Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Renten und dauernde Lasten / 2.12 Anforderungen an den Übergabevertrag

2.12.1 Grundsätzliches Ein Versorgungsvertrag kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig sowie rechtswirksam vereinbart worden sind und die Leistungen wie vereinbart tatsächlich erbracht werden.[1] Als wesentlicher Inhalt des Übergabevertrags müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistun...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.3.1 Abänderbarkeit der Leistungen

Die bei einer Grundstücksübergabe in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbarten wiederkehrenden Leistungen sind als dauernde Last zu beurteilen, wenn sie abänderbar sind.[1] Dauernde Lasten sind zwar ebenso wie Leibrenten wiederkehrende Zahlungen, die jedoch an die Bedürfnisse des Berechtigten, z. B. bei Krankheit, oder der Leistungsfähigkei...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.3 Zinsanteil

Nach Auffassung des BFH[1] ist der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil in entsprechender Anwendung der Ertragsanteilstabelle [2] zu ermitteln, kann aber auch wahlweise nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines Zinsfußes von 5,5 % und der jeweils geltenden Sterbetafel berechnet werden.[3] Die Ertragsanteilstabelle ist so gestalte...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3.1 Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung der Finanzverwaltung gelten bei der Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen die Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Behandlung wiederkehrender Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung.[1] Es handelt sich danach um eine voll- oder teilentgeltliche Übertragung[2], nicht um Unterhaltsleistungen. Trotz des evtl. bestehenden Verwandtschaftsver...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.1 Unentgeltliche Übertragung

Bei Grundstücksübergaben unter Angehörigen gegen Rente oder dauernde Last, bei denen der Übergabevertrag bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Regelungen über den 31.12.2007 hinaus bis zum Erlöschen der zuvor abgeschlossenen Übergabevereinbarung fort. Die im Folgenden beschriebene Rechtslage gilt also nur für sog. "Altfälle". Wird eine Immobilie gegen ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / Zusammenfassung

Überblick Immobilien werden oft schon zu Lebzeiten des Eigentümers auf die jüngere Generation, d. h. Kinder oder Enkel, übertragen. Eine solche Übertragung kann genauso wie zwischen fremden Dritten als vollentgeltliches Geschäft abgewickelt werden, kann aber auch unentgeltlich oder teilentgeltlich erfolgen. Oft werden anlässlich einer solchen Haus- und Grundbesitzübergabe wi...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3.2 Eigennutzung der Immobilie

Der Nutzungswert der eigenen Wohnung wird nicht besteuert. Daher können mangels steuerlich zu erfassender Einnahmen keine Werbungskosten abgezogen werden. Der Erwerber einer eigengenutzten Wohnung kann daher den Ertragsanteil einer Leibrente nicht als Werbungskosten abziehen. Der Ertragsanteil ist auch nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, obwohl der Veräußerer den Ertragsan...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4 Dauernde Last in Erwerbsfällen

1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2 Versorgungsleistungen in Altfällen

2.1 Unentgeltliche Übertragung Bei Grundstücksübergaben unter Angehörigen gegen Rente oder dauernde Last, bei denen der Übergabevertrag bis zum 31.12.2007 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Regelungen über den 31.12.2007 hinaus bis zum Erlöschen der zuvor abgeschlossenen Übergabevereinbarung fort. Die im Folgenden beschriebene Rechtslage gilt also nur für sog. "Altfäl...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.3 Steuerliche Auswirkungen beim Vermögensempfänger

1.3.1 Vermietete Immobilie Bei der Veräußerung von Grundbesitz gegen eine Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente stellt der Kapitalwert (Barwert, Tilgungsanteil) der Rente für den Erwerber die Anschaffungskosten für das erworbene Grundstück dar. Diese Anschaffungskosten des Käufers müssen auf das Gebäude einerseits und den Grund und Boden andererseits nach dem Verhältnis der Verkehr...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9 Umschichtung des übertragenen Vermögens

2.9.1 Kein Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des GrS[1] "neigt" der X. Senat des BFH[2] zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird. Der früher unentgeltl...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1 Immobilienübertragung gegen Veräußerungsrente zu fremdvergleichbaren Konditionen

1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit de...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.2 Barwert

Der Kapitalwert der dauernden Last ist, soweit er auf das Gebäude entfällt, im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen.[1] Als Werbungskosten abziehbar bleibt der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil, wenn die Immobilie vermietet wird.[2] Zusätzlich zu der im jeweiligen Jahr anfallenden AfA ist also der in den laufenden Zahlung...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.2 Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen, die bei der Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer bis zum 31.12.2007 zugesagt wurden, sind zwar keine Entgelte für die Grundstücksübertragung. Die Versorgungsleistungen können aber aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung entweder zu einem gewissen Prozentsatz oder in voller Höhe als Sonderausgaben steuermin...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.9.1 Kein Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts

In Fortentwicklung der rechtlichen Vorgaben in den Beschlüssen des GrS[1] "neigt" der X. Senat des BFH[2] zu der Annahme, dass mit der Veräußerung oder dem Verbrauch des übergebenen Vermögens die Abziehbarkeit der dauernden Last jedenfalls dann endet, wenn kein Ersatzwirtschaftsgut ("Surrogat") erworben wird. Der früher unentgeltliche Übergabevorgang wird aber nicht nachträg...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 3 Versorgungsleistungen in Neufällen

Bei der Übertragung von z. B. privatem Grundbesitz nach dem 31.12.2007 liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Welche Rechtsfolgen sich bei der Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigtem Vermögen (z. B. vermietetes Mietwohngebäude) gegen wiederkehrende Leistungen für den Übernehmer ergeben, war umstritt...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.4.1 Zerlegung in Zins- und Tilgungsanteil

Leibrenten setzen gleichmäßige Leistungen voraus.[1] Dauernde Lasten liegen dagegen immer vor, wenn die Leistungen nach Zahl oder Wert ungleichmäßig oder abänderbar sind. Von dauernden Lasten ist auszugehen, wenn die Abänderbarkeit der Leistungen ausdrücklich vereinbart ist, z. B. nach § 323 ZPO, oder die Ungleichmäßigkeit sich aus der Art der Leistungen ergibt, z. B. wenn i...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.10 Ablösung des Nießbrauchs durch Versorgungsleistungen

Wird bei einer vor dem 1.1.2008 vereinbarten Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt der Nießbrauch nach 2007 durch Versorgungsleistungen abgelöst (sog. gleitende Vermögensübergabe), gilt für diese Versorgungsleistungen noch das alte Recht.[1] Die Finanzverwaltung hat ihre einschlägige Verwaltungsanweisung[2] entsprechend angepasst und zudem eine Übergangsregelung e...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.5 Eigennutzung der Immobilie

Der Große Senat des BFH[1] hat entschieden, dass – entgegen der Rechtsprechung des X. Senats[2] – eine vom Übernehmer zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ein tauglicher Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist. Bei der Übertragung einer vom Übernehmer genutzten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses liegt nach Ansicht des Großen Senats ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.7 Empfänger des Vermögens

Eine privilegierte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist möglich, wenn die Immobilie an die Abkömmlinge sowie an gesetzlich erbberechtigte entferntere Verwandte übertragen wird.[1] Unschädlich sind also Grundstücksübertragungen von Eltern auf Kinder oder von Großeltern auf Enkelkinder, aber auch zwischen Tante/Onkel und Nichte/Neffe.[2] Im Schrifttum[3] wird die ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.13 Versorgungsleistungen bei Feststellungserklärungen

In der Praxis kommt es vor, dass mehreren Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Grundvermögen gegen Versorgungsleistungen übertragen wird und die aus den Angehörigen bestehende Grundstücksgemeinschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das FG München[1] vertritt die Auffassung, dass die Versorgungsleistungen in das Feststellungsverfahren einzubezieh...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.4 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist nach Auffassung des Großen Senats des BFH[1], dass Gegenstand der Vermögensübergabe eine die Existenz des Übergebers wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit ist und die zugesagten Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des übergebenen Vermögens geleistet ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 2.12.2 Wertsicherungsklausel

Der BFH[1] hat entschieden, dass die Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel in einem Vertrag über Versorgungsleistungen unter nahen Angehörigen nicht deren Anerkennung als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. beeinträchtigt, wenn der Vertrag mit Rechtsbindungswillen im Übrigen erfüllt wird. Machen die Parteien eines Versorgungsvertrags von einer vereinbarten ...mehr

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Renten und dauernde Lasten / 1.1 Gleichwertigkeit der Leistungen

Im Einzelfall kann ein Interesse daran bestehen, für familiäre Grundstücksübertragungen gegen eine Leibrente volle Entgeltlichkeit wie bei einem Verkauf unter fremden Dritten zu erreichen. Dies kann erstrebenswert sein, weil dann für den Käufer Abschreibungsvolumen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geschaffen wird, soweit der Rentenbarwert als "Anschaffungsko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten und dauernde Lasten / 2.6 Leistungen auf Lebenszeit

Die steuerliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben – und korrespondierend beim Bezieher zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen – setzt voraus, dass die wiederkehrenden Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des/der Versorgungsberechtigten gezahlt werden.[1] Der Lauf der "typischen" privaten Versorgungsrente endet also stets mit dem Tod des Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten und dauernde Lasten / 2.8 Empfänger der Versorgungsleistungen

Von der Frage, wer Empfänger des Vermögens ist, ist die Frage zu unterscheiden, ob als Sonderausgaben abziehbare wiederkehrende Versorgungsleistungen an solche Personen gezahlt werden können, die nicht selbst Vermögen übertragen haben. Klar ist, dass der Empfänger der Versorgungsleistungen zum sog. "Generationennachfolge-Verbund" gehören muss.[1] Wie weit der Generationennac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten und dauernde Lasten / 2.11 Abgrenzung zwischen dauernder Last und Leibrente bei vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Übergabeverträgen

Werden in einem vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wiederkehrende Sach- und Geldleistungen zugesagt, hängt deren steuerliche Behandlung vor allem davon ab, ob sie abänderbar sind. Sind sie abänderbar, handelt es sich um eine in vollem Umfang als Sonderausg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten und dauernde Lasten / 2.12.1 Grundsätzliches

Ein Versorgungsvertrag kann steuerlich nur anerkannt werden, wenn die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig sowie rechtswirksam vereinbart worden sind und die Leistungen wie vereinbart tatsächlich erbracht werden.[1] Als wesentlicher Inhalt des Übergabevertrags müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und We...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten und dauernde Lasten / 2.9.2 Erwerb eines Ersatzwirtschaftsguts

Veräußert der Übernehmer das übernommene Vermögen an einen Dritten und erwirbt er mit dem Erlös "zeitnah" eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit oder stellt er eine solche her, sind die nach der Übertragung an den Übergeber entrichteten Versorgungsleistungen weiterhin begünstigt. Die Umschichtung einer ausreichend ertragbringenden Wirtschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten und dauernde Lasten / 3.2 Grundsatzentscheidung des BFH

In einer Grundsatzentscheidung hat sich der BFH mit der Frage befasst, wie die Übertragung von nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht begünstigtem Vermögen (im Urteilsfall: Mehrfamilienhaus) gegen Versorgungsleistungen in Form einer Leibrente ertragsteuerlich zu behandeln ist.[1] Betroffen von dieser Rechtsprechung sind jene Fälle, in denen – ohne Abwägung des Wertes von Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jansen, SGB VI Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors.r Richter am Landessozialgericht NRW a.D. Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB VI – Rentenversicherung – ist Herr Dr. Johannes Jansen, Jahrgang 1955. Seit 1984 war er Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen und seit Dezember 2006 Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Im September 2021 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberatungskosten / 4 Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Privat veranlasste Steuerberatungskosten sind nicht abziehbar. Privat sind Steuerberatungskosten, wenn sie keiner Einkunftsart zuzurechnen sind. Zu den privaten Steuerberatungskosten zählen vor allem die Kosten für das Ausfüllen des Hauptvordrucks[1], nach Meinung der Finanzverwaltung[2] auch das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entspre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Realsplitting: Unterhaltsle... / 2 Abziehbare Aufwendungen

Abziehbar sind Aufwendungen bis zu 13.805 EUR im Kalenderjahr, die zum Zwecke des Unterhalts des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten gemacht werden, zuzüglich des Betrags der für die Absicherung der Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten tatsächlich aufgewendet wurde. Abzugsfähige Unterhaltsleistungen s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Sozialleistungen, auf die nicht anzurechnen ist

Rz. 11 300 EUR des Elterngeldes oder vergleichbarer Leistungen der Länder bleiben unberücksichtigt bei der Berechnung von Sozialleistungen, deren Zahlung von anderem Einkommen abhängig ist.[1] Es kommt nicht auf die Art der Leistung an, auch wenn Elterngeld oder vergleichbare Leistungen der Länder zeitgleich bezogen werden, beträgt der monatliche anrechnungsfreie Betrag 300 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.6 Sonstige Regelungen

Rz. 69 Üblicherweise enthält ein Aufhebungsvertrag noch Regelungen zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses im Übrigen, z. B. in Bezug auf ein Zeugnis (§ 109 GewO [1], die Unverfallbarkeit der Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b Abs. 1, 30f BetrAVG)[2], die Übertragung einer Lebensversicherung[3], besondere Leistungen bei "Rentennähe", wie z. B. Ausgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung / 2 Rentenansprüche

Bei vor dem 1.7.1977 geschiedenen Ehen bestehen in der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Witwen- bzw. Witwerrentenansprüche beim Tode eines der beiden Ehegatten.[1] Ein bei der Scheidung oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft durchgeführter Versorgungsausgleich wirkt sich auf die Höhe einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Auch in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 4 Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Das Geburtsdatum ist auch im Bereich der Versicherungspflicht sehr wichtig. So besteht Versicherungsfreiheit bei Personen, die eine Beschäftigung aufnehmen und gleichzeitig eine Altersvollrente beziehen. Die Versicherungsfreiheit tritt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie einem Freibetrag von 165 EUR auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Zinsen) wird nicht auf das Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.3.6 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Als Arbeitsplätze gelten schließlich nicht die Stellen, auf denen Personen beschäftigt werden, deren Arbeits-, Dienst- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis wegen Wehr- oder Zivildienst, Elternzeit, unbezahlten Urlaubs oder wegen Bezugs einer Rente auf Zeit ruht, solange für sie eine Vertretung eingestellt ist. Rz. 21 Die Regelung ist mit dem Gesetz zur Bekämpfung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 3: Verordnung über d... /   Anlage Formblatt Bilanz (Muster)

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.4 Erstattungsanspruch (Abs. 3)

Rz. 13 Bewilligt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld wegen einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation bzw. eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, hat die Bundesagentur für Arbeit gemäß Abs. 3 Satz 1 gegen ihn einen gesetzlichen Erstattungsanspruch (§ 103 SGB X) für die Überschneidungszeiten, in Fällen der Rentenzuerkennung aufgrund voller Erwerb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.2 Ausschluss von der Versicherungsberechtigung (Abs. 2)

Rz. 26 Durch die Regelung in Abs. 2 hat der Gesetzgeber die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung für Rentenbezieher eingeschränkt. Die freiwillige Versicherung ist nicht zulässig nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters und für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. § 7 Abs. 2 greift die insoweit bereits in der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Leistungsanspruch nicht nur vorübergehend leistungsgeminderter versicherter Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben können, bei denen aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit noch nicht (abschließend) festgestellt ist, bis zur Feststellung verminderter Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger. Bei Leist...mehr