Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 2.1 Hinzuverdienstrecht bei Altersrenten vom 1.7.2017 bis 31.12.2022

Im ersten Schritt wurde der Hinzuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres neben der Altersrente betrachtet und geprüft, ob dieser Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR (brutto) überstieg. War dies nicht der Fall, bestand in dem jeweiligen Kalenderjahr Anspruch auf Altersvollrente. Wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR überschritten, w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 6.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Ab dem 1.7.2024 werden Erziehungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 2 Aus einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zurückkehrende Personen

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Sachverhalte, in denen eine Person ihren Wohnort aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verlegt und geprüft werden muss, ob diese Person in Deutschland krankenversichert wird. Zuordnung zum deutschen Recht Voraussetzung für die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deut...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / Zusammenfassung

Begriff Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Kinderrehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen. Das Ziel dieser Leistungen ist es, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.5.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Tod des Versicherten vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Tod ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Tod im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Ab dem 1.7.2024 werden Witwen-/Witwerrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, von der...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.16 Zusammentreffen mit Witwen-/Witwerrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenzbetrag beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.4 Rentenabschläge

Eine Witwen-/Witwerrente wird – unabhängig von der Inanspruchnahme der Rente – über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 63. Lebensjahres verstorben ist. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die versicherte Person vor dem 63. Lebensjahr verstorben ist, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 6 Entgeltpunkte

Kindererziehungszeiten erhalten bei der Berechnung der Rente pro Kalenderjahr 0,9996 Entgeltpunkte, für den Kalendermonat somit 0,0833 Entgeltpunkte. Somit ergeben sich bei Geburten vor 1992 max. 2,4990 Entgeltpunkte (30 x 0,0833) und bei Geburten seit 1992 max. 2,9988 Entgeltpunkte (36 x 0,0833) je Kind bei voller Kindererziehungszeit. 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 13 Antrag

Leistungen zur Teilhabe werden aufgrund eines Antrags erbracht.[1] Sie können auch von Amts wegen erfolgen.[2] Der Antrag gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg der beantragten Leistung nicht zu erwarten ist oder die Inanspruchnahme der bewilligten Leistung nicht erfolgreich war, d. h. die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht abgew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2.2 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe

Witwen/Witwer und Lebenspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten ist (sog. Versorgungsehe). Ist die Annahme einer Versorgungsehe, d. h. die Eheschließung sei nur erfolgt, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht gerecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2.3 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Witwen-/Witwerrente erhält auf Antrag auch der frühere Ehegatte des verstorbenen Versicherten, wenn dieser zurzeit des Todes Unterhalt zu leisten hatte oder den verstorbenen Versicherten während des letzten Jahres vor dem Tod geleistet hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, werden die Renten gesplittet.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 8.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe stehen auch zu, wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an medizinische Leistungen der Träger der Rentenversicherung erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 8.2 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Versicherte bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht. Witwen und Witwer (nicht aber frühere geschiedene Ehegatten), die Anspruch auf "große" Hinterbliebenenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Witwen- und Witwerrente) haben, stehen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.1.1 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.[1] Dabei gewinnen Fragen rund um die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zunehmend an Bedeutung. Die Berufsgenossenschaften beraten heute nicht mehr nur zu Fragen des Arbeitsschutzes im engeren Sinne, sondern zu allen Themen der Gesundheit im Zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.5 Zurechnungszeit

Die Witwen-/Witwerrenten berechnen sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenver...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / Zusammenfassung

Überblick Das Flexirentengesetz beinhaltet viele Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten auch im Rentenalter zu fördern. Die wichtigsten Regelungen sind: Erwerb von Rentenanwartschaften während des Bezugs einer Altersvollrente, verbesserte Kombinationsmöglichkeiten von Hinzuverdienst und Rente, verbunden mit einer stufenlosen Altersteilrente, sowie ein frü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2 Leistungen der Rentenversicherung

Die aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Versorgungswerk gezahlte Witwenrente unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt für Renten aus einer privaten Lebensversicherung. Sie wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer mit dem im Kalenderjahr des Rentenbeginns maßgebenden gesetzlichen Besteuerungsanteil für Leibrenten[1] als steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anhebung der Altersgrenzen / 2.2 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Auch für diese Altersrentenart wurde durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz eine Anhebung der Altersgrenze eingeführt. Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, wird die Altersgrenze vom vollendeten 60. Lebensjahr stufenweise auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die ab dem 1.1.1964 geboren wurden, können diese Rente frühestens nach Volle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.12 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (Wiederauflebensrente)

Eine Witwen-/Witwerrente, die wegen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird. Bei einer nochmaligen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) entfällt diese Rente endgültig. Sie kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung / 3.2 Rehabilitation

Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig darauf hinzuwirken, dass Personen, die einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben, wieder gesund werden. Damit unterscheidet sich die Unfallversicherung im Leistungsspektrum von der Krankenversicherung. Der Gesundheitsschaden soll beseitigt oder gebessert, sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.13 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Auch der frühere Ehegatte erhält Witwen-/Witwerrente nach dem Tode des Versicherten, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und der Verstorbene zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte oder wenigstens während des letzten Jahres vor dem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Ist die unterhaltsrechtliche Voraussetzung nicht e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.1 Auskunft zum Abschlagsabkauf einholen

Um eine entsprechende Auskunft für den Abschlagsabkauf zu erhalten, muss nur die Absicht erklärt werden, eine Altersrente vorzeitig mit Rentenabschlägen beanspruchen zu wollen. Die Auskunft kann nicht erteilt werden, wenn zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente offensichtlich ausgeschlossen ist, weil Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 15 Leistungsausschluss

Leistungen zur Teilhabe sind ausgeschlossen, wenn sie wegen[1] eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung i. S. d. sozialen Entschädigungsrechts erforderlich sind. In diesen Fällen ist der jeweils andere Träger (Unfallversicherung oder Versorgungsverwaltung) zuständig. Der Anspruch ist ebenfalls für Versicherte ausgeschlossen, die[2] eine Vollrente wegen Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anhebung der Altersgrenzen / Zusammenfassung

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen die Altersgrenzen angehoben worden. Gesetzgeberischer Wille war hierbei, langfristig ein generelles Renteneintrittsalter von 67 Jahren bzw. bei Versicherten mit einem sehr langen Arbeitsleben oder bei Schwerbehinderung mit 65 Jahren zu erreichen. Dieser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.10 Abfindung bei Wiederheirat

Die Witwen-/Witwerrente fällt bei Wiederheirat mit Ablauf des Monats der Eheschließung bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) weg. Dabei wird die rentenberechtigte Person einer großen Witwen-/Witwerrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente bzw. einer kleinen Witwen-/Witwerrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anhebung der Altersgrenzen / 2.6 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Diese Altersrente kommt nur für Versicherte in Betracht, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. In der Vergangenheit wurde unter Beachtung von Vertrauensschutzregelungen die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug stufenweise von 60 auf 65 Jahre angehoben (betraf Geburtsjahrgänge 1937 bis November 1941). Ab Dezember 1941 geborene Versicherte konnten diese Altersrente erst nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 6 Zurechnungszeit

Die Erziehungsrente berechnet sich aus den bis zum Rentenbeginn zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erziehungsrente beginnt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 4 Antrag/Beginn/Befristung/Wegfall

Die Erziehungsrente wird auf Antrag gezahlt. Wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt die Erziehungsrente am Ersten des Monats, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Rechtzeitig heißt innerhalb von 3 Kalendermonaten, nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei der Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.14 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe/Rentensplitting

Witwen-/Witwerrente wird nicht gezahlt, wenn eine nach dem 31.12.2001 geschlossene Ehe mit der verstorbenen Person – von Ausnahmen abgesehen – nicht mindestens ein Jahr bestanden hat (sog. Versorgungsehe), oder wenn die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen partnerschaftlich aufgeteilt wurden (sog. Rentensplitting). Erziehen die Witwen/Witwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.2.5 Beginn der Rentenzahlung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Eine befristete große Witwen-/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Lag beim Hinterbliebenen eine Erwerbsminderung z. B. bereits zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten vor und ist diese sogar schon vor über 7 Kalendermonaten vorher eingetreten, beginnt die Rente vom Todestag ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.6 Rentenerträge aus der neuen Versicherungspflicht

Für Rentenanwartschaften, die seit 1.1.2017 auch während einer Beschäftigung neben einer Altersvollrente resultieren, erhalten die Versicherten sog. "Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters". Entsprechendes gilt, wenn die Rentenanwartschaften neben einer Altersteilrente erworben wurden. Die Zuschläge an Entgeltpunkten kommen "on top" zur...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 2 Keine Hinzuverdienstbeschränkungen bei vorgezogenen Altersrenten

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden. Ein Rentenwegfall oder eine Rentenkürzung (Teilrente) wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes scheidet fortan aus. Wer bis zum Jahr 2022 eine vorgezogene Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Vollrente beziehen wollte, musste beachten, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.2 Rechtslage bis 31.12.2016

Bis Ende 2016 waren Altersvollrentner versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Es spielte keine Rolle, ob die Rente vor oder nach der Regelaltersgrenze bezogen wurde. Dies galt unabhängig davon, dass bis zur Regelaltersgrenze für eine Vollrente nur in begrenztem Umfang hinzuverdient werden konnte. Beschäftigte Altersvollrentner mussten selbst keine Beiträge zahlen. Der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.6 Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Die Versicherungspflicht der nichtversicherten Personen setzt voraus, dass keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.[1] Neben den verschiedenen vorrangigen Versicherungstatbeständen nach deutschem Recht (z. B. andere Versicherungspflichttatbestände, eine freiwillige Versicherung, Familienversicherung etc.) wäre auch ein Anspruch nach über- und zwischenstaatli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.2 Andere Staatsangehörigkeit

Die Versicherungspflicht der Nichtversicherten sowie die freiwillige Versicherung erstrecken sich nur dann auf nicht deutsche Staatsangehörige, wenn diese nicht für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nachweisen müssen. Zuordnung zum deutschen Recht Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, wenn für eine Person bereits nach den Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 7 Sonstige Leistungen

Zu den sonstigen Leistungen gehören[1] Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben, insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolgs der Leistungen zur Teilhabe, medizinische Leistungen für Versicherte, insbesondere bei gesundheitsgefährdenden Berufen, Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen für Versicherte, Rentner (auch Hinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Der Anspruch auf die kleine Witwen-/Witwerrente besteht längstens für 2 Jahre. Besteht auch Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente[1], wird ausschließlich diese Rente geleistet.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexirentengesetz: Beschäft... / 3.1.2 Höhe der Beiträge

Die Höhe der Beitragszahlung kann der Auskunft des Rentenversicherungsträgers entnommen werden. Angegeben wird darin der Betrag, der notwendig ist, um den Rentenabschlag aufgrund der vorzeitigen Altersrente vollständig auszugleichen. Es besteht aber keine Verpflichtung den Maximalbeitrag zu zahlen, es können auch geringere Beiträge gezahlt werden. Dann erhöht sich die Rente ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 3.2 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Die Leistungen zur Kinderrehabilitation erhalten Kinder von Versicherten, Kinder von Beziehern einer Altersrente oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Kinder, die eine Waisenrente beziehen.[1] Leistungen für Kinder von Versicherten erfordern, dass der Versicherte die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3 Personen, die in einem anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Sachverhalte, in denen eine Person in einem anderen Mitgliedstaat lebt und in Deutschland krankenversichert ist bzw. wird. Zuordnung zum deutschen Recht Damit eine in einem anderen Mitgliedstaat lebende Person in Deutschland krankenversichert wird, müssen für die Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die deutschen R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3.3 Nutzung von Arbeitszeitkonten

Arbeitsausfälle sind auch vermeidbar, soweit sie durch die Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen bzw. durch den Abbau von Gleitzeitguthaben oder von Überstunden ganz oder teilweise vermieden werden können. Sofern seit der letzten Schlechtwetterzeit Arbeitszeitguthaben, die nicht mindestens ein Jahr bestanden haben, zu anderen Zwecken aufgelöst wurden als ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.3.2 Steuersatz

Grundsätzlich ist bei der steuerpflichtigen Vermietung der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG anzusetzen (derzeit 19 %, in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 16 %). Da Vermietung regelmäßig in monatlichen Teilleistungen ausgeführt wird, unterlagen die Mieteinnahmen für Juli bis Dezember 2020 (unabhängig vom Zahlungseingang) dem abgesenkten Regelsteuersatz von 16 %. Eine Besond...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.4 Weiterleitung der Beiträge aus Rentenleistungen (Abs. 4)

Rz. 13 In dem zum 29.3.2002 angefügten Abs. 4 wird der Zeitpunkt der Weiterleitung der Pflegeversicherungsbeiträge durch die Deutsche Rentenversicherung Bund an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung entsprechend der vorherigen Praxis gesetzlich festgelegt (vgl. BT-Drs. 14/9007 S. 40). Sie orientiert sich an der Fälligkeit der Rentenzahlung. Die Weiterleitung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 44 zu § 56...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Tragung der Beiträge für die "anderen" Mitglieder, also jene, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Norm wird ergänzt durch § 58, der die Beitragstragung bei versicherungspflichtig Beschäftigten regelt, und § 59a, der seit dem 1.7.2023 die Berücksichtigung des Beitragsabschlags für Eltern ab dem 2. bis 5. Kind bei der Beitrags...mehr