Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 4.1 Versorgungsleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen

In den Fällen, in denen der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse bzw. eine Pensionszusage abwickelt, stellt allein die Zusage der späteren Altersleistung noch keinen Arbeitslohn dar. Beiträge bzw. Zuwendungen, die der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse bzw. an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, lösen keinen lohnsteuerpflichtige...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.2.6 Vereinfachte Übergangsregelung für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F.

Die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung oder Pensionskasse wird für einen Übergangszeitraum fortgeführt. Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen und Pensionskassen, die auf nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 3.3.1 Steuerbefreiung für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen

Für laufende Umlagezahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen, wie die VBL oder kommunale Versorgungsverbände, regelt § 3 Nr. 56 EStG eine betragsmäßig begrenzte Steuerfreiheit. Änderungen durch das BRSG ergeben sich nicht. Voraussetzungen des § 3 Nr. 56 EStG Die Anforderungen an die neue Steuerbefreiung decken sich weitgehend mit den für die Steuerfreiheit von Beitragsleis...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 3.1 Beiträge für Direktzusagen und an Unterstützungskassen

Die Erteilung einer Direkt-(Pensions-)Zusage bzw. die Beitragsleistungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die späteren Versorgungsleistungen unterliegen ggf. nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG der Lohnbesteuerung. Durch die Abschmelzung der beiden F...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.1 Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Unternehmer, öffentliche Körperschaft, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einmalzahlungen / 3.2 Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist im Gesetz nicht näher beschrieben. Die Verwaltung hat hierzu Anweisungen in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegt.[1] Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn muss danach in folgenden Teilschritten ermittelt werden:mehr

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Steuerliche Förderung der b... / Zusammenfassung

Überblick Für sämtliche Altersvorsorgesysteme gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung als einheitlicher Besteuerungsgrundsatz. Für die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird dies dadurch erreicht, dass seit 2005 die Pauschalbesteuerung für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge ausgeschlossen wird (§ 40b EStG i. d. F. des AltEinkG). Das B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Renten/Pensionen.

Rn 19 Die Grundsätze der geänderten Rspr, wonach nach Trennung/Scheidung erzieltes Erwerbseinkommen des Unterhaltsgläubigers gleichsam als Surrogat des wirtschaftlichen Werts seiner bisherigen Familienarbeit bei der Unterhaltsbemessung im Wege der Additions- bzw Differenzmethode einbezogen wird, gelten auch, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 914 BGB – Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente.

Gesetzestext (1) 1Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor. 2Es erlischt mit der Beseitigung des Überbaus. (2) 1Das Recht wird nicht in das Grundbuch eingetragen. 2Zum Verzicht auf das Recht sowie zur Feststellung der Höhe der Rente durch Vertrag ist die Eintragung erforderlich. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften Anwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Rente wegen Körperbehinderung.

Rn 9 Gem § 1610a wird gesetzlich vermutet, dass ein Behinderter die wegen der Behinderung empfangenen Sozialleistungen auch tatsächlich für den mit der Behinderung verbundenen Mehrbedarf benötigt. Dafür spricht eine Vermutung, so dass der Unterhaltsverpflichtete darlegen und beweisen muss, dass diese Rente Einkommensfunktion hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 759 BGB – Dauer und Betrag der Rente.

Gesetzestext (1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente. A. Übersicht: Begriff, Zustandekommen, Abtretbarkeit, Abdingbarkeit. Rn 1 Die Leibrente ist ein einheitliches, iSv §§ 100, 99 II nutzbares (RGZ 67, 204, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zur Rente.

I. Voraussetzungen. 1. Erwerbsschaden. Rn 8 In der ersten Alt spricht I (anders als § 842) nicht von einer Beeinträchtigung von ›Erwerb oder Fortkommen‹, sondern nur von der ›Erwerbsfähigkeit‹. Das ist missverständlich, weil in der Sache kein Unterschied besteht: Auch in I wird das Fortkommen so berücksichtigt, wie sich das aus § 249 I ergibt (s § 842 Rn 1). Zudem meint auch I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einmalzahlung oder Rente?

I. Die Regel. Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können über § 323 ZPO berücksichtigt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ruhegehaltssatz und Ruhegehalt.

Rn 10 Während der Anwartschaftsphase ist eine Fortsetzung des Dienstes bis zur Altersgrenze zu unterstellen und ein fiktives Ruhegehalt zu berechnen, das sich aufgrund des mit der Gesamtdienstzeit erreichbaren Ruhegehaltssatzes ergäbe (§ 40 II 1). Die Altersgrenze richtet sich nach dem für die ausgleichspflichtige Person geltenden Versorgungsrecht. Ob sie die Mindestdienstze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dauer der Rente.

Rn 10 Die Rente soll den entgehenden Unterhalt ersetzen. Daher richten sich Beginn und Ende der Rentenpflicht nach Beginn und Ende der (nun fiktiven) Unterhaltspflicht. Für das Ende nennt II 1 ausdrücklich das Ende der ›mutmaßlichen Dauer‹ (§ 287 ZPO) des Lebens des Getöteten, weil spätestens mit diesem Tod das die Unterhaltspflicht begründende Rechtsverhältnis geendet hätte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Höhe der Rente.

Rn 13 Vgl zunächst ausf mit Berechnungsbeispielen Luckey Rz 1390 ff. Maßgeblich hierfür ist der von dem Getöteten fiktiv geschuldete gesetzliche Unterhalt (BGH NJW 04, 358, 359 [BGH 04.11.2003 - VI ZR 346/02]); ein Ersatz scheidet aber aus, wenn der Unterhaltsanspruch nicht hätte beigetrieben werden können (BGH NJW 74, 1373 [BGH 23.04.1974 - VI ZR 188/72]). Im Regelfall ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Anrechten mit anderen Anrechten (Abs 3).

Rn 19 § 44 III 1 schreibt für die Fälle des Ruhens der Beamtenversorgung im Hinblick auf Renten aus anderen Versorgungssystemen eine sinngemäße Anwendung des II vor. In den VA fallende Renten, die zum Ruhen der Beamtenversorgung führen können, sind solche aus der GRV, der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, einer berufsständischen Versorgung oder einer mindestens tw ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fälligkeit des schuldrechtlichen Ausgleichsanspruchs (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 8 Ein ausgleichsberechtigter Ehegatte kann eine schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte laufende Versorgungsleistungen aus einem im Wertausgleich bei der Scheidung (bzw nach früherem Recht im öffentlich-rechtlichen VA) noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeglichenen Anrecht bezieht (§ 20 I 1) und bei dem ausgleichsberechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Degressive Anrechte (Abs 2 Nr 2).

Rn 12 § 19 II Nr 2 erfasst Teile von Anrechten, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind. Dabei geht es um Zuschläge zu bereits laufenden, nach neuen rechtlichen Bestimmungen berechneten Versorgungsleistungen, die für eine Übergangszeit aus Gründen des Bestandsschutzes gezahlt, aber im Zuge weiterer Versorgungsanpassungen stufenweise abgebaut werden. Da die Zeitp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung des Ehezeitanteils.

Rn 12 Gem § 39 II Nr 1 ist der Ehezeitanteil eines Anrechts der GRV aus der Summe der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte zu berechnen. Die Zuordnung der erworbenen Entgeltpunkte zur Ehezeit erfolgt nach dem sog In-Prinzip (vgl dazu § 3 Rn 10). Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten sind auch im VA stets den Zeiten der Beschäftigung oder der Kindererziehung zuzuordne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zur Gewährung einer Leibrente verpflichtet ist, hat die Rente im Zweifel für die Lebensdauer des Gläubigers zu entrichten. (2) Der für die Rente bestimmte Betrag ist im Zweifel der Jahresbetrag der Rente.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Invaliditäts- oder vorgezogene Altersversorgung der ausgleichspflichtigen Person.

Rn 4 Die ausgleichspflichtige Person muss bereits Leistungen aus einer Versorgung iSd § 32 erhalten, die wegen Invalidität oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze gezahlt werden (I). Zum Begriff der Invaliditätsversorgung vgl § 2 Rn 12. Anpassungsfähig sind ferner Altersversorgungen, die bereits vor Erreichen der für das Versorgungssystem geltenden Regelaltersgre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ruhegehaltfähige Dienstzeit.

Rn 7 Rgf Dienstzeit ist die im Dienstverhältnis zurückgelegte Beschäftigungszeit, die sich – über den Ruhegehaltssatz (s Rn 10) – auf die Berechnung des Ruhegehalts auswirkt. Bei Anrechten, die sich im Zeitpunkt der (letzten tatrichterlichen) Entsch noch im Anwartschaftsstadium befinden, ist die rgf Dienstzeit zu ermitteln, die die ausgleichspflichtige Person nach ihrer Lauf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Rente für den Überbau ist dem jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstücks von dem jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks zu entrichten. (2) Die Rente ist jährlich im Voraus zu entrichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten.

Rn 11 Die Durchführung des VA kann grob unbillig sein, soweit er zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht zu Lasten eines Ehegatten führen und seinem Zweck, zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung beider Ehegatten beizutragen, grob zuwiderlaufen würde. Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 aus einer Gesamtabwägung der wirtschaft...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malaysia

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Malaysia (Hauptstadt: Kuala Lumpur; Amtssprachen: Malaysisch und Englisch) ist ein Staat in Südostasien am südlichen Rand des Chinesischen Meeres. Es besteht aus zwei Landesteilen, die einerseits auf der Malaiischen Halbinsel und andererseits auf der Insel Borneo liegen. Malaysia hat Landgrenzen zu > Thailand im Norden sowie > Singapur im Süd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wertsicherung von Geldschulden.

Rn 18 Preisklauselgesetz (§§ 1–8) vom 7.9.07 (zuletzt geändert durch dasG vom 29.7.09 [BGBl. I S. 2355]): Zitat Preisklauselverbot (1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind. (2) Das Verbot nach Absatz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 4 Das Anpassungsverfahren betrifft eine VA-Sache iSd § 111 Nr 7 iVm § 217 FamFG. Es handelt sich nicht um eine Familienstreitsache iSd § 112 FamFG, obwohl das FamG inzidenter über die Höhe des nachehelichen Unterhalts zu befinden hat, den der eine Ehegatte dem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften schuldet. Das Verfahren richtet sich vielmehr ausschließlich nach dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 760 BGB – Vorauszahlung.

Gesetzestext (1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten. (2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente. (3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebühr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Recht auf die Rente geht allen Rechten an dem belasteten Grundstück, auch den älteren, vor. 2Es erlischt mit der Beseitigung des Überbaus. (2) 1Das Recht wird nicht in das Grundbuch eingetragen. 2Zum Verzicht auf das Recht sowie zur Feststellung der Höhe der Rente durch Vertrag ist die Eintragung erforderlich. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften Anwendung, die für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Heilungskosten.

Rn 11 Sie werden in § 843 nicht erwähnt, weil sich für sie die dort behandelte Frage idR nicht stellt: Sie entstehen nicht fortlaufend neu, so dass sich eine Rente für den Ersatz nicht eignet. Bei längerer Dauer können aber die Kosten von Heilmaßnahmen in Raten eingefordert werden (s § 249 Rn 24).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Ausnahme.

Rn 5 Sie steht in III: Aus wichtigem Grund soll der Geschädigte eine sofortige Kapitalabfindung verlangen können. Dagegen hat der Schuldner kein solches Wahlrecht, auch wenn er (etwa als Versicherer) an einer schnellen Abwicklung interessiert sein mag (s BGHZ 79, 187, 191). Eine im Vergleichswege vereinbarte Kapitalabfindung ist aber möglich und auch in der Praxis häufig. Rn...mehr

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FF 09/2025, Abänderung nach... / 2 Anmerkung

Der BGH hebt eine Entscheidung des OLG Celle auf, die in der Literatur auf Zustimmung gestoßen war.[1] In dem zu entscheidenden Fall kommt es für den Einstieg in die Abänderung eines nach altem Versorgungsausgleichsrecht durchgeführten Versorgungsausgleichs mit dem Ziel, diesen nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten rückgängig zu machen, darauf an, ob Entgeltpunkte au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine an einen Versorgungsfall anküpfende regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung (BGH FamRZ 23, 761 Rz 13; 24, 677 Rz 12). In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rentenpflicht des Überbauenden (Abs 2).

Rn 20 Als Ausgleich für den ausgeschlossenen Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 I hat der Überbauende (Rn 2f) den betroffenen Nachbarn durch die Zahlung einer Geldrente zu entschädigen (II 1). Das gilt auch zugunsten des Nachbarn, dessen Sonderrechtsvorgänger der Errichtung des Überbaus zugestimmt hat (NJW 83, 1112 [BGH 21.01.1983 - V ZR 154/81]). Die Überbaurente soll den Nutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 fallen in den VA nur Anrechte, die durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sind. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, vgl BGH FamRZ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verweisung.

Rn 12 Wegen des Rentenanspruchs verweist II 1 auf § 760. Das bedeutet: Die Rente ist jeweils für drei Monate im Voraus zu zahlen (§ 760 I, II). Stirbt der Gläubiger während dieser Periode, so erhält er trotzdem den vollen Dreimonatsbetrag (§ 760 III), und zwar nicht etwa auch zur Abgeltung der oder mit Anrechnung auf die nach § 844 I geschuldeten Bestattungskosten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Familienbezogene Bestandteile des Entgelts.

Rn 8 Gem V sind ehe- oder familienbezogene Zuschläge, die in einer künftigen Versorgungsleistung enthalten sind, bei der Berechnung des Ehezeitanteils außer Betracht zu lassen. Die Vorschrift findet auf die unmittelbare Bewertungsmethode keine (entspr) Anwendung (vgl § 39 Rn 4). Unter V fallen nur Leistungsbestandteile, die lediglich für die Dauer einer bestehenden Ehe oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht hinreichend verfestigte Anrechte (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem § 19 II Nr 1 sind Anrechte, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht hinreichend verfestigt sind, nicht ausgleichsreif. Damit soll verhindert werden, dass Anwartschaften ausgeglichen werden, bei denen im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht hinreichend sicher ist, ob sie sich tatsächlich später zu einem Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen entwickeln werden. Hi...mehr

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FF 09/2025, Kürzung der Hin... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die 1959 geborene Klägerin wendet sich gegen die Kürzung ihrer Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld) i.H.v. 418,83 EUR. [2] Der 1950 geborene und am 2018 verstorbene Ehemann der Klägerin stand bis.2015 als Beamter auf Lebenszeit im Dienst des beklagten Landes. Seine erste Ehe wurde 1975 geschlossen und 1997 geschieden. Zulasten der Versorgungsanwartschaft des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Umdeutung § 2033 BGB 37 außerordentliche Kündigung § 626 BGB 20 einer unwirksamen Kündigung § 623 BGB 5 Kündigungserklärung § 542 BGB 14 Verhältnis zur Auslegung § 157 BGB 39 Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts § 133 BGB 6; § 140 BGB 1 Auslegung § 140 BGB 2 Ersatzgeschäft § 140 BGB 8 hypothetischer Wille § 140 BGB 10 Umfang Haftung § 1584 BGB 3 Nacherbenrecht § 2110 BGB 1 Umgang Ab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bangladesch

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Volksrepublik Bangladesch (Hauptstadt: Dhaka; Amtssprache: Bengalisch) ist ein Staat in Südasien am Golf von Bengalen im Süden. Bangladesch grenzt im Südosten an > Myanmar und ist im Übrigen von > Indien umgeben. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.05.1990 nebst Protokoll iVm dem Zustimmungsgesetz vom 20.12.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten. (2) 1Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. 2Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Zins-, Renten- oder Gewinnanteilschein abhandengekommen oder vernichtet und hat der bisherige Inhaber den Verlust dem Aussteller vor dem Ablauf der Vorlegungsfrist angezeigt, so kann der bisherige Inhaber nach dem Ablauf der Frist die Leistung von dem Aussteller verlangen. 2Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Aussteller zur E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte...mehr