Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.2 Begünstigte Versicherungen

Rz. 86 Begünstigte Versicherungen sind Lebensversicherungen. Dies ist der Oberbegriff für alle Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Es wird unterschieden nach dem versicherten Risiko in reine Risikoversicherungen (Leistung nur im Todesfall), reine Erlebensversicherungen (keine Leistung im Todesfall) und als wichtigste gemischte Versicherungen (Leistung im Erleben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.5 Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171p Nicht mehr begünstigt ist somit insbesondere die Übertragung von (vermieteten) Immobilienvermögen, obwohl dieses Vermögen bisher immer die Voraussetzungen der Vermögensübergabe erfüllen konnte. Die Übertragung von Immobilienvermögen gegen wiederkehrende Bezüge ist damit zukünftig ein entgeltlicher, teilweise entgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang. Die steuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.6 Rechtsfolge

Rz. 171q Die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ist wie bisher ein unentgeltlicher Vorgang. Aufgegeben worden ist die Unterscheidung zwischen einer Leibrente und einer dauernden Last. Die Zahlungen können nur noch vollen Umfangs (wie bisher als dauernde Last) abgezogen werden und müssen vollen Umfangs versteuert werden (§ 22 Nr. 1c EStG). Das gilt auch dann, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.4 Empfänger des Vermögens

Rz. 171o1 Nicht mehr Voraussetzung ist die Vermögensübertragung im Familienverbund, sodass auch ein fremder Dritter Empfänger des Vermögens sein kann. Hier wird aber wie bisher zu prüfen sein, ob ein entgeltlicher Vorgang vorliegt. Der Regelfall wird aber – wie bisher – die Vermögensübertragung im Generationsnachfolge-Verbund sein, das sind insbesondere der Ehegatte und die K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 16 Sonderausgaben sind grundsätzlich nur von unbeschränkt Stpfl. abzuziehen. Für beschr. stpfl. Personen gilt § 10 EStG bis Vz 2016 vollen Umfangs nicht (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG a. F.). Nach bisheriger Auffassung verstieß diese Regelung grundsätzlich nicht gegen Gemeinschaftsrecht, weil personen- und familienbezogene Abzugsbeträge bei beschr. Stpfl. in vollem Umfang im Ans...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.5 Leistungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG)

Rz. 173 Nach der bisherigen Fassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG wird berücksichtigt, in welchem Umfang die der Leistung zugrunde liegenden Einnahmen (z. B. Leibrenten nach § 22 EStG oder Einkünfte nach § 19 EStG) der Besteuerung unterliegen. Liegt der Leistung z. B. eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente des Ausgleichsverpflichteten zugrunde, mindert sich die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 1 Ansprüche aus betrieblichen Versorgungszusagen (Pensionszusage, Unterstützungskasse, abgetretene/beliehene Direktversicherung) sind aufgrund des Betriebsrentengesetzes beim Träger der Insolvenzsicherung (Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, PSVaG; § 14 BetrAVG) gegen Insolvenz des zusagenden Unternehmens abzusichern. Beiträge an eine Pens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Höchstbeträge ab Vz 2015 (§ 10 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 270 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist der Höchstbetrag ab 1.1.2015 an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung angekoppelt worden, der von der Bundesregierung im Verordnungsweg festgelegt wird. Dieser ergibt sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes (für 2024: Beitragsbemessungsgrenze 9.300 EUR x Beitragssatz 24,7 % x 12). Im Jahr 2024...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Rz. 171l Es ist nur noch die Übertragung folgender Wirtschaftsgüter begünstigt: Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft eine Tätigkeit i. S. d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 EStG ausübt, Betrieb oder Teilbetrieb, ein mindestens 50 % betragender Anteil an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.4 Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 172 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist in § 10 Abs. 1a Nr. 3 mit Wirkung ab 1.1.2015 eingefügt worden. Als Sonderausgaben abziehbar sind auch Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt, der diese Leistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.7.1 Allgemeines

Rz. 85 Nach bisheriger Rechtslage waren Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherungen nach Nr. 2 Buchst. b unter weiteren Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar, ab Vz 2004 nur noch i. H. v. 88 %.[1] Die Erträge aus den Lebensversicherungen waren unter denselben Voraussetzungen steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Diese Begünstigung für Kapitallebensversicherunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen für Kindererziehung nach dem SGB VI (Buchst. c)

Rz. 2 Gem. §§ 294 bis 299 SGB VI erhalten Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind, für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren haben, eine Leistung für Kindererziehung im Rahmen der Rente. Die monatliche Höhe der Leistung für Kindererziehung ist das 2,5-Fache des für die Berechnung von Renten jeweils maßgebenden aktuellen Rentenwerts gem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Kindererziehungszuschlag (Buchst. d)

Rz. 4 Steuerfrei sind ferner die Zuschläge nach §§ 50a–50e BeamtVG bzw. §§ 96-100 SVG [1] (Kindererziehungszuschlag, Kindererziehungsergänzungszuschlag, Kinderzuschlag zum Witwengeld, Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag, vorübergehender Zuschlag – die vier letztgenannten Zuschläge wurden durch das VersÄndG 01 eingeführt). Dies gilt nur dann, wenn die Zuschläge für ein ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.2 Haftungsfallen

Der Betreuer ist innerhalb seines Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter der betreuten Personen (§ 1823 BGB).[1] Aus Rechtsgeschäften des Betreuers im zugewiesenen Aufgabenkreis wird allein der Betreute berechtigt und verpflichtet (§ 164 Abs. 1 BGB). Wichtig Einschränkungen durch das Betreuungsgericht Die gesetzliche Vertretungsmacht des Betreuers ist eingeschränkt; bestimmte ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1.4 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen/Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 14 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 17 bzw.18 und 20 bzw. 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abgr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.10.3 Einzelfälle der Abgrenzung

Abfindung zur Ablösung einer laufenden Pension: Es handelt sich um Ruhegehalt.[1] Abfindung zur Ablösung eines Pensionsanspruchs: Es handelt sich um Arbeitslohn, da es sich insoweit um einen Vorgang im Rahmen des laufenden Arbeitsverhältnisses handelt.[2] Die Beträge sind als laufende Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zu behandeln und können i...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.10.2 Auszahlungsphase

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 17 und 20 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Praktische Umsetzung

Die Finanzverwaltung geht nach derzeitigem Stand von folgendem Anwendungsbereich aus:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Fallgruppen der Arbeitnehmertätigkeit im DBA-Recht

Im Gegensatz zur Behandlung nach dem EStG [1] besteht im Abkommensrecht keine einheitliche Behandlung der Arbeitnehmertätigkeit. Zu unterscheiden sind vielmehr folgende Regelungen, die sich oft nach der "Berufsgruppe" richten: Tätigkeitsortprinzip (Art. 14 Abs. 1 OECD-MA) 183-Tage-Regelung (Art. 14 Abs. 2 OECD-MA) Sonderregelung für leitende Angestellte (Art. 14 verschiedener DBA...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.8 Grenzüberschreitende Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Kassenstaatsprinzip)

Art. 18 OECD-MA regelt in Ergänzung der Bestimmungen des Art. 26 OECD-MA bzw. der völkerrechtlich üblichen Befreiungen für diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen als Ausfluss der völkerrechtlichen Souveränität das alleinige Besteuerungsrecht des auszahlenden Staats (Kassenstaat) für Vergütungen für die im öffentlichen Dienst erbrachten Leistungen. Dies gilt so...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Vorrangige Länderspezifika Unabhängig von der nationalen Norm gehen spezifische Länderregelungen vor.[1] Abfindungen nach dem DBA-Frankreich Ungeachtet des § 50d Abs. 12 EStG...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.6 Abweichender Ansatz der OECD

Die OECD hat im Rahmen des Updates 2014 des Musterkommentars (MAK) nachfolgende neue Grundsätze zur Besteuerung von Abfindungen aufgestellt[1]: Die abkommensrechtliche Beurteilung einer Abfindungszahlung hängt vom Grund der Zahlung ab, hierbei ist gegebenenfalls aufzuteilen: Einmalzahlung für geleistete Arbeit → wie Lohn für die betreffende Arbeit (i. d. R. Tätigkeitsstaat) Abg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Grundsatz der Qualifikationsverkettung

Nur in wenigen DBAs ist die Einordnung der Sondervergütungen abkommensrechtlich geregelt. Das BMF-Schreiben v. 26.9.2014 [1] listet folgende DBAs, die Sondervergütungen, die gewerblich tätige Personengesellschaften zahlen, ausdrücklich den Unternehmensgewinnen zuweisen: Algerien (Artikel 7 Abs. 7), Ghana (Artikel 7 Abs. 6), Kasachstan (Artikel 7 Abs. 6), Liechtenstein (Artikel 7 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.1.4 Neue Konsultationsvereinbarungen und Absicherung durch Rechtsverordnung

Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen kann von den bislang dargestellten Grundsätzen abweichen, wenn in einem DBA hierzu eine Sonderregelung enthalten ist oder mit dem jeweils betroffenen Vertragsstaat eine Konsultationsvereinbarung bezüglich der Besteuerung von Abfindungen vereinbart wurde. Derzeit existieren Konsultationsvereinbarungen mit Belgien[1], Großbrit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.2.2 Ableitung aus einem ausländischen Steuerbescheid

Vergleichbare Ermittlungsprobleme ergeben sich bei der Ableitung des maßgebenden Arbeitslohns aus ausländischen Steuerbescheiden. Dies soll ebenfalls anhand des Beispiels Frankreich verdeutlicht werden: Auch wenn der Arbeitnehmer seinen französischen Steuerbescheid als Nachweis für die ausländischen Einkünfte vorlegt, ist zu beachten, dass Abzugsbeträge u. Ä. enthalten sein k...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Ein zentrales Thema des Umsatzsteuerrechts ist der Vorsteuerabzug. Wegen der erheblichen Bedeutung für den Unternehmer sind zahlreiche Verwaltungsanweisungen und Entscheidungen der Finanzgerichte hierzu ergangen. Was ist als Vorsteuer abziehbar? Vorsteuer ist diejenige Umsatzsteuer, die dem Unternehmer bei der Inanspruchnahme von Leistungen (Vorleistungen) durch andere Unterne...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Im Inland

Ein Leistungsaustausch ist nur steuerbar, wenn er im Inland stattfindet. Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Zollausschlüsse und der Zollfreigebiete (z. B. Insel Helgoland, Freihäfen), § 1 Abs. 2 UStG. Umsätze, die im Ausland stattfinden, unterliegen nicht der deutschen Steuerhoheit. Sie sind folglich aus deutscher Sicht nicht steuerbar. Es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 3 [Abfindungen von Renten]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Beitragserstattungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 3 Buchst. b) EStG betrifft zunächst die Steuerfreiheit der Rückerstattung von Versichertenbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den in § 210 SGB VI genannten Fällen,[1] in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs verfehlt wird, nämlich dann, wenn der Versicherte nicht versicherungspflichtig ist und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. d) EStG)

Rz. 5 Nach § 3 Nr. 3 Buchst. d) EStG ist schließlich die Zahlung eines Nachteilsausgleichs an Vollzugsbeamte, an Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und an Beamte im Flugkontrolldienst, die wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze für diese Berufe vor Vollendung des 67. Lebensjahrs in den Ruhestand treten (§ 48 BeamtVG), steuerfrei. Gleiches gilt für Ausgleichszahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Rentenabfindungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. a) EStG)

Rz. 2 Durch § 3 Nr. 3 Buchst. a) EStG werden Abfindungsbeträge steuerfrei gestellt, die an Witwer und Witwen im Falle ihrer Wiederheirat zur Ablösung ihres Anspruchs auf Witwenrente oder nach Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft oder Begründung einer Ehe nach einer Lebenspartnerschaft oder umgekehrt gezahlt werden (§ 107 SGB VI). Steuerfrei ist des Weiteren die Witwena...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Vergleichbare Leistungen der berufsständischen Versorgung (§ 3 Nr. 3 Buchst. c) EStG)

Rz. 4 Berufsständische Versorgungseinrichtungen treten für die Berufsangehörigen an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Die in § 3 Nr. 3 Buchst. a) und Buchst. b) EStG genannten Steuerbefreiungen (Rz. 2, Rz. 3) werden durch § 3 Nr. 3 Buchst. c) EStG aus Gründen der Gleichbehandlung auch auf entsprechende Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegende unterschie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG jedenfalls eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 S. 2 EStG)

Rz. 8 Steuerfrei sind gem. § 3 Nr. 6 S. 2 EStG im Interesse der Gleichbehandlung auch Unfallentschädigungen an Beamte, die im zivilen Dienst einen gefährlichen Beruf ausüben (Rz. 1). Begünstigt ist somit auch ein Personenkreis, der nicht in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG genannt ist. Dies setzt voraus, dass der Anspruch sich auf das BVG stützt oder es sich um Unfallfürsorgeleistungen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen nach dem SGB III (§ 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG)

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG sind zum einen das Arbeitslosengeld (§§ 149 – 154 SGB III), das Teilarbeitslosengeld (§ 162 SGB III), das Kurzarbeitergeld (§§ 95 – 111a SGB III), der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§§ 88 – 92 SGB III; sog. Eingliederungszuschuss), das Übergangsgeld (§§ 119 – 121 SGB III), der Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) und das Qualifizierungsgel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Wehrdienst-, Zivildienst-, Bundesfreiwilligendienst- und Kriegsbeschädigte (§ 3 Nr. 6 S. 1 EStG)

Rz. 4 Der Versorgungsanspruch und damit auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 S. 1 EStG setzt zum einen die Verrichtung eines militärischen oder – wegen der Gleichstellung von Zivil- und Wehrdienst – eines diesen, ersetzenden Dienstes voraus. Diesen Personen sind daneben solche gleichgestellt, die in sonstiger Weise durch Krieg oder kriegsähnliche Umstände zu Schaden gekom...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 3 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

Beispiel Nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG sind bestimmte Vermietungs- und Verpachtungsumsätze von der Steuerfreiheit ausgenommen. Es handelt sich hierbei um die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden, die Vermietung von Parkplätzen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen, die Vermietung von Betriebsvorrichtu...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 12.2.4 Pensionszahlungen

Die Pensionszahlungen sind in den Fällen, in denen eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wurde, zum Teil Leibrenten (Mitunternehmerzeit) und nachträgliche Arbeitseinkünfte. Aufteilung der laufenden Pensionszahlungen in nachträgliche Einnahmen aus der ehemaligen Mitunternehmerstellung einerseits und Einnahmen i. S. des §§ 19, 24 EStG andererseits ha...mehr