Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

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Japan / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Japan arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" J/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der R...mehr

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Montenegro / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Montenegro arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" MNE/DE 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung ...mehr

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USA / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in den USA arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" D/USA 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in d...mehr

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Marokko / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Marokko arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" MA/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

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Quebec / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Quebec arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" Q101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Reg...mehr

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Indien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Indien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/IN 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in de...mehr

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China / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in China arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" VRC/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Tunesien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Tunesien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" TN/A 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Chile / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Chile arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" RCH/D 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der...mehr

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Korea / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen die in Korea arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" K/D 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung K/D 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstell...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Bosnien und Herzegowina arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" BH 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Beschei...mehr

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Serbien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Serbien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" SRB 101 DE.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in ...mehr

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Kosovo / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die im Kosovo arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" JU 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Reg...mehr

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Uruguay / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Uruguay arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" DE/UY 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/YU 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell ...mehr

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Kanada / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Kanada arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" CAN 1.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Re...mehr

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Australien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Australien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" AU/DE 1. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung AU/DE 1 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell e...mehr

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Albanien / 4 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Personen, die in Albanien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften DE/AL 101. Vom 1.1.2026 an besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung DE/AL 101 elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell e...mehr

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Frankreich / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Frankreich wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Frankreich und übt in Deuts...mehr

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Nordmazedonien / 2.1 Entsendung

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Nordmazedonien entsandt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, wenn es sich um eine Entsendung handelt. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird nach Nordmazedonien entsandt Ein deutsches Unternehmen entsendet für 20 Kalendermonate einen Arbeitnehmer nach Nordmazedonien, um den Aufbau einer Maschine zu...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3.2 Geringfügig beschäftigte Personen

Personen, die in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften und müssen in Deutschland entsprechend abgesichert werden. Geringfügig beschäftigte Personen mit Wohnort in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine geringfügige ...mehr

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Entsendebescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat abhängig. So wer...mehr

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USA / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Vereinigten Staaten entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in den USA muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus e...mehr

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Frankreich / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Frankreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrif...mehr

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Republik Moldau / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Republik Moldau entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Renten- und Unfallversicherung. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses handeln....mehr

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Albanien / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-albanischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die albanischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Auch eine selbstständige Person kann beantrag...mehr

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Frankreich / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die französischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird f...mehr

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Indien / 2.1.4 Besondere Regelungen

Selbstständige Für selbstständige Peronen gelten die Regelungen zur Entsendung. Mitglieder des fahrenden und fliegenden Personals Bei Personen, die Mitglieder des fahrenden oder fliegenden Personals eines Unternehmens sind, das internationale Beförderungen von Personen oder Gütern gewerblich oder im Werksverkehr durchführt, gelten die Rechtsvorschriften des Vertragsstaates, in ...mehr

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Albanien / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Albanien entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Albanien muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich muss die Dauer dieser Besch...mehr

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Japan / 2.1.3 Besonderheit für Familienangehörige

Gelten für einen Entsandten im Bereich der Rentenversicherung weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sind für den begleitenden Ehegatten bzw. die begleitenden Kinder auch nicht die japanischen Rechtsvorschriften über die Rentenversicherungspflicht anzuwenden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person nicht die japanische Staatsangehörigkeit besitzt. Es besteht jedo...mehr

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Albanien / 2.1.4 Besondere Regelungen

Selbstständige Die Entsenderegelungen gelten nicht für selbstständige Personen. Mitglieder des fahrenden und fliegenden Personals Bei Personen, die zur Flug- oder Kabinenbesatzung eines Luftfahrzeuges gehören, gelten die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Luftfahrgesellschaft ihren Sitz hat. Seeleute Bei Seeleuten gilt grundsätzlich das Flaggenstaatsprinzip. Ist eine Pers...mehr

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Uruguay / 5 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Uruguay entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Rentenversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Uruguay muss eine Entsendung im Rahmen einer inländischen Beschäftigung sein. Zusätzlich muss im Voraus eine zeitliche Begrenzung de...mehr

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Entsendebescheinigung / 4.1 Ausstellung

Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der ausländische Träger für die Person eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Beschäftigte nachweisen, dass für ihn ausschließlich die Rechtsvorschri...mehr

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Republik Moldau / 3.1 Antragsverfahren

Grundsätzlich ist der Antrag auf Ausnahmevereinbarung in dem Staat zu stellen, dessen Rechtsvorschriften gelten sollen. Sollen die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, dann ist der Antrag beim GKV-Spitzenverband, DVKA schriftlich zu stellen. Sollten für eine Person die moldauischen Rechtsvorschriften gelten, dann muss der Antrag bei der moldauischen Stelle, der Casa Na...mehr

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Quebec / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-quebecischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Gelten für eine nach Quebec entsandte Person weiter die deutschen Rechtsvorschrifte...mehr

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Tunesien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-tunesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach T...mehr

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Indien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-indischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Indien...mehr

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China / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chinesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

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Kanada / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-kanadischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung vo...mehr

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Albanien / 10 Unfallversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung, muss geprüft werden, ob es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung handelt. Ist dies der Fall, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Albanien kann eine Sachleistungsaushilfe ...mehr

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Republik Moldau / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Sofern nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Krankenversicherung die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung finden, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wi...mehr

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Kosovo / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-jugoslawischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die Person auch in diesem Staat wohnt. Ebenso spielt der Sitz des Unternehmens keine Rolle. 2.1 Ents...mehr

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Brasilien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-brasilianischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutsch...mehr

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Marokko / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-marokkanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäf...mehr

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Korea / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Kor...mehr

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Republik Moldau / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-moldauischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die moldauischen Rechtsvorschriften, kann eine Ausnahmevereinbarung beantragt werden. Hierdurch kann erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten. Die Beantragung einer Ausnahmevereinbarung ist...mehr

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China / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-chinesischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die chinesischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Absch...mehr

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Tunesien / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-tunesischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die tunesischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Abschlu...mehr

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Albanien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-albanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Rentenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Albanien entsandt wird, g...mehr

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Serbien / 3 Ausnahmevereinbarung

Die Regelungen des deutsch-jugoslawischen Abkommens führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die serbischen Rechtsvorschriften, kann durch den Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. 3.1 Antragsverfahren in Deutschland Der Absch...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.2.1 Ausscheiden aus einer Versicherung im EU-Ausland

Die obligatorische Anschlussversicherung gilt nur für Personen, die zuletzt den deutschen Rechtsvorschriften unterlagen. Eine Vorversicherungszeit muss daher nach wie vor erfüllt werden, wenn die freiwillige Mitgliedschaft für eine Person begründet werden soll, die aus der Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eines anderen EU-Mitgliedsstaates un...mehr