Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 35 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstige Urkunden (Nr 2).

Rn 10 Das elektronische Antragsverfahren ist unzulässig, wenn die Vorlage anderer Urkunden, als einer Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu denken ist etwa an § 726 I. Bei Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters war bis zum 31.12.20 die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden nach § 829a au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 24,– auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GvKostG iVm KV Nr 206 von EUR 19,20. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GvKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 31,20. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GvKo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Mahnverfahren können die Anträge und Erklärungen vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle abgegeben werden. 2Soweit Formulare eingeführt sind, werden diese ausgefüllt; der Urkundsbeamte vermerkt unter Angabe des Gerichts und des Datums, dass er den Antrag oder die Erklärung aufgenommen hat. 3Auch soweit Formulare nicht eingeführt sind, ist für den Antrag auf Erlas...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 72 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 216 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 12. Elektronische Datenverarbeitung.

Rn 64 Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage stellen einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn der Laptop des Prozessbevollmächtigten eine Stunde vor Fristablauf während der Bearbeitung der Berufungsbegründung wegen eines De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Abrechnung der PKH

Rz. 173 Die Prozesskostenhilfe wird ebenso wie die Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Die Kostenberechnung ist bei dem Gericht einzureichen, welches die Prozesskostenhilfe gewährt hat; § 55 RVG. Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000,00 EUR werden dabei die Gebühren des § 13 Abs. 1 RVG vergütet. Darüber sind die Gebühren nach § 49 RVG stark reduziert und führen zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Erstreckung auf Vergleich

Rz. 184 Es gilt die Annahme, dass mit der Gewährung der PKH auch die Kosten des Vergleiches erfasst sind.[235] Da der PKH-Antrag nicht erst nach Ablauf der Instanz gestellt werden darf, wird auf diese Weise der rechtzeitigen Antragstellung Rechnung getragen. Dennoch ist der Beschluss, der in der Regel vor Abschluss des Vergleiches gefasst wird, hinsichtlich der Kosten des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Zur Begründung verweise ich zunächst auf unseren Beitrag "Auslagenerstattung nach Einstellung des (Straf-/Bußgeld-)Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses" in AGS 2025, 298 und die dort angeführte obergerichtliche Rspr., zu der sich das AG – ohne nachvollziehbare Begründung – in Widerspruch setzt. Dies ergibt sich aus Folgendem: 1. Grundsätz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Niederlegung.

Rn 9 Der Vergleich muss gem § 796a I unter Angabe des Tages des Zustandekommens bei einem AG niedergelegt werden, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Hierdurch sollen nachträgliche Veränderungen und auch der Verlust der Vergleichsurkunde vermieden werden (BTDrs 13/5274, 29). Die Niederlegung beim AG und damit die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, Keine Aktenver... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Bußgeldverfahren werden die Akten inzwischen weitgehend in elektronischer Form geführt. Die Akteneinsicht richtet sich in diesen Fällen nach § 110d OWiG (AG Ahrensburg, Beschl. v. 21.7.2016 – 52 OWiG 463/14; AG Daun, Beschl. v. 12.4.2020 – 4c OWi 132/20; AG Duderstadt AGS 2014, 333; AG Eutin VRR 2009, 480; AG Frankfurt, Beschl. v. 14.8.2020 – 976 OWi 94/20; AG Gelnhausen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angemessene Vergütung.

Rn 2 Bei der Vergütung kann das Gericht eine Gesamtpauschale festsetzen, aber auch eine Vergütung pro Vorgang oder eine Abrechnung nach Stunden. Abhängig von der Intensität der einzelnen Prüfungen käme zB pro angemeldetem Verbraucher eine Orientierung an der in § 34 I RVG genannten Summe von 190 EUR in Betracht; dies entspräche auch der Praxis im außergerichtlichen VW-Vergle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 44 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 81 ff. Rn 45 In Verfahren nach § 151 Nr 6 und 7 werden nach Vorb 1.3.1 I Nr 2 zu FamGKG-KV Nr 1310 keine Gerichtsgebühren erhoben; nach Vorb 2 III 2, 3 zu FamGKG-KV Nr 2000 gilt dies auch für gerichtliche Auslagen mit Ausnahme der Kosten des Verfahrensbeistands. Die Kosten des Sachverständigen werden demzufolge nicht erhoben (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruch auf rechtliches Gehör.

Rn 2 Bereits vor der Bewilligung von PKH hat der Prozessgegner Anspruch auf rechtliches Gehör. Ihm ist daher Gelegenheit zur Stellungnahme zum PKH-Gesuch zu geben. Die Anhörung ist verpflichtend zu den Ausn s Rn 5 f), das Gericht hat kein Ermessen, ob Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben oder direkt PKH bewilligt wird. Die Nichtbeachtung der Anhörungsverpflichtung ist ein s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Inhalt und Bedeutung der Norm.

Rn 1 Die Regelung umschreibt die unterschiedlichen Funktionen der Wertfestsetzung bei der Festlegung der sachlichen Zuständigkeit, der Bemessung der Gebühren, der (vorläufigen) Vollstreckbarkeit und der Zulässigkeit von Rechtsmitteln; sie gilt nicht in Ehe- und Familiensachen, § 113 FamFG. Ansatz der Wertfestsetzung ist die Ausgangssituation, für die es auf den Wert des jewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2025, Gesonderter PK... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte am 6.12.2022 vor dem ArbG Suhl Kündigungsschutzklage gegen eine mit Schreiben vom 17.11.2022 erklärte fristlose, hilfsweise fristgerechte, Kündigung der Beklagten erhoben. Gleichzeitig beantragte der Kläger, ihm unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren erster Instanz zu bewilligen. Diesem Antrag hatte der Klä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Aufrechnungserklärung.

Rn 15 Da die Prozessaufrechnung zugleich Prozesshandlung ist, muss der Aufrechnende Prozesspartei sein. Auch der Kl kann die Prozessaufrechnung erklären, wenn er sich in der prozessualen Situation in einer Schuldnerstellung befindet (zB als Kl nach § 767 oder als Widerbeklagter). Jedoch kann der Kl gg eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung des Beklagten nicht se...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Frist.

Rn 3 Nach Abs 1 beträgt die Wiedereinsetzungsfrist 2 Wochen auch dann, wenn die versäumte Frist länger ist (zB nach § 63 Abs 1). Fristbeginn ist der Wegfall des Hindernisses, das die Wahrung der Frist verhindert hat bzw der Zeitpunkt, nach dem dessen Weiterbestehen nicht mehr unverschuldet ist. Niemals beginnt die Frist vor dem Zeitpunkt, zu dem der Beteiligte Kenntnis erlan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 30 EGGVG – [Kosten].

Gesetzestext 1Das Oberlandesgericht kann nach billigem Ermessen bestimmen, dass die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise aus der Staatskasse zu erstatten sind. 2Die Vorschriften des § 91 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 103 bis 107 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. 3Die Entscheidun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Vorhergehendes PKH-Verfahren.

Rn 50 Auch bei einem vorangehenden Prozesskostenhilfeverfahren stellt der BGH allein auf die nachfolgende Klageerhebung ab. Eine Vorverlegung des Zeitpunktes wird nicht für notwendig erachtet, da die arme Partei nach § 14 Nr 3 GKG die Möglichkeit habe, die Abänderungsklage ohne Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses noch vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 9 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (Abs 3). Bei der Berufung nach Abs 1 S 1 kommt § 707 uneingeschränkt zur Anwendung. Das gilt entspr auch für das Revisionsverfahren und die Nichtzulassungsbeschwerde (BGH BeckRS 14, 18857). Die Einstellung erfolgt hier idR nur gegen Sicherheitsleistung (s § 707 Rn 11). Ohne Sicherheitsleistung kann nach Abs 1 S 2 nur eingestellt w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 24,– auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 247 ZPO – Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr.

Gesetzestext Hält sich eine Partei an einem Ort auf, der durch obrigkeitliche Anordnung oder durch Krieg oder durch andere Zufälle von dem Verkehr mit dem Prozessgericht abgeschnitten ist, so kann das Gericht auch von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens bis zur Beseitigung des Hindernisses anordnen. Rn 1 Nach dieser Vorschrift kann das Gericht vAw das Verfahren aussetze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch Prozessbevollmächtigte.

Rn 4 Auch soweit nach Abs 1 eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, können sich die Beteiligten durch ihn (Abs 2 S 1) oder die in Abs 2 S 2 Nr 1–3 genannten Personen vertreten lassen, auch wenn sie beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig sind (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 10 Rz 2). Diese Vertreter sind keine Beistände iSd § 12. Eine öffentl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseinkommen als Ausg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorherige Anhörung des Gegners (Abs 5).

Rn 23 Dem Beschwerdegegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, die gem § 78 I 3 ebenfalls nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen kann. Eine unzulässige oder offensichtlich unbegründete Beschwerde kann ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 544 V zurückgewiesen werden (Zö/Feskorn § 544 Rz 19; Musielak/Voit/Ball § 544 Rz 23). Es entspricht allerding...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Vom Schuldner sind die Kosten einer Vorpfändung als notwendige oder zweckentsprechende Maßnahme zu erstatten, wenn der Gläubiger begründeten Anlass zu der Besorgnis hatte, sonst seine Forderung nicht realisieren zu können (Frankf MDR 94, 843; aA KG JurBüro 87, 715, ausreichende Ze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorbereitende Schriftsätze.

Rn 3 Das Gesetz ordnet die Einreichung vorbereitender Schriftsätze vor der mündlichen Verhandlung im Anwaltsprozess (§ 78) zwingend an, im Parteiprozess ist dagegen die Einreichung von Schriftsätzen fakultativ, soweit nicht durch richterliche Anordnung eine Verpflichtung ausgesprochen wird (II). Daher kann die Verpflichtung aus § 282 II im Parteiprozess nicht eintreten, wenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unverschuldete Fristversäumnis.

Rn 5 Abs 1 setzt bei der Fristversäumnis ein fehlendes Verschulden voraus. Dies ist bei unabwendbaren Zufällen (Naturereignis, Unfall) und für jedes Ereignis zu bejahen, das die rechtzeitige Fristwahrung verhindert. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache in der Sphäre des Beteiligten liegt (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 17 Rz 8). Die Versäumung der Frist muss auf den un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Korrekturen der Rechnung

Rz. 32 Eine erstellte Rechnung ist nicht "in Stein gemeißelt", sondern kann und muss unter Umständen korrigiert werden. Ist die Rechnung fehlerhaft, hat der Empfänger auch einen Anspruch auf Rechnungskorrektur. Zu Korrektur ist allein der Aussteller berechtigt. Dazu hat er die Möglichkeit, die Originalrechnung durch Nachtragungen abzuändern und erneut zuzusenden oder die Orig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzgläubiger.

Rn 50 Für den Insolvenzgläubiger kann grds PKH im Verfahren bewilligt werden. Maßgeblich ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BGH NJW 04, 3260). Insb muss der Gläubiger mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (BGH NJW 04, 3260 unter Verweis auf LG Freiburg ZInsO 03, 954 und 1006). Allerdings ist PKH für jeden Verfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 17 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung.

Gesetzestext In dem verfahrenseinleitenden Schriftstück, einem gleichwertigen Schriftstück oder einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung oder in einer zusammen mit diesem Schriftstück oder dieser Ladung zugestellten Belehrung muss deutlich auf Folgendes hingewiesen worden sein:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Erstellung Betriebskostenabrechnung

Rz. 61 Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung durch den Rechtsanwalt kann nicht Gegenstand eines Klageverfahrens sein. § 23 Abs. 1 RVG findet daher keine Anwendung. Hier ist § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 RVG einschlägig. Der Gegenstandswert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dem Vermieter geht es dabei nicht nur um die Einforderung des Nachzahlungsbetrages, sondern auc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteien des Verfahrens.

Rn 5 Da es sich bei der Mediation nicht um ein innerprozessuales Verfahren handelt, kann es in diesem Verfahren noch keinen Kläger und Beklagten oder Antragsteller und Antragsgegner geben. Es gibt nur Beteiligte des Verfahrens, wobei die Anzahl der Beteiligten je nach dem Streitpunkt beliebig sein kann. Ausgeschlossen ist allerdings eine Mediation mit nur einem Beteiligten. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Der Beitritt vollzieht sich in der Form des § 70, so dass der Schriftsatz im Anwaltsprozess der Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Das außerdem notwendige rechtliche Interesse (§ 66) ist regelmäßig in der Streitverkündung zu erkennen (Köln OLGR 05, 219). Der Streitverkündete kann statt dem Streitverkünder dem Gegner beitreten (BGHZ 85, 252, 255 = NJW 83, 82...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beglaubigungszuständigkeit.

Rn 4 Auch für die Zwecke des § 435 muss der Abschriftsbeglaubigung, genau dem Beglaubigungsvermerk, die Qualität einer öffentlichen Urkunde zukommen (vgl BGH DNotZ 24, 508, 511). Die Abschriftsbeglaubigung muss von einer zuständigen Stelle unter Beachtung des für die Abschriftsbeglaubigung vorgesehenen Verfahrens erfolgen (vgl § 415 I). Inhaltlich beschränkte Beglaubigungsko...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahrensschutz durch materielle Grundrechte.

Rn 48 Das BVerfG hat aus materiellen Grundrechten immer wieder konkrete Folgerungen für verfahrensrechtliche Garantien gezogen. So wurden aus der Eigentumsgarantie des Art 14 GG konkrete Folgerungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (BVerfGE 35, 348) und für die Ausgestaltung der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 325; 49, 220; 49, 256; BVerfG NJW 09, 1259; 12, 2500) ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Für die Prüfung der Ersuchen durch die Prüfungsstellen wird eine Gebühr zwischen 15 und 55 EUR erhoben (Nr 1320 des zum JVKostG). Die Regelgebühr beträgt 30 bzw 40 EUR, § 75 II ZRHO. Dazu kommen Übersetzungskosten gem §§ 8, 11 ff JVEG. Weitere Kosten des Rechtshilfeverkehrs ergeben sich aus den einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen, zB Art 14 HBÜ, 16 HÜZ. Es k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vollmacht ist grds eine umfassende Vollmacht für den Prozess als Ganzes (BGH MDR 85, 30). Sie ermächtigt deshalb zur Führung des Rechtsstreits in allen seinen Varianten und in allen Instanzen. § 81 gilt auch im Parteiprozess, allerdings ist dort eine Spezialvollmacht für bestimmt Verfahrensabschnitte oder Prozessgestaltungen möglich (§ 83 II). Der so umschriebene Um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verpflichtung zur ›Kompensation‹.

Rn 54 Bei auftretenden Schwierigkeiten (Faxgerät fällt um 23 Uhr aus oder ist ständig belegt) müssen alle anderen Möglichkeiten erwogen werden, den fristgerechten Eingang des Schriftsatzes noch zu bewerkstelligen (BVerfG NJW 07, 2838 [BVerfG 16.04.2007 - 2 BvR 359/07]). Hierzu gehört auch die Verwendung eines anderen Faxanschlusses des Rechtsmittelgerichts (Celle NJW-RR 06, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerungsrechte.

Rn 11 Wird die Anordnung einer Urkundenvorlage ggü einer Partei vom Gericht ausgesprochen, so enthält das Gesetz ggü der Partei keine Weigerungsrechte, wie sie etwa beim Zeugenbeweis bestehen (§§ 383 ff) oder wie sie der Gesetzgeber im Hinblick auf dritte Personen geregelt hat (Abs 2). Darin kommt eine bewusste Unterscheidung von Partei, Zeuge und dritter Person zum Ausdruck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 2 Zu öffentlich bestellten SV s § 404 Rn 11. Eine Wissenschaft etc wird dann öffentlich ausgeübt, wenn die Ausübung dem Publikum ggü erfolgt (RGZ 50, 391). Diese muss dem Erwerb dienen, dh nicht unentgeltlich aus Liebhaberei oder Idealismus. Ob selbstständig, für eigene Rechnung oder gg Entgelt, in fremdem Geschäftsbetrieb, ist ohne Bedeutung (RGZ 50, 391). Der Begriff de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingang (Abs 2).

Rn 7 Geht die Anspruchsbegründung innerhalb der Zweiwochenfrist ein, ist grds wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren (§ 697 II 1), vgl §§ 271 ff. Sie ist unverzüglich vAw an den Beklagten oder seinen Prozessbevollmächtigten (§ 172) zuzustellen und er ist, im Anwaltsprozess, aufzufordern einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn er sich verteidigen will (§ 271). Zu de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetzlicher Parteiwechsel.

Rn 31 Bei einem gesetzlichen Parteiwechsel tritt die neue Partei grds in den Rechtsstreit in der Lage ein, in der er sich befindet. Daraus folgt im Grundsatz auch, dass die neue Partei prozessual an die Verfahrenssprache gebunden ist. Sie hat aufgrund ihrer Parteistellung jedoch auch die Rechte aus § 184a Abs 3 GVG (dazu auch Rn 23). Der Wortlaut des § 184a Abs 4 GVG lässt d...mehr