Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungswesen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Gründe für die Funktionsverlagerung

Rz. 1101 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beweggründe für Funktionsverlagerungen ins Ausland. Die Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft haben dazu geführt, dass internationale Konzerne ihre organisatorischen Strukturen ständig überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen müssen. Die internationale Ausrichtung von Konzernen löst dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anzuwendender Kostenbegriff

Rz. 768 [Autor/Stand] Wertmäßiger Kostenbetriff. Die Kostenermittlung bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ist generell an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu orientieren und erlaubt deshalb die Zugrundelegung des betriebswirtschaftlichen Kostenbegriffs. Dieser definiert Kosten als den in Geld bewerteten leistungsbedingten Güterverzehr eines Betriebs. Dabei rich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 4 Kontrollierte Schnittstellen

Die Daten aus einer Schnittstelle müssen in Umfang und Inhalt immer korrekt sein, um das Arbeitsergebnis der Buchhaltung nicht zu gefährden. Eine regelmäßige Kontrolle aller Schnittstellen zum Rechnungswesen ist notwendig, vor allem bei unternehmensfremden Datenlieferanten. 4.1 Fehlerprotokolle müssen geprüft werden Bei jeder digitalen Verarbeitung kann es zu technisch bedingt...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / Zusammenfassung

Überblick Schnittstellen zwischen der Buchhaltung und der Materialwirtschaft, dem Vertrieb oder dem Personalwesen hat es schon immer gegeben. Diese analogen Schnittstellen werden in der Digitalisierung durch digitale Übergaben ersetzt. Um einen solchen Eingriff von außerhalb der kontrollierten Buchungsprogramme zu beherrschen, sind definierte Schnittstellen notwendig. Das gi...mehr

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Datenaustausch: Digitale Sc... / 3.3 Digitale Offene-Postenübersichten

Aus dem Teststadium heraus gekommen sind digitale Schnittstellen zu Kunden und Lieferanten, über welche die Partner an der Bearbeitung der offenen Posten beteiligt werden. Wer Lieferant von großen Konzernen oder Handelshäusern ist, mag vielleicht schon darauf angesprochen worden sein, den Zahlungstermin in der Buchhaltung des Kunden selbst zu bestimmen. Selbstverständlich ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenaustausch: Digitale Sc... / 2.1 Fakturierung: Erlöse, Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer werden in die Debitorenbuchhaltung übernommen

Eine bewährte Schnittstelle bildet die Integration der Daten, die bei der Fakturierung entstehen. Bei jeder Ausgangsrechnung fallen Buchungen an, die Erlöse, Umsatzsteuer, Erlösschmälerungen usw. betreffen. Sie können in die Debitorenbuchhaltung integriert werden, ohne dass manuelle Arbeit anfällt. Die Schnittstelle von der Fakturierung in die Buchhaltung ist seit vielen Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.2 Besondere Beteiligungsformen (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 5 Als Verwaltungsvermögen einzuordnen sind nach Satz 2 Nr. 2 rechtlich selbständige Einrichtungen und Beteiligungen an solchen Einrichtungen i. S. d. § 85 Abs. 3b Nr. 2 und 3, rechtlich selbständige Regie- und Eigenbetriebe sowie Darlehensgewährungen. Es werden alle Einrichtungen i. S. eines privatrechtlichen Unternehmens gemäß § 25 SVHV unabhängig von der Rechtsform der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / 3) Internes Rechnungswesen

a) Kostenrechnung Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs...mehr

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Teil A: Grundlagen für das Rechnungswesen

I. Vorbemerkungen Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genos...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / II. Aufgaben des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens

Rz. 1 Entsprechend den von der Betriebswirtschaftslehre und der betrieblichen Praxis entwickelten Anforderungen an ein modernes betriebliches Rechnungswesen hat das wohnungswirtschaftliche Rechnungswesen einerseits Dokumentations- und Kontrollaufgaben zu erfüllen, z. B. Erfassung und Überwachung aller mengen- und wertmäßigen Veränderungen im betrieblichen Vermögen sowie Ermitt...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / III. Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechnungswesens

1) Organisation der Buchführung Rz. 4 In der Buchführung sind alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge festzuhalten (Grundbuch) und nach sachlichen Gesichtspunkten kontenmäßig aufzuzeichnen (Hauptbuch). Die Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle in der Buchführung hat zeitnah zu erfolgen. Das in der Buchführung erfasste und verarbeitete Zah...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... /   Wirtschaftsplan

Rz. 26 Im Wirtschaftsplan ist die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen und Erträge für einen überschaubaren Zeitraum (mindestens fünf Jahre) darzustellen. Rz. 27 Der Vollzug des Wirtschaftsplans ist zu überprüfen (Soll-Ist-Vergleich).mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / c) Vorschaurechnung

Rz. 25 Zur Sicherung der nachhaltigen Wirtschaftlichkeit und der Zahlungsfähigkeit sind Vorschaurechnungen zu erstellen. Wirtschaftsplan Rz. 26 Im Wirtschaftsplan ist die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen und Erträge für einen überschaubaren Zeitraum (mindestens fünf Jahre) darzustellen. Rz. 27 Der Vollzug des Wirtschaftsplans ist zu überprüfen (Soll-Ist-Vergleich...mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... /   Finanzplan

Rz. 28 Auf der Grundlage des Wirtschaftsplans ist ein Finanzplan zu entwickeln, der die einnahmen- und ausgabenwirksamen Positionen des Wirtschaftsplans und alle zahlungswirksamen Vorgänge aus anderen Bereichen umfasst. Einzubeziehen sind insbesondere die finanzwirksamen Auswirkungen aus dem Kapitaldienst, aus der Abwicklung des laufenden Bau- und Modernisierungsprogramms sowie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / 1) Organisation der Buchführung

Rz. 4 In der Buchführung sind alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge festzuhalten (Grundbuch) und nach sachlichen Gesichtspunkten kontenmäßig aufzuzeichnen (Hauptbuch). Die Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle in der Buchführung hat zeitnah zu erfolgen. Das in der Buchführung erfasste und verarbeitete Zahlenwerk bildet die Grundlage fü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / 2) Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

a) Aufgabe Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Belegwesen

Rz. 5 Den Buchungen müssen ordnungsgemäße Belege zugrunde liegen (Belegprinzip). Buchungsbelege können sowohl Urschriften oder Durchschriften (Kopien) der eingegangenen und ausgegangenen Schriftstücke als auch interne Belege (Eigenbelege, systemerzeugte Belege) sein. Rz. 6 Buchführung und Belegwesen müssen so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / c) Haupt- und Nebenbuchführungen

Rz. 10 Je nach Größe des Unternehmens und Umfang des anfallenden Buchungsstoffs kann es zweckmäßig sein, bestimmte Teilbereiche – z. B. Anlagenbuchhaltung, Hypothekenverwaltung, Mietenabrechnung, Geschäftsguthaben, Lohn- und Gehaltsabrechnung – in Nebenbuchführungen zu verselbstständigen. Bei der Einrichtung von Nebenbuchführungen muss sichergestellt sein, dass die einzelnen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Kostenrechnung

Rz. 20 In Abhängigkeit von Geschäftsumfang und Betriebsgröße entspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung, eine Kostenrechnung durchzuführen. Diese hat die Aufgabe, das in der Buchführung erfasste Zahlenmaterial für Zwecke der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit sowie der Bewertung von Eigenleistungen im Jahresabschluss (insbesondere Verwaltungs- und Architekten...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Überwachung der Wirtschaftlichkeit

Rz. 23 Die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ist laufend zu überwachen. Dabei sind der Aufbau einer aussagefähigen Kostenrechnung, die Planung von Investitionsentscheidungen anhand aussagefähiger Planungsrechnungen, die Aufstellung von Unternehmensplänen (Gesamtpläne und Teilpläne), die laufende Beobachtung des Geschäftsverlaufs und die Abweichungsanalyse von besonderer Be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Kontenrahmen und Kontenplan

Rz. 7 Für die Ausgestaltung des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens hat der GdW den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen herausgegeben.[1] Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen stellt mit seiner Gliederung in Kontenklassen und Kontengruppen einen generellen Ordnungsrahmen für die Buchführung von Wohnungsunternehmen dar. Wohnungsunternehmen sollten im Grundsatz bei de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / b) Anforderungen

Rz. 13 Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung zu entsprechen. Er muss klar und übersichtlich sein und hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 243 Abs. 1 und 2, § 264 Abs. 2 HGB). Rz. 14 Bilanz sow...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / I. Vorbemerkungen

Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genossenschaften dar u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil A: Grundlagen für das ... / a) Aufgabe

Rz. 11 Jahresabschluss (Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang) und Lagebericht dienen vorrangig der Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten zur Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Jahresabschluss und Lagebericht stellen somit die Instrumente der externen Rechenschaftslegung dar und informieren Mitglieder, Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Vorbemerkungen

Rz. 1 Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann. Rz. 2 In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW gemeinsam mit den ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 1.1 Zuwendungen/Zuschüsse: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Ableitung einer exakten und allgemeingültigen Definition des Begriffs "Zuwendung" bereitet insbesondere dadurch Schwierigkeiten, dass Zuwendungen sowohl hinsichtlich ihrer Art als auch bezüglich der an ihre Gewährung gebundenen Bedingungen erheblich variieren können. Hinzu kommt, dass der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig festgelegt ist. So werd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.4 Allgemeine Verwaltungskosten (Pos. 5 UKV)

Rz. 138 Dem Grunde nach gehören hierzu alle Verwaltungskosten, die nicht anderen Bereichen zuzuordnen sind. Zu den hier auszuweisenden allgemeinen Verwaltungskosten zählen insbesondere Ausgaben für die Geschäftsführung und die Unternehmensorgane, einschließlich Aufsichtsrat oder einen unternehmensexternen Unternehmensbeirat,[1], das externe Rechnungswesen, das Rechenzentrum,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.1 Für nicht publizitätspflichtige Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften (ohne Kapitalgesellschaften & Co.)

Rz. 3 Für diesen Personenkreis der Unternehmen ist die Aufstellung einer Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (GuV-Rechnung) in § 242 Abs. 2 HGB vorgeschrieben, sofern nicht ausnahmsweise für Einzelkaufleute die größenabhängige Befreiung des § 242 Abs. 4 HGB i. V. m. § 241a HGB greift. Die GuV-Rechnung unterliegt den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung" (GoB). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Den Amtsgerichten stehen Einzelrichter vor. (2) Einem Richter beim Amtsgericht kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Amtsgericht oder bei einem Landgericht übertragen werden. (3) 1Die allgemeine Dienstaufsicht kann von der Landesjustizverwaltung dem Präsidenten des übergeordneten Landgerichts übertragen werden. 2Geschieht dies nicht, so ist, wenn das Amt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 14 Aufwendungen für staatspolitische Zwecke (§ 4 Abs. 6 EStG)

Rz. 890 § 4 Abs. 6 EStG bestimmt, dass Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 2 EStG keine Betriebsausgaben sein können. Ausgaben für staatspolitische Zwecke sind nach § 10b Abs. 2 EStG Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien. Die Vorschrift ist durch G. v. 22.12.1983[1] mit Wirkung ab 1.1.1984 eingefügt worden und. Ausfluss der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1 Die Anlagenbuchführung gehört zum Rechnungswesen

Die Finanzbuchführung ist ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Bei der Anlagenbuchführung handelt es sich um eine Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung. Bedeutsame betriebswirtschaftliche Vorgänge, die für das Anlagevermögen von Bedeutung sind, werden hier separat aufgezeichnet. D. h.: Alle unternehmensbezogenen Vorgänge des langlebigen Anlagevermögens werden sachlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1.1.1 Für 2020 bis 2022 war eine degressive Abschreibung möglich

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 war für angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter keine degressive Abschreibung mehr zulässig. Um die Wirtschaft in der Corona-Krise zu stabilisieren, hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen ergriffen. So wurde im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 (BGBl 2020 I S. 1512) wieder eine (zeitlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1.1.4 Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig

Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist steuerrechtlich zulässig – und in vielen Fällen sogar sinnvoll, um die maximale Abschreibung innerhalb eines kurzen Zeitraums auszuschöpfen. Bei der degressiven Abschreibung sinkt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr. Irgendwann ist der lineare Abschreibungsbetrag höher als der degressive. Um den maximalen Abschreibu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1.1.3 ... und soll als Investitions-Booster 2025 bis 2027 die Wirtschaft ankurbeln.

Die degressive Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 1.7.2025 und bis zum 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / Zusammenfassung

Überblick Die meisten der in diesem Kapitel dargestellten Methoden stammen ursprünglich aus der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere dem innerbetrieblichen Rechnungswesen. Sie wurden für Fragestellungen der Immobilienverwaltung angepasst. In allen Fällen geht es darum festzulegen, zu welchem "Preis" eine Tätigkeit aufgenommen oder aufrechterhalten werden soll. Manche der v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1.1 Lineare und degressive Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist immer möglich. Sie ist eine Methode, mit der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über dessen Nutzungsdauer verteilt werden. Sie ist die am häufigsten verwendete Abschreibungsmethode im Steuerrecht und in der handelsrechtlichen Buchführung. Lineare Abschreibung bedeutet, dass jedes Jahr derselbe Betrag abges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1.1.2 Für 2024 lebte die degressive Abschreibung kurz wieder auf...

Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zur Unterstützung der Wirtschaft in Zeiten pandemiebedingter wirtschaftlicher Unsicherheiten und sonstiger Erschwernisse zum 1.1.2020 zeitlich befristet eingeführt und zuletzt mit dem Wachstumschancengesetz für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagev...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 8 Besonderheiten bei der Gewerbeverwaltung

Die bisherigen Ausführungen zu Aufgaben und Vergütung treffen genau so auch auf Gewerbeimmobilien zu. Aufgrund deren Größe sowie der Unterschiede hinsichtlich Nutzung und technischer Gestaltung haben sich jedoch differenziertere Aufgabenbilder entwickelt. In der Praxis werden sie nicht trennscharf umgesetzt, es lassen sich aber vier Grundrichtungen erkennen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / 1.2 Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die AfA (Absetzung für Abnutzung) und etwaige weitere Abzüge zu bewerten.[1] Zum Anlagevermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen.[2] Beim Umlaufvermögen handelt es sich demgegenüber zum Verbra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Ökonomi... / 6 Äquivalenzziffern

Der Einsatz von Äquivalenzziffern zählt zu den betriebswirtschaftlichen Methoden aus dem Bereich des innerbetrieblichen Rechnungswesens. Hierbei sollen Kosten nach einem festen Verteilerschlüssel ganz unterschiedlichen Produkten oder Leistungen eines Unternehmens zugeordnet werden. Mit kleinen Anpassungen lässt sich diese Methode auch gut zur Preiskalkulation in der Immobili...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Selbst erstellte Anlagen / 3.1 Herstellungskosten bei materiellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Eigenleistungen werden sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht mit den Herstellungskosten bewertet.[1] Zu den Herstellungskosten gehören die Material- und Fertigungseinzelkosten. Einzelkosten sind Aufwendungen, die sich exakt nach Menge und Zeit berechnen lassen. Die Materialkosten enthalten alle Aufwendungen für Rohstoffe und die von Dritten bezogenen Erzeugnisse. Neben de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquidität: Maßnahmen zur V... / Zusammenfassung

Die Sicherheit und damit der langfristige Bestand eines Unternehmens sind nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist. Dies bedeutet, es muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Unternehmensinsolvenzen laufen i. d. R. in 4 Phasen ab. Eine dieser Phasen ist die Liquiditätskrise. In diesem Stadium lässt sich die Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.1 Liquiditätstipps: Tipps für die Praxis

Die grundsätzliche Strategie zur Verbesserung der Liquidität des Unternehmens bedeutet: Einzahlungen erhöhen und/oder schneller erhalten, Auszahlungen mindern und/oder verschieben. Folgende Maßnahmen sollten in jedem Unternehmen ergriffen werden. Sie sind allerdings nicht alle in jedem Unternehmen nicht immer auch sofort umsetzbar. Einige der Maßnahmen erhöhen sofort die Liquid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 5 Durch die nunmehr geltende zweistufige Prüfungssystematik ist die Bedeutung der Erstellung eines Überschuldungsstatus stark eingeschränkt, weil für die Unternehmensfortführung unabhängig vom Ergebnis einer Statusrechnung allein eine positive Fortbestehensprognose ausreichend ist, um eine Insolvenzantragspflicht abzuwenden. Die Erstellung eines Überschuldungsstatus ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 3 Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung

Rz. 4 Ein in der Praxis der Unternehmensführung erhebliches Problem stellt die Frage nach dem Zeitpunkt respektive nach dem Turnus einer Überschuldungsprüfung dar. Zu diesem Problemaspekt stellt Schmidt heraus: "Das praktische Schwergewicht lag nach dieser Methode (gemeint ist die vorstehend skizzierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Insolvenzrechtsreform 1999, N....mehr