Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

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Jansen, SGB IV § 93 Aufgabe... / 2.2 Umfang der Auskunft

Rz. 3 Über den Umfang der von den Versicherungsämtern zu erteilenden Auskünfte sagt § 93 nichts. Insoweit gilt § 15 Abs. 2 SGB I entsprechend. Das bedeutet, dass die Auskunftspflicht zumindest die Benennung des für die in Betracht gezogene Leistung zuständigen Versicherungsträgers mit Namen und Anschrift umfasst. Soweit der Auskunftsuchende allerdings die Beantwortung von Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / c) Stellungnahme

Auch wenn das FG Münster sein Urteil erst nach dem o.g. BFH-Urteil gefällt hat, so ist davon auszugehen, dass dies in Unkenntnis der BFH-Entscheidung geschehen ist, denn der BFH hat seine am 10.4.2024 getroffene Entscheidung erst am 12.9.2024 veröffentlicht. Das FG Münster hat durchaus schlüssige Argumente gegen eine Bestätigung des verwirklichten Tatbestands § 7 Abs. 8 ErbS...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (Mi... / 4.1 Missbrauchsgefahr

Der Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Ersatz der Kosten für das Auswechseln der Schließanlage setzt zunächst voraus, dass sich der in Verlust geratene Schlüssel in den Händen eines Unbefugten befindet und deshalb die Sicherheit des Gebäudes oder seiner Bewohner gefährdet ist.[1] Für die Gefährdung spricht hierbei keine allgemeine Vermutung, vielmehr kommt es auf die Umstän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Keine Gewinnermittlung, § 3 Nr. 72 S. 2 EStG

Rz. 21 Werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) erzielt und sind die erzielten Einnahmen insgesamt nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG steuerfrei, ist kein Gewinn zu ermitteln. Damit bedarf es im Fall der Steuerfreiheit keiner Gewinnermittlung und keiner Abgabe einer EÜR. Rz. 22 Nach dem Wortlaut der Norm gilt das nur, wenn der Gewerbebetrieb insgesamt nur steue...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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FoVo 05/2025, Es geht los: 10. Auflage des Münchener Kommentars zum BGB

Münchener Kommentar zum BGB Kommentar, Band 1 von 13, 10. Aufl. 2025 3.244 Seiten, 269 EUR (Gesamtabnahme), Verlag C.H.Beck ISBN 978-3-406-81021-3 Die 10. Auflage des Münchener Kommentars soll in 13 Bänden in den Jahren 2025 bis 2027 erscheinen. Nun liegt Band 1 zum Allgemeinen Teil des BGB vor. Dabei wird die Existenz in zwei Welten fortgesetzt. Wer es haptisch mag, wird am ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen

Tz. 24 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des JStG 2024 sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem Datensatz über die amtl bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Nach § 34 Abs 13a S 2 KStG (idF des Ste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung von Streubesitzdividenden, Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Tz. 252 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Literaturhinweise s vor Tz 233 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten) sind Aufwendungen, die ihr "auslösendes Moment" in der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG haben (dh in einem Veranlassungszusammenhang mit dem Einbringungsvorgang stehen). Es sind Aufwendungen, die nach einer wertenden Selektion der Aufwandsursachen ganz oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 90 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine MG auf ihre TG verschmolzen und erhält der AE der MG als Ersatz für die wegfallende Beteiligung an der MG die bisher von dieser gehaltenen Anteile an der TG, führt dies hr-lich und auch stlich nicht zu einem Durchgangserwerb, dh zu einem Erwerb eigener Anteile durch die TG mit anschließender Sachauskehrung dieser Anteile an den AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Kosten für den Vermögensübergang (Einbringungskosten)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Umw-Kosten – Bilanzielle und stliche Behandlung, GmbHR 1998, 511; Patt, GewSt als Veräußerungskosten, EStB 2002, 285; Mühle, Stliche Behandlung von Umw-Kosten bei Unternehmenstransaktionen, DStZ 2006, 63; Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen bei Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Schmitz, Bilanzierung von GrESt bei Umst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Auch die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nach Wegfall des § 1 Abs 2 UmwStG iRd KöM...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2025 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Beteiligungskorrekturgewinn bei Abwärtsverschmelzung (§ 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 111 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach dem durch das SEStEG eingefügten § 11 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG sind im Fall der Abwärtsverschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges in der stlichen Schlussbil der übertragenden MG die Anteile an der übernehmenden TG mind mit dem Bw, erhöht um frühere st-wirksame (noch nicht rückgängig gemachte) Tw-Abschr, um st-wirksame Ab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geeignetheit der Liegenschaftszinssätze

Rz. 63 [Autor/Stand] Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24.4.2024[2] entschieden, dass im typisierten Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz nicht die vom Gutachterausschuss veröffentlichten "steuerlichen" Liegenschaftszinssätze, sondern die vom Gutachterausschuss veröffentlichten „allgemeinen” Liegenschaftszinssätze anzuwenden sind. Die steuerlichen Liegen...mehr

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zfs 05/2025, Auswirkungen d... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung (wohl) des Einzelrichters des 11. ZS des OLG München widerspricht in einem entscheidenden Punkt der Rechtsprechung des BGH und anderer OLG, darunter auch der 11. ZS des OLG München. Folgen der Abänderung der Kostenentscheidung In der Rechtsprechung und der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass der frühere Kostenfestsetzungsbeschluss auch dann seine Wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / I. Vorbemerkung

"Klagehäufung": Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2024[1] abschließend über ein Verfahren entschieden, das nach der erstinstanzlichen Entscheidung[2] gleich zweimal auch den EuGH beschäftigt hat.[3] Sechs Gerichtsentscheidungen (1x FG, 3x BFH, 2x EuGH) in einem Verfahren setzen hoffentlich keine Maßstäbe für die Zukunft. Verfahrensdauer: Die Klägerin hat damit im Jahr 2024 schl...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / V. Fazit

Weitere Klärung, trotz Klärung: Die Fragen, die sich eigentlich nie stellten, dann aber vom EuGH teilweise beantwortet wurden, werden nun vom BFH (auch im Einzelfall wegen schwer nachvollziehbarer Ausführungen des EuGH selbst) teilweise wieder in anderer Form aufgeworfen. Insofern gilt "nach dem Spiel ist vor dem Spiel". Verwirrung der Begrifflichkeiten im dt. Recht: Die Begr...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Verwaltungsakt / 1. Begriff des Verwaltungsakts

Das Gesetz definiert den Verwaltungsakt als jede Verfügung oder Entscheidung, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung im Bereich des öffentlichen Rechts trifft.[1] Im Besteuerungsverfahren sind das insbesondere Steuerbescheide, Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Stundungsbescheide, Aussetzungsbescheide, Prüfungsanordnungen usw....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung in der Eigentüme... / 6.2 Beistand des einzelnen Eigentümers

Eigentümer nimmt mit seinem persönlichen Berater an der Versammlung teil Der einzelne Wohnungseigentümer kann in der Versammlung einen Beistand als Berater hinzuziehen. Voraussetzung: Die Teilungserklärung enthält keine Beschränkungen und der Eigentümer weist ein berechtigtes Interesse für diese Maßnahme nach. Ist ein Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.1.7 Gesetzliche Regelung ab 2017

Durch eine Neuregelung in § 50d Abs. 12 EStG erfolgt entsprechend der Praxis anderer OECD-Staaten die Besteuerung von Abfindungen im früheren Tätigkeitsstaat. Die Änderung ist am 1.1.2017 in Kraft getreten. Vorrangige Länderspezifika Unabhängig von der nationalen Norm gehen spezifische Länderregelungen vor.[1] Abfindungen nach dem DBA-Frankreich Ungeachtet des § 50d Abs. 12 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
KI und Tax Tech in der Steu... / 1 CoPilot Tax, ChatGPT & Co

News von haufe.de/steuern So wurde die erste generative KI-Lösung von Haufe entwickelt Tax Prompt Engineer: Was Steuerberater über Prompt Engineering wissen müssen Marktüberblick generativer KI in der Steuerberatung: ChatGPT und jetzt? Vertiefende Inhalte CoPilot Tax – Ihr persönlicher KI-Assistent Der CoPilot Tax – Eine revolutionäre KI-Anwendung für die Steuerbranche? (Podcast) C...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Verfassungsmäßigkeit und zulässige/unzulässige Rückwirkung

Soweit bereits § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs. 10 EStG auch auf Zeiträume vor 2009 anzuwenden ist, in denen die Einkommen- und Körperschaftsteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auffassung in der Literatur[1] eine sog. echte Rückwirkung vor, da der Steueranspruch für diese Jahre mit ihrem Ablauf bereits entstand und di...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Normenkette § 99 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO Sachverhalt Der Kläger und seine Ehefrau (Erblasserin)...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 18.2 Keine Einbringungskosten

Von den Einbringungskosten zu trennen sind Aufwendungen, die nur anlässlich einer Einbringung entstehen, die mit dem Vermögensübergang im engeren Sinne nichts mehr zu tun haben; z. B. Tantiemezahlungen für aus dem Unternehmensverbund im Rahmen der Umwandlung ausscheidende Geschäftsführer[1]; zeitlich nachgelagerte Integrations- oder Folgekosten. Folgende Kosten entstehen nicht ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7.4 Rechtsstreit über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Beteiligungsrechts

Rz. 164 Ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Beteiligungsrechts kann mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden.[1] § 256 Abs. 1 ZPO ist auch im Beschlussverfahren anwendbar.[2] Der Betriebsrat kann allerdings nur eigene Ansprüche oder Rechtspositionen gerichtlich feststellen lassen. Das Interes...mehr

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zfs 04/2025, Zurückverweisu... / 3 Anmerkung:

Der Wortlaut des § 69 Abs. 5 S. 1 OWiG wirkt auf den ersten Blick so, als ob er auf Fälle wie den hier entschiedenen nicht anwendbar wäre. Denn er betrifft dem Wortlaut nach nur Fälle ohne genügende Aufklärung und erst recht ist eine Zurückverweisung unstatthaft für die Klärung von Rechtsfragen (vgl. NK-GVR/Krenberger OWiG § 69 Rn 8). Jedoch wird schon seit längerer Zeit die...mehr

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AGS 04/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Ein Anrechnungsproblem, NJW-Spezial 2024, 27 Wird der zunächst außergerichtlich in einer Angelegenheit tätig gewesene Rechtsanwalt anschließend im gerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig und wird diese Angelegenheit dann in einem anderen Rechtsstreit mitverglichen, können sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 2 Anmerkung

Einwände gegen den zu bescheinigenden Sachverhalt im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren – Besprechung von EuGH, Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23 (Albausy) Mit Urt. v. 23.1.2025[1] hat der EuGH in der Sache Albausy ein Vorabentscheidungsersuchen des AG Lörrach vom 21.3.2023[2] zur Auslegung von Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) EuErbVO[3] für unzulässig erklärt. Das Nachlassgerich...mehr

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zfs 04/2025, Außerbetriebse... / 1 Aus den Gründen:

“… II. … Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist … ungeachtet der vom Kl. eingereichten Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzulehnen, da der beabsichtigte Antrag auf Zulassung der Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne von § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bietet. Auch wenn dabei die Anforder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.4 Rechtsmittel

Rz. 11 Gegen das selbständige Zwischenurteil ist Revision nach § 115 Abs. 1 FGO bzw. Nichtzulassungsbeschwerde [1] gegeben. Hält der BFH die Klage für unzulässig, ist seine Entscheidung Endurteil. Die Klage ist dann endgültig abgewiesen. Für ein Endurteil des FG ist kein Raum mehr. Bestätigt der BFH das Zwischenurteil, darf er über den vom FG noch nicht entschiedenen Teil, au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1 Gegenstand der Entscheidung

Rz. 4 Nach § 97 FGO kann ein Zwischenurteil allein über die Zulässigkeit der Klage ergehen. Nach allgemeiner Meinung ist der Begriff Zulässigkeit weit auszulegen, sodass über das Vorliegen sämtlicher Sachurteilsvoraussetzungen durch Zwischenurteil endgültig entschieden werden kann.[1] Dies gilt allerdings nicht in den von § 70 FGO i. V. m. § 17a GVG geregelten Fällen (Unzulä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 1 S. 2 AO ist von der Festsetzung eines VZ abzusehen, wenn die Verletzung der Erklärungspflicht entschuldbar erscheint. Trotz der Formulierung "erscheint" ist der Finanzbehörde für die Beurteilung der Frage, ob schuldhaftes Verhalten vorliegt, kein Ermessensspielraum eingeräumt, sondern das Vorliegen des Verschuldens ist eine Rechtsfra...mehr

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Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Vortrag nicht angerechneter ausländischer Steuern

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 4.3 Gerichtliche Überprüfung der Weigerung (§ 86 Abs. 3 FGO)

Rz. 32 § 86 Abs. 3 FGO regelt das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Weigerung entsprechend des Regelungsauftrags des BVerfG.[1] Die gegenläufigen Interessen (Geheimhaltung einerseits und Rechtsschutz des Bürgers andererseits) werden dadurch in Einklang gebracht, dass die Akten dem BFH vorgelegt werden und dieser dann unter Verpflichtung auf Geheimhaltung und ohne E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 17 Als Rechtsfolge hinsichtlich der Bestandskraft bestimmt § 175a S. 1 AO, dass Steuerbescheide zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern sind. Dies steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde; der Stpfl. hat einen Anspruch auf die Umsetzung der Verständigungsvereinbarung, der Vorabverständigungsvereinbarung bzw. des Schiedsspruchs.[1] Auch gerichtlich bestätigte (rechtskräft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Durchbrechung der Bestandskraft und Hemmung der Festsetzungsfrist

Rz. 1 § 175a S. 1 AO ermöglicht den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung von Steuerbescheiden, soweit dies erforderlich ist, um eine Vorabverständigungsvereinbarung nach § 89a AO, eine Verständigungsvereinbarung oder einen Schiedsspruch aufgrund eines internationalen Streitbeilegungsverfahrens zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf der Grundlage einer völkerrechtlich...mehr