Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 38 Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr 1000 ff VV RVG. In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Gebührenangelegenheit iSd § 15 RVG (§ 18 Nr 1 Hs 1 RVG)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit.

Rn 6 Hinreichende Erfolgsaussicht ist anders als im Prozesskostenhilfeverfahren nicht erforderlich, denn die Staatskasse muss nicht davor bewahrt werden, wenig aussichtsreiche Prozesse finanzieren zu müssen. Die Partei hat ihren Anwalt selbst zu bezahlen, wirtschaftliche Gesichtspunkte bleiben deshalb unbeachtet. Maßgebend ist die Zumutbarkeit der Mandatsübernahme für den be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtshängigkeit neben Klage (Abs 2).

Rn 8 Rechtshängigkeit tritt bei nachträglicher Klageerweiterung, Klageänderung, Widerklage etc ein mit Zustellung des Schriftsatzes an Gegner. Auch wenn im schriftlichen Verfahren der Schriftsatz noch vor dem (nach § 128 Abs 2 S 2 bestimmten) Zeitpunkt eingeht ist die Zustellung notwendig (LG Mannheim 16.3.10 – 2 O 212/09 juris). Zustellung von Anwalt zu Anwalt reicht nach §...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / VII. Weisungen des Rechtsschutzversicherers

Das LG Düsseldorf[86] hatte eine Deckungszusage zu behandeln, in welcher die Deckungserteilung für die außergerichtliche Tätigkeit insofern eingeschränkt war, als die Kostentragung hinsichtlich der Tätigkeit bestimmter Rechtsanwaltskanzleien ausgeschlossen war. Aufgrund dieser unzulässigen Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl ohne Rechtsgrundlage wurde der unbeding...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dritter Rechtszug.

Rn 34 In einem dritten Rechtszug sind, da § 36 I RVG auf den gesamten Abschnitt 2 in Teil 3 VV RVG verweist, die Vorschriften eines Revisionsverfahrens anzuwenden. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3206 VV RVG iHv 1,6, die sich bei vorzeitiger Erledigung (Nr 3207, 3201 Nr 1 VV RVG) sowie unter den Voraussetzungen der Nr 3207, 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Auch § 87 regelt wie § 86 lediglich die Folgen eines Erlöschens der Vollmacht durch Kündigung im Verhältnis zu Gericht und Gegner, mit dem Ziel zu verhindern, dass durch Rechtshandlungen der Partei (Abs 1) oder des Anwalts (Abs 2) die Fortführung des Prozesses behindert wird. Obwohl die Vorschrift lediglich die Kündigung erwähnt, gilt sie nach Sinn und Zweck für jede du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessbevollmächtigter.

Rn 2 ProzBev ist, wem die Partei für den anhängigen Rechtsstreit eine Prozessvollmacht (§§ 80 ff) erteilt hat. Eine Vollmacht nur für einzelne Prozesshandlungen genügt nicht (BGH NJW 74, 240, 241 [BGH 29.10.1973 - NotZ 4/73]). ProzBev kann auch ein AN (insb Justitiar) sein. Nicht ProzBev sind: Verkehrsanwalt (BGH NJW 92, 699 [OLG Koblenz 16.10.1991 - 11 UF 985/91]), Unterver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung.

Rn 10 Damit der Bevollmächtigte in die Stellung eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang einrückt, muss er sich dem Gericht und dem Gegner ggü bestellen. Dazu muss die Vollmachtserteilung entweder durch die Partei oder den Bevollmächtigten (KG KGR 05, 417, 418) bekannt gemacht werden (BGH NJW-RR 06, 356), was auch durch telefonische Anzeige durch die Partei möglich ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erstinstanzliche Verfahren.

Rn 32 Erstinstanzlich erhalten die beteiligten Anwälte zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung (Nr 3101 Nr 1 VV RVG) oder in den Fällen der Nr 3101 Nr 2 VV RVG auf 0,8 ermäßigt. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Daneben entsteht die 1...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Anrechnung bei Betragsrahmengebühren

Bei Betragsrahmengebühren gilt zunächst einmal das Gleiche wie bei den Wertgebühren. Es kann auch hier vorkommen, dass die neue Angelegenheit sich nach neuem Recht richtet, die anzurechnende Angelegenheit dagegen nach altem Recht. Angerechnet wird nach den Beträgen des alten Rechts. Hier ist allerdings eine Besonderheit zu berücksichtigen, da sich die Anrechnungsgrenze geände...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Berufung.

Rn 19 Wird eine Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen, dann sind die Kosten eines Anwalts, den der Berufungsgegner bereits bestellt hat, grds erstattungsfähig. Wird der Zurückweisungsantrag allerdings gestellt, bevor der Berufungsführer seine Berufung begründet hat, ist grds nur eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr 3200, 3201 Nr 1 VV RVG ers...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXV. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehesache und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollziehung.

Rn 4 Vollziehung ist die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung (BGHZ 131, 141, 143 = NJW 96, 198). Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist unstatthaft, wenn sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§ 936, 929 II erfolgt (§ 929 Rn 3). Eine amtswegige Zustellung der Entscheidung reicht nicht aus; gleiches gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grenzen.

Rn 18 Eine Verschuldenszurechnung entfällt nicht bereits dann, wenn zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten mitursächlich eine fehlerhafte Handhabung durch das Gericht hinzutrat (BGH NJW 94, 55, 56; 05, 3776 [BGH 05.10.2005 - VIII ZB 125/04]; zweifelnd aber nicht überzeugend BVerfG NJW 02, 2937, 2938 [BVerfG 12.08.2002 - 1 BvR 399/02]). Die Anschrift des Gerichts auf Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist.

Rn 3 Zu beachten ist, dass auch gg die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist des Abs 1 (nicht aber der Ausschlussfrist des Abs 3) ihrerseits Wiedereinsetzung gewährt werden kann (§ 233); die hierfür maßgebliche 2-Wochen-Frist läuft unabhängig von der Wiedereinsetzungsfrist für die zunächst versäumte Frist. Bsp: Die Berufungsbegründung (Frist 11.4.) geht infolge eines der Par...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XII. Beschwerde

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel (s. XXIII.), sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Soweit die Beschwerde ausnahmsweise keine neue Angelegenheit auslöst, so in der Regel in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG), bleibt es dagegen beim bisherigen Recht. Beispiel 7 Der Anwalt ist im Mai 2025 mit der Verteidigung des Mandanten wegen einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung § 836 ZPO 15 Rangverhältnis § 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung § 758a ZPO 6 Räumung § 721 ZPO 3; § 762 ZPO 2 Ehewohnung § 200 FamFG 3 nach § 758a ZPO 17 von Wohnraum § 721 ZPO 3 Räumungsfrist § 721 ZPO 10; § 751 ZPO 2 Kostenentscheidung § 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere § 885 ZPO 28 Herausgabe § 885 ZPO 30 Verkauf § 885 ZPO 34 Vernichtung § 885 ZPO 37 Verwahrung § 885 ZPO 2...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XVI. Erneuter Auftrag

War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG vor (s. XLL.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung als Papierdokument.

Rn 3 Neben den allgemeinen Zustellungsvoraussetzungen (s § 166 Rn 6 ff) erfordert § 175, dass der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück persönlich mit der Erklärung entgegennimmt, es als zugestellt anzunehmen (BGH NJW 06, 1206, 1207 [BGH 18.01.2006 - VIII ZR 114/05]; 12, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] Rz 6; NJW-RR 15, 953 [BGH 13.01.2015 - VIII ZB 55/14] R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für ...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXIV. Reisekosten

Auch hier gilt die Übergangsregelung des § 60 RVG. Maßgebend ist also nicht, wann die Geschäftsreise ausgeführt wird, sondern der Tag der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG) bzw. der Tag der Beiordnung oder Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Da sich aber hinsichtlich der Reisekosten des Anwalts durch das KostBRÄG 2025 keine Änder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mandatsniederlegung.

Rn 7 Abs 2 regelt den Sonderfall der Kündigung (Niederlegung) des Mandats (eine Kündigung der Vollmacht durch ihn scheidet aus, § 168 S 1 BGB; BGH NJW 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]) durch den Prozessbevollmächtigten. Dieser kann auch nach einer Kündigung noch für den Vollmachtgeber handeln, wenn nach Abs 1 die Vollmacht aufgrund wirksamer Anzeige erloschen wär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine Beschränkung des gesetzlichen Umfanges der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber nur insoweit rechtliche Wirkung, als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs betrifft. (2) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, kann ...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXXII. Trennung

Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grds. beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag; aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 15. Finanzierungskosten.

Rn 26 Kosten zur Prozessfinanzierung, insb ein Darlehen, das zur Finanzierung von Anwalts- und Sachverständigenkosten aufgenommen wird, können erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass es sich um nicht unerhebliche Kosten handelt und die Partei nicht in der Lage war, diese Kosten aus ihren laufenden Einkünften aufzubringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermöglicht es dem Gericht, selbst das Grundbuchamt bzw eine andere Registerbehörde um die Eintragung zu ersuchen. Auch hier steht der Beschleunigungsgedanke im Vordergrund, regelmäßig wird aber ein anwaltsseits betriebenes Eintragungsgesuch schneller und für den Anwalt im Hinblick auf die Fristüberprüfung sicherer sein (vgl zu den Gefahren des § 941 Dötsch MDR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verschulden.

Rn 30 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn die Partei bzw ihr Vertreter/Bevollmächtigter (§§ 51 II, 85 II; vgl München 13.6.13 – 1 U 4904/09) die Verspätung (Rn 14 f) genügend entschuldigt. Für eine Zurückweisung müssen Verzögerung und fehlende Entschuldigung zusammentreffen (BGH NJW 81, 287; 87, 1949, 1950 [BGH 13.01.1987 - VI ZR 280/85]). Der Begriff des Verschuldens umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Sonstige Verfahrensgrundsätze.

Rn 23 Eine Aussetzung des PKH-Bewilligungsverfahrens wegen eines anderweitig schwebenden Rechtsstreites ist unzulässig (Hamm FamRZ 85, 827). Eine Unterbrechung durch die Insolvenz findet nicht statt (s § 114 Rn 13). Der Tod des Anwalts der PKH begehrenden Partei beeinflusst den Verfahrensablauf nicht (BGH NJW 66, 1126).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Beschwerdewert ist gem §§ 40, 51 FamGKG festzusetzen. Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren gem FamGKG-KV Nr 1211 bzw bei Rücknahme der Beschwerde Nr 1212. Die Gebühren des Anwalts richten sich nach RVG-VV Nr 3200 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anzuwendende Vorschriften.

Rn 8 Abs 2 ordnet an, dass für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung die für die nachgeholte Prozesshandlung geltenden Vorschriften anzuwenden sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob über die Wiedereinsetzung isoliert vorab oder zusammen mit der nachgeholten Prozesshandlung entschieden wird (vgl BGH NJW-RR 08, 218 [BGH 19.07.2007 - I ZR 136/05]). Die Verwerfung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]; Köln NJW 24, 1661 [OLG Köln 21.02.2024 - 17 W 13/24] Rz 6). Das Interesse eines Insolvenzgläubigers, einen gg den Insolvenzverwalter geltend gemachten Anspruch, die Herausgabe eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zinsen.

Rn 35 Wird der Zinsantrag tw zurückgewiesen, so liegt ein Unterliegen iSd § 92 I vor, so dass grds von einer Kostenverteilung auszugehen ist. Dass Zinsen idR beim Streitwert nicht berücksichtigt werden (§ 43 I GKG) ist unerheblich, da die Vorschrift des § 92 I auf das Unterliegen im Rechtsstreit abstellt und nicht darauf, welchen Streitwert der Gegenstand hat, mit dem die Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung, Rechtsmittel und einstweilige Anordnung (Abs 2).

Rn 11 Begründet ist die Erinnerung, wenn die Voraussetzungen derjenigen Vorschriften, auf die § 732 sich in direkter oder analoger Anwendung bezieht (§§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744, 744a, 745, 749), nicht vorliegen. Entschieden wird über die Klauselerinnerung nach § 732 I 2 durch Beschluss, dessen Entscheidungsformel wie folgt lauten kann, wenn der Rechtsbehelf begründet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag und Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Antragsteller ist die Partei des die Urkunde übergebenden Anwalts, Antragsgegner der Gegenanwalt persönlich, nicht die von ihm vertretene Partei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich um einen Anwalts- oder Parteiprozess handelt, entscheidend ist einzig die anwaltliche Vertretung der jeweiligen Partei. Die Norm ist in jeder Lage des Verfahrens anwendbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Telefonische Erklärung.

Rn 11 Entsprechend der strikten Rspr zum Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz kann eine mündliche oder telefonische Erklärung des Schriftsatzinhaltes die fehlende Unterschrift nicht ersetzen (BGH MDR 09, 707). Ebenso wenig genügt die persönliche Abgabe eines nicht unterschriebenen Schriftsatzes durch die Partei oder ihren Anwalt bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm erleichtert die Einsicht in Urkunden. Sie ergänzt die Vorschrift des § 134. Sie ermöglicht es, bei anwaltlicher Vertretung beider Parteien, die Einsichtnahme der Urkunde bei der Geschäftsstelle durch Überlassung des Originals an den gegnerischen Anwalt zu ersetzen (Musielak/Voit/Stadler § 135 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren nach Erhebung der Widerklage.

Rn 27 Das Gericht kann die Zustellung der Widerklageschrift nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig machen, da ein solcher nicht zu leisten ist (vgl § 12 II Nr 1 GKG; für Familiensachen vgl § 14 II FamGKG). Ausländer und Staatenlose müssen keine Sicherheit leisten (§ 110 II Nr 4). Die Widerklageschrift hat das Gericht zuzustellen (§ 261 II; s § 261 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligte.

Rn 9 Der Prozessvergleich muss zwischen den Prozessparteien abgeschlossen werden; dies gilt auch dann, wenn eine dritte Person sich am Vergleich beteiligt. Der Prozessvergleich enthält neben materiell-rechtlichen Bestimmungen eine auf eine Prozessbeendigung gerichtete Regelung, die nicht allein von einer Partei getroffen und auch von einem Dritten nicht erklärt werden kann. ...mehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XV. Erinnerung

Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag erteilt worden ist. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da solche Verfahren keine neue Angelegenheit auslösen (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückabtretungsverträge bei übergegangenen Unterhaltsansprüchen.

Rn 17 Bei aufgrund des Unterhaltsvorschussgesetzes oder des SGB II erbrachten Sozialleistungen gehen nach § 7 I UVG bzw § 33 I SGB II Unterhaltsansprüche des Hilfebedürftigen im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den jeweiligen Leistungsträger über. Dieser kann vertraglich die übergegangenen Ansprüche an den Hilfebedürftigen zur gerichtlichen Geltendmachung zurück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 396 regelt, gemeinsam mit § 397, den Ablauf der Vernehmung zur Sache: Zunächst soll der Zeuge ungestört und unbeeinflusst seine Sicht der Dinge angeben (§ 396 I). Anschließend stellen – in dieser Reihenfolge – der Vorsitzende (§ 396 II), die weiteren Richter (§ 396 III), sowie die Anwälte und Parteien ihre Fragen, letztere direkt oder durch Vermittlung des Vorsitzende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Austrittserklärung.

Rn 3 Für die Form der Austrittserklärung gilt § 47 (Textform); bei Erklärung durch einen Anwalt ist Nutzung des Formulars gem § 47 Abs 2 vorgeschrieben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkehrsanwalt.

Rn 22 Gemäß § 121 IV kann der Partei auf Antrag für die Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten ein Anwalt beigeordnet werden. 1. Beweisaufnahme. Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zwangsversteigerung.

Rn 18 Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt die Beiordnung eines Anwalts nur dann in Betracht, wenn der Schuldner konkret dargelegt, in welcher Art und Weise er in das Verfahren eingreifen will und gg welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich konkret wenden will (BGH NJW-RR 04, 787 [BGH 31.10.2003 - IXa ZB 197/03]; s aber hierzu die Kritik bei § 119 Rn 32). III. Bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beteiligte.

Rn 3 Beteiligte des PKH-Verfahrens sind das Gericht und die Partei, die PKH begehrt (Zö/Schultzky Rz 12). Dagegen sind weder der Gegner noch der beizuordnende Anwalt Beteiligte (Ddorf FamRZ 06, 1613).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Parteien ihre Anträge stellen. (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen. (3) 1Eine Bezugnahme auf Dokumente ist zulässig, soweit keine der Parteien widerspricht und das Gericht sie für angemessen hält. 2Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 55. Verdienstausfall.

Rn 63 Verdienstausfall für den allgemeinen Prozessaufwand ist nicht erstattungsfähig. Die Parteien werden auch hier nicht mit der Begründung gehört, sie hätten einen Anwalt beauftragen können, dann wären weit höhere Kosten entstanden. Verdienstausfall wird nur für die Zeitversäumnis anlässlich einer notwendigen Reise erstattet. Dies folgt aus Abs 1 S 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 51. Drittschuldnerklage.

Rn 88 Für Klage des Gl auf Zahlung ist der Betrag der gepfändeten, eingeklagten Forderung anzusetzen (Saarbr JurBüro 89, 849; Köln MDR 91, 899), nicht hingegen der Wert der Forderung, wegen derer gepfändet wurde; dsgl für außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts (Köln JurBüro 92, 267).mehr