Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. Überblickmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 28-33

Getrennte Eintragungen (Zeilen 27-34, 35-42 und 43-50) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.25 Verpflegungsmehraufwand → Zeile 64

Zum Verpflegungsmehraufwand s. die Ausführungen zu → Anlage N – Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten, Mehraufwendungen für Verpflegung. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen ergeben sich für 2025 aus dem Schreiben des BMF v. 2.12.2024, IV C 5 – S 2353/19/10010 :006, BStBl 2024 I S. 1549. Die Dreimonatsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 78–83

Erfassen Sie hier Werbungskosten i.Z.m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i.Z.m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Zeile...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 1 Digitalisierung – Finanzamt 4.0

Digitalisierung beim Finanzamt Auch in der Finanzverwaltung stehen die automationsgestützte Bearbeitung durch verstärkten IT-Einsatz mit dem Ziel der Kostenersparnis (weniger Personal) und einer schnelleren Bearbeitung im Vordergrund. Gleichzeitig soll eine effizientere Bearbeitung erfolgen, indem fehleranfällige Sachverhalte – insbesondere bei großer steuerlicher Auswirkung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75 Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 11.1 Steuerpflichtige Einnahmen i. S. d. § 22 Nr. 4 EStG

Zu den steuerpflichtigen Einnahmen i. S. d. § 22 Nr. 4 EStG zählen Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge bei Zahlung auf gesetzlicher Grundlage. § 22 Nr. 4 EStG umfasst nur solche Leistungen, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes, des Europaabg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [556-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 Private Pkw-Nutzung → Zeile 20

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 1 Arbeitgeberdarlehen in der Lohnabrechnung

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag abschließt und Vereinbarungen über Verzinsung, Laufzeit, Kündigung und Rückzahlung der Darlehenssumme festlegt.[1] In diesem Fall fließt dem Arbeitnehmer bei Überweisung der Darlehenssumme kein Arbeitslohn zu. Der Lohnsteuerabzug ist vielmehr aus den Zinsersparnissen vorzune...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.1 Abstimmung und Beendigung der laufenden Buchhaltung

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.2 Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Gebühren und Auslagen zulasten des Schuldners

Rz. 279 Die Gebühren des Gerichts für das Versteigerungsverfahren berechnen sich wie folgt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Fallgruppen der Verwaltungskosten

Rz. 56 (Gemeinschaftliche) Kosten der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen wie beispielsweise Alarmanlagen, Anlagen im Wäscheraum, Brandmelder, Feuerlöscher Müllschlucker,[198] Blitzschutzanlagen und Schwimmbäder[199] sind umlagefähig nach § 16 Abs. 2 S. 1.[200] Rz. 57 Weiterhin zählen zu diesen Kosten der Ersatz der Aufwendungen für Notmaßnahmen i.S.d. § 18 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.8 Umfang der Kostenpflicht, § 162 VwGO

Rz. 92 § 162 VwGO betrifft das Kostenfestsetzungsverfahren. Die Bestimmung regelt, welche Kosten der Beteiligten erstattungsfähig sind, also welche Kosten von dem Kostenschuldner nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung zu erstatten sind. Erstattungsfähige Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und -verteidigu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / 2. Muster: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.9: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspartne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / 1. Muster: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung

Rz. 10 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.8: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspartne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / 4. Ortsverschiedenheit

Rz. 111 Fraglich ist die Bedeutung von § 121 Abs. 3 ZPO, wonach ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden kann, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen. Wie der Wortlaut dieser Vorschrift zeigt, muss kein Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts gewählt werden. Es kommt auf den Gerichtsbezirk an.[134] Fahrtkosten, die für die F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 148 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[186] Rz. 149 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG kennen nur fünf Gebühren; die Einigungsgebühr, die Beratungsgebühr, die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Das RVG ist in neun Abschnitte gegliedert und hat zwei Anlagen. Der erste Abschnitt enthält die Allgemeinen Vorschriften. Dort steht in § 2 Abs. 1, dass sich die Gebühren grundsätzlich nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 80 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 81 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Vergütungsvereinbarungen / D. Auswirkungen auf Erstattungsansprüche

Rz. 38 Rechtsschutzversicherungen erstatten regelmäßig[56] die Kosten eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. Vereinbart der Anwalt mit seinem Mandanten geringere Gebühren als die gesetzlichen, wird die Rechtsschutzversicherung dadurch begünstigt. Wollen Mandant und Anwalt dieses Ergebnis vermeiden, können sie in der Vergütungsvereinbarung regeln, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Muster / VII. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 9 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.7: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Berechnung erstattungsfähiger Kosten bei Einschaltung eines Terminsvertreters bereitet in der Praxis regelmäßig – wie auch hier – Schwierigkeiten. Zu berücksichtigen ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH: Hinweis Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Kostenerstattu... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte an ihrem Sitz ihren Prozessbevollmächtigten beauftragt und zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins am Ort des Gerichts einen Terminsvertreter. Nach Abschluss des Verfahrens hat die Klägerin die Kosten beider Anwälte zur Festsetzung angemeldet. Das LG hat die Einschaltung des Terminsvertreters als nicht notwendig angesehen, da die Anreise des Prozessbevollm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Kostenerstattu... / II. Terminsgebühr gehört nicht zu den Mehrkosten

Zutreffend war die Annahme des LG, dass der Kläger die Obliegenheit gehabt hatte, den Prozessbevollmächtigten mit der Anreise zum Termin zu beauftragen, anstatt einen Terminsvertreter zu bestellen, da dies wesentlich günstiger gewesen wäre. In diesem Fall hätte allerdings der Prozessbevollmächtigte die Gebühr für den Termin verdient. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den 110 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Kostenerstattu... / Leitsatz

Die Mehrkosten eines Terminsvertreters sind nicht erstattungsfähig, wenn sie die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten wesentlich übersteigen. Zu diesen Mehrkosten zählt allerdings nicht die durch den Terminsvertreter ausgelöste Terminsgebühr. OLG München, Beschl. v. 9.7.2025 – 11 W 839/25 emehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert anlässlich des KostBRÄG 2025 mit dem Übergangsrecht in Straf- und Bußgeldsachen (S. 481). In einem weiteren Beitrag beleuchtet Schneider die Terminsgebühr in Bagatellverfahren nach § 495a ZPO (S. 489). Schließlich befasst sich Lissner noch mit der funktionellen Zuständigkeit im Insolvenzplanverfahren (S. 492). Auch Anwaltsverträge unterliegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2025, Isolierte Anfe... / III. Zulässigkeit der Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist auch unter Berücksichtigung des erforderlichen Beschwerdewertes zulässig. 1. Fiktive Rechtsmittelfähigkeit Gem. § 269 Abs. 5 S. 1 ZPO findet gegen die nach § 269 Abs. 4 S. 1 ZPO getroffene Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde nur statt, wenn der Streitwert der Hauptsache die Berufungssumme von 600,00 EUR übersteigt. Bei der Prüfung der Frage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zu ersetzende Beerdigungskosten

Rz. 20 Dem früheren Wortlaut des Gesetzes entsprechend hatte der Erbe die Kosten einer "standesgemäßen Beerdigung" zu tragen. Er muss also über das unbedingt Notwendige hinaus die Kosten für alles das auf sich nehmen, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung gehört.[54] An dem hierzu Erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Übermaß an Berufsausbildungskosten

Rz. 21 Berufsausbildungskosten sind diejenigen, die nach Abschluss der allg. Schulbildung anfallen, also Aufwand für Fach-, Fachhochschul-, Hochschulstudium und berufliche Umschulung.[90] Die Ausbildungskosten sind wie die Zuschüsse insoweit prinzipiell nicht übermäßig, als der Erblasser zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt verpflichtet war. Hierzu ist § 1610 Abs. 2 BGB hera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Aufwendungsersatz

Rz. 13 Nach den §§ 669, 670, 1877, 1888 BGB hat der Nachlassverwalter außerdem Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist von dem Vergütungsanspruch streng zu unterscheiden. Der Nachlassverwalter kann für die zwecks Führung der Verwaltung zu machenden Aufwendungen, einen Vorschuss und Ersatz verlangen, wenn er sie den Umständen nach für er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 18 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[52] dargestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.1 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit (umfangreicher) Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard oder stellt er ihm direkt eine BahnCard zur Verfügung, um auf diese Weise selbst erstattungspflichtige Fahrtkosten für Dienstreisen zu sparen, gehört die BahnCard zu den steuerfreien Reisekosten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass durch die Anschaffung der Bah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Kostenerstattung – Prozesskostenhilfe

Rz. 10 Die Anwaltsgebühren und sonstigen notwendigen Auslagen[46] (Einzelheiten siehe in der Fußnote) sind dem Beschwerdeführer ganz oder teilweise zu erstatten, sofern eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begründet ist, § 34a Abs. 2 BVerfGG; ggf. auch aus Billigkeitsgründen (vgl. § 34a Abs. 3 BVerfGG), dies steht im Ermessen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.3 Teilamortisation

Werden die Kosten der BahnCard durch Auswärtstätigkeiten und/oder als Jobticket nicht vollständig erreicht (prognostizierte Teilamortisation), stellt die Überlassung der Fahrberechtigung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Arbeitgeberleistung kann i. H. d. als Jobticket berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steuerfrei belassen werden. Die Fahrberechtigung ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anwaltsgebühren

Rz. 73 Der Anwalt des Antragstellers erhält für seine Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eine 1,0 Verfahrensgebühr. Diese ist auf eine später anfallende Verfahrensgebühr anzurechnen, Nr. 3305 RVG-VV. Wenn kein oder nur beschränkt Widerspruch erhoben wurde, erhält der Anwalt des Antragstellers für die Tätigkeit im Verfahren über den Antrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2 Überlassung aus eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine Jahresnetzkarte oder eine BahnCard aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers überlassen, ist dies steuerfrei und damit beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer sie zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten nutzt und sich der Arbeitgeber hierdurch Reisekosten erspart. Dies ist dann der Fall, wenn die Aufwendungen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 4. Bemessungsgrundlage

Rz. 18 Bezüglich der mit Quellensteuer belasteten Vergütungsteile ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Quellensteuer entscheidend. Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten und die steuerlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XIII. Muster: Kostenfestsetzungs-/-ausgleichsantrag

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.6: Kostenfestsetzungs-/-ausgleichsantrag An Regierung von/Regierungspräsidium _________________________ (Widerspruchsbehörde) Betreff: Widerspruchsbescheid vom _________________________ der Regierung von/Regierungspräsidium _________________________, Az: _________________________ Kostenfestsetzungs-/-ausgleichs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / 3. Muster: Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 51 Für das Muster eines Antrages auf Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei gem. § 11 RVG siehe Rdn 38. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.15: Kostenfestsetzungsantrag An das Amts-/Landgericht _________________________ – _________________________ – In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ Az.: __________________...mehr