Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers, § 34 RVG

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Diese Grenze gilt nur in den Fällen, in denen der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191a GVG – [Blinde oder sehbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. 2Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. 3Ist der blinden oder sehbehinderten P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Mitverschulden des Gerichts an der Fristversäumung.

a) Fehlgeleitete Schriftsätze. Rn 56 An ein unzuständiges Gericht gelangte Rechtsmittelschriften müssen iRd üblichen Verfahrens an das zuständige Gericht weitergeleitet werden; dies gilt insb für leicht erkennbare Irrläufer (BVerfG NJW 02, 3692 [BVerfG 02.09.2002 - 1 BvR 476/01]; ähnl BGH MDR 22, 261 [BGH 09.12.2021 - V ZB 12/21] Rz 7; NZM 11, 722 [BGH 20.04.2011 - VII ZB 78/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Fristausschöpfung.

a) Grundsatz. Rn 53 Fristen dürfen grds bis zum Ablauf des letzten Tages, also bis 24.00 Uhr ausgeschöpft werden (vgl BGH MDR 18, 1074 f; MDR 05, 469; BVerfGE 69, 381, 385 [BVerfG 14.05.1985 - 1 BvR 370/84]; BVerfG NJW 91, 2076 [BVerfG 07.05.1991 - 2 BvR 215/90]). Allerdings muss der Rechtsmittelführer in diesen Fällen erhöhte Sorgfalt anwenden, um die Einhaltung der Frist si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Es fallen keine Gerichtskosten an. Die Kosten des Rechtsanwalts sind durch die Gebühren der Nr. 3100 ff VV abgegolten, § 19 I 2 Nr 14 RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dieser hat seine Vollmacht zu belegen...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 216 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) weitere Angaben gegenüber dem Mandanten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Versicherungssache.

Rn 16 Der Versicherungsnehmer, der durch die Versicherung vertreten wird, die eintreten wird, benötigt keine Beiordnung eines Rechtsanwalts (KG NZV 89, 728).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien sind gleich zu behandeln. 2Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren. (2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden. (3) Im Übrigen können die Parteien vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften dieses Buches das Verfahren selbst oder durch Bezugnahme auf eine schiedsrichterliche Verfahrensordnung regeln. (4) 1Soweit eine Verein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Kostengrundentscheidung des Erkenntnisverfahrens legt die Pflicht zur Tragung der Kosten lediglich personell sowie dem Umfang nach fest. Da mangels Bestimmtheit hieraus eine Vollstreckung nicht möglich ist, bedarf es der Schaffung eines Titels, aus welchem zulässigerweise die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dieser wird im, ggü dem Erkenntnisverfahren selb...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 4. Höhe der Kosten des Stichentscheids

Zur Höhe der Kosten eines Stichentscheids hat das LG Mannheim[41] unter Berücksichtigung des Ermessens des Rechtsanwalts eine 1,5 Geschäftsgebühr gebilligt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 2 Die Verpflichtung des Staates, unbemittelten Parteien wie bemittelten Parteien gleichen Zugang zu den Gerichten zu verschaffen, folgt aus Art 3 I GG iVm Art 20 III GG (Rechtsschutzgleichheit). Verfassungsrechtlich ist es grds unbedenklich, dass die Bewilligung von PKH davon abhängig gemacht wird, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kammern (Nr 1).

Rn 5 Bezugsberechtigt sind neben den in Abs 2 Nr 1 genannten Industrie- und Handelskammern die berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaften (Handwerks-, Rechtsanwalts-, Architekten-, Steuerberater- und Ärztekammern etc), ohne dass sie ein berechtigtes Interesse zum Bezug der Abdrucke nachweisen müssen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 12 gilt für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Familiensachen, nicht aber für Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). In diesen Verfahren ist nach § 113 Abs 1 S 2 auf § 90 ZPO zurückzugreifen, der einen identischen Regelungsgehalt hat. Das Familiengericht hat ferner in Scheidungs- und Folgesachen die Möglichkeit, dem nicht anwaltlich vertretenen B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausgangskontrolle.

aa) Grundsatz. Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff FamFG).

Rn 12 Im vereinfachten Verfahren herrscht gem §§ 257 S 1, 114 IV Nr 6 FamFG iVm § 78 III ZPO kein Anwaltszwang. IdR ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts geboten (Brandbg NZFam 24, 760; Hambg FamRZ 19, 1979; Jena NJW 15, 2741).mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vorbereitung und Durchführung der Erstberatung

Rz. 30 Wann immer faktisch und zeitlich möglich, sollte die Erstberatung vom juristischen Berater anhand der durch die Kanzleimitarbeiter erfragten Sachverhaltsdetails und ggf. vorab eingereichter Unterlagen vorbereitet werden (vgl. auch § 2 Rdn 14 f.). Ungemein hilfreich ist es, dabei folgendes Schema im Blick zu behalten: Rz. 31...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Es fallen keine Gerichtsgebühren, insb keine Urteilsgebühren an. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist durch die Verfahrensgebühr, VV 3100 RVG, abgegolten (Zö/Herget § 113 Rz 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Fälle, in denen die Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgen muss, sowie ihren Umfang. Grundgedanke der PKH ist es, dem Bedürftigen iRd verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und sozialen Fürsorge weitgehend die gleichen Möglichkeiten zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung zu gewähren wie der bemittelten rechtsuchenden Partei. Deme...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Festsetzung Vollstreckungsgebühren

Rz. 166 Die Vollstreckungskosten können auch ohne Festsetzung regelmäßig bei jeder weiteren Zwangsvollstreckung aus dem Titel geltend gemacht werden. Die Kosten verjähren zwar wegen § 197 Abs. 1 Nr. 6 BGB erst nach 30 Jahren; dennoch ergibt sich die Problematik, dass dann in jedem Fall der Vollstreckung die einzelnen Gebühren nachzuweisen sind. Das kann bei zahlreichen Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 43 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdeberechtigung.

Rn 21 Beschwerdebefugt ist in erster Linie die betroffene Partei. In Ausnahmefällen kann auch der beigeordnete Rechtsanwalt beschwerdebefugt sein. Allerdings besteht eine Beschwerdeberechtigung des Prozessbevollmächtigten nicht gg die Kostengrundentscheidung (Köln OLGR 09, 674). Die Staatskasse ist nur nach Maßgabe des Abs 3 beschwerdebefugt. Eine Beschwerdeberechtigung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 59 Für die Bestimmung des unpfändbaren Teils der Einkünfte entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 16 VSBG – Unterrichtung der Parteien.

Gesetzestext (1) Die Verbraucherschlichtungsstelle muss den Antragsteller unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und den Antragsgegner zugleich mit der Übersendung des Antrags über Folgendes unterrichten:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / II. Der Vergütungsanspruch

Rz. 3 Das RVG regelt im Wesentlichen den Umfang der anwaltlichen Vergütung. Nicht geregelt ist die Anspruchsgrundlage. Sie wird schlicht vorausgesetzt und muss sich aus anderen Regeln ergeben. Rechtsgrundlagen sind hier der Anwaltsvertrag und die Beiordnung. 1. Anwaltsvertrag Rz. 4 Der Anwaltsvertrag kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln über den Vertragsschluss z...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / VIII. Auslagen

Die Regelungen des § 60 RVG gelten auch für Auslagen des Rechtsanwalts nach Teil 7 VV. Da mit dem KostBRÄG 2025 aber alle Auslagentatbestände unverändert geblieben sind, spielt das Übergangsrecht hier diesmal keine Rolle.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kostenpflicht des Schuldners.

Rn 2 Grundsätzlich hat der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen, vorausgesetzt, sie waren notwendig. Eine eventuelle Kostenquotierung in dem zugrunde liegenden Titel gilt nicht für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Eine Kostenentscheidung im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel (Urt, Vergleich oder Beschl) ist insoweit für die Kosten der Zwangsvollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nachholung der versäumten Prozesshandlung.

Rn 11 Nach § 236 II 2 kann im Falle der Nachholung der versäumten Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Die versäumte Prozesshandlung muss dabei in der für sie vorgeschriebenen Form nachgeholt werden. Auch hier gilt, dass die Prozesshandlung den Grundsätzen der Auslegung unterliegt. Hat etwa der Rechtsanwalt auf einen Hi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fehlgeleitete Schriftsätze.

Rn 56 An ein unzuständiges Gericht gelangte Rechtsmittelschriften müssen iRd üblichen Verfahrens an das zuständige Gericht weitergeleitet werden; dies gilt insb für leicht erkennbare Irrläufer (BVerfG NJW 02, 3692 [BVerfG 02.09.2002 - 1 BvR 476/01]; ähnl BGH MDR 22, 261 [BGH 09.12.2021 - V ZB 12/21] Rz 7; NZM 11, 722 [BGH 20.04.2011 - VII ZB 78/09]: jew zum örtlich unzuständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 53 Fristen dürfen grds bis zum Ablauf des letzten Tages, also bis 24.00 Uhr ausgeschöpft werden (vgl BGH MDR 18, 1074 f; MDR 05, 469; BVerfGE 69, 381, 385 [BVerfG 14.05.1985 - 1 BvR 370/84]; BVerfG NJW 91, 2076 [BVerfG 07.05.1991 - 2 BvR 215/90]). Allerdings muss der Rechtsmittelführer in diesen Fällen erhöhte Sorgfalt anwenden, um die Einhaltung der Frist sicher zu stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 35 Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Denn das Gebot weitgehender Angleichung der Lage von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes verlangt keinen sinnlosen Einsatz staatlicher Ressourcen; daher ist stets zu prüfen, ob eine bemittelte Partei bei A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form, Mindestinhalt und Anwaltszwang.

Rn 3 Die Rechtsbeschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht eingelegt (Abs 1 S 1), für die die Vorschriften über bestimmende Schriftsätze (§ 129) gelten. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung hinreichend genau bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass gg die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt wird (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verlust von Vermögen.

Rn 65 Ein Hilfesuchender, der mit einem bevorstehenden Prozess rechnen muss oder bereits an einem Verfahren beteiligt ist, hat seine finanziellen Dispositionen darauf einzurichten, dass die Kosten für die Prozessführung entstehen werden. Er muss möglichst entspr Rücklagen bilden (Karlsr FamRZ 24, 1127; Saarbr Beschl v 28.2.12 – 9 WF 4/12 –) und darf sich seines Vermögens nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr betrug bis zum 31.5.25 66 EUR und beträgt seit dem 1.6.25 72,00 EUR (Art 6 II Nr 26 KostRÄG 2025); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 seit dem 1.6.25 144 EUR (Art 6 II Nr 30 KostBRÄG 2025) und bis zum 31.5.25 132 EUR. Gerichtskos...mehr

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ZErb 08/2025, Stellvertretu... / 2 Anmerkung

Das vorliegende Urteil des BGH betrifft grundlegende Fragen der Ausgestaltung von Rückforderungsrechten im Zusammenhang mit lebzeitigen unentgeltlichen Zuwendungen. Die Entscheidung für Ob und Wie einer unentgeltlichen Übertragung hängt in besonderem Maße von den Erwartungen an die Entwicklung der weiteren Zukunft ab. Die Zukunft allerdings wird sich mit Sicherheit anders en...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der gesicherte Übertragungsweg (Abs 4).

Rn 7 Fehlt dem Dokument eine qualifizierte Signatur, so kommt eine elektronische Übertragung an das Gericht (also ohne physischen Datenträger) nur in Betracht, wenn ein sicherer Übertragungsweg iSv Abs 4 gegeben ist. In diesem Fall reicht also die einfache Signatur (und damit die Wiedergabe des Namens am Ende des Dokuments) aus. Ohne einen Namen am Ende des Dokuments ist kei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beitreibung der Kosten.

Rn 4 Die Vollstreckungskosten können zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Es bedarf insoweit grds keines gesonderten Festsetzungsbeschlusses. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten ist sogar dann noch möglich, wenn der Hauptsachetitel erledigt ist. Die Zwangsvollstreckung kann dann wegen der Kosten fortgesetzt werden. Nicht beigetrieben werden können dageg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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AGS 08/2025, Musielak/Voit, ZPO-Kommentar

Begründet von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak; herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Voit. 22. Aufl., 2025. Verlag Franz Vahlen, München. XLI, 3.213 S.,185,00 EUR Der vor rund 25 Jahren erstmals herausgegebene ZPO-Kommentar von Musielak/Voit ist gerade in 22. Aufl. erschienen. Damit hat sich das Werk in der Praxis längst als Standardwerk etabliert. Das Autorenteam setzt sich a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzung im VB.

Rn 15 In den VB sind die bisher entstandenen Kosten aufzunehmen. IErg entspricht dies einer Kostengrundentscheidung (nur über die aufgenommenen Kosten, insoweit nicht aA als München NJW-RR 97, 895 [OLG München 06.11.1996 - 11 W 2925/96], welches sich mit nicht aufgenommenen Kosten befasst und für diese im VB keine Kostengrundentscheidung sieht) mit gleichzeitiger Kostenfests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gesetzliche Übertragungsverbote.

Rn 3 Eine Forderung ist nach § 851 I trotz fehlender Pfändungsverbote nur pfändbar, soweit sie übertragbar ist. Damit ist § 851 I ua auf die Regelung des § 399 Alt 1 BGB (Rz 12) anwendbar. Die Übertragbarkeit und damit Pfändbarkeit selbständiger Gestaltungsrechte richtet sich nach dem Einzelfall (BGH NJW 03, 1858). Nicht übertragbar aufgrund gesetzlicher Anordnung sind im bü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 177 GVG – [Maßnahmen bei Ungehorsam].

Gesetzestext 1Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem Sitzungszimmer entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt und während einer zu bestimmenden Zeit, die vierundzwanzig Stunden nicht übersteigen darf, festgehalten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Ist die Sicherheitsleitung durch Hinterlegung von Geld oder bestimmten Wertpapieren erfolgt, wird der Nachweis darüber mit einer Bescheinigung der Hinterlegungsstelle über die Annahme erbracht. Die Überweisungsquittung einer Bank oder ein Posteinzahlungsschein reichen dagegen für den Nachweis nicht aus (Zö/Seibel § 751 Rz 4). Ist die Sicherheitsleistung durch (Bank-)Bür...mehr