Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenberechnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 2.6 Verfolgungszeiten

Verfolgte i. S. d. § 1 BEG erhalten Zeiten der Verfolgung als Ersatzzeiten angerechnet. Hierunter fallen zum einen die Zeiten der Freiheitseinschränkung[1], wenn der Verfolgte in der Zeit vom 30.1.1933 bis 8.5.1945 den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat. Zum anderen sind auch die Zeiten der Freiheitsentziehung[2] Ersatzzeit, wenn es sich u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pauschale Anrechnungszeit / 1 Berechnung der pauschalen Anrechnungszeit

Die pauschale Anrechnungszeit errechnet sich grundsätzlich anhand der Lücken in dem Beitragszeitraum vor 1957. Sie wird der Rentenberechnung ohne besonderen Antrag und ohne Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zugrunde gelegt. Die Vorschrift ist für Rentenfälle ab 1997 dahingehend geändert worden, dass die Gesamtzeit vor 1957 (eines der Berechnungselemente für die pauschale A...mehr

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Betriebsnummer / 2 Aufbau einer Betriebsnummer

Die Betriebsnummer ist eine 8-stellige Zahl. Die ersten 3 Stellen der Betriebsnummer enthalten die Schlüsselnummer der für die Vergabe der Betriebsnummer zuständigen örtlichen Arbeitsagentur. Die folgenden 4 Stellen kennzeichnen den Betrieb (Betriebsteil des Unternehmens), dem die Betriebsnummer zugeteilt worden ist. Sie sind eine reine Nummernfolge und dienen der Identifika...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenversicherung SGB VI)

Zusammenfassung Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente begin...mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1 Rentenformel

1.1 Berechnungselemente Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente: den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist; den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt; die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitrag...mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1.2 Versicherungszeiten

Der Monatsbetrag der Rente berechnet sich aus diesen Formelelementen für: Versicherungszeiten Persönliche Entgeltpunkte × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwertmehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 2 Formelelemente

2.1 Rentenfaktor Der Rentenartfaktor ist je nach Rentenart unterschiedlich hoch. Altersrenten werden mit dem Rentenartfaktor 1,0 bewertet. Dieser Wert kann bei anderen Rentenarten höher (Renten für Beschäftigte im Bergbau) oder niedriger sein. 2.2 Zugangsfaktor Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0 – er kann jedoch auch höher oder niedriger sein. Er erhöht sich für jede...mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 2.1 Rentenfaktor

Der Rentenartfaktor ist je nach Rentenart unterschiedlich hoch. Altersrenten werden mit dem Rentenartfaktor 1,0 bewertet. Dieser Wert kann bei anderen Rentenarten höher (Renten für Beschäftigte im Bergbau) oder niedriger sein.mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 2.3 Persönliche Entgeltpunkte

Die persönlichen Entgeltpunkte werden berechnet, indem die Summe aller während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird.mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 2.2 Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor liegt grundsätzlich bei 1,0 – er kann jedoch auch höher oder niedriger sein. Er erhöht sich für jeden Kalendermonat um 0,005, wenn die Altersrente später als mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird. Für jeden Kalendermonat, den eine Altersrente vorzeitig – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze – ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.4 Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Seit dem 1.7.2024 gibt es nur noch einen bundeseinheitlich geltenden aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung; dieser beträgt seit dem 1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.3 Versicherungszeiten

Praxis-Beispiel Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2025mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge...mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / 1.1 Berechnungselemente

Die Formel zur Berechnung des monatlichen Rentenbetrags enthält 4 Berechnungselemente: den Rentenartfaktor, der je nach Art der in Anspruch genommenen Rente unterschiedlich hoch ist; den Zugangsfaktor, der sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod bestimmt; die Entgeltpunkte, die sich aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten, beitragsgeminderten Zeiten und...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Ermittlung des Kapitalwerts nach § 14 BewG

Rz. 12 Besteht der Erwerb von Todes wegen aus nicht steuerbaren Versorgungsbezügen, mindern diese i. H. ihres Kapitalwerts den besonderen Versorgungsfreibetrag (§ 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Der Kapitalwert ist nach § 14 BewG zu ermitteln (vgl. auch die entsprechende BewG-Kommentierung). Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BewG ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen mit dem Vi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfragen.

Rn 15 Bei nach Intensität und Dauer geringfügigen Beeinträchtigungen kann ein Schmerzensgeld ganz entfallen (etwa BGH NJW 93, 2173, 2175 [BGH 27.05.1993 - III ZR 59/92]); Schmerzensgelder unter etwa 50 EUR dürften daher kaum vorkommen. Dass dies bei der Neufassung des § 253 II nicht ausdrücklich gesagt worden ist, beruht nur darauf, dass der BGH es ohnehin schon anerkannt ha...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.1.2 Gleichstellungsregelung (Satz 2)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 stellt dabei klar, dass Nachversicherte den Personen gleichstehen, die versicherungspflichtig sind. Das gilt sowohl für die reale Nachversicherung als auch für Personen, die fiktiv nachversichert werden (GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 19.2.2024, Abschn. 2.2). Rz. 11a Satz 2 sieht hingegen eine Qualifizierung der Versicherteneigenschaft der in § 8 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.2 Keine anderweitige Versicherungspflicht

Rz. 17 Dieses Recht besteht nur, soweit die Personen nicht versicherungspflichtig sind. Denn jegliche Versicherungspflicht (wegen abhängiger Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, auf Antrag, wegen Kindererziehung oder Pflege) schließt das Recht zur freiwilligen Versicherung aus, da das System der Rentenberechnung eine Anrechnung von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beit...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 2.2 Jahresarbeitsverdienst nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 modifiziert § 214 Abs. 2 und stellt klar, dass die Vorschriften über den Jahresarbeitsverdienst (JAV; §§ 81 bis 93) für Versicherungsfälle, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet eingetreten sind, nicht anzuwenden sind. Stattdessen ist § 1152 Abs. 2 RVO anzuwenden. Rz. 11 Danach ist maßgeblich, ob der Rentenanspruch vor dem 1.7. 1990 (§ 1152 Abs. 2 Nr. 1 RVO) e...mehr

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Handwerkerversicherung / 1 Rechtslage vom 1.1.1939 bis 31.12.1960

Selbstständig tätige Handwerker wurden erstmals durch das HVG in die Rentenversicherung einbezogen. Handwerker mit Lebensversicherungsverträgen konnten je nach Inhalt des Vertrages auf Antrag entweder versicherungsfrei sein oder von der halben Beitragsleistung befreit werden. Der Beitragspflicht nach dem HVG unterlag das Gesamteinkommen des Handwerkers, nicht nur das aus dem Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Rentenberechnung (§ 64) erforderlichen Rechengrößen festzulegen. Rz. 3 Nach Abs. 1 hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1.7. eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert und den Ausgleichsbedarf bis zum 30.6. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Über den Zugangsfaktor, der den Umfang der für die Ermittlung der Monatsrente maßgebenden persönlichen Entgeltpunkte (Summe aller Entgeltpunkte × Zugangsfaktor, vgl. § 66) bestimmt, fließt das Alter des Versicherten bei Rentenbeginn in die Rentenberechnung ein. Der Zugangsfaktor – seit 1992 Teil der dynamischen Rentenformel – soll sowohl aus versicherungsmathematischen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.1 Überblick über die Regelungsgegenstände der Verordnungsermächtigung

Rz. 10 Die Ermächtigung zur Festlegung der für die Rentenberechnung erforderlichen Rechengrößen bezieht sich nach Abs. 1 und 2 auf den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert (vgl. §§ 68, 255e, 255g) sowie den Ausgleichsbedarf (vgl. § 68 a Abs. 1). das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in Anl. 1 zum SGB VI (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene K...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die Vorschrift regelt anders als im alten Recht, dass die in § 69 niedergelegten Rechengrößen zur Rentenberechnung durch Rechtsverordnung bestimmt werden können (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 68). Die bis dahin geübte Rechtspraxis bis zum Jahr 1991 war, dass die Rentenanpassung durch entsprechende Anpassungsgesetze umgesetzt wurde. § 69 dient ...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4 Zugangsfaktor 1,0 (Nr. 1)

Rz. 26 Der Zugangsfaktor beträgt bei Altersrenten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen – Nr. 1 – und bei Altersrenten, die nach Erreichen eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Lebensalter abschlagsfrei bezogen werden können (im Rahmen von §§ 236 ff.) – ebenfalls nach Nr. 1, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten, die nach Voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.2.1 Überblick – (Vorläufiges) Durchschnittsentgelt für das vergangene und das folgende Kalenderjahr (Satz 1)

Rz. 21 Nach Abs. 2 wird jedes Jahr durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr (Nr. 1) sowie das vorläufige Durchschnittsentgelt für das folgende Kalenderjahr (Nr. 2) mit der jeweils maßgeblichen Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer fortgeschrieben. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeit...mehr

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Jung, SGB VII § 99 Wahrnehm... / 2.2 Anpassung der Leistungen durch die Post AG (Abs. 2 und 3)

Rz. 7 Soweit die Post AG beauftragt ist, die Geldleistungen auszuzahlen, übernimmt sie auch die notwendigen Anpassungen der regelmäßigen Zahlungen i. S. d. § 95. Die Anpassung geschieht zwar durch die Post AG, aber für und im Namen des Unfallversicherungsträgers. Die Anpassungsmitteilungen sind Verwaltungsakte i. S. d. § 31 SGB X, wenn sie voll automatisiert erstellt werden ...mehr

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Jung, SGB VII § 68 Höhe der... / 2.1 Rentenhöhe (Abs. 1)

Rz. 7 Die Höhe der Halbwaisenrente und der Waisenrente wird jeweils an den JAV geknüpft (zur Berechnung des JAV vgl. §§ 81 bis 93 und die Komm. dort). Da die Waisenrenten ebenso wie die anderen Hinterbliebenenrenten als eigene und nicht als abgeleitete Ansprüche geregelt sind, ist die frühere, für die Rentenberechnung beim Versicherten maßgebliche JAV-Berechnung für den Wais...mehr

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Wartezeit / 4.1 Berechnung der anzurechnenden Wartezeitmonate

Wartezeitmonate werden ermittelt, indem die zusätzlichen Entgeltpunkte durch den Wert 0,0313 geteilt werden. Das Ergebnis dieses Rechengangs wird auf den vollen Wert (Monat) gerundet.[1] Praxis-Beispiel Wartezeit für eine geringfügige Beschäftigung 0,0246 zusätzliche Entgeltpunkte aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung für 7 Monate: 0,0246 : 0,0313 = 0,7859 =...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.5 Praxishinweis

Rz. 18 §§ 64, 254b Abs. 1 stellen eine allgemeine Regelung dar; deshalb erfolgt z. B. im Rahmen des § 307a (Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets) keine "besondere Rentenberechnung" (BSG, Urteil v. 31.3.2004, B 4 RA 39/03 R).mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.3 Normzweck

Rz. 3a Sinn der Regelung ist es Berechnungsgrundlagen für die Rentenberechnung zu schaffen, soweit für Beitragszeiten vor dem 1.1.1992 Entgeltpunkte zu ermitteln sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1.3 Entfall zum 1.7.2024 – Rentenüberleitung

Rz. 4 Die Regelung ist durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) zum 1.7.2024 entfallen. Dadurch gelten ab diesem Zeitpunkt auch für Zeiten im Beitrittsgebiet die entsprechenden Grundvorschriften des Zweiten Kapitels, wonach für die Rentenberechnung Entgeltpunkte zu ermitteln und mit dem aktu...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1)

Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche Mark. Diese Beitragsbemessungsgrundlage ist durch das Dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.6 Rechtsfolge – Beiträge und Entgelte aus Anlage 8 zum SGB VI

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen des § 259 vor, sind die Pflichtbeiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen sowie im Lohnabzugsverfahren (Arbeitsentgelt) mit den Werten der Anl. 8 zu vergleichen. Der für den Versicherten jeweils günstigere Tabellenwert geht in die Rentenberechnung ein. Rz. 20 Die Anwendung der Anl. 8 zum SGB VI erfordert u. a. die Zuordnung der einschlägi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256d Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei Rentenbezug vor dem 1. Juli 2000 (außer Kraft)

Die am 1.7.1998 in Kraft getretene Vorschrift – eingefügt durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) – ist zeitlich überholt und wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung v. 1.8.2004 aufgehoben. Sie regelte abweichend von § 70 Abs. 2, in welchem Umfang höhere persönliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3a Unmittelbare Vorgängervorschriften gibt es nicht. Vorgängervorschriften gab es insoweit nur für den Bereich des heutigen Beitrittsgebietes. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 76 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung ab 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt. Dadurch wurden die in der ehemaligen DDR neben der Sozialpflichtversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich ergänzend zu § 70, welche Beitragsbemessungsgrenzen (§ 159 i. V. m. § 157) für die vorübergehend dem Deutschen Reich eingegliederten Gebiete (Satz 1), für saarländische Beitragszeiten und für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (Satz 2) gelten, dass Arbeitsausfalltage vor 1984, die keine Anrechnungszeiten sind, als Beitragszeiten bei der Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 2.5 Verfassungsrecht

Rz. 18 Die gemäß § 260 Satz 2 im Bundesgebiet (West) geltenden Bemessungsgrenzen sind bereits für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet anwendbar. Diese allgemeine Beitragsbemessungsgrenze ist mit dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum kann darin – wenn es überhaupt anwendbar ist – schon deshalb nicht liegen, weil...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.2 Persönliche Entgeltpunkte (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)

Rz. 12 Nach § 254b Abs. 1 sind der Rentenberechnung daher übergangsweise noch bis 30.6.2024 in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten im Beitrittsgebiet (und auch für sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten) anstelle von persönlichen Entgeltpunkten (§ 66) persönliche Entgeltpunkte (Ost), eines aktuellen Rentenwerts (§ 68) ein aktueller Rentenwert (Ost) – § 255a – zugrunde zu legen...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.2 Rechtsentwicklung in Berlin ab 1.7.1945

Rz. 3 Für Berlin galt nach dem Ende des 2. Weltkriegs ab dem 1.7.1945 eine einheitliche Sozialversicherung, deren Träger die Versicherungsanstalt Berlin (VAB) war. Infolge der politischen Verhältnisse erfolgte im Februar 1949 die Aufspaltung der einheitlichen VAB in die VAB Ost und die VAB West (vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 257 SGB VI, Stand: 9.10.2015, Abschn. 2.1). In B...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999: In Abs. 2 Satz 1 wurde "bis zum 31.3.1999" eingefügt, durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 140 Cranshaw, Fragen der Altersversorgung von Versorgungsempfängern aus der vormaligen DDR, SGb 2019, 736. DRV Ober- und Mittelfranken, Bewertung glaubhaft gemachter Beitragszeiten § 256b SGB VI, Info DRV in Bayern 2006, 273. Moser, Bundesverfassungsgericht – Bewertung von DDR-Zeiten für nach 1936 Geborene nicht nach dem Fremdrentengesetz – zu: BVerfG vom 13.12.2016 – 1 Bv...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.4 Fünf-Sechstel-Regel – Berechnung der Entgeltpunkte (HS 2)

Rz. 89 Satz 1 HS 2 sieht die Begrenzung der Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten durch die Fünf-Sechstel-Regel vor. Für lediglich glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten werden nur höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze bei der Bewertung berücksichtigt. Rz. 90 Die Bewertung nur glaubhaft gemachter Zeiten ist ein ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1.1 Normzweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Mit der Vollendung der Rentenanpassung Ost/West – gesetzlich vorgesehen zum 30.6.2024, aber bereits ein Jahr früher erreicht zum 1.7.2023 (vgl. Komm. in § 254b Rz. 4b ff.) – sind Entgeltpunkte (Ost) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ermitteln. Ab diesem Zeitpunkt war eine Regelung erforderlich, die es erlaubt, dass diese Entgeltpunkte ab dem Jahr 2024 für zukünftige Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.2 Rechtspraxis

Rz. 9 § 254d in seiner ab 1.7.2024 gültigen Fassung ordnet an, dass ab diesem Zeitpunkt Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost) treten. Rz. 10 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Der Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 12 Besondere Unterlagen sollten nicht nur länger, sondern ein Leben lang aufbewahrt werden

Aus eigenem Interesse sollten folgende Unterlagen rund 30 Jahre aufbewahrt werden: Urteile Mahnbescheide Prozessakten Vielfach kommt es vor, dass diese Unterlagen auch nach Jahrzehnten noch einmal als Nachweis gebraucht werden. In diesem Fall kann die Aufbewahrung einen entscheidenden Vorteil haben. Für bestimmte Unterlagen gibt es keinen Vernichtungszeitpunkt. Diese sollten desh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.2.2 Versicherungsschutz ab 1.1.2017

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig Pflegepersonen i. S. d. § 19 SGB XI, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (vgl. Ziffer 3.2.3.2) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen. Wegen des geringen Um...mehr