Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 12 Grundlagen des interna... / 4. Hinweis auf Nachlassspaltung

Rz. 180 Der Anwalt bzw. Notar hat den Mandanten auf eine potenzielle Nachlassspaltung hinzuweisen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie sich bereits aus der EuErbVO oder einem in Deutschland vorrangig anzuwendenden Staatsvertrag ergibt (siehe Rdn 77 ff., 90 ff., 155), da der Anwalt oder Notar deutsches Recht kennen muss, und wenn dem Anwalt oder Notar der Sachverhalt insoweit...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Anrechnung bei Wertgebühren

Die Anrechnung bei Wertgebühren, wenn sich zwischen den Angelegenheiten das Gebührenrecht ändert, ist relativ einfach. Die vorangegangene Angelegenheit richtet sich dann noch nach den alten Gebührenbeträgen, während sich die neue Angelegenheit bereits nach den neuen Gebührenbeträgen richtet. Angerechnet wird dann nach den alten Gebührenbeträgen. Das muss so sein, denn es kan...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VII. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4a und b RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist der Anwalt vor dem 1.6.2025 mit einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren beauftragt worden und erst nach dem 31.5.2025 mit dem Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Prozesshandlungen.

Rn 15 Der Prozessvergleich unterliegt dem Anwaltszwang (Schleswig MDR 99, 252 [OLG Schleswig 09.09.1998 - 12 U 56/95]) auch dann, wenn er vor dem Einzelrichter geschlossen wird (str; Zö/Althammer § 78 Rz 18; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 15). Ob ein Dritter, der einem Prozessvergleich beitreten will, dem Anwaltszwang unterliegt, ist streitig (dafür: Köln AnwBl 82, 113, 114; MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittel der Glaubhaftmachung.

Rn 3 Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht, sondern va die Versicherung an Eides statt, die von Dritten, aber auch von den Parteien selbst stammen kann (vgl Celle NJW-RR 87, 447, 448). Ausgeschlossen ist sie nur in den Fällen der §§ 44 II, 406 III und 511 III. Erforderlich ist dabei stets eine eigene...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXVII. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10a und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden V...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 185 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein Anwaltszwang.

Rn 2 Ein Anwaltszwang zu Lasten des Zeugen besteht nicht, § 387 II. Gleichwohl darf er anwaltlichen Beistand beiziehen (Musielak/Voit/Huber § 387 Rz 2). Ist der Zeuge Rechtsanwalt, kann er für die Vertretung seiner selbst (§ 78 IV) Verfahrens- und Terminsgebühren verlangen (Köln MDR 18, 1085 Rz 9).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Klageschrift ist unverzüglich zuzustellen. (2) Mit der Zustellung ist der Beklagte aufzufordern, einen Rechtsanwalt zu bestellen, wenn er eine Verteidigung gegen die Klage beabsichtigt.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Die fehlende Vergütungsvereinbarung

Rz. 92 Für die Beratung sind die Gebühren durch den Rechtsanwalt auszuhandeln (vgl. § 1 Rdn 189). Erfolgt keine Vereinbarung über eine Vergütung so ist nach § 34 RVG die Vergütung nach § 612 BGB, also die taxmäßige oder übliche Vergütung geschuldet. Mit der Abschaffung der Gebührentatbestände für die Beratung im RVG gibt es keine taxmäßige Vergütung mehr. Die Bandbreite der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der beigeordnete Rechtsanwalt ist analog §§ 56 II, 33 III RVG beschwerdeberechtigt, wenn die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen fälschlicherweise angeordnet wird, sobald die ermäßigten Anwaltsgebühren gedeckt sind (Celle FamRZ 13, 1056; Köln FamRZ 97, 1283).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / V. Mindestanforderungen an die Rechnung

1. Form und Inhalt Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdeschrift (Abs 2).

Rn 6 Die Beschwerde wird regelmäßig durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt (II 1). Die Vorschrift des S 2 über den Mindestinhalt einer Beschwerdeschrift ist durch das ZPO-Reformgesetz neu geschaffen worden. Ebenso wie § 519 II für die Berufungsschrift (vgl BTDrs 14/4722, 112) verlangt sie die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die (unbedingte) Erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelne Kosten.

Rn 17 Die Rspr gewährt einem obsiegenden Verbraucherverband auch in komplexen Rechtsstreitigkeiten keine Kostenerstattung für die Reise des Prozessvertreters an den auswärtigen Prozessort, da die schriftliche Instruktion eines lokalen Rechtsanwalts zumutbar sei (BGH 12.12.12 – IV ZB/24/12).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 25. Informationsreisen.

Rn 36a Die Kosten von Informationsreisen anlässlich eines Rechtsstreits können erstattungsfähig sein. Das gilt auch für vorbereitende Beratungstermine bei einem Rechtsanwalt (AG Bautzen AGS 24, 74 [AG Bautzen 11.11.2023 - 21 C 130/22])mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweise bei Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken

Rz. 24 Für der Umsatzsteuer unterliegende Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gilt nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG eine Pflicht zur Abrechnung innerhalb von 6 Monaten ab Erbringung der Leistung. Die gleiche Frist gilt bei anderen Leistungen, wenn die Rechnung gegenüber einem Unternehmer oder einer juristischen Person zu stellen ist. Damit soll di...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / VI. Fälligkeit und Verjährung des Gebührenanspruches

1. Fälligkeit Rz. 33 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. Zitat § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Belehrung durch Dritte.

Rn 4 Die Belehrung ist durch das Gericht zu erteilen; dies kann durch Hinweise eines anderen Verfahrensbeteiligten, zB eines Rechtsanwaltes, nicht ersetzt werden (Zö/Greger § 480 Rz 1), zumal hiermit die Gefahr der Beeinflussung des Zeugen zur Herbeiführung einer bestimmten – nicht notwendig richtigen – Aussage verbunden wäre.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Für die Änderungsentscheidung entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist der Schiedsspruch oder eine beglaubigte Abschrift des Schiedsspruchs vorzulegen. 2Die Beglaubigung kann auch von dem für das gerichtliche Verfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden. (2) Der Beschluss, durch den ein Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wird, ist für vorläufig vollstreckbar ...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / VI. Obliegenheiten

Das LG Köln[85] verneint einen Deckungsanspruch wegen nicht hinreichender Erfüllung der Unterrichtungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer. Grundlage war, dass dieser Nachfragen des Rechtsschutzversicherers zum Krankheitsverlauf wegen eines geltend zu machenden Schmerzensgeldanspruchs nicht hinreichend beantwortet hatte. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungsobliegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Gerichtsgebühren für die Anordnungen nach § 850e Nr 2, 2a, 4 entstehen nicht. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG

Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar 1,6 Gebühren nach Nr. 3200, 3207 VV RVG, vor dem BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Beiträge zur Haftpflichtversicherung, VV 7007

Rz. 59 Die Beiträge zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes sind regelmäßig allgemeine Geschäftsausgaben,[81] die in der Abrechnung keine Rolle spielen. Ist allerdings eine Erweiterung der Versicherung aufgrund der Besonderheiten der Angelegenheit auf einen Haftpflichtbeitrag von mehr als 30 Mio. EUR notwendig, können auch diese durch das konkrete Mand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt. Im Üb...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 49 Grundsätzlich kann der Erblasser festlegen, in welcher Stärke der Spruchkörper zu besetzen ist. Der Einzelschiedsrichter ist die am häufigsten gewählte Besetzungsgröße. Es gibt aber durchaus auch Verfahren, bei denen ein Dreierschiedsgericht zu entscheiden hat. Rz. 50 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erb...mehr

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zfs 08/2025, Erhöhung der V... / Leitsatz

Wird der Auftraggeber des Rechtsanwalts von einem einzelnen Erben beerbt, erfolgt eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.2.2025 – 18 W 178/24mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Gericht.

Rn 9 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Revisionsgericht, dh beim BGH einzulegen, und zwar – wie alle Erklärungen in der Revisionsinstanz mit Ausn des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe – durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 I 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 72 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gg die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gebühren.

Rn 4 Der Rechtsanwalt kann nach § 5 RVG die ihm zustehenden gesetzlichen Gebühren auch dann geltend machen, wenn er sich durch einen Stationsreferendar vertreten lässt. Die Höhe des Gebührenanspruchs eines Nebentätigkeitsreferendars ist umstr: In der Regel dürfte eine Vergütung in Höhe von 2/3 der gesetzlichen Gebühren angemessen erscheinen (vgl Hartmann/Toussaint § 5 RVG Rz...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Addition von Streitwerten

Rz. 25 Innerhalb einer einheitlichen Angelegenheit sind nach § 22 Abs. 1 RVG sowie über § 23 RVG, § 39 Abs. 1 GKG, § 35 Abs. 1 GNotKG die Streitwerte zu addieren. Liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, fällt für jede Angelegenheit eine eigene Gebühr an. Daraus folgt zunächst, dass sich die Addition verbietet, wenn zwei unterschiedliche Angelegenheiten vorliegen. Neben d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Zustellung der Klageschrift oder des Protokolls über die Klage ist der Beklagte darüber zu belehren, dass eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist. (2) Mit der Aufforderung nach § 276 ist der Beklagte auch über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses zu belehren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Folgen, die die PKH-Bewilligung für die Partei hinsichtlich der entstehenden Kosten hat. Zudem werden die Ansprüche der öffentlichen Hand und des beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung ihrer Vergütung beziehungsweise Auslagen bestimmt. Diese Wirkungen der PKH sind nicht disponibel, das Gericht kann eine Änderung nicht vornehmen (Dürbeck/Gottsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Formularzwang.

Rn 3 Zur Frage, ob für den Widerspruch Formularzwang besteht und zur Übermittlungsverpflichtung des Rechtsanwalts und registrierter Personen (§ 10 RDG sowie § 10 Kreditzweitmarktgesetz) gem § 702 II 2 s § 692 Rn 14–15 u § 702 Rn 5.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Regelung Inkassotätigkeiten seit Oktober 2021

Rz. 238 Auf Initiative der Bundesregierung wurde ein Gesetz zur Reduzierung der Inkassokosten und damit eine Reformierung des Inkassokostenrechtes beschlossen.[304] Das Gesetz trat am 1.10.2021 in Kraft. Damit sind sowohl für Rechtsanwälte als auch für Inkassodienstleister neue Pflichten – auch in Bezug auf die berechnungsfähigen Kosten – geregelt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen Referendar bevollmächtigen, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die für die Partei bestellten Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. (2) 1Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig. 2Der Gegner kann mit Kosten aufrechnen, die nach der in demselben Rechtsstreit über die Kosten erlassenen Entscheidung von der Partei zu erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882b regelt neben der Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882h) sowie der Legaldefinition und dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses die drei Vollstreckungsverfahren, die eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis zur Folge haben. Das Verzeichnis dient dem Schutz der Allgemeinheit vor zahlungsunfähigen und zahlungsunwilligen Schuldnern und dem Schut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretungsbefugnis (Nr 1).

Rn 9 Nach § 79 können sich im Parteiprozess die Parteien durch einen RA als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 79 II 1). ›Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte vertretungsbefugt‹ die in Abs 2 S 2 Nr 1–4 genannten Personen und Institutionen. Nr 4 enthält für das Mahnverfahren die Besonderheit, dass Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bewilligungsreife.

Rn 21 Von der Frage des Beginns der Wirkungen der PKH zu unterscheiden ist die Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht bei der Beurteilung der Bedürftigkeit und der Erfolgsaussicht abzustellen hat. Für die Bedürftigkeit kommt es grds auf den Zeitpunkt der Entscheidung an (BGH FamRZ 06, 548). Die Änderung der Bedürftigkeit könnte ohnehin ansonsten gem § 124 korrigiert werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit.

Rn 15 Statthaft ist eine Beschwerde gg alle dem Antragsteller ungünstigen Entscheidungen. Das sind alle, die den Antrag ganz oder tw ablehnen (etwa wegen fehlender Erfolgsaussicht, Anordnung von Ratenzahlungen oder Beiträgen aus dem Vermögen, Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts, auch konkludent bei Nichtentscheidung eines ausdrücklich gestellten Beiordnungsantrags (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 6 Nach Abs 1 S 2 ist auch für Rechtsanwälte, Notare, Behörden sowie deren Zusammenschlüsse die Abgabe von Anträgen und Erklärungen nach den bisher geltenden Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Vorschrift erfasst damit bspw vorübergehende Ausfälle der EDV aufgrund von Stromausfällen, technischem Versage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten/Gebühren.

Rn 41 Im Verbundverfahren gelten die Scheidung und die Folgesachen gem § 44 I FamGKG als ein Verfahren; die Werte der einzelnen Angelegenheiten werden zusammengerechnet, wobei § 33 I 2 nicht anzuwenden ist, § 44 II 3 (vgl entspr § 16 Nr 4, § 22 I RVG), wobei gem § 44 II 1 der Wert einer Folgesache iSv § 137 III abweichend von § 45 FamGKG zu berücksichtigen ist. Wird eine nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Benötigte Gegenstände.

Rn 15g Pfändungsfrei sind Gegenstände, die unmittelbar oder mittelbar der Erwerbstätigkeit dienen und für deren Fortführung notwendig sind; unentbehrlich müssen sie nicht sein. Bei Landwirten ist nach dem jeweiligen Zuschnitt des Betriebs zu beurteilen, welche Sachen im Einzelfall pfändungsfrei sind; dazu soll nach § 813 III Nr 2 (bei nach Nr 8 geschützten Tieren § 813 III N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 6 AVAG – Verfahren.

Gesetzestext (1) Das Gericht entscheidet ohne Anhörung des Verpflichteten. (2) Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten stattfinden, wenn der Antragsteller oder der Bevollmächtigte hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung dient. (3) Im ersten Rechtszug ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr