Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.6.1 Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

Rz. 102 Die von Nr. 3a wortgleich übernommene Regelung enthält mit der Gleichstellungsanordnung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz mit den in Satz 1 Nr. 1 zur Berufsausbildung beschäftigten Personen wie zuvor auch die Versicherungspflicht. Die Regelung ist erforderlich, weil eine ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.1 Prüfpflicht

Rz. 23 Die Prüfungen sind durchzuführen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Handlungsermessen ist den Trägern der Rentenversicherung nicht eingeräumt. Im Rahmen der Prüfung erlassen die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte zur Versicherungspflicht und zur Höhe der Beiträge in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weiterhin erlassen die Trä...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21a ... / 2.2 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis d können als Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden. Diese werden als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI), Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 39 SGB XI) sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfe...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Abschn. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urte...mehr

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Wie kann man Unternehmern d... / 1 Psychische Belastungen im Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Risiken auf ein Minimum reduziert werden.[1] Wie das geschehen soll, wird in § 5 ArbSchG "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" präzisiert: Zitat (1) Der Arbeitgeber hat durc...mehr

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Sommer, SGB V § 20c Prävent... / 2.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist primär Aufgabe der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. § 14 Abs. 1 SGB VII verpflichtet sie, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Dabei sollen sie auch den Ursachen von arbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.2 Gesamteinkommen

Rz. 21 Für die Berechnung des Wohngeldes ist nach der Formel des § 19 WoGG auch das monatliche Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Dieser wohngeldrechtliche Begriff des Gesamteinkommens entspricht nicht dem Gesamteinkommensbegriff des § 16 SGB IV . Nach § 13 Abs. 1 WoGG umfasst dieses Gesamteinkommen als Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) die Einkünfte aller zu berücksichtigenden Ha...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 39 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002, 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007, 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992, 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis 2002,...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 33 Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) wurde § 49 Abs. 1 zum 11.5.2019 um die heutige Nr. 8 erweitert: Danach ruht der Anspruch auf Krankengeld solange, bis die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nach § 46 Satz 3 ärztlich festgestellt wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/6337 v. 7.12.2018, S. 93) h...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Der doppelte Fremdvergleich – Einbeziehung des Vertragspartners

Tz. 117 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr verlangt der BFH, dass in die Prüfung des Fremdvergleichs nicht nur die Ebene der Kö und deren Interesse einzubeziehen ist. Vielmehr ist auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vervielfältiger zur Kapitalisierung des Reinertrags

Rz. 35 [Autor/Stand] Der Liegenschaftszinssatz ist – neben der Restnutzungsdauer des Gebäudes – zur Ermittlung des Vervielfältigers erforderlich, mit dem der Gebäudereinertrag kapitalisiert wird. Mathematisch handelt es sich bei dem Vervielfältiger um einen Zeitrentenbarwertfaktor einer jährlich nachschüssig zahlbaren Rente, wobei als Rente die jährlich anfallenden Reinerträ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.1 Sacheinlage mit Zuteilung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 31.12.2014 (§ 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF)

Tz. 219 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wurden als Gegenleistung für die Sacheinlage an den Einbringenden auch andere WG (zB Darlehensforderungen, stille Beteiligungen, Barabfindungen, Sachwerte, rechtliche Vorteile, eigene Anteile der Übernehmerin, s Tz 187–187e; auch von dritter Seite; s Tz 187d) neben den neuen Anteilen gewährt, war das eingebrachte Vermögen mind mit dem gW (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.3 Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse

Tz. 254 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird weder ein Verzicht noch eine Abfindung des Anspruchs in Erwägung gezogen (oder sind die stlichen Nachteile zu groß), ist auch eine Übertragung der Verpflichtung auf einen externen Versorger denkbar. Hierfür kommt zB ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse in Betracht. Dies stellt uE ungeachtet der BFH-Rspr zur Abfindung eines Pension...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Maßgebliche Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 189 [Autor/Stand] § 3 NGrStG regelt die für die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Grundsteuer maßgeblichen Gebäudeflächen. Rz. 190 [Autor/Stand] Bei einer Nutzung zu Wohnzwecken, d.h. einer Wohnnutzung, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 NGrStG die Wohnfläche die maßgebliche Gebäudefläche. Der Begriff "Wohnfläche" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in zahlreichen Geset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vermögensminderung

Tz. 73 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA zeigen sich im "Normalfall" in einer Vermögensminderung, die sich im Bereich des § 8 Abs 3 S 2 KStG regelmäßig zugleich als Unterschiedsbetragsminderung iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirken (s Wassermeyer, GmbHR 1998, 157, 159 unter III.2) und die im Bereich des § 27 Abs 1 KStG (als "Leistung") bei der Gesellschaft abfließt. Der "Normalfall" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.3 Sonstige Gegenleistungen bei der Sacheinlage

Tz. 187b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zusätzlich zu der für den Tatbestand der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) notwendigen Gewährung neuer Anteile können dem Einbringenden als Gegenleistung für die Übertragung der betrieblichen Sachgesamtheit "auch andere WG" (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF und s § 20 Abs 3 S 3 UmwStG) zugewendet werden (s Tz 187). Bedeutsam sind derartige Gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.5 Übertragung auf eine Unterstützungskasse

Tz. 258 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch wenn es sich bei einer Versorgung über eine UK – anders als bei Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung – um einen internen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung handelt, ist die Pensionsrückstellung aufzulösen. Insoweit entsteht ein stpfl Ertrag. Hinsichtlich des Aufwands aus der Beitragszahlung ist allerding...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Controlling im Zeitalter ge... / 4.4.2 Börlind GmbH

Integriertes Risikomanagement bei KMU Risiken nicht als Fehler sehen, sondern aus ihnen Erkenntnisse ableiten und als Quelle für strategische und operative Unternehmensentscheidungen nutzen – das hat sich der Naturkosmetikhersteller Börlind vorgenommen und umgesetzt. Hierzu wurde ein Konzept eines integrativen Risikomanagements erarbeitet und implementiert. Ziel war dabei, ni...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.2 Überleitung auf Antrag

Soweit sich aus dem ab dem 1.1.2021 geltenden Abschnitt 11 der Entgeltordnung für die (über den 31.12.2020 hinaus andauernde) auszuübende Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe ergibt, werden Beschäftigte auf Antrag der höheren Entgeltgruppe zugeordnet (§ 29f Abs. 1 i. V. m. § 29d Abs. 2 TVÜ-Länder). Der Antrag kann mündlich gestellt werden, aus Gründen der Rechtssicherheit wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.4 Ausländische Renten

Rz. 157h Grundsätzlich sind ausl. Renten von unbeschränkt Stpfl. im Inland zu versteuern. Ob die Rente nach § 19 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG zu versteuern ist, richtet sich nach den allg. Regeln.[1] Der BFH hat bei der Qualifikation der ausl. Renten darauf abgestellt, ob die ausgezahlte Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3 Renten wegen Todes

2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 43 Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Vorschrift des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bestehen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8 Renten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen

2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.4 Rentenherabsetzung

Rz. 142 Bei einer Rentenherabsetzung sind folgende Fälle zu unterscheiden: Die Herabsetzung der Rente war von vornherein vereinbart: Es ist zunächst der Ertragsanteil des Grundbetrags der Rente zu ermitteln; das ist der Betrag, auf den die Rente später herabgesetzt wird. Dieser Ertragsanteil ist bis zum Ende der Rente zu versteuern, da der Stpfl. ihn insoweit während der gesa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.2 Bindung an die Lebenserwartung mehrerer Personen

Rz. 136 Hängt die Dauer einer Leibrente von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, ist der Ertragsanteil nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 EStDV zu ermitteln. Das gilt auch, wenn die Rente mehreren Personen, z. B. Ehegatten, gemeinsam mit der Maßgabe zusteht, dass sie beim Ableben des zuerst Versterbenden herabgesetzt wird. In diesem Fall ist bei Ermittlung des Grundbetrags der Rente, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten

Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Praxis-Beispiel Abgekürzte Leibrente A gewährt B eine Rente auf Lebenszeit, längstens aber auf 12 Jahre. Stirbt B vor Ablauf von 12 Jahren, so ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1.2 Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 8 Der Gesetzgeber ist dem Auftrag des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab 1.1.2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem AltEinkG v. 5.7.2004[1] neu geregelt. Bei der zukünftigen Altersvorsorge ist zu unterscheiden in Basisversorgung, das sind die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr