Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelfsbelehrung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / F. Bedeutung der Rechtsbehelfsbelehrungen

Rz. 52 Nach § 39 FamFG ist bei jedem Beschluss eine Belehrung erforderlich.[67]mehr

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§ 24 Rechtsmittel / G. Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung bei anwaltlicher Vertretung

Rz. 61 Nach Ansicht des Gesetzgebers erfordert die gesetzliche Vermutung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristsäumnis.[78] Damit sei eine Wiedereinsetzung in denjenigen Fällen ausgeschlossen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf.[79] Auf diese Weise...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 4. Entscheidung und Rechtsmittel

Rz. 362 Da gem. § 38 FamFG eine Entscheidung nur durch Beschluss getroffen werden kann, werden die Entscheidungen über die Wohnungszuweisung erst mit Rechtskraft wirksam und können nicht mehr gem. §§ 704 ff ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Das Gericht soll im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 209 Abs. 2 FamFG deren sofortige Wirksamkeit anordnen. Anson...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / F. Zuschlagsbeschwerde

Rz. 45 Der Zuschlagsbeschluss ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, § 11 Abs. 1 RPflG, § 96 ZVG. Die Zwei-Wochen-Notfrist beginnt für die Beteiligten, welche im Versteigerungstermin oder in einem besonderen Verkündigungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter müssen nicht unbedingt während des gesamten Termins anwesend sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.1 Rechtsnatur der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 29 Die Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung im Termin ist ein einheitlicher selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren, auf den die allgemeinen Regelungen der §§ 118ff. AO Anwendung finden. Die Aufforderung ist eine die Zahlungsverjährung nach § 231 Abs. 1 AO unterbrechende Vollstreckungsmaßn...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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ZErb 02/2022, Zum Fürsorgeb... / 1 Gründe

1. Wegen des Sachverhalts und des Verfahrensgangs bis zum Beschluss des Senats vom 16.11.2020 (2 Wx 262/267/268/20) wird auf die Darstellung in den Gründen jenes Beschlusses Bezug genommen (Bl. 119 f.). Durch jenen Beschluss hatte der Senat eine vom Nachlassgericht angeordnete Nachlasspflegschaft aufgehoben. Der ehemalige Nachlasspfleger sowie die Beteiligten zu 2. und 4. habe...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.7 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/verbleibender Überschuss

In Zeile 68 ergibt sich die Vorauszahlung oder der Überschuss, der mit Minuszeichen einzutragen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und an das Finanzamt zu entrichten.[1] Wichtig Vorsteuerüberschuss Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt (Vorsteuerüberschuss), wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter Vorbehal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 4 Dem Schutz des Beteiligten dient Abs. 3, der bestimmt, dass bei der Heilung der in Abs. 1 Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel des Verwaltungsakts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 110 AO, zu gewähren ist, wenn durch diesen Mangel die rechtzeitige Anfechtung versäumt wurde. Systematisch bedeutet dies, dass das Fehlen des Verschuldens im Rahmen des § 110 AO unwiderleg...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.9 Genehmigung der Freistellung von gesetzlichen Herstellerabschlägen (Abs. 4 und 9)

Rz. 9a Durch Anfügung der Sätze 2 bis 8 ist Art. 4 der Richtlinie 89/105/EWG mit Wirkung zum 30.7.2010 insoweit umgesetzt worden, als pharmazeutische Unternehmer nach § 130a Abs. 4 und Abs. 9 eine Ausnahmegenehmigung vom Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen beantragen können, wenn dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist. Über den Antrag, den der I...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.3 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen und andere Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 11 Die im Zusammenhang mit der Auszahlung und Anpassung laufender Geldleistungen anfallenden statistischen Daten hat der Renten Service der Deutschen Post AG zu erstellen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln (§§ 119 Abs. 3 Nr. 2, 120 Nr. 1 i. V. m. § 26 RentSV). Des Weiteren ist der Renten Service ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.11 Sonderfall: Anforderung von Unterlagen

Rz. 11b Systematisch ungeklärt ist die Rechtsqualität von Auskunftsersuchen und Anforderungen von Belegen und Unterlagen oder um einen Datenzugriff durch die Finanzverwaltung zu ermöglichen, insbesondere während einer Betriebsprüfung. Der Stpfl. ist verpflichtet, nach §§ 93ff. AO auf Anforderung der Finanzbehörde Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Durch diese A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Formfreiheit und Formvorschriften (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 21 Ein Verwaltungsakt kann in jeder beliebigen Form, schriftlich, elektronisch, mündlich, durch Zeichen oder konkludentes Verhalten, erlassen werden, soweit nicht durch Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Formfreiheit und Formvorschriften beziehen sich auf den Tenor des Verwaltungsakts (Regelungsgehalt); die Form der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung ri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 3 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Heilungswirkung ist der, in dem der Empfangsberechtigte das Schriftstück tatsächlich in einer Weise erhalten hat, dass er von dem Inhalt Kenntnis nehmen konnte.[1] Ausreichend ist nach den allgemeinen Bekanntgabe- und Zugangserfordernissen, dass das Schriftstück in den Machtbereich gelangt ist und die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand...mehr

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ZErb 09/2021, Keine Zuständ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft, denn das Schreiben des Nachlassgerichts vom 18.2.2021 ist als Zurückweisung des Erbscheinsantrags im Sinne des § 352e FamFG zu werten (a); die Beschwerde ist auch ansonsten zulässig (b). a) Führt die Prüfung des Erbscheinsantrags wegen nicht behebbarer Mängel endgültig zu einem negativ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtsschutz gegen eine Überleitung

Rz. 466 Das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht ist in den §§ 77 ff. SGG geregelt. Diese sind gem. § 62 SGB X gegenüber den §§ 68 ff. VwGO vorrangig, sofern der Sozialrechtsweg für eine Sachmaterie des § 51 SGG einschlägig ist. Sozialhilferechtliche Streitigkeiten sind seit dem 1.1.2005 durch § 51 Abs. 1 Nr. 4a und 6a SGG an die Sozialgerichte verwiesen. Hinweis Der Sozialhi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zugrunde (Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag, Grundsteuer). Für die ersten beiden Stufen, die gesonderte Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, ist das Lagefinanzamt (§ 22 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) zuständig. Die Grundsteuerfestsetzung hingegen obliegt – au...mehr

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FF 09/2021, Widerrechtlichk... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Mutter, die mit dem Vater zwar verheiratet ist, von ihm aber seit etwa August/September 2019 getrennt lebt, wendet sich gegen den am 18.2.2021 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem festgestellt wurde, dass das Zurückhalten von M. in Russland sowie das Verbringen von S. nach Russland widerrechtlich im Sinne von Art. 3 des Haager Übereinkommens ...mehr

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Die Steuer-Mustersatzung un... / 9 Abschließende vereinsrechtliche Hinweise

Muss die Satzung an die Steuer-Mustersatzung angepasst werden, benötigt der Verein wiederum nach seiner Satzung die darin enthaltenen genauen Vorgaben zur Satzungsänderung. Meist ist hier eine entsprechend hohe qualifizierte Mehrheit (häufig zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder) notwendig. Häufig entstehen leider immer wieder auch schon im Vorfeld Fehler,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 Abs 1 S 7 u 8 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39 Abs 1 S 7 EStG braucht der Bekanntgabe der ELStAM grds keine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf beigefügt zu werden. Dies führt jedoch in dem praktischen Regelfall der Bekanntgabe der ELStAM durch Angabe in der Gehaltsmitteilung des ArbN dazu, dass ein Einspruch gegen die gebildeten oder geänderten ELStAM nach § 356 Abs 2 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ermittlung des Freibetrags nach § 39a EStG als LSt-Abzugsmerkmal ( § 39 Abs 4 Nr 3 EStG, s § 39 Rn 50 (Mues)) stellt einen Feststellungsbescheid dar (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)). Wird dem Antrag des ArbN nicht vollständig entsprochen oder beantragt der ArbN die Erteilung eines Bescheids, hat das FA über seine Entscheidung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Korrektur

Rn. 87 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Bekanntgabe und Sperrung der ELStAM (§ 39e Abs 6 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 39e Abs 6 S 1 EStG gelten die ELStAM (§ 39 Abs 4 EStG) gegenüber dem ArbG mit dem Abruf durch diesen als bekannt gegeben. Rn. 71 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39e Abs 6 S 2 EStG braucht den nach § 39e Abs 6 S 1 bekanntgegebenen LSt-Abzugsmerkmalen keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt zu werden. Aufgrund dessen ist ein Einspruch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der §§ 193–203 AO

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Entsprechend § 50b S 2 EStG gelten für die Prüfung der bedeutsamen und aufklärungsbedürftigen Verhältnisse die §§ 193–203 AO, dh die allg Vorschriften über Außenprüfungen, sinngemäß. Folglich sind die allg Vorschriften der AO über Außenprüfungen grds auch für das Verfahren der besonderen Prüfung nach § 50b EStG maßgebend. Nicht für entspreche...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / Literaturtipps

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / IV. Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

Die zurückweisende Erinnerungsentscheidung enthielt eine unzutreffende bzw. fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung (richtig: Rechtsbehelfsbelehrung), wonach die Beschwerdefrist auch gewahrt bleibt, wenn die Beschwerde bei dem Landessozialgericht eingelegt werde. Auch bei einer solchen unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung ist die Beschwerde nicht als fristgemäß anzusehen, wenn diese ...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren: (Jahres-)Frist und Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

§§ 1, 12c, 33 Abs. 3–8, 56 Abs. 2 RVG; § 66 Abs. 2 SGG Leitsatz Die Vorschriften über die Erinnerung und Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren des RVG gehen denen des SGG als lex specialis vor. Daher ist die Beschwerde in PKH-Erinnerungsverfahren zulässig. Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3, 1 Abs. 3 RVG einzuleg...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / V. Wiedereinsetzung in vorherigen Stand

Nach § 33 Abs. 5 RVG kann das Beschwerdegericht auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, wenn der Beschwerdeführer ohne eigenes Verschulden die Frist versäumt hat und die Beschwerde binnen zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses einlegt und die begründenden Tatsachen glaubhaft macht. Zu beachten ist auch hier die Zwei-Wochen-Frist ab Wegfall des Hinder...mehr

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AGS 07/2021, Beschwerde im ... / Leitsatz

Die Vorschriften über die Erinnerung und Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren des RVG gehen denen des SGG als lex specialis vor. Daher ist die Beschwerde in PKH-Erinnerungsverfahren zulässig. Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Frist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 3, 1 Abs. 3 RVG einzulegen. Fristwahrend ist gem. § 33 Abs. 7 S. 3 RVG ausschließlich d...mehr

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Jung, SGB VII § 136 Beschei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Unfallversicherungsträger benötigt, um die sachlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft eines Unternehmens prüfen zu können, die entsprechenden Angaben. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 bekundet der Unfallversicherungsträger verbindlich durch Bescheid (Verwaltungsakt) den Beginn sowie das Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen. Der Aufnahmebescheid stellt i. d. R. g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Keine Rechtsbehelfsbelehrung für die Staatskasse

Rz. 119 Der Staatskasse ist der Festsetzungsbeschluss nicht von Amts wegen mitzuteilen, nur um ihr die durch § 12c vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung zur Kenntnis zu bringen, zumal die Erinnerungsmöglichkeit gem. § 56 dem Vertreter der Staatskasse bekannt ist. Vor diesem Hintergrund ist für die Staatskasse eine Rechtsbehelfsbelehrung unter einer Festsetzung gem. § 55 ebe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Fristversäumung wegen unterlassener oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 84 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Hat der Beschwerdeführer die Frist zur Einlegung der Beschwerde bzw. weiteren Beschwerde gegen die Erinnerungs- oder Beschwerdeentschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsbehelfsbelehrung für den Rechtsanwalt

Rz. 117 Gem. § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Belehrungspflicht gilt für jede anfechtbare Entscheidung, unabhängig davon, ob sie als gerichtliche Entscheidung im Beschlusswege ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 28 Gem. § 11c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung gem. § 56 Abs. 1 über eine Erinnerung gegen die Festsetzung gem. § 55 ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 12c Rechtsbehelfsbelehrung

Gesetzestext Jede anfechtbare Entscheidung hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. A. Allgemeines Rz. 1 Nach § 12c muss ein Gericht in seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilen, soweit die Entscheidung grundsät...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 68 Nach § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Beschwerdeentscheidung ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung über die weitere Beschw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbehelfsbelehrung (§ 12c)

Rz. 32 Nach § 12c muss jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist enthalten. Zur Rechtsbehelfsbelehrung bei der Festsetzung gemäß § 55 siehe § 55 Rdn 117 ff. Rz. 33 Nach § 59a Abs. 4 kann gegen die Entscheidungen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung/Unterbrechung

aa) Keine Zustellung Rz. 116 Die Staatskasse soll nach Teil A Nr. 1.4.3 VwV Vergütungsfestsetzung (siehe Rdn 2) Erinnerungen nur einlegen, wenn es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder um Beträge geht, die nicht in offensichtlichem Missverhältnis zu dem durch das Erinnerungsverfahren entstehenden Zeit- und Arbeitsaufwand stehen (siehe § 56 Rdn 4). Der Staatskasse wird ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 80 Nach 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Entscheidung des OLG über die weitere Beschwerde ist keine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die deshalb nicht mit einer Rechtsb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich nicht relevant. Die Festsetzung bzw. die gerichtliche Entscheidung ist wirksam. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird insbesondere ein gesetzlich ausgeschlossener Rechtsbehelf nicht eröffnet[36] und eine Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt.[37] Ist der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung im RVG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Form der Belehrung

Rz. 8 In § 12c wurde auf die ausdrückliche Anordnung einer Form der Belehrung verzichtet. Allerdings muss die anfechtbare Entscheidung nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Daraus ist zu folgern, dass bei schriftlichen Entscheidungen die Rechtsbehelfsbelehrung von der Unterschrift der Richter oder Rechtspfleger umfasst sein muss.[11] Eine Bel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verständlichkeit der Belehrung

Rz. 16 Adressaten der Belehrung sind stets diejenigen Personen, an die sich die gerichtliche Entscheidung richtet. Mit dem zwingenden Inhalt muss eine Rechtsbehelfsbelehrung aus sich heraus für sie verständlich sein.[20] Eine nicht anwaltlich vertretene Partei muss in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abstrakte oder konkrete Belehrung

Rz. 17 Dem Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung, die rechtsunkundige Partei ohne weiteres in die Lage zu versetzen, einen formrichtigen Rechtsbehelf einzulegen, widerspricht es nicht, wenn die Belehrung zu einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsbehelfs abstrakt und damit nicht konkret erteilt wird.[23] Indes muss die Rechtsbehelfsbelehrung den gegen die gerichtliche En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 12c muss ein Gericht in seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilen, soweit die Entscheidung grundsätzlich anfechtbar ist. Die Vorschrift ist dem § 39 FamFG, der durch das FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008[1] geschaffen wurde, nachgebildet worden. Rechtsbehelfsbelehrungspflichten sind auch – seit dem 1.1.2014 – in den weiteren Kostengesetzen (u.a. § 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einzelne Bestandteile der Belehrung

Rz. 10 Nach dem Wortlaut des § 12c muss eine Rechtsbehelfsbelehrung Angaben enthalten über: Rz. 11 Zum Inha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abweichung vom Festsetzungsantrag/Zwischenverfügung

Rz. 113 Soweit der Festsetzungsbeschluss (siehe Rdn 110) vom Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts abweicht, ist eine Begründung erforderlich und die Entscheidung schriftlich mitzuteilen (Teil A Nr. 1.2.4 S. 2 VwV; zur Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 116 ff.). Um diesem Aufwand zu begegnen und um eine Anfechtung der Festsetzung zu vermeiden, sind d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Unanfechtbarkeit

Rz. 44 Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 12a Abs. 4 S. 4). Eine Rechtsbehelfsbelehrung hierüber muss die Entscheidung nicht enthalten (vgl. § 12c). Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bleibt dem Verfahrensbeteiligten unbenommen.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 6 Zu belehren ist über sämtliche Rechtsbehelfe, insbesondere also über die Da der Wortlaut der Vorschrift nur anfechtbare Entscheidungen erfasst, muss nicht belehrt werden, wenn kein R...mehr