Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenbeginn

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.2 Rentenzuschläge bei Altersrenten (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 enthält den Grundsatz über die Berücksichtigung von Entgeltpunkte nach Rentenbeginn einer Altersrente. Nach Beginn einer Altersrente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit i. S. v. § 59 und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach § 76d ermittelt. Damit manifestiert der Gesetzgeber ein zentrales Leitmotiv des Rentenrechts. Ein bereits einget...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.5 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 24 Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist nicht auf Neurentner beschränkt, sondern erfasst alle Rentner, also auch solche Rentner, die bereits vor dem 1.1.2021 im Rentenbezug standen; für Bestandsrentner gelten je nach deren Rentenbeginn die Sonderregelungen des § 307e (bei einem Rentenbeginn nach dem 31.12.1991) oder des § 307f (bei einem Rentenbeginn vor dem 1.1.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrif...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften

Rz. 13 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften sind § 97a, der die Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 117a, der Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 151b, der Regeln zum automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung en...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten nach den §§ 70 ff. ist der Rentenbeginn. Sinn der Regelung ist es daher, dem rentenrechtlichen Grundsatz Ausdruck zu verleihen, dass ein bereits eingetretener Versicherungsfall bzw. Leistungsfall nachträglich grundsätzlich nicht mehr versichert werden kann. Dieses Versicherungsfallprinzip wird durch das Rentenbegin...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.3.2.3 Übergangszeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 – Tabelle (Satz 4)

Rz. 49 Aus Gründen des Vertrauensschutzes für rentennahe Jahrgänge (BT-Drs. 15/2149 S. 29) galt dies erst nach einer 4-jährigen Übergangszeit, die vom 1.1.2005 bis 31.12.2008 reichte (§ 263 Abs. 3 i. d. F. ab 1.1.2005). Abhängig von Monat und Jahr des Rentenbeginns wurden nach der in Satz 4 enthaltenen Tabelle die Ausgangswerte (75 % des Gesamtleistungswertes, maximal 0,0625...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 Ein Wechsel in eine andere Rente wird durch § 75 Abs. 4 HS 2 SGB VI in Abweichung von § 34 Abs. 4 ausnahmsweise für den Fall zugelassen, dass Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X nach dem Beginn der (ersten) Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor (erstem) Rentenbeginn gezahlt worden sind: BSG, Urteil v. 13.12.2017, B 13 R 13/17 R , Rz. 15. Die Nichtermittlung von Entge...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.2 Vorläufiges Durchschnittsentgelt (Satz 2)

Rz. 42 Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr sieht § 70 Abs. 1 Satz 2 eine abweichende Regelung vor; danach sind für das Jahr des Rentenbeginns und das davor liegende Jahr die vorläufigen Durchschnittsentgelte dieser Jahre (vgl. § 69 Abs. 2) zugrunde zu legen, um eine realitätsnähere Bewertung zu erreichen. Dabei bleibt es für die wei...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.6 Altersrente und Pflichtbeiträge nach § 119 SGB X (Abs. 4)

Rz. 30 Abs. 4 (angefügt durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004, BGBl. I S. 1791; Abs. 4 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung – 13. Ausschuss angefügt, vgl. insoweit BT-Drs. 15/2678 S. 5, 22) hält "für den Fall, dass als Folge einer drittverursachten Schädigung Rente bezogen und ‚regressierte Beiträge’ i....mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.5 Entgeltpunktezuschlag für Zeiten einer pauschalen beruflichen Ausbildung (Abs. 5)

Rz. 54 Abs. 5 sieht i. V. m. § 54 Abs. 3, § 246 Satz 2 und 3 – und in Anlehnung an Abs. 3 – für eine Übergangsphase von 4 Jahren die Abschmelzung des Zuschlags an Entgeltpunkten für pauschale Zeiten der Berufsausbildung vor (vgl. auch BT-Drs. 15/2149 S. 29). Rz. 55 Bisher galten stets die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vor dem 25. Lebensjahr als Zeiten einer Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.1 Voraussetzungen im Überblick

Rz. 18 Voraussetzungen (zu den Voraussetzungen im Überblick vgl. auch: BT-Drs. 19/18473 S. 33, BR-Drs. 85/20 S. 36; vgl. auch: GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 2.) für den Anspruch auf Grundrentenzuschlag sind daher: 33 Jahre (= 396 Kalendermonate) belegt mit Grundrentenzeiten nach Abs. 2, Unterschreitung des maßgebenden Höchstwerts nach Abs. 4, negative ...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.6 Zeitliche Begrenzung der Bewertung von Berufsausbildungszeiten (Abs. 6)

Rz. 58 Nach § 74 Satz 3 werden Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme insgesamt für maximal 3 Jahre bewertet. Demgegenüber bezog sich die Höchstdauer bis zum 31.12.2004 (§ 74 Satz 4 i. d. F. v. 31.12.2004) allein auf Zeiten schulischer Ausbildung (Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten, vgl. Rz....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.3 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Formen: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicher...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 116b Die Aufhebung des sog. Anschlussverbots ist nach § 41 Abs. 2 Satz 1 SGB VI nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 1, § 235 SGB VI erreicht haben.[1] Dies ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall (§ 35 Satz 2 SGB VI), bei Arbeitnehmern, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt zwischen der Volle...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übergangshilfen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zum Begriff: Menschen, die sich in einer Übergangssituation oder einer anderen schwierigen Lebenssituation befinden, erhalten zT finanzielle Unterstützungen, die als Anpassungsgeld, Ausfallgeld, Überbrückungshilfe, Überbrückungsgeld, Übergangsbeihilfe, Übergangsgebührnisse, Übergangsgeld oder ähnlich bezeichnet werden. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET...mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 1 Interne Teilung

Die hälftige Teilung der Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität innerhalb desselben Versorgungssystems (interne Teilung) ist für alle Beteiligten steuerfrei.[1] Die Besteuerung der Leistungen aus den Anrechten erfolgt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person erst während der Auszahlungsphase, sofern kein früherer Besteu...mehr

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Generationsübergreifende Zu... / 3.3.2 Sicherheit

Kommen wir zum zweiten menschlichen Urgrundbedürfnis – nach Sicherheit. Sicherheit war den Babyboomern sehr wichtig. Regelmäßiger Lohn und planbare Karriereverläufe gaben den Babyboomern das Gefühl, sicher durchs Leben zu kommen. Der jüngeren Generation wird oft nachgesagt, sie wollten frei sein und alles nach ihren Vorstellungen gestalten. Doch dies ist ein Trugschluss, denn...mehr

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Generationsübergreifende Zu... / 2 Generationserwartungen an die Berufswelt

Jede Generation hat ihre Herausforderungen zu bewältigen. Ein starker Wandel in den letzten Jahrzehnten ist deutlich spürbar. Generationen haben unterschiedliche Einstellungen und Erwartungen zum Leben und der dazugehörenden Erwerbsarbeit. Hier ist wichtig zu sagen, dass es sich um soziologische Betrachtungen handelt, die über eine gesamte Breite einer Altersgruppe sichtbar ...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.4 Anrechnung von Renten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen gezahlt. Um ungerechtfertigte Doppelleistungen zu vermeiden, sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 43 und die Renten für Bergleute nach § 45 i. V. m. § 242 SGB VI sowie die Renten aufgrund des ehemaligen § 44 SGB VI (fr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.3.3 Ende des Arbeitsverhältnisses mit Rentenbeginn (Absatz 2 Satz 3)

Auch im Falle der vollen Erwerbsminderung des Arbeitnehmers gilt der Grundsatz des nahtlosen Übergangs vom Arbeitsverhältnis in die Rente, so wie dies in § 19 Abs. 1 Satz 3 vorgesehen ist. Auch hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass der Arbeitgeber zuvor anderweitige zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten geprüft hat und solche nicht bestehen. Da Absatz 1 Satz 3 ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.1 Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1 Satz 1 Buchst. a)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-V in der vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung entsprach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD. Nach der früheren Rechtslage hatten Arbeitnehmer, die die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, mit Vollendung des 65. Lebensjahres einen Anspruch auf Altersrente (Regelaltersrente nach § 35 SGB VI). Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 sind s...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.8.2 Überzahlung des Krankengeldzuschusses als Rentenvorschuss (Absatz 3 Satz 2)

§ 13 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass der Krankengeldzuschuss nur bis zu dem Zeitpunkt gewährt wird, von dem ab der Arbeitnehmer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einer zusätzlichen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält. In § 22 Abs. 4 Satz 2 TVöD ist – anders als in § 13 TV-V – ausdrücklich geregelt, dass ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4.2 Beginn der Rente (Absatz 1 Satz 3)

Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 3 entspricht § 33 Abs. 2 Satz 3 TVöD und soll gewährleisten, dass im Falle des späteren Rentenbeginns sich die Rente nahtlos an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anschließt und keine Unterbrechung eintritt, die für den Arbeitnehmer Rechtsnachteile zur Folge haben könnte. Mit dem 14. Änderungstarifvertrag vom 30. August 2019 zum TV-V ist...mehr

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Jansen, SGB VI § 41 Altersr... / 2.1 Altersrente und Kündigungsschutz (Abs. 1)

Rz. 4 Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten ist mit rentenrechtlichen Abschlägen verbunden, die über den Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) bei Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66) gesteuert werden. Nach Abschluss der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2 Späterer Rentenbeginn

5.2.1 Ab dem 7. Kalendermonat Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwen-/Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Im Übrigen gelten die Regelungen zum Rentenantrag und Rentenbeginn. Praxis-Beispiel Rentenbeginn mit 7. Kalender...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.2.3 Beitragszeiten bis zum beabsichtigten Rentenbeginn

Um prognostisch zu berechnen, wie hoch der Rentenabschlag zum beabsichtigten Rentenbeginn voraussichtlich sein wird, werden in der Auskunft zum Ausgleich der Rentenminderung auch künftige Beitragszeiten bis zum beabsichtigten Rentenbeginn zugrunde gelegt. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten ist grundsätzlich von einer fiktiven Beitragszahlung nach einem vom Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für schwerbehi... / 2.1 Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn

Für den Rentenanspruch ist der Tag entscheidend, an dem die Schwerbehinderung eingetreten ist. Der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung ist für den Rentenanspruch nicht relevant. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss ausschließlich bei Rentenbeginn – also direkt an diesem Tag – vorliegen. Praxis-Beispiel Rentenbeginn Die alters- und versicherungsmäßigen Voraussetzungen sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.1 Rentenbeginn nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

Beginnt eine Rente, nachdem der Beschluss des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig und somit wirksam geworden ist, wird dies ab Rentenbeginn grundsätzlich berücksichtigt. Die Rente wird somit bei Zuschlägen an Entgeltpunkten erhöht und bei Abschlägen an Entgeltpunkten vermindert. Gegebenenfalls können Anpassungsregelungen[1] (vorübergehend) eine Kürzun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.2.2 Nahtloser Rentenbeginn zur Vermeidung einer Sicherungslücke

In bestimmten Fällen können sich Härten ergeben, wenn eine Erwerbsminderungsrente erst mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnt. Dies ist der Fall bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aus medizinischen Gründen befristet ist, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kranken- oder Krankentagegeld bereits vor dem "regulären" Rentenbeginn end...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum (bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten). Seit dem 1.7.2024 werden Erwerbsminderungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erziehungsrente / 6.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Seit dem 1.7.2024 werden Erziehungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 2.2 Rentenbeginn vor Durchführung des Versorgungsausgleichs

Ist nach Beginn einer Rente ein Versorgungsausgleich im Erstverfahren durchgeführt worden, wird die Rente von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt, d. h. nach rechtskräftigem Beschluss des Familiengerichts wirksam ist. Dies gilt auch, wenn der begünstigte Ehepartner noch keine Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5 Rentenbeginn

5.1 Normaler Rentenbeginn Der Beginn einer befristeten Rente unterscheidet sich – abgesehen von den Fällen in Abschn. 5.2 – nicht von unbefristet (also auf Dauer) zu zahlenden Renten. Für den Rentenbeginn kommt es zunächst darauf an, ob es sich um eine Versichertenrente (z. B. Erziehungsrente) oder um eine Hinterbliebenenrente (große Witwen-/Witwerrente wegen Kindererziehung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zeitrente / 5.1 Normaler Rentenbeginn

Der Beginn einer befristeten Rente unterscheidet sich – abgesehen von den Fällen in Abschn. 5.2 – nicht von unbefristet (also auf Dauer) zu zahlenden Renten. Für den Rentenbeginn kommt es zunächst darauf an, ob es sich um eine Versichertenrente (z. B. Erziehungsrente) oder um eine Hinterbliebenenrente (große Witwen-/Witwerrente wegen Kindererziehung oder Waisenrente) handelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 1 Antragstellung/Rentenbeginn

Die Altersrente wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen und von dort anschließend an den...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / 1.8.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erwerbsminderungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erziehungsrente / 6.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erziehungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erziehungsrente im Jahr 2026 mit Vollendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.5.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Tod des Versicherten vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Tod ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Tod im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Seit 1.7.2024 werden Witwen-/Witwerrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, von der d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hinterbliebenenrente / 2 Antragstellung/Rentenbeginn in der Rentenversicherung

Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.[2] Er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr