Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Die Entscheidung des Rechtspflegers ergeht durch Beschl. Der Beschl ist zu begründen, die fehlende Begründung führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (Brandbg OLGR 03, 504). Der Beschl muss das konkrete Verfahren bezeichnen, sowie mit notwendiger Eindeutigkeit erkennen lassen, dass, ab wann und in welcher Höhe Raten zu zahlen sind (Saarbr Beschl v 3.1.11, 9 WF 100/10)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. 2Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente sowie für Anlagen, die dem Gegner in Urschrift oder in Abschrift vorliegen. (2) Im Falle der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195) haben...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / 2. Inhalt

Rz. 39 Bei der inhaltlichen Konzeption besteht ein breiter Gestaltungsspielraum. So sind z.B. folgende Vereinbarungen möglich: Rz. 40 Grundsätzlich unzulässig soll die Vereinbarung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1.

Rn 58a Das Gesetz sieht zum einen vor, dass der Verfahrensbeistand die Aufhebung seiner Bestellung ausdrücklich beantragt. Diesem Antrag kann nur dann entsprochen werden, wenn der Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen. Erhebliche Gründe können nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann vorliegen, wenn das Amt zur Vermeidung besonderer Anforderungen aufgegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag.

Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II, indes nur ›neben dem Anwalt‹. Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verkehrsanwalt.

Rn 77 Zusätzliche Kosten eines Verkehrsanwalts können iRd Abs 2 S 3 nicht geltend gemacht werden. Insb kann der Anwalt in eigener Sache nicht Verkehrsanwalt sein (Frankfurt NJW 1972, 1328; Rostock MDR 01, 115 = JurBüro 01, 194; AnwK-RVG/N. Schneider Nr 3400 Rz 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Modifikationen des Namens.

Rn 9 Wurde der Name zwischenzeitlich geändert, kann in die Klausel ein entspr klarstellender Zusatz aufgenommen werden, der freilich das Vollstreckungsorgan nicht bindet (Schuschke/Walker/Walker § 750 Rz 15). Zum Nachweis der Namensänderung genügt die Auskunft aus dem Melderegister (LG Braunschweig Rpfleger 95, 306). Die Änderung der Firma schadet nicht, wenn die Identität d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VIII. Schlichtungsverfahren

Rz. 196 Für nachbarrechtliche Streitigkeiten ist die Durchführung eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens vorgesehen; § 15a EGZPO. Auch in anderen Angelegenheiten kann ein solches Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist der Abschluss eines Vergleiches oder der Erhalt eines Schiedsspruches, der nach § 1060 ZPO vollstreckbar erklärt werden kann. Diese Verfahren sind gebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung des Dokuments (Abs 3).

Rn 6 Zur Sicherung des elektronischen Dokuments sieht das Gesetz in Abs 3 zwei Wege vor. Entweder enthält das Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur oder es wird auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht (dazu Abs 4). Die qualifizierte elektronische Signatur tritt an die Stelle des Unterschriftserfordernisses, die Signatur dient insofern der Authentifizieru...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Rechtsmittel gegen Festsetzung

Rz. 186 Sind die PKH-Gebühren durch den Rechtspfleger fehlerhaft festgesetzt worden, so ist hiergegen nach § 56 RVG die Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist unbefristet möglich.[237] Bei längerem Zuwarten nach Auszahlung der Prozesskostenhilfe kann das Rechtsmittel aber verwirkt sein.[238] Die Erinnerung ist kostenfrei, eine Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren findet nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatbestand.

Rn 18 Nach der Rspr soll eine Empfehlung von AGB nur vorliegen, wenn sich diese an mehr als einen potentiellen Verwender richtet (BGHZ 112, 204, 209). Ein Rechtsanwalt oder sonstiger Berater, der AGB im Auftrag eines Unternehmens oder eines Verbands erarbeitet, ist daher nicht Empfehler iSv § 1 (Grüneberg/Grüneberg Rz 11; differenzierend MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 38). Eine Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 22a gilt in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen bestehen (zB nach §§ 152 Abs 4 S 2, 167 Abs 1, 2, 272 Abs 2 S 2, 313 Abs 4 S 1). Vorschriften, die anderweitige Mitteilungen regeln (zB §§ 168a Abs 1, 2, 216a S 1, 309 Abs 1, 2, 310, 311 S 1, 338 S 1, 347 Abs 1 S 1, 379 Abs 1, 2, 400, 431), schließen § 22a e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Schuldlosigkeit der Partei an der Fristversäumung.

Rn 18 Zentraler Prüfungspunkt bei der Wiedereinsetzung ist die Frage, ob die Partei die Fristversäumung zu vertreten hat, also nicht die erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Maßstab ist die ›Sorgfalt einer ordentlichen Prozesspartei‹ mithin ein objektiver Fahrlässigkeitsmaßstab (Zö/Greger Rz 12), nach der Gegenansicht (St/J/Roth Rz 25) soll es unter dem Blickwinkel der Ein...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 49 Gg die Ablehnung der PKH durch das VG und gg die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde gem § 80 AsylG ausgeschlossen. Die Beschwerde ist gem § 147 VwGO binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der PKH-Entscheidung beim VG einzureichen und zu begründen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gerichtsgebühren für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers entstehen nicht. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 19,20. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv EUR 62,40 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 24,– ab d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vertrauenstatbestand durch das Gericht.

Rn 59 Nach jahrzehntelanger unbeanstandeter Hinnahme einer unleserlichen Unterschrift muss das Gericht darauf hinweisen, dass es von dieser Praxis abgehen will; wird eine Rechtmittelschrift überraschend wegen einer bisher nicht beanstandeten unleserlichen Unterschrift nunmehr als unwirksam angesehen, begründet das einen Wiedereinsetzungsgrund (BVerfG NJW 88, 2787), ebenso uU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfung.

Rn 11 Die Postulationsfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen und muss – soweit es nicht um die Wirksamkeit einer Prozesshandlung geht – spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGH NJW 05, 3773, 3774 [BGH 11.10.2005 - XI ZR 398/04]). In welcher Weise das Gericht den Nachweis fordert (Kopie der Zulassungsurkunde, Kopie der Vertreterbestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.09 (BGBl I, 2258) eingefügt. Sie dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung, wenn Geldforderungen und andere Vermögensrechte auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids gepfändet werden sollen. Stellt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag ele...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / II. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG auch im erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten gilt, erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten auf aufbringen kann, auf ihren Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Formular für Widerspruch (Nr 5).

Rn 14 Der ›Fall, dass Formulare eingeführt sind‹ (§ 703c), ist bei allen Mahngerichten eingetreten. Die ›Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten‹ (MaschMahnVordrV), BGBl I 78, 705, hat in § 1 I für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten, unter 3. auch für den Wider...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prozessstandschaft.

Rn 15 Bei der Prozessstandschaft macht der Prozessstandschafter ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend, es kommt daher grds auf seine Hilfsbedürftigkeit an. Der Prozessstandschafter kann nicht geltend machen, sachlich sei nur der Rechtsinhaber interessiert, weshalb es nur auf dessen Bedürftigkeit ankomme, denn dann fehlte auch das eigene Interesse des Prozessstandschafte...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 108 Die Beratungshilfe entspringt dem Armenrecht. Ratsuchende, die aus eigenen Mitteln nicht die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufbringen können, haben das Recht, beim Amtsgericht an ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mithilfe dieses Scheins erhalten sie beim Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Beratung oder die außergerichtliche Vertretung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kosten/Gebühren.

Rn 58 Die Gebühren des Gerichts richten sich nach Nr 1812 GKG-KV, werden mithin nur bei einer Verwerfung oder Zurückverweisung erhoben. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach Nr 3500 VV (s Rn 49). Das Beschwerdegericht hat über die Kosten zu entscheiden. Diese trägt nach § 97 I bei erfolgloser Beschwerde der Beschwerdeführer. IÜ gelten die §§ 91 ff. Der Unterlegene...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Prüfung der Abrechnung

Rz. 59 Bei Streitigkeiten um die Betriebskostenabrechnungen ist verstärkt auf den Auftrag zu achten. Geht es dem Mandanten oder Antragsteller vorrangig um die Geltendmachung oder Verteidigung gegen eine Zahlungsforderung, so ist der geforderte oder der vom Mandanten erwartete Zahlbetrag bzw. Minderung der Nachzahlung maßgeblich. Dies gilt, bei der Geltendmachungmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mit öffentlichem Glauben versehene Personen.

Rn 13 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind insb nach deutschem Recht bestellte (BGH NJW 15, 3034, 3035 [BGH 13.05.2015 - V ZB 66/14]) Notare, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (s § 1 BNotO) sowie für eine Reihe von Aufgaben auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts mit Urkundsgewalt ausgestattet sind. Urkundspers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff der Schutzschrift.

Rn 2 Sie ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gg einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Legaldefinition in § 945a II). Das in die ZPO nunmehr aufgenommene Rechtsinstitut der Schutzschrift hat die Rechtspraxis im Wettbewerbsrecht entwickelt, um dem potentiellen Antragsgegner die Gewährung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen; sie wurde aber auch in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergütung.

Rn 11 Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gg eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostendeckung (Nr 1).

Rn 13 Neu durch das PKHÄndG eingeführt ist, dass das Gericht die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen zukünftig erst dann anordnen darf, wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken. Die Kostendeckung muss zukünftig eingetreten und nicht nur absehbar sein. Die Partei hat höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, jedoch nicht mehr als die insgesa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gewillkürte Prozessstandschaft

Rn 17 Die gewillkürte Prozessstandschaft eröffnet die Möglichkeit, eine fremde Rechtsposition aufgrund einer als Prozesshandlung zu deutenden Ermächtigung (BGH MDR 15, 1031 Rz 21; NJW 89, 1932, 1933) des Rechtsinhabers mit Wirkung für diesen geltend zu machen. Der Prozessgegner ist vor einer doppelten Inanspruchnahme durch die Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 Abs 3 Nr 1) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablieferung.

Rn 3 Sie erfolgt an den Vollstreckungsgläubiger, nicht an den Gläubiger iSd BGB (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Scheld DGVZ 83, 161, 164; aA Anders/Gehle/Czekalla ZPO Rz 4). Das Geld wird nach Abzug der Vollstreckungskosten (§ 15 GVKostG) dem Gläubiger bargeldlos über das Dienstkonto des GV überwiesen oder ausnw durch Übergabe von Zahlungsmitteln ausgezahlt (§ 52 IV GVO). An einen Bev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Inhalt der Antragsschrift bei ›bedingt‹ eingelegter Berufung.

Rn 31 Fazit ist, dass bei ›bedingten‹ Rechtsmitteleinlegungen keine Schrift eingereicht werden darf, die den formalen Anforderungen einer Berufung und einer Berufungsbegründung vollinhaltlich entspricht (so aber wieder BGH NSW ZPO § 234 A, bei nicht unterschriebener aber fertig gestellter Berufungsbegründung). Es sind zwar die Angriffe anzugeben, die gg das erstinstanzliche ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Kalkulation des Erfolgshonorars

Rz. 218 Das Erfolgshonorar erlaubt nicht nur die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren im Gerichtsverfahren. Da zwingende Voraussetzung ist, dass der Mandant bei der üblichen Gebührenberechnung von der Geltendmachung seiner Rechte absehen würde, macht § 4a RVG die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren geradezu zur Bedingung. Kompensiert wird die Gebührenunterschreitu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 173 regelt die ›Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis‹ als eigene Zustellungsart, mit der die Zustellung an die dort benannten Zustellungsadressaten erfolgen kann. Damit können elektronische Dokumente gg elektronisches Empfangsbekenntnis an Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater sowie Personen, Organisationen oder Vereinigungen, die in p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 2 Der Beitritt erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes. Im Parteiprozess kann die Erklärung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden. Im Anwaltsprozess und im Rechtsmittelverfahren ist der Schriftsatz durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen; dies gilt nicht in einem bei dem Landgericht anhängigen selbstständigen Beweisverfahren (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Abschriften und Anlagen.

Rn 5 Mit der Klageschrift sollen sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, dem Gericht schriftlich unter Beifügung der für ihre Zustellung oder Mitteilung erforderlichen Anzahl von Abschriften eingereicht werden (§ 253 V 1). Bei elektronischer Einreichung sind keine Abschriften beizufügen (§ 253 V 2). Fehlende Abschriften können vom Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt iErg zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkörper. Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Durch die Verweisung in S 2 auf § 281 III 1 ZPO ist klargestellt, dass die entstandenen Kosten des abgegebenen Verfahrens als Kosten des Verfahrens bei dem Gericht der Ehesache gelten. Die Auferlegung etwaiger Mehrkosten nach § 281 III 2 ZPO ist nicht möglich. Wird die abgegebene Kindschaftssache im Verbundverfahren weiter behandelt, ist der Wert nach § 44 FamGKG zu bes...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Abrechnung der Beratungshilfe

Rz. 124 Die Abrechnung der Beratungshilfe erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen, gegenüber dem Gericht, welches den Beratungshilfeschein erteilt hat. Die Formulare sind häufig dem Beratungshilfeschein beigefügt. Der originale Beratungshilfeschein ist der Abrechnung beizufügen. Dabei ist es theoretisch möglich, dass ein Beratungshilfeschein bewilligt wird und mehrere A...mehr

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AGS 08/2025, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 10. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 616 S., 47,00 EUR Die Anwendung des Kostenrechts wird am besten durch Beispielsberechnungen verdeutlicht. Für den Bereich des GNotKG sind die "Notarkostenberechnungen" von Diehn ein guter Beleg. Das innerhalb eines guten Jahrzehnts nunmehr bereits in 10. Aufl. vorliegende Werk erleichtert dem Leser den p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gg die Belehrungspflicht in Abs 1 sind nicht ersichtlich. Die Annahme einer eventuellen Amtshaftpflicht (so MüKoZPO/Deubner Rz 12) geht sicherlich zu weit, würde wohl auch in der Praxis nie zur Geltung kommen. Ein Schaden der rechtsunkundigen Partei durch Vertretung seitens eines Rechtsanwaltes ist schlechterdings nicht vorstellbar, da die e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Voraussetzungen.

Rn 4 Nach § 796c I 2 gelten die §§ 796a, 796b entspr. Es muss daher ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich vorliegen, in welchem sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (§ 796a Rn 5, 7). Zudem darf der Vergleich nicht auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder...mehr