Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Begrenzung des Kostenersatzes auf WK iSd § 9 EStG

Rn. 617 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Als WK-Ersatz-Vorschrift soll § 3 Nr 16 EStG (aF und nF) vereinfachend wirken; ohne die Vorschrift müsste der ArbN den Ersatz lohnversteuern, könnte dafür aber in gleicher Höhe WK abziehen (vgl BFH BStBl II 1980, 289). Dies bedeutet zugleich: Nur wenn und soweit WK (§ 9 EStG) vorliegen, können diese iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei ersetzt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildender / 2 Zusätzliche Arbeitgeberleistungen

Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden neben der Ausbildungsvergütung die gleichen Vergünstigungen lohnsteuerfrei zukommen lassen, die er auch dem "normalen" Arbeitnehmer gewährt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] freiwillig geleistet werden. Dazu gehören u. a: Sachbezüge [2], Teilnahme an üblichen Betriebsveranstaltungen [3], Betriebliche Gesundheitsför...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Verpflegungsmehraufwendungen

hda) Bei Inlandsdienstreisen Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Die Begrenzung des Reisekostenersatzes

hca) Arten von Reisekosten Rn. 666 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu den Reisekosten gehörten: hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen Rn. 667 Stand: EL 169 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Rechtslage ab VZ 2008 nach LStR 2008 bzw LStR 2011

Rn. 665 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die LStR 2008 hatten die frühere Unterscheidung in Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit aufgegeben. Es gab nur noch die "so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" (s H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 Abs 2 LStR 2011). Dieser neue Begriff verlangte: die Tätigkeit musste vorübergehend sein, der Tätigkeitsort ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG hinsichtlich des Nachprüfungsrechts des FA

Rn. 624 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Frage, ob das FA nicht bei § 3 Nr 13 EStG aF, wohl aber bei § 3 Nr 16 EStG aF nachprüfen konnte, ob die erstatteten Reisekosten tatsächlich WK sind, war überholt (s Rn 512), da die FinVerw nunmehr dem BFH folgt und auch bei § 3 Nr 13 EStG aF von einem Prüfungsrecht des FA ausging.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 754 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG nF befreit wie die Altfassung bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Rn. 755 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei betrifft § 3 Nr 16 EStG nF in Hs 1 ("die Vergütungen … erhalten") die Steuerbefreiung dem Grunde nach, Hs 2 ("soweit sie …") die Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht

Rn. 554 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 1 Verpflegungsmehraufwendungen fallen bei Reisekosten an, s R 9.6 Abs 1 S 1 LStR 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdb) Bei Auslandsdienstreisen

Rn. 681 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 4 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte, s dazu H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6 Abs 3 LStR 2011 iVm BMF vom 17.12.2009, BStBl I 2009, 1601 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdd) Nachweise

Rn. 695 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter s Rn 673 galten entsprechend. Rn. 696 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / icc) Die Nachweispflichten des ArbG

Rn. 724 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie auch bei den Reisekosten hatte der ArbG, um seine Haftung nach § 42d Abs 1 Nr 1, 3 EStG zu vermeiden, entsprechende Unterlagen des ArbN, aus denen sich seine tatsächlichen Aufwendungen ergeben, zum Lohnkonto (§ 4 LStDV) zu nehmen (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 3 S 2, 3 LStR 2011). Rn. 725 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele zu Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 753 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 1 Buchst b des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) änderte § 3 Nr 16 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes). Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 EStG neu geregelten Abzug von Reisekost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gehaltsumwandlung

Rn. 762 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergütungen, die Reisekosten (mE auch die anderen Aufwendungsarten in § 3 Nr 16 EStG nF) erstatten, können auch dann steuerfrei sein, wenn es sich um umgewandelten Arbeitslohn handelt. Die Gehaltsumwandlung muss aber vor Entstehung des Vergütungsanspruchs vereinbart worden sein (BFH BStBl II 2001, 601; H 3.16 LStH 2023; Ross in Frotscher/Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdc) Tatbestandskumulierungen bei Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 694 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Waren für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen wegen einer Auswärtstätigkeit oder wegen doppelter Haushaltsführung anzuerkennen, war der höchste Pauschsatz maßgeblich, dh, diesen Betrag konnte der ArbG steuerfrei nach § 3 Nr 16 EStG aF erstatten (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6. Abs 2 LStR 2011).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hda) Bei Inlandsdienstreisen

Rn. 677 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, 3 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte; die Drei-Monats-Frist des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF war ebenfalls zu beachten. Rn. 678 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Vergütungen

Rn. 628 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die an ArbN gezahlten Ersatzleistungen, um Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung zu erstatten, bezeichnete § 3 Nr 16 EStG aF als "Vergütungen". Solche Vergütungen konnten bestehenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verfassungsrecht

ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht übersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Der Umfang des Kostenersatzes

ica) Der Grundsatz Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Die Umzugskosten

ia) Der Begriff der Umzugskosten Rn. 720 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Umzugskosten". H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.9 Abs 1 LStR 2011 besagte, dass nur die Kosten, die durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstanden, WK waren. Die berufliche Veranlassung (abzugrenzen von der privaten, § 1...mehr

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AGS 01/2024, (Zu) frühe Anr... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der zu einem bereits am Vortag aufgehobenen Termin anreist, erhält keine Reisekosten erstattet, wenn er sein beA unbeaufsichtigt lässt und deshalb von einer Terminaufhebung nicht rechtzeitig erfahren hat. LG München I, Urt. v. 10.10.2023 – 15 O 7223/23mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 16 EStG aF als Fall des WK-Ersatzes?

da) Allgemeines Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 1852ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die notwendigen Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

jca) Allgemeines Rn. 732 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Allgemein galt, dass aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 Hs 1 EStG aF auf § 9 Abs 5 EStG aF unangemessen hohe WK nicht ersatzfähig waren. Zu weiteren Beschränkungen des Kostenersatzes wird im Nachfolgenden an der jeweils relevanten Stelle eingegangen. Zweifel an der Plausibilität der Pauschalen nach den LStR (hier für 1981)...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / II. Zulässigkeit der Nachfestsetzung

1. Grundsätze Nach Auffassung des OLG Karlsruhe war die Nachfestsetzung zulässig. Die Rechtskraft der beiden Kostenfestsetzungsbeschlüsse vom 10.2. und 17.3.2006 stehe dem nicht entgegen. Diese Rechtskraft beziehe sich nämlich nur auf die mit den ursprünglichen Kostenausgleichungsanträgen geforderten und in den Kostenausgleichungsbeschlüssen beschiedenen Beträge. Folglich hin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herrler/Herrler, Mehr Netto vom Brutto – Bausteine und Grenzen der Nettolohnoptimierung, NWB 6/2019, 350.mehr

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AGS 01/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit der Entwicklung der Beratungshilfe in den Jahren 2022/2023 und Burhoff gibt eine Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4–7 VV aus dem Jahr 2023, beginnend mit Teil 1, der Übersicht über den Paragraphenteil. Der Beitrag wird in Heft 2 mit der Übersicht zum Vergütungsverzeichnis fortgesetzt. Ein Dauerthema ist die Frage, wie die Gebühren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Das Verhältnis von § 3 Nr 16 EStG aF zum WK-Abzug

Rn. 741 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Drei Fälle konnten unterschieden werden. Beispiel: Dem ArbN entstanden WK iHv EUR 100: Rn. 741a Stand: EL 169 – ET: 12/2023mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen

Rn. 667 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Fahrtkosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstanden (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 1 S 1 LStR 2011), zB Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwagen, eigenes Fahrzeug. Zu Unfallkosten bei einer Dienstreise s Rn 699. Zusammengefasst auf das für § 3 Nr 16 EStG Wesentliche g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Begrenzung der Steuerfreiheit der Höhe nach

ja) Allgemeines Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Die Kosten für Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der von § 3 Nr 16 EStG nF erfasste Personenkreis

Rn. 760 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 626, 627 gelten entsprechend.mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 2.3 Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht zulagenbegünstigt sind steuerfreie Lohnteile und Einnahmen, die lediglich dienstliche Aufwendungen des Arbeitnehmers ersetzen sollen, z. B. Reisekosten, oder als steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt werden, z. B. Wintergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld und Insolvenzgeld.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich zwischen § 3 Nr 13 und 16 EStG aF hinsichtlich des Umfangs der steuerfrei erstattungsfähigen Aufwendungen

Rn. 620 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl bei § 3 Nr 13 EStG aF als auch bei § 3 Nr 16 EStG aF durften die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF (s Rn 530) nicht überschritten werden. Überschießende Vergütungsteile waren stpfl Arbeitslohn. Insoweit wurden ArbN in und außerhalb des öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 610 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 16 EStG aF befreite bestimmte Vergütungen an ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes (dh in der "Privatwirtschaft") von ihrem ArbG von der ESt. Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale (vom 20.04.2009, BGBl I 2009, 536) wurde der Verweis auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG wegen der Änderung dieser...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Übersicht über die Regelung der Verpflegungsmehraufwendungen in § 9 Abs 4a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jf) Übersicht über die Regelung der doppelten Haushaltsführung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 1602 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 42 EStG stellt Zuwendungen "aufgrund" des Fulbright-Abkommens steuerfrei – ohne betragsmäßige Begrenzung. Das Abkommen muss also für die Zuwendung kausal sein. Bsp für solche Zuwendungen sind Reisekosten, Unterrichtskosten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenmarke / 3.3 Bei Auswärtstätigkeit gelten Reisekostenregelungen

Der Essengutschein darf nicht an Arbeitnehmer ausgegeben werden, die eine berufliche Auswärtstätigkeit ausüben.[1] Hier sollen ausschließlich die Reisekostenregelungen gelten, insbesondere die Anforderungen für die Annahme einer arbeitgeberveranlassten Mahlzeit [2], die den Ansatz der amtlichen Sachbezugswerte bei der Arbeitnehmerbewirtung anlässlich von Dienstreisen an Vorau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcc) Die notwendigen Fahrtkosten

Rn. 734 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierunter fielen (R 9.11 Abs 6 LStR 2011): die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn (dh die 1. Fahrt) und am Ende (dh die letzte Fahrt) der doppelten Haushaltsführung. Dabei galten hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen die Ausführungen unter R 9.5 Abs 1 LStR 2011 (s Rn 667ff) entsprechend, dh, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / je) Beweislast

Rn. 740 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ob anlässlich von Dienstreisen dem ArbN geleisteter Ersatz nach § 3 Nr 16 EStG aF steuerfrei war, musste beweisen (BFH BFH/NV 1996, 888 mwN) iRd LSt-Abzugsverfahrens der ArbG iRd Est-Veranlagung der ArbN, wobei die Behandlung beim LSt-Abzug das Wohnsitz-FA bei der Est-Veranlagung idR nicht band (da § 3 Nr 16 EStG aF nicht nur für den LSt-Abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Begünstigte Arbeitnehmer

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen erfolgt regelmäßig mit dem Ziel, die steuerfreien Arbeitnehmersparzulagen zu erhalten. Diese Förderung setzt voraus, dass die Leistungen für eine Dauer von 6 bzw. 7 Jahren angelegt werden (Sperrfrist). Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (einschl. Aushilfskräfte) im arbeitsrechtlichen Sinne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 609 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur besseren Übersichtlichkeit werden § 3 Nr 16 EStG nF und aF getrennt kommentiert:mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 759 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch die gemeinsame Bezugnahme auf § 9 EStG werden alle in § 3 Nr 16 EStG nF genannten Fallgruppen gleich behandelt. Art 3 Abs 1 GG ist damit beachtet. Rn. 759a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wegen des Gleichbehandlungsgebots dürfen § 3 Nr 12, 13 und 16 (EStG) nicht unterschiedlich ausgelegt werden (BFH BStBl II 2007, 536; FG RP vom 08.11.2016,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der von § 3 Nr 16 EStG aF erfasste Personenkreis

Rn. 626 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Als Empfänger der Vergütung kamen ausschließlich ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes in Frage. Rn. 627 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Als die Vergütung Leistende kamen ausschließlich ArbG außerhalb des öffentlichen Dienstes in Frage.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jce) Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

Rn. 738 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit sie nicht überhöht waren, konnte der ArbG die tatsächlichen Kosten für die Zweitwohnung steuerfrei ersetzen (BFH BStBl II 1979, 473); dazu gehörten auch AfA, Hypothekenzinsen und Reparaturkosten (BFH BStBl II 1993, 467) und die Zweitwohnungssteuer (R 9.11 Abs 8 S 1, 2 LStR 2011). Soweit feststand, dass einem ArbN solche Kosten entsta...mehr