Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsvorschriften

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Bericht zu den MwSt-Sätzen

Die Kommission hat am 2.10.2025 einen Bericht gem. Art. 105a Abs. 6 MwStSystRL über von den Mitgliedstaaten angewandte Ausnahmeregelungen im Bereich der MwSt-Sätze vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13495-2025-INIT/de/pdf). Gemäß Art. 105a Abs. 6 MwStSystRL muss die Kommission bis zum 1.7.2025 auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 14.11.2025 einen Bericht an das EP und den Rat über die Bewertung des EU-Rahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15498-2025-INIT/de/pdf). In den letzten Jahren habe die EU eine Reihe wegweisender Entscheidungen getroffen, um die Zusammenarbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 12.3 Umsatzsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft

Der Aufstieg des Geschäftsmodells der Plattformökonomie hat nach den Darstellungen der EU-Kommission neue Probleme für das Mehrwertsteuersystem ausgelöst. Die Plattformökonomie habe neue Geschäftsmodelle eingeführt, die die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Privatpersonen und Kleinunternehmen könnten ihre Leistungen mehrwertsteuerfrei über eine Plattform anbieten und in dir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 10 Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem MwSt-Aktionsplan hat die EU-Kommission am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 3 Geänderter Vorschlag Zusammenarbeitsverordnung

Die EU-Kommission hatte am 30.11.2017 einen (geänderten) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt.[1] Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 legt Regeln und Verfahren fest, nach denen die zuständigen Behörden der Mitglieds...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 557b lehnt sich an den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a MHG an, allerdings in geänderter Form, die die Indexmiete für den Vermieter attraktiver macht. Wie bis zum 1.9.2001 darf die Gleitklausel nur verknüpft werden mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Gesamtlebenshaltung, der nunmehr in Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) umbenann...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss (FAQs) / 1 Allgemeine Fragen

Was ist damit gemeint, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist das Wohnungseigentu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... / 1 Allgemeine Fragen

Was meinen Sie damit, dass Dritte ggf. zustimmen müssen, wenn ein Beschluss zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden soll? Eine Eintragung erfolgt nach § 19 GBO, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Dies sind die Wohnungseigentümer aber auch bestimmte Grundpfandrechtsgläubiger. Lesen Sie auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG: "Ist das Wohnungseigentum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG Einführung / 2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer

Rz. 4 Das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zur Umsatzsteuer bestimmt sich nach § 4 Nr. 9a UStG. Diese Vorschrift beruht unionsrechtlich auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k sowie auf Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG. Danach besteht für die Mitgliedstaaten die Befugnis, die Lief...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten erfordert eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann. Ausgangspunkt für die notwendige Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / Zusammenfassung

Begriff Das Werkvertragsverfahren findet Anwendung, wenn ein Betrieb aus einem Drittstaat seine Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden will zwecks Erfüllung eines Werkvertrags. Gegenstand dieses Verfahrens sind Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmer auf der Grundlage von Regierungsvereinbarungen, die es Unternehmen mit Sitz im Ausland ermöglichen, im Rahmen festgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 8 Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich sind die Werkvertragsarbeitnehmer als entsandte Arbeitnehmer[1] anzusehen. Das bedeutet, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Entsendestaats zugeordnet sind, mithin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes verbleiben.[2] Ein Versicherungsnummernachweis, wie für inländische Beschäftigungsverhältnisse für jeden ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.5 Beiträge

Unterliegt eine Person nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften, werden die Beiträge ausschließlich nach deutschem Recht bemessen. Eine doppelte Beitragstragung ist in der Regel ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2 Freiwillige Versicherung

Personen werden von der freiwilligen Versicherung erfasst, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und weiter den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen. 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss die Gefährdungsb... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention: Gefährdungen werden systematisch ermittelt, bewertet und Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festgelegt. Bei einer Erstbeurteilung werden alle Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten auf mögliche Gefährdungen untersucht. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist u. a. erforderlich bei:[1] allen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.8.2 Andere Staatsangehörigkeit

Die Versicherungspflicht der Nichtversicherten sowie die freiwillige Versicherung erstrecken sich nur dann auf nicht deutsche Staatsangehörige, wenn diese nicht für die Wohnortnahme in Deutschland die Existenz eines Krankenversicherungsschutzes nachweisen müssen. Zuordnung zum deutschen Recht Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, wenn für eine Person bereits nach den Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitaler Produktpass: Tran... / 2.1.1 European Green Deal (2019)

Mit dem Green Deal der EU-Kommission von 2019 und darauf aufbauenden Vorschlägen soll dem Ende der Wegwerfgesellschaft der Weg bereitet werden. Für die Erhöhung der Haltbarkeit und Reparierbarkeit, Wiederverwendung und Recycling wird der digitale Produktpass genannt, wodurch dieser in das Interesse der Öffentlichkeit rückt. Durch den DPP sollen verlässliche, vergleichbare un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.1 Obligatorische Anschlussversicherung

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, können von der obligatorischen Anschlussversicherung nur dann erfasst werden, wenn sie bisher in Deutschland versichert waren und auch nach der Wohnortverlegung weiter in Deutschland krankenversichert bleiben. In den übrigen Sachverhalten kommt die Aufnahme in die obligatorische Anschlussversicherung nicht in Betracht. Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.2.1 Freiwillige Versicherung auf Antrag

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, unterliegen nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den Rechtsvorschriften dieses Wohnstaates. Diese Personen können sich auch in Deutschland freiwillig versichern. Voraussetzung für den Beitritt in die freiwillige Versicherung ist, dass im Wohnstaat keine Pflichtversicherung vorliegt und der Wille erkennbar ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 3.3 Urlaub

Eine Pflicht zur Urlaubsgewährung besteht grundsätzlich nur im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses, auf das über §§ 26, 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anwendung finden. Bei einem solchen Praktikumsverhältnis handelt es sich in der Regel um ein freiwilliges Praktikum i. S. der Ziffer 1 Buchst. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4 Aus einem anderen Staat nach Deutschland oder in einen anderen EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder in das Vereinigte Königreich zurückkehrende Personen

Verlegen Personen ihren Wohnort aus einem anderen Staat in einen Mitgliedstaat, muss geprüft werden, welche Rechtsvorschriften auf die Person Anwendung finden. Grundsätzlich gelten auch für diese Personen die hier beschriebenen Regelungen. Besonderheiten gibt es bei der Versicherungspflicht der Nichtversicherten und bei der freiwilligen Versicherung und beim Ausschluss der V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / Zusammenfassung

Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss die Gefährdungsb... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist nicht nur zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, er muss die festgelegten Maßnahmen auch an veränderte Gegebenheiten im Unternehmen anpassen und eine Verbesserung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten anstreben.[1] Die Gefährdungsbeurteilung stellt somit einen kontinuierlichen Prozess dar, der in ein bestehendes Managementsy...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 1.9 Versicherungsfreiheit bei Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben

Die deutschen Rechtsvorschriften sehen vor, dass eine Person die nach Vollendung des 55. Lebensjahrs dem Grunde nach versicherungspflichtig wird, weiterhin versicherungsfrei und dadurch von der GKV ausgeschlossen bleibt, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor der Begründung der gesetzlichen Versicherung in Deutschland nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 4.1 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Sind die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, dann werden die Personen in der Regel in der Versicherungspflicht der Nichtversicherten aufgenommen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Wohnortverlegung aus dem vertragslosen Ausland bei der Prüfung der Voraussetzung "letzte Krankenversicherung" der letzte Krankenversicherungsschutz in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / 3.3 Versicherungspflicht der Nichtversicherten

Von der Versicherungspflicht der Nichtversicherten werden auch Personen erfasst, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und nach den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit den deutschen Rechtsvorschriften zugeordnet werden. Voraussetzung ist, dass kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt[1] sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren[2] di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.1.1 Freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist ein Praktikum, welches losgelöst von Schule oder künftigem Studium aus Gründen der Berufsfindung bzw. Berufsorientierung zumeist während der Ferien aufgenommen wird. Es gibt den Schülern und Schülerinnen bzw. den Studentinnen und Studenten die Gelegenheit, (erste) praktische Eindrücke von einem Beruf oder einer Branche zu sammeln, Einblick in d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Erste-Hilfe-... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Da im betrieblichen Alltag weitergehende bzw. besondere Unfallgefahren existieren, wurde dem Unternehmer in § 21 SGB VII und § 10 ArbSchG die Verantwortung für eine wirksame Erste Hilfe übertragen. Weitere Rechtsvorschriften konkretisieren, welche Elemente zur Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen gehören. Der Arbeitgeber muss v. a.: frei zugängliche und funktionsfähige Mel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Ausschluss oder Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 4)

Tz. 171 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Kommt es in Fallgr 3 zum (vollständigen oder tw) Ausschluss oder einer Beschränkung dt Besteuerungsrechte, kann das UmwStG dennoch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG Anwendung finden (Fallgr 4). Übertragender (oder einbringender bzw formwechselnder) Rechtsträger muss hierzu eine Gesellschaft oder natürliche Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Übernehmender Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 159 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der übernehmende Rechtsträger an einer Umw iSd Sechsten bis Achten Teils (mit Ausnahme einer Umw iSd § 24 UmwStG) muss grds – wie beim Zweiten bis Fünften Teil (bis zum Inkrafttreten des KöMoG) – eine "europäische" Gesellschaft sein (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 UmwStG). Es muss sich um eine nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des KöMoG

Tz. 144 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils richtet sich vor Inkrafttreten des KöMoG nach § 1 Abs 2 UmwStG . Die Anforderungen an die am Umw-Vorgang beteiligten Rechtsträger sind hier abschließend definiert (Ges-Begr, s BR-Drs 542/06, 57). Bei den in § 1 Abs 1 UmwStG genannten Umw-Arten müssen daran beteiligte Gesellschaften nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Folgewirkungen der Einbringung gem § 24 UmwStG auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 238 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Die unter § 16 UmwStG fallenden Vermögensübergänge

Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 16 UmwStG ist anzuwenden auf den Nicht anzuwenden ist § 16 UmwStG auf eine Ausgliederung nach § 123 Abs 3 UmwG von einer Kö auf eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschafterrechten. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.5 Vergleichbare inländische Umwandlungen (§ 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 39 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das UmwStG erfasst auch Umw iSd § 1 Abs 2 UmwG , soweit sie einer Umw iSd § 1 Abs 1 UmwG entspr (s § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG), mit dieser also vergleichbar sind. Mit einer Umw iSd § 1 Abs 1 UmwStG vergleichbar sein sollen nach Auff der FinVerw uU Entflechtungen nach § 6b VermG sowie einige in einzelnen Sparkassenges der Länder geregelte Umw (s Hö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.1 Anwendbare Rechtsvorschriften

Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 unterliegt eine Person, die gewöhnlich in verschiedenen Staaten eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Übt eine Person mehrere selbstständige Tätigkeiten und mehrere Beschäftigungen aus, erfolgt die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.5 Anwendbare Rechtsvorschriften

Ist ein Arbeitnehmer u. a. in seinem Wohnstaat tätig und übt dort den wesentlichen Teil seiner Beschäftigung aus, so gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Übt ein gewöhnlich in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten beschäftigter Arbeitnehmer nicht den wesentlichen Teil seiner Tätigkeit im Wohnstaat aus, gelten folgende Zuständigkeitsregelungen: Übt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.2 Anwendbare Rechtsvorschriften

Eine Person, die in einem Staat als Beamter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Staaten beschäftigt und/oder selbstständig tätig ist, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, dem die Verwaltungseinheit, die den Beamten beschäftigt, angehört. Von dieser Zuordnung gibt es keine Ausnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.4 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften bei gewöhnlich in mehreren Staaten selbstständigen Personen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich geregelt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 6.3 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehreren Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 5.2 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften und Dialogverfahren

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei gewöhnlich in 2 oder mehr Staaten beschäftigten Personen.[1] Das Dialogverfahren ist ebenfalls gleich.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Übt ein selbstständig Erwerbstätiger einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit in seinem Wohnstaat aus, unterliegt er den Rechtsvorschriften des Wohnstaates. Ist dies nicht der Fall, muss geprüft werden, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der selbstständigen Erwerbstätigkeit befindet. Die Prüfung erfolgt nach festgelegten genannten Kriterien.[1] Praxis-Beispiel Selbstständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9 Anzuwendende Rechtsvorschriften

3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Trä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.10 Dialogverfahren

Die Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt immer vorläufig. Der vom Träger getroffenen Festlegung können die ausländischen Behörden innerhalb von 2 Monaten widersprechen. Der Informationsaustausch erfolgt nach einem festgelegten Verfahren.[1] In umgekehrten Sachverhalten kann auch die deutsche Krankenkasse der von einem ausländischen Träger getroffenen Festl...mehr