Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelfsbelehrung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafprozessuale Rechtsbehelfe

Rz. 425 [Autor/Stand] Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, mithin bei Strafverfolgungsmaßnahmen der Steufa gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO , können diese Eingriffe nur mit den nach der StPO dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen im ordentlichen Rechtsweg angefochten werden. Im steuerstrafrechtlichen Verfahren sind die Rechtsbehelfe der AO ausgeschlossen (s. Rz. 422 f.)[2]. Dabe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Sonderproblem: Ermittlungen nach eingetretener Strafverfolgungsverjährung

Rz. 178 [Autor/Stand] Umstritten ist in dem Zusammenhang, ob isolierte (Fiskal-)Ermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch zulässig sind, wenn wegen der Steuerstraftat bereits Verfolgungsverjährung (regelmäßig nach fünf Jahren, vgl. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) eingetreten ist, die steuerliche Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO (zehn Jahre) aber noc...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 46 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 49 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Modernisierung der Betriebs... / aa) Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen als Verwaltungsakt

Eine wesentliche Verschärfung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen bringt das sog. qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO-E mit sich. Es knüpft an die in § 200 AO geregelten allgemeinen Mitwirkungspflichten in der Betriebsprüfung an. § 200a Abs. 1 AO-E definiert das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als "Aufforderung zur Mitwirkung durch ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 32 Gewerbeverluste sind nach § 10a GewStG zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Da zwischen dem Ez der Verlustentstehung und dem Ez des Verlustabzugs mehrere Jahre liegen können, schreibt § 10a S. 6 GewStG zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FA die gesonderte Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vor. Durch den Verlustfeststellungsbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Rechtsschutz

Rz. 114 Ausgehend von der hier vertretenen Auffassung, dass die Erteilung einer USt-IdNr. einen Verwaltungsakt darstellt (Rz. 73 m. w. N.) und Gleiches für die Versagung der Erteilung einer USt-IdNr. gelten muss, steht dem betroffenen Unternehmer gegen Maßnahmen der FÄ und des BZSt derselbe Rechtsschutz zu, wie gegen alle anderen Verwaltungsakte. Er kann hiergegen also mit E...mehr

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Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Bekanntmachung des Beschlusses (§ 252 Abs. 1)

Rn 2 § 252 Abs. 1 ordnet an, dass der vom Insolvenzgericht zu fassende Beschluss über die Bestätigung oder die Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans zu verkünden ist. Das kann zum einen bereits im Abstimmungstermin geschehen, wenn unter den Beteiligten Einigkeit herrscht oder das Gericht der Position der Mehrheit der Gläubiger auf Anhieb zu folgen vermag, ohne dass we...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner- als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.5 Rechtsbehelfe

Rn 110 Obwohl die nach § 21möglichen vorläufigen Maßnahmen für den Schuldner einschneidende Eingriffe bedeuten, war zunächst nach Inkrafttreten der InsO grundsätzlich ein Rechtsbehelf gegen den Anordnungsbeschluss nicht gegeben.[295] Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.12.2001 dem Schuldner eine umfassende Beschwerdemöglichkeit verscha...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / III. Begründetheit der Beschwerde

Nach Auffassung des LSG München war die Beschwerde der Staatskasse jedoch nicht begründet, da die angegriffene Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nicht zu beanstanden sei. 1. Zulässigkeit der Erinnerung Entgegen der Auffassung des SG München hat das LSG München die Erinnerung der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung als zulässig angesehen. Das LSG hat d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.3 Form und Inhalt des GewSt-Messbescheids

Rz. 24 Da nach § 184 Abs. 1 S. 3 AO bei der Festsetzung von GewSt-Messbeträgen die Vorschriften der AO über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß anzuwenden sind, muss der GewSt-Messbescheid nach § 157 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Des Weiteren muss er Angaben darüber enthalten, in welcher Höhe und für welchen Ez...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren

Rz. 34 Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren Muster 9.13: Feststellungsbeschluss im Testamentsvollstreckerzeugniserteilungsverfahren Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az: VI _________________________ In der Nachlasssache _________________________ hier: Antrag von Frau _________________________ auf Erteilung ...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 2. Muster: Bestellung Nachlasspfleger

Rz. 22 Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der betei...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 1. Muster: Vergütungsfestsetzung

Rz. 27 Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der beteiligt sind:...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / IV. Muster: Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 8 Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Geschäftsnummer: _________________________ VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 15 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / IV. Muster: Anordnung der Wegnahme des Testaments

Rz. 12 Muster 4.4: Anordnung der Wegnahme des Testaments Muster 4.4: Anordnung der Wegnahme des Testaments VI _________________________ Beschluss In der Nachlasssache _________________________ wird angeordnet, dass der Gerichtsvollzieher dem Beteiligten _________________________ das Testament des Erblassers vom _________________________ wegnimmt und dem Nachlassgericht _________...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Muster: Feststellung des Fiskuserbrechts

Rz. 34 Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts Muster 8.9: Feststellung des Fiskuserbrechts VI _________________________/_________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________ am _________________________ folgenden Beschluss Es wird festgestellt, dass ein anderer Erbe als der (bayerische) F...mehr

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§ 16 Teilungsverfahren / C. Entscheidung

Rz. 6 Ist der Antrag unzulässig, erfolgt die Zurückweisung durch Beschluss, § 38 FamFG. Die Verfahrenseinleitung geschieht in der Regel durch Anberaumung eines Termins und Ladung nach § 365 FamFG. Rz. 7 Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Muster 16.2: Zurückweisung des Antrags auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung Geschäftsnumme...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Entscheidung

Rz. 81 Die Ablehnung erfolgt durch Beschluss, § 38 FamFG. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung nach § 58 Abs. 1 FamFG. Ist der Erbschein unrichtig, so ergeht die Einziehungsanordnung ebenfalls durch Beschluss. Dieser enthält die Aufforderung mit Fristsetzung, dass der Erbschein abzuliefern ist. Das Nachlassgericht muss, wenn der Erbschein...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / III. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Der Nachlasspfleger muss bestimmte Rechtsgeschäfte vom Nachlassgericht genehmigen lassen, §§ 1850–1854 BGB. Das Nachlassgericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Mit Rechtskraft des Beschlusses wird die Genehmigung wirksam, § 40 Abs. 2 FamFG. Der Beschluss muss auch demjenigen mitgeteilt werden, für den das Rechtsgeschäft genehmigt ist, § 41 Abs. 3 FamFG. Das i...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 4. Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB

Rz. 72 Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB setzt einen Antrag eines Beteiligten voraus. Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker stellt nicht in jedem Fall einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung dar. Voraussetzung ist vielmehr, dass die unterlassene Übermittlun...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 3 Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 4 Die nach § 160a statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Form und Frist gewahrt sind und die Prozessvoraussetzungen einschließlich Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer vorliegen. Rz. 5 Die Beschwerde ist beim BSG einzulegen (§ 160a Abs. 1 Satz 2). Eine Abhilfe durch das LSG ist nicht möglich (anders § 133 Abs. 5 VwGO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Arrestanordnung

Rz. 550 [Autor/Stand] Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 2 AO ist die Arrestanordnung schriftlich zu erlassen und zu begründen.[2] Sie muss nach § 119 Abs. 3 AO die anordnende Behörde erkennen lassen und erfordert die eigenhändige Unterschrift des anordnenden Amtsträgers.[3] Die Arrestanordnung muss im Sinne eines vollstreckbaren Titels, gleich einer vollstreckbaren Ausfertigung im Ziv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rechtsbehelfsbelehrung und Einlegung eines Einspruchs

Rz. 140 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert kann bis zu drei selbständige Feststellungen[2] enthalten, die auch selbständig anfechtbar sind. Dies erfordert, dass das Ziel des Einspruchs angegeben wird oder wenigstens durch Auslegung der Rechtsbehelfsschrift erkennbar ist. Sollen mehrere dieser Feststellungen angegriffen werden, so muss der jeweil...mehr

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AGS 09/2022, Vertretungszwa... / IV. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird der Vertretungszwang im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens häufig nicht beachtet. Möglicherweise beruht dies darauf, dass in anderen kostenrechtlichen Verfahrensvorschriften Ausnahmen von dem Vertretungserfordernis im Beschwerdeverfahren ausdrücklich gesetzlich zugelassen sind. Dies gilt etwa für die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinneru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anwendung der für Steuerbescheide geltenden Vorschriften

Rz. 70 [Autor/Stand] Über den Grundsteuerwert ergeht ein Feststellungsbescheid. Der auch in hier und in der Praxis gebrauchte Ausdruck "Grundsteuerwertbescheid", ist der AO und dem BewG an sich fremd. Die AO spricht vielmehr vom "Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert". Beim Grundsteuerwertbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 ...mehr

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AGS 09/2022, Vertretungszwa... / III. Unzulässigkeit der Beschwerde der Antragstellerin

1. Verfristung Das OVG Bremen hat zunächst darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin ihre Beschwerde nicht fristgerecht innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO erhoben hat. Da der angefochtene Beschluss der Antragstellerin am 28.12.2021 zugestellt worden war, war die erst am 14.1.2022 erhobene Beschwerde verspätet. Die Antragstellerin sei auch über das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 220 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss nach § 355 Abs. 1 AO binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Hinsichtlich der Auswirkungen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die Ausführ...mehr

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ZErb 09/2022, Zur Anfechtun... / 1 Gründe

I.) Der Erblasser ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung am 0.0.2018 verstorben. Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2) eines seiner Kinder. Alle Abkömmlinge des Erblassers haben durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen, beim Nachlassgericht eingehend am 10.08. und 13.8.201...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ermittlung des Streitwertes Die Entscheidung des BAG entspricht der Sache nach der wohl überwiegenden Auffassung der LAG. Ebenso hatte das BAG bereits in seinem Beschl. v. 16.1.1968 (2 AZR 156/66 – AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953) entschieden. Dort hatte das BAG jedoch über einen Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes für den vor dem BAG geschlossenen Vergleich zu befin...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.5 Nachweis zum Kündigungsverfahren

Nach bisheriger Rechtslage mussten Arbeitgeber lediglich die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angeben, § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (Fassung bis 31.7.2022). Wichtig Ab 1.8.2022 muss der Arbeitgeber über das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis und die Fristen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Revision / 3 Einlegung der Revision

Wenn das FG die Revision zugelassen hat, was im Urteil regelmäßig ausdrücklich erwähnt wird, muss sie binnen 1 Monats nach der Zustellung des FG-Urteils beim BFH schriftlich eingelegt werden.[1] Die Einlegung per Telefax oder Computerfax ist grundsätzlich zulässig, nicht aber diejenige mit einfacher E-Mail. Um mit dem BFH auf elektronischem Wege in Kontakt zu treten, muss ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 756 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einreichung einer Klage durch einen Rechtsanwalt ab 1.1.2022

Leitsatz Seit 1.1.2022 muss eine Rechtsanwaltsgesellschaft eine Klage als elektronisches Dokument beim Finanzgericht einreichen. Sachverhalt Der Kläger wurde in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren durch eine Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten. Diese reichte am 17.1.2022 – innerhalb der Klagefrist – eine Klage per Telefax ein. Diese Klage wurde von einem Rechtsanwalt und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.8 Verfahren nach dem letzten Prüfungsabschnitt

Die Beschlüsse über die Noten sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen des jeweiligen Teils der Meisterprüfung und der Meisterprüfung insgesamt werden vom Meisterprüfungsausschuss gefasst auf der Grundlage der abschließenden Bewertungen der Prüfungs-Kommissionen.[1] Die jeweils getroffene Entscheidung des Meisterprüfungsausschusses ist ein Verwaltungsakt. Deshalb muss er mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.3 Rechtsbehelfe

Rz. 24 Gegen den Haftungsbescheid und das Leistungsgebot als selbstständige Verwaltungsakte ist jeweils getrennt gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Dies gilt auch in den Fällen der Zusammenfassung beider Verwaltungsakte in einer Urkunde. Für den Lauf der Rechtsbehelfsfrist bedarf es für jeden der beiden Verwaltungsakte einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.5.2 Inhalt

Rz. 37 Der für die Entscheidung nach § 218 Abs. 2 AO notwendige Inhalt des Bescheids richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere nach denen der Meinungsverschiedenheit.[1] Da im Abrechnungsbescheid über das Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen zu entscheiden ist, muss er die Angaben darüber enthalten, ob und ggf. wodurch die streitige Zahlungsve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Entscheidung über den Einspruch

Tz. 14 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, durch Einspruchsentscheidung (s. § 367 Abs. 1 AO). Die Einspruchsentscheidung ist schriftlich zu erteilen, zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten bekannt zu geben (s. § 366 AO). Enthält die Einspruchsentscheidung ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.2.2 Feststellung von Einheitswerten

Nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert – und ggf. einheitlich – festzustellen. Durch die Formulierung "nach Maßgabe des BewG" wird indirekt auf § 19 Abs. 1 BewG verwiesen. § 19 Abs. 4 BewG, wonach Feststellungen nur insoweit erfolgen, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist dabei so zu verstehen, dass schon d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (cc) Rechtscharakter der Aufforderung und verfahrensrechtliche Auswirkungen

Rz. 119 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ist ein (sonstiger) Verwaltungsakt (§ 118 Satz 1 AO) im Fall der öffentlichen Bekanntmachung (Rz. 120) handelt es sich um eine Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO).[2] Zur öffentlichen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakts und zur Begründung der Allgemeinverfügung vgl. § 122 Abs. 4 AO . Der Auffor...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 21 Festsetzun... / 2.2 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Gegen den Beschluss des Vorsitzenden, der ohne mündliche Verhandlung ergeht, gemäß § 142 Abs. 2 zu begründen ist und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss, ist die Beschwerde binnen eines Monats (§ 173) zulässig (anders in arbeitsgerichtlichen Verfahren, wo der Arbeitsrichter endgültig entscheidet). Bei nachträglicher genügender Entschuldigung muss der Ordnungsmit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Rechtsmittel / F. Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrungen

Rz. 52 Nach § 39 FamFG ist bei jedem Beschluss eine Belehrung erforderlich.[67]mehr