Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tschechien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Tschechien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Tschechien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Tschechien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr

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Slowakei / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der Slowakei aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in der Slowakei wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und der Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / Zusammenfassung

Begriff Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zum 1.2.2020 verlassen (sog. Brexit). Bis zum 31.12.2020 bestand aufgrund des Austrittsabkommens mit der EU noch ein Übergangszeitraum, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Mit Unterzeichnung des EU – UK Handels- und Kooperationsabkommens vom 24.12.2020 ist es g...mehr

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Spanien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Spanien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Spanien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

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Slowenien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Slowenien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Slowenien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Slowenien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA...mehr

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Estland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Estland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Estland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Estland ein Doppelbesteuerungsabkommen – im Folgenden: DBA. Die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die KGaA ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionär...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik hinsichtlich ihrer Europarechtskonformität.[2] Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV vereinbar ist.[3] De...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / Zusammenfassung

Überblick Am 7.6.2026 ist die Umsetzungsfrist der Entgelttransparenz-Richtlinie RL (EU) 2023/970 [1] (im Folgenden: "EntgTranspRL") abgelaufen. Die EntgTranspRL fordert die gleiche Vergütung von gleicher und gleichwertiger Tätigkeit. Was zunächst harmlos klingt, birgt erhebliche Sprengkraft. Ein deutsches Umsetzungsgesetz ist bisher nicht entworfen und auch nicht in Sicht. Vie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen sind alternativ anwendbar. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauch machen w...mehr

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Entgelttransparenz: Status ... / 3.6 "Bei uns klagt niemand"

Auch wenn diese Aussage sich bewahrheitet, sollten Arbeitgeber zwei Dinge im Blick behalten: Das BAG hat mit dem Urteil zum "Daimler-Fall" vom 23.10.2025[1] die Klagehürde erheblich gesenkt. Bislang galt: Für die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung genügte der Vergleich mit einer Einzelperson nicht. Die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte verlangte einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 enthaltenen Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen) im KSt-Recht orientieren sich weitgehend an den Regelungen des § 10b EStG im ESt-Recht. Vor diesem Hintergrund wird § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 auch im KSt-Recht entsprechend angewendet.[1] Nach R 8.1 Abs. 1 Nr. 2 KStR wird § 50 EStDV von der in §...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 Der Nachweis über die Leistung einer steuerlich abziehbaren Zuwendung ist durch eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung zu führen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden.[2] Die nachträgliche Erteilung eine...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (1)

1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974 ‐‐ LGrStG BW‐‐ ) ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks pauschal und ohne individuelle Anpassung auf alle Grundstücke in der Bodenrichtwertzone anzuwenden. 2. Der Nachweis eines geringeren Bodenwerts aufgrund...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Status des Arbeitnehmers

Rz. 27 Die Zuordnung eines Arbeitnehmers im Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG legt für die eingeleiteten Wahlen zum Betriebsrat und Sprecherausschuss bindend fest, ob der Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl oder für die Wahl des Sprecherausschusses wahlberechtigt und wählbar ist. Darüber hinausgehende Bindungswirkung entfaltet die Zuordnung allerdings nicht. Sie bindet...mehr

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Duales Studium / 9 Rechtsverhältnisse

Wichtig Gutachten zum rechtlichen Status dualer Studenten und der Anwendbarkeit von arbeitsrechtlichen Vorschriften im dualen Studium Im Jahr 2022 wurde von Victoria Koch-Rust und Gabriele Rosentreter ein vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht gefördertes Gutachten zur Rechtsstellung dual Studierender veröffentlicht.[1] Die Autorinnen kommen zu dem Schluss,...mehr

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Duales Studium / 10.9 Rückzahlungs- und Bindungsklauseln

Eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel könnte im Einzelnen wie folgt ausformuliert werden: Praxis-Beispiel Rückzahlungs- und Bindungsklausel Zwischen dem Unternehmen und dem Studenten besteht ein uneingeschränktes Einvernehmen darüber, dass die Teilnahme des Studenten an diesem dualen Studiengang zur Erlangung des berufsqualifizierenden Bachelorabschlusses wesentlich der beruf...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontroll...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12.2 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde verneint:

Leitung einer Galerie und Kunstsammlung [1] Das BAG konnte bereits das Erfordernis eines einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulabschlusses für die Tätigkeit nicht feststellen. Ob eine einer akademischen Ausbildung entsprechende Tätigkeit vorliegt, ist nur dann feststellbar, wenn im Einzelnen darlegt wird, aus welchen Gründen ohne das Urteilsvermögen, wie es ein einschlägig...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.6.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.6.1.1 BAG v. 23.9.2009, 4 AZR 308/08 Vielseitige Fachkenntnisse erfordern demgegenüber eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach. Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschr...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.7.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.7.1.1 Selbstständige Leistungen wurden bejaht: Außendienstmitarbeiter im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg[1] Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beendigung der Ordnung...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.1.9 Ausgewählte Rechtsprechung zur EG 1

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.1.9.1 BAG; Urteil v. 28.1.2009, 4 ABR 92/07 Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsarbeiten in einem Pflegeheim ausführt, übt keine einfachsten Tätigkeiten nach EntgGr. 1 TVöD aus, wenn sie bei der von ihr vorgenommene...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.2.1 Rechtsprechung zur EG 2

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.2.1.1 BAG, Beschluss v. 1.7.2009, 4 ABR 18/08 Die Tätigkeit in einem gewerblich geprägten Wäschereibetrieb, in dem ein umfangreicher Maschinenpark eingesetzt wird und in dem am Tag weit über 10.000 Textilteile an d...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1 Rechtsprechung zur EG 3

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.3.1.1 BAG, Urteil v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05 Bei einer Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Qualifikation, die im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses erworben wird und ggf. Bestandteil des Anforderungsprofils für die konkrete Tätigkeit ist. Der Erwerb bzw...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.12.1 Rechtsprechung: Der akademische Zuschnitt wurde bejaht:

Freilandartenschützer [1] Führt ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durch, bei welcher er die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" berücksichtigen muss und somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" vorausgesetzt wird (BVerwG 28. März 2013 – 9 A 22/11), bestehen Anhaltspunkte dafür, dass er e...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.4.1 Rechtsprechung zur EG 4

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.4.1.1 LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 2.3.2017, 5 Sa 422/16 Für die Zuordnung einer Bürotätigkeit als "schwierig" im Sinne der Entgeltgruppe 4 des TV EntgO Bund ist entscheidend, ob es sich lediglich um die Erledigu...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.8.1.1 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden bejaht: bei einem Sachbearbeiter im Bereich eines städtischen Versorgungsbetriebs [1] mit folgenden Arbeitsvorgängen: Entscheidung über Einstellung bzw. Wiederaufnah...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.9.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.9.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit wurde bejaht: bei einem Vertragssachbearbeiter eines Universitätsbauamtes [1] Hier wurde das Vorliegen des Heraushebungsmerkmals bejaht mit der Hö...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.10.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.10.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" wurde bejaht: bei einem Sachbearbeiter für Eigentumswohnungen im Kommunaldienst.[1] Dieser war zuständig für Mittelzuweisung und Aufteilung der M...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.11.1 Rechtsprechung

Die nachfolgenden Entscheidungen sind, soweit sie zur EntgO VKA bzw. EntgO Bund oder zur früheren Vergütungsordnung ergangen sind, auf die EntgO TV-L übertragbar. 5.11.1.1 Das Tätigkeitsmerkmal "Maß der Verantwortung" wurde bejaht: Leitung einer (großen) Station [1] Es ist möglich, dass eine Abteilung, bei der der Stationsleitung nicht mehr als 12 Vollzeitbeschäftigte unterstel...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte...mehr

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Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fg. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. In der Protokollerklärung Nr. 4 Teil I der Entgeltordnung ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" wie folgt erläutert: "gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 und 8 sowie in der Entgeltgruppen 9a geforderten ...mehr

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Bereitschaft / 1.1 Europäische Ebene

In den letzten Jahren war die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG ein zentrales Thema innerhalb der EU. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, Konsultationsverfahren und nicht erfolgreich verlaufenen Verhandlungen mit den Sozialpartnern hat die EU-Kommission beschlossen, von weiteren Änderungsversuchen abzusehen. Stattdessen hat die EU-Kommission eine Interp...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.1 Fehlende Geltendmachung von Urlaub

Rz. 45 Im Kündigungsschutzverfahren ist zu fragen, ob in der Erhebung der Klage auch gleichzeitig die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen liegt und damit ein Verfall aufgrund des Ablaufs des Urlaubsjahres bzw. des Eingreifens von Ausschlussfristen ausgeschlossen ist. Aufgrund der nunmehr vom BAG bejahten Initiativlast einer Arbeitgeberin für die Verwirklichung des Urlaubsan...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Eigentümerversammlung / 4.8.4 Pflichtenverstoß

Haben die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form beschlossen, wird aber gegen die Verpflichtung zur Durchführung mindestens einer Präsenzversammlung pro Jahr verstoßen, weil hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichtet wurde, führt dies nach § 48 Abs. 6 Satz 2 WEG weder zur Anfechtbarkeit noch zur Nic...mehr

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Bereitschaft / 3.2.1 Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers

Nach § 6 Abs. 5 TVöD ist der Arbeitgeber berechtigt Rufbereitschaft anzuordnen. Der Arbeitgeber ist berechtigt Rufbereitschaft nur bei "begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit" anzuordnen. Von begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit ist auszugehen, wenn keine andere sinnvolle Regelung der Arbeitszeit für die geforderte Leistung möglich ist...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abbedingung des gesetzlichen Kopfstimmrechts Von dem gesetzlichen Regelfall des Kopfstimmrechts kann durch Vereinbarung abgewichen werden und stattdessen das Objektstimmrecht vereinbart werden.[1] Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 2a EStG, § 8 Abs. 1 KStG, § 246 Abs. 1, § 247 Abs. 1, § 253 Abs. 1 HGB, § 397, § 774 BGB, § 38, § 39, § 174 Abs. 1, § 177 Abs. 1 InsO, § 118 Abs. 2 FGO Die Beteiligten streiten...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.8.1.2 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse wurden verneint

bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit[1] Um im Bereich der Gesetzesanwendung von gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen zu sprechen, ist es erforderlich, dass neben den genauen Kenntnissen der Rechtsvorschriften auch rechtliche Zusammenhänge erkannt und Rechtsprechung analysiert und verarbeitet werden muss. Ein Fachwissen, dass sich auf Grundtatbestände und deren Zusam...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Teil I der Entgeltordnung d... / 5.3.1.1 BAG, Urteil v. 11.10.2006, 4 AZR 534/05

Bei einer Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Qualifikation, die im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses erworben wird und ggf. Bestandteil des Anforderungsprofils für die konkrete Tätigkeit ist. Der Erwerb bzw. das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis beruht somit nicht auf einer eingehenden fachlichen Einarbeitung im Tarifsinn.mehr

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Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Seit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die europarechtliche Vorgaben gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (BGBl I, 3002). Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des EuGH muss der Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlini...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.4 Tatsächliche Arbeitsleistung

Rz. 26 Unerheblich ist dagegen grundsätzlich, ob der Arbeitnehmer überhaupt eine Arbeitsleistung erbringt.[1] Das gilt sowohl für die Wartezeit als auch für das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Das erhellt ein Blick auf die Begrifflichkeit des "Erholungsurlaubs", wie ihn § 1 BUrlG verwendet. Richtig verstanden dient der Erholungsurlaub nicht der Erholung von konkret geleisteter...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Historie der Eingruppierung / 2 Die neue Entgeltordnung: Was bleibt und was ist neu im Vergleich zur Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen. Daher kann im Wesentlichen auch die bisherige Rechtsprechung zu diesen Werken weiterhin herangezogen werden. 2.1 Teile I und II: Zuordnung berufsgruppenbezogener Merkmale in Teil II Teil II der Entgeltordnung enthält die redaktionell überarbeiteten Tätigkeitsmerkmale bes...mehr

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Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.7.2.2.7 Formelle Voraussetzungen ordnungsmäßiger Beschlussfassung

Die formellen Voraussetzungen einer ordnungsmäßigen Beschlussfassung hängen maßgeblich vom Wortlaut der vereinbarten Öffnungsklausel ab. Wesen einer Öffnungsklausel – egal, ob vereinbart oder gesetzlich – ist die Einräumung einer Beschlusskompetenz zur Änderung von Gesetz und Vereinbarung. In der Regel sind zwar bestimmte qualifizierte Mehrheiten ("qualifizierte" Öffnungskla...mehr

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Eigentümerversammlung / 5.3.6 Stimmrechtsvollmacht

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person auf der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen.[1] Die Wohnungseigentümer können daher eine andere Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht bedurfte nach früherer Rechtslage keiner bestimmten Form. Seit Inkrafttreten des WEMoG sieht § 25 Abs. 3 WEG vor...mehr