie Zuschläge an Entgeltpunkten

Neben den Entgeltpunkten für Beitragszeiten erhalten über die Gesamtleistungsbewertung auch bestimmte beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte und beitragsgeminderte Zeiten ggf. Zuschläge an Entgeltpunkten. Berücksichtigungszeiten erhöhen die Entgeltpunkte nicht unmittelbar, wohl aber dadurch, dass sie den Gesamtleistungswert verbessern. Schließlich kommen Entgeltpunkte als Zuschlä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresmeldungen / 7 Übergangsbereich

Jahresmeldungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijob" besonders zu kennzeichnen. Zugelassen sind folgende Kennzeichen: 0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs 1 = Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs 2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs Als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchschnittsentgelt / Zusammenfassung

Begriff Das Durchschnittsentgelt ist ein Begriff der Rentenversicherung. Es wird u. a. bei der Rentenberechnung zur Bestimmung von Entgeltpunkten herangezogen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird grundsätzlich durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mittels Rechtsverordnung (Sozialversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost) bis zum 30.6.2024

Bis zum 30.6.2024 wurden persönliche Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, die bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet wurden. Grundlage hierfür sind die Entgeltpunkte für Beitrittsgebietszeiten, die ebenfalls mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden und dann grundsätzlich zu persönlichen Entgeltpunkten (Ost) führten. Seit dem 1.7.2024 gelten nach der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erziehungsrente / 6 Zurechnungszeit

Die Erziehungsrente berechnet sich aus den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erziehungsrente beginnt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit dem Zugangsfaktor...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Informationen der Rentenver... / 1 Renteninformation

Bei der Renteninformation handelt es sich um einen Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen bietet. Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 5 Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto haben. Sie enthält Angabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.2 Einzelsplitting

Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden. Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte in der allgemeinen Rentenversicherung und i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.1 Rechengrößen (Ost)/aktueller Rentenwert (Ost)

Für Zeiten bis zum 31.12.2024 gelten nach § 228a Abs. 1 SGB VI im Beitrittsgebiet anstatt der Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) und anstatt der Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenze (Ost). Die noch niedrigeren Verdienste (Ost) werden – ebenfalls für Zeiten bis zum 31.12.2024 – mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf Westniveau hochgewertet. Dadurch entstehen ver...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost)

Unter anderem für Zeiten mit Beiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes, eines Sozialleistungsbezugs, der Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten), der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet und bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) wurden bis zum 30.6.2024 gru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.2 Höhere/besondere Leistungen

Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszeiten im Beitritts... / Zusammenfassung

Begriff Beitragszeiten sind in der Rentenversicherung auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt sind oder als gezahlt gelten. Hierzu gehören grundsätzlich auch Beiträge, die in der Zeit vom 9.5.1945 bis längstens zum 31.12.1991 zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den vor Inkrafttreten von B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2 Rentenhöhe

Die Knappschaftsausgleichsleistung wird im Grunde wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet[1], wobei ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt werden, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen. Persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) werden n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresmeldungen / Zusammenfassung

Begriff Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss der Arbeitgeber für alle Beschäftigten sowohl für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch für die Unfallversicherung jeweils eine Jahresmeldung erstellen. Gemeldet wird das im vergangenen Kalenderjahr beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Mit der Jahresmeldung werden einerseits die zur Rentenberechnung k...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Knappschaftsversicherung bezeichnet eine besondere Form der Sozialversicherung für beschäftigte Arbeitnehmer in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Die Knappschaftsversicherung kann als ältester Zweig der Sozialversicherung angesehen werden, denn ihre Anfänge mit einer Sozialfürsorge für invalide Bergleute sowie deren Hinterbliebenen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Witwen-/Witwerrente / 1.5 Zurechnungszeit

Die Witwen-/Witwerrenten berechnen sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachversicherung / 5.2.1 Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen (das Arbeitsentgelt) aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres. Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen Monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten nach 1976 ein Betrag i. H. v. 40 % der jeweiligen Bezugsgröße (2026: 1.582 EUR; 2025: 1...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR Bruttogehalt pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 2,4 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Waisenrente / 1.2.4 Zurechnungszeit

Die Waisenrente berechnet sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1.3 Wartezeit/Rentenberechnung

Ersatzzeiten zählen, wie Beitragszeiten und anders als die weiteren beitragsfreien Zeiten, bei allen Wartezeiten mit. Ersatzzeiten erhalten in der Rentenberechnung bei der Gesamtleistungsbewertung den vollen Gesamtleistungswert.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollwertige Beiträge / 1 Vollwertige Beitragszeiten in der Rentenberechnung

Im Rahmen der Rentenberechnung erhalten beitragsfreie Zeiten über die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 Abs. 1 SGB VI den höheren Durchschnittswert aus der Grundbewertung aus allen Beiträgen oder der Vergleichsbewertung aus ausschließlich vollwertigen Beiträgen. Hieran anknüpfend erhalten beitragsgeminderte Zeiten einen Zuschlag an Entgeltpunkten, sodass mindestens der Wert...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsgeminderte Zeiten / 1 Funktionsweise bei der Rentenberechnung

Beitragsgeminderte Zeiten erhalten einen Zuschlag an Entgeltpunkten [1]: Die Summe der Entgeltpunkte aus der tatsächlichen Beitragszahlung wird so erhöht, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten als beitragsfreie Zeiten erhalten würden.[2] Ebenfalls zu den beitragsgeminderten Zeiten gehören Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine Berufsausbildung.[3] Sie ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / Zusammenfassung

Begriff Ergänzend zu den eigentlichen Vorschriften für die Rentenberechnung ist gesetzlich festgelegt, in welcher Reihenfolge rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen oder solche, die zum gänzlichen Wegfall der Leistung führen, anzuwenden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechnungsreihenfolge ist in § 98 SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 1.1 Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten

Die Unterscheidung der Beitragszeiten hat ausschließlich für die Rentenberechnung – genauer für die Bewertung von beitragsfreien Zeiten – Bedeutung. Sie hat Bedeutung in Zeiten mit vollwertigen Beiträgen = Kalendermonate, die ausschließlich mit Beiträgen belegt sind, und beitragsgeminderten Zeiten = Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / Zusammenfassung

Begriff Durch den Zugangsfaktor wird der vorzeitige oder hinausgeschobene Rentenbezug bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Er beträgt grundsätzlich "1,0". Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Zugangsfaktor ist in den §§ 77 und 264d SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Rentenartfaktor werden die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der vom Gesetzgeber unterstellte Ersatzbedarf nach Wegfall des Einkommens ist bei den einzelnen Rentenarten unterschiedlich hoch: Renten wegen voller Erwerbsminderung und Altersrente bilden nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit aus Gesundheits- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 1.1 Berücksichtigung bei Sozialleistungsbezug

Für Versicherte, die wegen des Bezugs von Kranken-, Versorgungskranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld rentenversicherungspflichtig waren, gilt nach § 58 Abs. 1 Satz 2 SGB VI bei Rentenbeginn ab 2002 Zeiten des Sozialleistungsbezuges sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anrechnungszeiten und zugleich Beitragszeiten. Das bedeutet, dass sie bei der Rente als beitragsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten bei Arbei... / 2 Anrechnungszeiten bei Krankheit

Seit 2002 werden (nur) zwischen der Vollendung des 17. und 25. Lebensjahres liegende Krankheitszeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt.[1] Weitere Voraussetzungen: Die Krankheit muss mindestens einen Kalendermonat gedauert haben und darf nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten zusammentreffen. Wichtig Geltungszeitraum der Regelungen zu Krankheitszeiten Die Regelung bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr