Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.5 Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten

Rz. 145 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschr. sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer (Rz. 34ff.). Zu den abgekürzten Leibrenten gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rz. 43), die kleine Witwen-/Witwerrente (Rz. 44) u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.3 Rentenerhöhung

Rz. 139 Wird die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht, ist weiterhin der ursprüngliche Ertragsanteil auf den neuen Rentenbetrag anzuwenden. Dies folgt daraus, dass sich die Rente als solche nicht verändert, sondern lediglich ihr innerer Wert erhalten bleibt.[1] Praxis-Beispiel Ertragsanteil bei Rentenerhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel X zahlt Y eine Leibrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.2 Verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten)

Rz. 37 Verlängerte Leibrenten sind solche, die bis zum Tod des Berechtigten, mindestens jedoch für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen sind. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist die Leibrente bis zum Ende der Mindestlaufzeit an den oder die Erben weiterzuzahlen. Überlebt der Rentenberechtigte die Mindestlaufzeit, läuft die Leibrente bis zu seinem To...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa) sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu diffe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.6 Ertragsanteil bei verlängerten Leibrenten

Rz. 148 Weder EStG, EStDV noch EStR regeln die Besteuerung verlängerter Leibrenten. Da die Höhe des Ertragsanteils von der voraussichtlichen Laufzeit beeinflusst wird, kommt es darauf an, ob die durchschnittliche Lebenserwartung der berechtigten Person die Mindestlaufzeit übersteigt bzw. gleich groß ist. Unter diesen Voraussetzungen ist die Tabelle des § 22 EStG anzuwenden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.3 "Zeitrenten"

Rz. 38 Nach überkommener Auffassung sind "Zeitrenten" wiederkehrende Bezüge, die unabhängig von der Lebensdauer des Berechtigten oder einer anderen Person für eine feste Zeitdauer gezahlt werden.[1] Wie bei Kaufpreisraten ist für die Besteuerung lediglich der Zinsanteil relevant, sodass ein eigenständiger Begriff der Zeitrente überflüssig ist.[2] Zur Besteuerung von "Zeitrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6.1.3.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.4 § 22 Nr. 5 S. 7–15 EStG

Rz. 203 Der Anbieter (§ 80 EStG) ist nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG verpflichtet, im Fall des erstmaligen Bezugs von Leistungen, im Fall der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs. 1 EStG sowie im Fall der Änderung der Leistungen dem Stpfl. nach Ablauf des Kj. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kj. zugeflossenen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1 Gleichmäßige Leistungen

Rz. 25 Gleichmäßige Leistungen liegen vor, wenn sie ihrer Höhe nach zahlen- oder wertmäßig festgelegt sind.[1] Eine Leibrente liegt daher nicht vor, wenn der Berechtigte keinen Anspruch auf zahlenmäßig oder wertmäßig festgelegte Zuwendungen hat, sondern ihm angemessene, standesgemäße oder ähnlich abgegrenzte Zahlungen zu leisten sind. Eine Leibrente ist auch dann nicht gegeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.7.1 Allgemeines

Rz. 149 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 (BStBl I 2004, 554) ist die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Altersvorsorgesysteme völlig neu geregelt worden (Rz. 5ff.).[1] Zu unterscheiden ist ab Vz 2005 in: Leibrenten u. a. Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Rz. 40ff.) erbracht werden (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 3 § 22 Nr. 1 EStG regelt Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Rentenbezüge verschiedener Art, insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Rz. 40ff.) sowie aus privaten Leibrenten (Rz. 20ff.), soweit sie im Fall ihrer freiwilligen Gewährung beim Empfänger stpfl. sind (Rz. 122ff.), ferner die Ermittlung des zu versteuernden Rentenertrags (Rz. 130ff., ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2 Abhängigkeit der Leibrente von der Lebensdauer

Rz. 31 Regelmäßig sind Leibrenten an das Leben des Empfängers der Leistungen geknüpft.[1] Es kann aber auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Zahlungsverpflichtung mit dem Tod einer anderen Person endet. Die Laufzeit der Leibrente kann auch an das Leben mehrerer Personen geknüpft sein. In diesem Fall ist zu klären, ob die Leibrente mit dem Tod des Erst- oder Letzt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.1 Altersrente

Rz. 42 Altersrenten werden wegen Erreichens der Altersgrenze und des Ausscheidens aus dem Berufsleben gezahlt. Ungeachtet unterschiedlicher Voraussetzungen (§§ 35–41 SGB VI) und unterschiedlicher Erscheinungsformen gibt es nur eine Rente wegen Alters.[1] Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, sodass es sich um eine Leibrente nach § 22 EStG handelt (vgl. zur Besteuerung Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.4 Kinderzuschüsse

Rz. 52 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG steuerfrei. Das gilt nicht für Kinderzuschüsse aus berufsständischen Versorgungswerken der angestellten oder selbstständigen Angehörigen freier Berufe, da sie vom Wortlaut des § 3 Nr. 1 Buchst. b) EStG nicht erfasst werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 3 G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.4 Wiederkehrende Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers

Rz. 82 Privilegierte Versorgungsleistungen sind nur gegeben, wenn die wiederkehrenden Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers zugesagt werden.[1] Die Vereinbarung von Mindestzeitrenten oder verlängerten Leibrenten führt nicht zu Versorgungsleistungen, sondern ist nach den Grundsätzen über entgeltliche Rechtsgeschäfte zu behandeln.[2] Ausnahmen hat die Rspr. nur bei eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei[1], u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG); Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. ausgezahlt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.8 Versorgungsbedürfnis des Übergebers

Rz. 87 Kein Merkmal der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist, dass der Empfänger versorgungsbedürftig oder auf die Versorgungsleistungen angewiesen ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.1 Allgemeines

Rz. 17 Nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind sonstige Einkünfte solche aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu einer anderen Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören. Soweit die wiederkehrenden Bezüge zur Erzielung von negativen Einkünften im Rahmen eines Steuerstundungsmodells eingesetzt werden, ist § 15b EStG sinngemäß anwendbar (§ 22 Nr. 1 S. 1 2. Halbs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1 Altersrenten – Versorgungsbezüge

Rz. 5 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren bis Vz 2004 mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG a. F. zu versteuern. Demgegenüber sind Versorgungsbezüge, z. B. Beamtenpensionen, nach § 19 Abs. 2 EStG abzüglich eines Versorgungsfreibetrags vollen Umfangs zu versteuern. 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG Rz. 6 Das BVerfG[1] hat die unterschiedliche steuerlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3 Begriff der Leibrenten – dauernde Last

Rz. 19 Zu unterscheiden ist zwischen privaten Leibrenten wie Versorgungsbezügen anlässlich von Vermögensübertragungen (Rz. 20ff.) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Erstere mit dem Ertragsanteil, Letztere (ab 2040) vollen Umfangs (Rz. 151ff.) besteuert werden. Die Unterscheidung zwischen privaten Leibrenten und dauernder Last ist deshalb von Bedeutung, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1 Private Leibrenten

Rz. 20 Private Leibrenten sind z. B. Versorgungsleistungen (Rz. 55ff.), die anlässlich der Übergabe von Vermögen vereinbart werden, oder Leibrenten, die im Austausch mit einer Gegenleistung gezahlt werden. Demgegenüber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen (Rz. 151ff.) ab Vz 2005 gesondert besteuert. Rz. 21 Das EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.2 Vereinbarung des § 323 ZPO

Rz. 30 Nach bisheriger Auffassung war die Gleichmäßigkeit nicht gewahrt, wenn der Vertrag die Anpassung der Leistung an veränderte Verhältnisse vorsah.[1] Dies geschah regelmäßig durch eine Bezugnahme auf § 323 ZPO oder eine ausdrückliche Vereinbarung des § 323 ZPO, wobei aber Inhalt und Umfang dieser Klausel durch Auslegung zu ermitteln waren. Soweit Sach- und Geldleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Grund der Regelung

Rz. 14 Werden einem Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen oder sonstige Sozialleistungen gewährt, sind diese, z. B. nach § 3 Nr. 2 EStG, steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG Rz. 2ff.). Diese Steuerfreiheit führt, neben den in Rz. 1 geschilderten Wirkungen, zu besonderen lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen, wenn der Arbeitnehmer in einem Teil des Jahres Leistungen (Lohnersatzleistungen) er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Renten und Ruhegehälter – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Für Renten und Ruhegehälter gelten unterschiedliche Qualifikationen, die sich auch im internationalen Steuerrecht in unterschiedlichen Regelungen niederschlagen. Ruhegehälter gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies gilt auch für im öffentlichen Dienst gezahlte Pensionen. Renten sind dagegen wi...mehr

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Renten und Ruhegehälter – A... / 1 Systematische Einordnung

Für Renten und Ruhegehälter gelten unterschiedliche Qualifikationen, die sich auch im internationalen Steuerrecht in unterschiedlichen Regelungen niederschlagen. Ruhegehälter gehören nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Dies gilt auch für im öffentlichen Dienst gezahlte Pensionen. Renten sind dagegen wiederkehrende Bezüge und we...mehr

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Renten und Ruhegehälter – A... / Literaturtipps

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Renten und Ruhegehälter – A... / 2 Inhalt

Für grenzüberschreitend gezahlte Ruhegehälter gelten innerstaatlich keine besonderen Regelungen. Sie hängen ursächlich mit der aktiven Tätigkeit zusammen und werden nachträglich für diese Tätigkeit gezahlt. Ruhegehälter fallen daher unter § 34d Nr. 5 EStG und sind ausl. Einkünfte, wenn und soweit die aktive Tätigkeit in einem ausl. Staat ausgeübt worden ist. Von im Ausland a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.2 Begriff der Rente und dauernden Last

Rz. 171b Zum Begriff der Rente vgl. § 22 EStG Rz. 19ff. [1] Abgekürzte oder verlängerte Leibrenten (§ 22 EStG Rz. 34f., 37ff.) können nicht zum Abzug als Sonderausgaben führen, da Versorgungsleistungen nur abziehbar sind, wenn sie auf Lebenszeit vereinbart werden (§ 22 EStG Rz. 82). Rz. 171c Zum Begriff der dauernden Last vgl. § 22 EStG Rz. 39ff. [2] Rz. 171d Die Regelung ist du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Renten und dauernde Lasten (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.)

2.7.1 Allgemeines Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.3 Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbstätigkeit, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb EStG

Rz. 66 Durch das AltvVerbG v. 24.6.2013[1] ist Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb eingefügt worden, wonach Beiträge zur Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2014 als Sonderausgaben abziehbar sind (Basisrente-Erwerbsminderung), wenn die Beiträge auf einen nach § 5a AltZertG zertifizierten Vertrag eingezahlt we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

2.7.3.1 Allgemeines Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung ...mehr